Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/2048
17.08.78
Sachgebiet 7
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden),
Röhner, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/2028 -
Versorgungslage in ländlichen Räumen
Der Bundesminister für Wirtschaft — II B 4 — 02 92 13 — hat mit
Schreiben vom 16. August 1978 namens der Bundesregierung
die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Zwar ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Betriebe im
Lebensmitteleinzelhandel und im Handwerk auch in den
ländlichen Gebieten zurückgegangen. Jedoch zeichnet sich
neuerdings eine Verlangsamung dieses Prozesses ab. Es spricht
einiges dafür, daß sich in den kommenden Jahren
Betriebsabgänge und -neugründungen die Waage halten werden.
Die Unternehmen des Einzelhandels und des Handwerks haben
in den vergangenen Jahren ein hohes Maß an Flexibilität
gezeigt und es verstanden, die Nachfrage der Konsumenten
wieder verstärkt auf sich zu ziehen. Dieser Entwicklung kommt die
allgemein zu beobachtende Tendenz zur wohnortnahen
Versorgung mit Handels- und Handwerksleistungen entgegen.
Die Bundesregierung hat durch ständige Verbesserung der
Rahmenbedingungen und ein umfangreiches Förderungsprogramm
im Rahmen ihrer Mittelstandspolitik dazu beigetragen, den
mittelständischen Unternehmen die Anpassung an veränderte
Marktbedingungen zu erleichtern.
Von einer drohenden „Unterversorgung" der ländlichen Räume
kann daher nicht gesprochen werden. Auch auf mittlere Sicht
besteht keine Gefahr einer Verschlechterung der
Versorgungslage in ländlichen und dünn besiedelten Gebieten.
1. Welche zahlenmäßigen Angaben über die Entwicklung der
Lebensmittelgeschäfte und Handwerksbetriebe in ländlichen
und dünn besiedelten Räumen liegen der Bundesregierung vor?
Aktuelle zahlenmäßige Angaben über die Entwicklung der
Lebensmittelgeschäfte und Handwerksbetriebe in ländlichen
und dünn besiedelten Räumen liegen nicht vor. Aus der
Umsatzsteuerstatistik läßt sich von 1970 bis 1976 eine
Verringerung der Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen im Nahrungs-
und Genußmitteleinzelhandel von 140 861 auf 98 727 ermitteln.
Hierbei dürfte es sich vornehmlich um kleinere Unternehmen
handeln, deren Standorte sich auf Gemeinden aller
Größenklassen verteilen dürften. Aus den statistischen Unterlagen der
vergangenen Jahre lassen sich ähnliche Tendenzen auch für das
Dienstleistungshandwerk ableiten.
Es ist sichergestellt, daß bei dem Handelszensus, der im Jahre
1979 durchgeführt wird, alle Unternehmen und Verkaufsstellen
des Einzelhandels ermittelt werden. Diese Ergebnisse werden
für Gemeinden, teilweise für Gemeindeteile, ausgewertet, so
daß dann eine Aussage darüber möglich wird, wieviel
Lebensmittelgeschäfte es in ländlichen Gebieten und dünn besiedelten
Räumen gibt.
Hinsichtlich der Handwerksbetriebe in ländlichen Räumen wird
die Handwerkszählung vom 31. März 1977, die zur Zeit vom
Statistischen Bundesamt nach Betriebsgrößen und regionaler
Gliederung ausgewertet wird, in Kürze nähere Aufschlüsse
bringen.
2. Können in anderen EG-Ländern vergleichbare Entwicklungen
festgestellt werden?
In anderen EG-Ländern läßt sich eine vergleichbare
Entwicklung wie in der Bundesrepublik Deutschland feststellen. Dies
wurde u. a. bei einem Erfahrungsaustausch von Arbeitsgruppen
bestätigt, die von der EG-Kommission zur Behandlung
binnenhandelspolitischer Fragen eingesetzt worden waren.
Bemerkenswert ist, daß auch in jenen EG-Staaten, die
Zulassungsregelungen für die Errichtung von
Einzelhandelsgroßbetrieben in Form von strukturlenkenden Gesetzen haben,
ebenfalls eine Schwächung der Marktposition des mittelständischen
Einzelhandels und des Handwerks zu verzeichnen ist.
3. Welches sind nach Auffassung der Bundesregierung die
Ursachen für den Rückgang der Zahl der Lebensmittelgeschäfte
und Handwerksbetriebe in diesen Regionen?
