Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/1698
12.04.78
Sachgebiet 7
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Narjes, Kittelmann, Breidbach, Lenzer,
Dr. von Geldern, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Dr. Köhler (Wolfsburg), Niegel
und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/1648 -
Behinderung der Importe von Bohrtürmen und anderen Offshore-Großanlagen
in Erdöl- und Erdgasförderstaaten
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Wirtschaft — IV A 2 — 40 67 75/51 — hat mit Schreiben vom 11.
April 1978 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie
folgt beantwortet:
1. In welchem Umfang wurden in den letzten 15 Jahren von den
Erdöl- und Erdgasförderländern Offshore-Großanlagen,
insbesondere Offshore-Produktionsanlagen
a) aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft,
b) aus Drittstaaten
importiert?
Unter Offshore-Großanlagen versteht man vor allem mobile
Bohreinrichtungen und feste Plattformen für den Aufschluß und
die Ausbeutung mariner Erdöl- und Erdgaslagerstätten; über
diesen speziellen Warenbereich sind keine amtlichen
Statistiken verfügbar.
Nach Angaben aus der Wirtschaft und der Fachliteratur wurden
von Ende der 40er Jahre bis 1976 weltweit über 7000
Plattformen, davon ca. 300 in der heute üblichen Größe installiert;
damit werden bereits etwa 20 v. H. des gewonnenen Rohöls und
5 v. H. des gewonnenen Erdgases „offshore" gefördert.
Die ersten Offshore-Plattformen wurden im Golf von Mexiko
eingesetzt. Das Gros der Strukturen entfällt mit über 5000 auf
Venezuela, auf die USA entfallen etwa 1000 und auf die UdSSR
etwa 800 Einheiten; im Bereich der Nordsee stehen erst knapp
70 Anlagen, allerdings ist die dortige Aktivität zur Erschließung
von Ölfeldern nicht viel älter als zehn Jahre.
Aus den EG-Ländern Großbritannien, Niederlande, Frankreich
und Italien stammen erst etwa 50, meist nach fremden Mustern
gebaute Anlagen, über 6000 kommen aus den USA.
Von Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland konnte
bisher keine eigene Entwicklung verkauft werden; es fehlt noch
der Nachweis der Zuverlässigkeit neuer Konstruktionen unter
Seebedingungen. Allerdings wurden acht mobile Bohreinheiten
nach ausländischen Unterlagen gebaut; darüber hinaus wurden
Plattformkomponenten und Ausrüstungen geliefert. Der
Gesamtumsatz der erst Anfang der siebziger Jahre in den Markt
eingetretenen deutschen offshore-technischen Industrie belief
sich in den letzten Jahren immerhin auf jährlich etwa 1 bis
2 Mrd. DM, obwohl der Markt von angelsächsischen
Ölgesellschaften, Geräteherstellern und Normen beherrscht wird und
die Anlagen in der Regel in fremden Konzessionsgebieten
eingesetzt werden müssen
2. Wie hat sich in den letzten 15 Jahren der Welthandel mit
Offshore-Großanlagen und Offshore-Produktionsanlagen
entwickelt?
Die Entwicklung des Welthandels mit Offshore-
Produktionsanlagen zeigt deutlich die bisherige Dominanz der USA. US-
Firmen haben nach Angaben aus der Wirtschaft zwischen 1962
und 1977 über 500 Produktionsplattformen für eigene und
auswärtige Gebiete gebaut; aus dem Vereinigten Königreich
stammen danach 16 Anlagen für den eigenen Bedarf, aus den
Niederlanden sechs für den eigenen Bedarf und je zwei bzw.
drei für das Vereinigte Königreich und Norwegen; aus
Frankreich kommen sieben für das Vereinigte Königreich und drei
für Norwegen. Weitere in europäischen Gewässern installierte
Einheiten gehen auf Norwegen, Schweden und Portugal zurück.
An Offshore-Bohranlagen wurden bis 1975 weltweit insgesamt
knapp 200 Hubinseln, gut 100 Halbtaucher sowie knapp 100
Bohrschiffe und sonstiges Gerät verkauft.
Für den Zeitraum 1975 und 1980 wird der Welthandel für
Offshoretechnik nach Angaben der Industrie auf bis zu 100 Mrd.
Dollar geschätzt, wobei erwartet wird, daß ein beträchtlicher
Anteil auf die weitere Erschließung der Nordsee entfällt.
