Höchstmengenverordnung Pflanzenbehandlungsmittel
der Abgeordneten Kiechle, Dr. Hammans, Susset, Dr. Ritz, Lagershausen, Schartz (Trier), Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Broil, Frau Dr. Hoffmann (Hoya), Frau Dr. Neumeister, Dr. von Geldern, Sauter (Epfendorf), Dreyer und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat dem Bundesrat den Entwurf einer Verordnung über Pflanzenbehandlungsmittel in oder auf Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft und Tabakerzeugnissen (BR-Drucksache 22/78) zugeleitet.
Für 62 in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel werden Höchstmengen festgesetzt, um das Inverkehrbringen importierter pflanzlicher Lebensmittel, die Rückstände dieser Pflanzenschutzmittel enthalten, zu ermöglichen. Soweit bekannt ist, wird auch ein Entwurf einer Höchstmengenverordnung für tierische Lebensmittel mit ähnlichem Inhalt vorbereitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Soll durch den vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit vorgelegten Verordnungsentwurf bewirkt werden, daß Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs auf oder in denen Pflanzenschutzmittel enthalten sind, deren Anwendung in der Bundesrepublik Deutschland verboten ist, in die Bundesrepublik Deutschland importiert werden dürfen?
Hält die Bundesregierung es für logisch, die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel, wie beispielsweise DDT einerseits wegen ihrer hohen Giftigkeit zu verbieten, sie aber andererseits über den Import pflanzlicher Produkte wieder zuzulassen?
Entstehen nicht durch die Zulassung von Importen pflanzlicher Erzeugnisse, die mit in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sind, Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der deutschen Produzenten?
Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, daß keine mit in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Pflanzenschutzmitteln behandelten pflanzlichen Produkte importiert werden, sofern die im Verordnungsentwurf enthaltenen Höchstmengen überschritten werden, und wie gewährleistet sie eine lückenlose Kontrolle?
Stehen für die Kontrollen an den Grenzen in den chemischen oder sonstigen Untersuchungsanstalten bereits ausreichende Analysemethoden und vor allem die technischen Einrichtungen zur Verfügung, und wie hoch sind die Kosten für die Analysen?
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß bei der in Vorbereitung befindlichen Höchstmengenverordnung für tierische Lebensmittel die importierten Lebensmittel auf rund 800 in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassenen Stoffe untersucht werden müßten?
Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten der Untersuchung tierischer Lebensmittel, und wer trägt diese?