Nach Auffassung der Bundesregierung liegen die Ursachen für
den Rückgang der Zahl der Lebensmittelgeschäfte und
Handwerksbetriebe in den vergangenen Jahren in einer Reihe von
Faktoren. In erster Linie sind es tiefgreifende Veränderungen
der allgemeinen Marktverhältnisse, der Lebensbedingungen
und der Konsumgewohnheiten der Verbraucher. So sind vor
allem zu nennen:
— verstärkte Neigung des Verbrauchers zum Groß- und
Verbundeinkauf,
—erhöhte Mobilität breiter Bevölkerungsschichten,
—Bedeutungsrückgang kleiner Gemeinden,
— Vordringen problemloser Artikel, auch durch Verbesserung
der Haltbarkeit von Lebensmitteln (Massenproduktion,
Entstehen großflächiger, auf Massenabsatz ausgerichteter
Betriebsformen mit weiträumigen Parkplätzen),
—allgemeine Ausweitung der Verkaufsfläche und damit Trend
zur größeren Betriebseinheit,
— verringertes Wachstum im Lebensmittelhandel verbunden
mit verstärktem Wettbewerb und anhaltendem Druck auf
die Erträge,
— persönliche Gründe, insbesondere Fehlen eines Nachfolgers.
Für die ländlichen und dünn besiedelten Räume bedeutet diese
Entwicklung, daß ein zunehmender Teil der Kaufkraft sich
verlagert und damit die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den
Bestand von Lebensmittelgeschäften und Handwerksbetrieben
sich zusätzlich verschlechtern.
4. Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Versorgungslage
in ländlichen und dünn besiedelten Räumen für ausreichend?
Das Ausscheiden kleiner Betriebe des Lebensmittelhandels und
des Handwerks aus dem Markt hat bisher nicht zu einer
„Unterversorgung" in ländlichen und dünn besiedelten Räumen
geführt. Zu diesem Ergebnis kommt auch die in der Anfrage
zitierte Untersuchung, die die Forschungsstelle für den Handel
in Berlin im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt hat. Sie
nennt dafür insbesondere folgende Gründe:
— hoher Motorisierungsgrad auf dem Lande,
— gute Ausstattung mit Tiefkühltruhen,
—Bereitschaft zu längeren Fußwegen,
— überdurchschnittliche Größe der Haushalte,
— hoher Anteil an Berufspendlern,
—häufiger Besuch von Verkaufswagen,
— Einkaufsmöglichkeit beim Landwirt bzw.
Selbstversorgungsmöglichkeiten.
Diese Umstände führen aber gleichzeitig auch dazu, daß die
Versorgungslage in ländlichen und dünn besiedelten Räumen
ausreichend gesichert ist. Hierfür spricht auch, daß bisher weder
von den Verbrauchern noch von den Verbraucherverbänden
Klagen über gravierende Versorgungsengpässe laut geworden
sind.
5. Welche Kriterien sind nach Auffassung der Bundesregierung
für die Beurteilung der Versorgungslage einer Region mit
Lebensmitteln und Dienstleistungen entscheidend?
Für die Beurteilung der Versorgungslage einer Region ist
entscheidend, welche Einkaufsmöglichkeiten in diesem Gebiet
gegeben sind. Die wichtigsten Kriterien hierfür sind
— das Vorhandensein von stationären Einzelhandelsgeschäften
und Dienstleistungsbetrieben in zumutbarer Entfernung mit
einem bedarfsgerechten Sortiment,
— ein ausreichendes Angebot an Waren und Dienstleistungen
durch Verkaufswagen,
— die Anbindung an das Nahverkehrsnetz und die
Straßenverhältnisse,
— die Möglichkeit einer Bedarfsdeckung beim Erzeuger oder
Eigenerzeugung,
— die Möglichkeit ausreichender Vorratshaltung.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr einer
Unterversorgung ländlicher und dünn besiedelter Räume in mittel-
und längerfristiger Hinsicht?
In mittel- und längerfristiger Hinsicht ist eine
„Unterversorgung" ländlicher und dünn besiedelter Räume nicht zu
befürchten. Der Abschmelzungsprozeß im mittelständischen
Lebensmitteleinzelhandel verlangsamt sich. Einmal sind viele kleine
Betriebe aus dem Markt ausgeschieden, zum anderen ist eine
gewisse Rückbesinnung des Verbrauchers zum
mittelständischen Lebensmittelhandel (Nachbarschaftsgeschäft)
unverkennbar. Dies dürfte u. a. auch darauf zurückzuführen sein, daß die
Ausdehnung der problemlosen Waren und der Selbstbedienung
in manchen Sortimentsbereichen an Grenzen gestoßen ist. Im
übrigen hat sich in der Vergangenheit gezeigt, daß
Einzelhandel und Handwerk ein hohes Maß an Flexibilität besitzen und
sich veränderten Bedingungen anpassen.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der
neuen Baunutzungs-Verordnung im Hinblick auf die
Entwicklung der Zahl der Lebensmittelgeschäfte in ländlichen Räumen
und im Umland zentraler Orte?
Der Zeitraum seit Inkrafttreten der 2. Novelle zur
Baunutzungsverordnung (1. Oktober 1977) ist noch zu kurz, als daß bereits
ausreichende Erfahrungen für eine aussagekräftige Beurteilung
hätten gesammelt werden können.