3. Sind der Bundesregierung nichttarifäre Handelshemmnisse
bekannt, welche die Einfuhren von Offshore-Anlagen und
Ausrüstungen aus den EG-Mitgliedsländern in Förderländer
erschweren?
Die Bundesregierung sieht keine nennenswerten, bereits in
Kraft befindlichen nichttarifären Handelshemmnisse, die die
Exporte von Offshore-Anlagen und Ausrüstungen von EG-
Ländern in außereuropäische Förderländer erschweren.
In der Regel geben die engen Geschäftsbeziehungen der Öl
-
gesellschaften mit ihren heimischen Geräteherstellern bei der
Auswahl von Lieferanten den Ausschlag. Zweifellos versuchen
vor allem industriell aufstrebende Länder über sogenannte
„joint-ventures" in zunehmendem Maße, eigenes Gerät zur
Förderung von 01 und Gas in ihrem Konzessionsbereich zu
stellen. Auch in Europa fordern Förderländer von den
Ölgesellschaften ein gewisses Verständnis für die Entwicklung der
ansässigen Industrie und suchen die Kooperationsbereitschaft
fremder Staaten und Firmen auf kommerzieller Basis.
4. Trifft es zu, daß auch innerhalb der EG von Förderländern die
Einfuhr von Offshore-Anlagen und -Ausrüstungen aus anderen
EG-Mitgliedsländern, z. B. der Bundesrepublik Deutschland,
durch nichttarifäre Handelshemmnisse behindert werden?
Auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind
Förderländer bestrebt, ihre Offshore-Industrie zu entwickeln und
heimischen Herstellern von Offshore-Anlagen und Ausrüstungen
einen gewissen Flankenschutz für Lieferungen ins eigene
Konzessionsgebiet zu geben. Deutsche Hersteller haben eigenen
Darlegungen zufolge erhebliche Schwierigkeiten, im
Nordseegeschäft Fuß zu fassen.
5. Welche nichttarifären Handelshemmnisse in EG-
Mitgliedsländern im Bereich der Offshore-Anlagen und Ausrüstungen sind
der Bundesregierung bekannt?
Das Vereinigte Königreich hat 1973 das sogenannte „Offshore-
Supp1y-Office" beim britischen Energieministerium eingerichtet.
Das Amt hat die Aufgabe, sicherzustellen, daß die britische
Industrie eine volle und faire Chance auf ihrem Binnenmarkt
erhält; dabei wird davon ausgegangen, daß der britische
Lieferanteil durch geeignete Maßnahmen von 35 v. H. auf 70 v. H. des
gesamten Bedarfs angehoben werden kann. Die Stelle arbeitet
auf der Grundlage einer Vereinbarung (Memorandum of
Understanding) über Verfahrensregeln (Code of Practice), die die
britische Regierung mit der Vereinigung der Offshore-
Operateure im Vereinigten Königreich (United Kingdom Offshore
Operators Association Ltd.) abgeschlossen hat.
Die Offshore-Operateure im britischen Konzessionsgebiet haben
sich danach verpflichtet, der OSO alle Informationen zukommen
zu lassen, die bei der Verfolgung der Zielsetzungen dieser
Behörde sachlich relevant sein können. Die Operateure haben sich
ferner verpflichtet, bei allen nennenswerten Beschaffungen für
Anlagen im britischen Konzessionsgebiet Angebote britischer
Firmen einzuholen und bei Inaussichtnahme einer
Auftragsvergabe an nicht-britische Firmen OSO vorher zu konsultieren;
OSO hat Einfluß auf die Vergabe von Konzessionen in der
britischen Wirtschaftszone!
Offiziellen britischen Äußerungen zufolge beträgt der britische
Anteil an den erbrachten Lieferungen und Leistungen
inzwischen 65 v. H.
Die EG-Kommission hat zwei schriftliche Anlagen (457/76 und
280/77) aus dem Europäischen Parlament zur „Buy-British"
Politik des OSO beantwortet und dabei darauf hingewiesen,
daß einige Modalitäten des von der britischen Behörde
praktizierten Informationssystems die Ausschreibungschancen
britischer Lieferanten begünstigen könnten. Die Kommission prüft
ihr von britischen Stellen hierzu erteilte Auskünfte im Lichte
der Artikel 30 und 59 des EG-Vertrages und stellt nach eigenen
Schlußfolgerungen erforderliche Maßnahmen in Aussicht.
6. Hält die Bundesregierung Subventionen durch EG-
Mitgliedsländer, die auf Hersteller von Offshore-Anlagen und -
Ausrüstungen im betreffenden EG-Mitgliedsland beschränkt sind, für
vereinbar mit den EG-Vorschriften?
