Fernunterricht im Bereich der beruflichen Bildung
der Abgeordneten Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Rühe, Frau Dr. Walz, Frau Benedix, Daweke, Prangenberg, Dr., Hornhues, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Erste Auswirkungen und Erfahrungen mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG), insbesondere für den Bereich der beruflichen Bildung, müßten inzwischen vorliegen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen9
Gibt es Hinweise für die Tendenzen oder schon konkrete Angaben über die Entwicklung der Lehrgangs- und Teilnehmerzahlen im Fernunterricht seit Inkrafttreten des Fern-USG mit seinen verschärften Bestimmungen zum Schutz der Lehrgangsteilnehmer?
Welche Erfahrungen gibt es in diesem Zusammenhang?
Wird das Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BIBB) regelmäßig als Gutachter für berufsbildende Fernlehrgänge von der Zentralstelle für Fernunterricht bzw. von Landesbehörden in Anspruch genommen (nach § 19 FernUSG)?
Sind bislang schon vom BIBB sogenannte unentgeltliche berufliche Fernlehrgänge auf Antrag nach § 15 FernUSG anerkannt worden?
Wenn ja, welche und von welchen Trägern oder Veranstaltern?
Sind bislang Modellprojekte aus dem Bereich der berufsbildenden Fernlehrgänge bei privaten Trägern durch das BMBW gefördert worden? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Welche Modelle für berufsbildende Fernlehrgänge sind bisher vom BIBB selbst entwickelt worden?
Wer arbeitet mit solchen vom BIBB entwickelten Modelllehrgängen, und wer bietet sie an? Werden sie vom BIBB kostenlos oder unter Berechnung anderen Veranstaltern angeboten?
Besteht seitens der Bundesregierung die Absicht, jetzt oder später ein staatliches Fernlehrinstitut für berufsbildende Lehrgänge zu errichten? Wenn ja, bestehen bereits Vorstellungen über die Arbeitsweise eines solchen Instituts?
Beabsichtigt das BMBW, in naher Zukunft eine Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 2 FernUSG zu erlassen, in der Versagungsgründe für den Antrag auf Zulassung berufsbildender Fernlehrgänge des näheren geregelt werden?
Gibt es bei der Bundesregierung Überlegungen und Pläne für direkte Maßnahmen, beispielsweise Werbung, oder für indirekte Maßnahmen, beispielsweise über die Arbeitsverwaltung zur Verbesserung der Information über berufsbildende Fernlehrgänge und zur Motivation von Arbeitnehmern für solche Lehrgänge, um den offensichtlichen Rückgang des Interesses am Fernunterricht zu stoppen oder gar in sein Gegenteil zu verkehren?