Ziel der Novellierung der Baunutzungsverordnung war u. a.,
eine bessere Einpassung von Einkaufszentren und anderen
großflächigen Einzelhandelsbetrieben in das Gemeindegefüge
entsprechend den städtebaulichen Gesichtspunkten zu
erreichen. Die Novellierungsvorschriften geben den Gemeinden
bessere Instrumente als bisher an die Hand, einer
unkoordinierten Entwicklung mit nachteiligen städtebaulichen Folgen
entgegenzuwirken.
Für die Beurteilung städtebaulicher Gesichtspunkte spielen aber
auch die Fragen der Sicherung der Versorgung, insbesondere
durch eine ausreichende Zahl von möglichst wohnortnahen
Geschäften eine Rolle. Die Bundesregierung wird die Entwicklung
auch unter diesem Gesichtspunkt laufend überprüfen. Hierzu
sind z. B. Erhebungen über die Erreichbarkeit von
Einkaufsmöglichkeiten durch die Haushalte in der 1-Prozent-
Wohnungsstichprobe 1978 vorgenommen worden; die Ergebnisse werden
voraussichtlich 1979 vorliegen.
8. Hält die Bundesregierung die bestehenden ERP-
Förderprogramme für ausreichend, um eine Versorgungslücke in
ländlichen Räumen zu verhindern?
Die Bundesregierung hält die bestehenden ERP-Programme für
ausreichend, um Versorgungslücken in ländlichen Gebieten zu
verhindern.
Die Errichtung kleiner Betriebe des Handels und des
Handwerks (einschließlich der Anschaffung eines Verkaufswagens
als Existenzsicherung oder als Existenzgründung) kann
aufgrund der bestehenden ERP-Finanzierungshilfen
(Regionalprogramm, Standortprogramm, Existenzgründungsprogramm)
gefördert werden. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem
Regionalprogramm zu, das speziell auf schwach strukturierte
Gebiete ausgerichtet ist. Bei Investitionsvorhaben, die
ausnahmsweise nicht unter die genannten Programme fallen,
können Eigenprogramme der Lastenausgleichsbank
(Ergänzungsprogramme) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (M 2-
Programm) in Anspruch genommen werden.
Der Ausbau dieser Finanzierungshilfen in den letzten Jahren
hat dazu geführt, daß förderungswürdige Investitionsvorhaben
der vorgenannten Art bedient werden konnten.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß spezifische
Maßnahmen zur Förderung kleiner Lebensmittelgeschäfte und
Handwerksbetriebe in ländlichen und dünn besiedelten
Räumen erforderlich sind?
Aufgrund der bestehenden umfangreichen
Förderungsmaßnahmen für kleine und mittlere Betriebe (Finanzierungshilfen,
Gewerbeförderung, steuerliche Entlastungen,
Kooperationserleichterungen usw.) ist die Bundesregierung der Auffassung, daß
spezifische Maßnahmen zur Förderung kleiner
Lebensmittelgeschäfte und Handwerksbetriebe in ländlichen und dünn
besiedelten Räumen nicht erforderlich sind. Entscheidende
Voraussetzung für den Bestand solcher Geschäfte ist letztlich eine
ausreichende Bevölkerungszahl und Umsatzbasis; Hilfen der
öffentlichen Hand allein können diese Probleme nicht lösen.
Der in letzter Zeit erkennbare Trend des Verbrauchers, seinen
Bedarf wieder stärker im Nachbarschaftsgeschäft zu decken,
könnte dazu beitragen, daß sich die wirtschaftliche Situation für
diese Geschäfte wieder verbessert.
lo. Hält die Bundesregierung ein spezielles ERP-
Unterversorgungsprogramm für ein geeignetes Mittel, um die
Neugründung von Lebensmittelgeschäften und Handwerksbetrieben
sowie die Errichtung von Filialbetrieben in diesen Regionen
zu fördern?
Wie aus der Antwort zu Frage 8 hervorgeht, ist die
Bundesregierung der Auffassung, daß spezifische Maßnahmen für
ländliche und dünn besiedelte Räume, insbesondere ein spezielles
„Unterversorgungsprogramm" nicht erforderlich sind. Die
Bundesregierung hat aber im Rahmen ihrer Beschlüsse zur
Stärkung der Nachfrage und zur Verbesserung des
Wirtschaftswachtstums vom 28. Juli 1978 den zuständigen Ressorts einen
Auftrag erteilt zu prüfen, mit welchen zusätzlichen Maßnahmen
die Gründung neuer selbständiger Existenzen gefördert werden
kann. Im Vordergrund der Überlegungen steht dabei die
Erleichterung der Beschaffung des für eine Existenzgründung
notwendigen Eigenkapitals. Daneben soll auch die Gewährung
gezielter Hilfen in einer befristeten Anlaufphase in die Prüfung
einbezogen werden.
Die Gründung mittelständischer Unternehmen des
Lebensmitteleinzelhandels und des Handwerks in ländlichen und dünn
besiedelten Gebieten würde durch neue Förderungsmaßnahmen
ebenfalls erleichtert werden.]