Subventionen für die Verwendung von Offshore-Anlagen und
Ausrüstungen, die nur dann gewährt werden, wenn die
Anlagen und Ausrüstungen in dem betreffenden Mitgliedsland
hergestellt wurden, verfälschen nach Auffassung der
Bundesregierung den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt. Die
Bundesregierung hat in diesem Sinne gegenüber der EG-Kommission
Stellung genommen, die über die Vereinbarkeit solcher
Subventionen mit dem Gemeinsamen Markt entscheidet.
Darüber hinaus hat die EG-Kommission ebenfalls auf Grund
einer schriftlichen Anfrage aus dem EG-Parlament (762/75) die
Frage geprüft, ob Zinssubventionen der Regierung des
Vereinigten Königreichs an britische Hersteller von Offshore-
Ausrüstungen mit dem EG-Vertrag vereinbar sind; in Beantwortung
dieser Anfrage hat die Kommission ihr Ziel bekräftigt, die
Diskriminierung auf Grund der britischen Beihilfen abzubauen; die
Angelegenheit wird weiter behandelt.
7. Stimmt die Bundesregierung der Beurteilung zu, daß durch den
Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen im Bereich des
Offshore-Geschäfts durch die Förderländer neue Arbeitsplätze
in der deutschen Offshore-Industrie geschaffen werden
könnten?
Die Stellung der bundesdeutschen Unternehmen am Weltmarkt
für Offshoregerät erscheint im Hinblick auf vorhandene
Produktionskapazitäten und Aktivitäten in Forschung und Entwicklung
sowie im Vergleich mit Leistungen der die meerestechnische
Industrie tragenden Branchen ausbaufähig. Die derzeitige
Situation ist in erster Linie auf historisch gewachsene und
geographisch gegebene Umstände und weniger auf
Handelshemmnisse zurückzuführen. Eine Abkehr von einzelstaatlichen
Interventionen auf den Märkten für Offshoregerät würde auch nach
Auffassung der Industrie zur Stabilisierung und Verbesserung
der Beschäftigung vor allem im deutschen Schiffbau, der
Werftzulieferindustrie, der Stahlverarbeitenden Industrie sowi e in
bestimmten Offshore-Dienstleistungszweigen beitragen
können und in der Europäischen Gemeinschaft auch in diesem
Bereich Verhältnisse schaffen, die dem Geist der Verträge von
Rom entsprechen.
8. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, damit
nichttarifäre Handelshemmnisse innerhalb der EG-
Mitgliedsländer auf dem Gebiete der Offshore-Anlagen und
Ausrüstungen abgebaut werden?
Die Bundesregierung unterstützt in erster Linie die
Bemühungen der EG-Kommission zur Beseitigung
wettbewerbsverfälschender Maßnahmen in der Gemeinschaft. Darüber hinaus
werden aufgetretene Schwierigkeiten in Gesprächen mit
Regierungen der Förderländer laufend behandelt und Anregungen
gegeben, die auch den besonderen Interessen der Partnerländer
gerecht werden.
Die Bundesregierung wird die Entwicklung_ des Markt
-
geschehens im Offshorebereich weiter aufmerksam verfolgen
und sich mit Nachdruck gegen Beschränkungen des
Wettbewerbs wenden, wenn ihr konkrete Informationen hierüber
vorliegen.
9. Was beabsichtigen die Bundesregierung und die EG gegen die
nichttarifären Handelshemmnisse zu unternehmen, die den
Import von europäischen Offshore-Anlagen und -Ausrüstungen
in den Förderländern behindern?
Was ist in dieser Hinsicht zur Vorbereitung der sogenannten
Tokio-Runde des GATT geschehen?
Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen bilateraler
Wirtschaftsgespräche und bei Tagungen der gemeinsamen
Wirtschaftskommissionen, die es mit einer Reihe von
Erdölförderländern gibt, Probleme nichttarifärer Handelshemmnisse,
sofern sie für dieses Förderland existieren, zu erörtern.
Soweit nichttarifäre Handelshemmnisse in Beschränkungen
und Behinderungen durch die Ausgestaltung des öffentlichen
Auftragswesens bestehen, zielen die GATT-Verhandlungen auf
einen internationalen Verhaltenskodex ab, der zu einer
größeren Transparenz des Vergabewesens beitragen und den
Wettbewerb zwischen in- und ausländischen Anbietern verbessern
soll.]