Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/2975
15.06.79
Sachgebiet 9
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lemmrich, Sick, Dreyer, Dr. Jobst,
Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Tillmann, Milz, Hanz, Dr. Waffenschmidt,
Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Schwörer, Feinendegen, Dr. Müller-Hermann,
Dr. von Geldern, Pfeffermann, Röhner, Gerster (Mainz) und der Fraktion
der CDU/CSU
- Drucksache 8/2917 -
Gutachten über den Werkverkehr im Auftrag des Bundesministers für Verkehr
Der Bundesminister für Verkehr — A 30/16.43.00-01 — hat mit
Schreiben vom 12. Juni 1979 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Warum hat die Bundesregierung bisher nicht erkennen lassen,
welche Konsequenzen sie aus dem Werkverkehrs-Gutachten
ziehen will?
2. Welche neuen verkehrspolitischen Erkenntnisse entnimmt die
Bundesregierung dem Werkverkehrs-Gutachten?
3. Ergeben sich aus dem Werkverkehrs-Gutachten nach Auffassung
der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß der derzeitige
ordnungspolitische Rahmen im Binnengüterverkehr
unbefriedigend ist?
4. Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen
— dirigistischer,
— tariflicher,
— marktzugangspolitischer
Art wird die Bundesregierung gegebenenfalls anstreben?
Wegen des engen Sachzusammenhanges werden die Fragen
1 bis 4 zusammen beantwortet.
Der Bundesminister für Verkehr hat die von ihm in Auftrag
gegebene Untersuchung über den „Werkverkehr auf Straßen
und Binnenwasserstraßen in der Bundesrepublik Deutschland"
sofort nach ihrer Fertigstellung im Februar 1979 den
Mitgliedern des forschungsbegleitenden Ausschusses für diese Studie,
dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und für das
Post- und Fernmeldewesen des Deutschen Bundestages und den
verkehrspolitischen Obleuten der Bundestagsfraktionen sowie
den Verkehrsträgern, den Verbänden der verladenden
Wirtschaft, dem wissenschaftlichen Beirat und den Gewerkschaften
zur Kenntnis gebracht. Zugleich wurden durch eine
Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 14. Februar 1979
zusammengefaßte Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht.
Die Gesamtuntersuchung ist in diesen Tagen als Heft 55 der
Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr herausgegeben
worden.
Bisher haben eine Reihe von Hearings und Einzelgespräche mit
Vertretern der Verkehrsverbände, der Verladerorganisationen,
dem Deutschen Industrie- und Handelstag sowie führenden
Repräsentanten der Gewerkschaften stattgefunden. Umfangreiche
schriftliche Stellungnahmen sind im Bundesverkehrsministerium
eingegangen bzw. wurden angekündigt. Auch die Bundesländer
haben sich bereits mit den Ergebnissen der Untersuchung befaßt.
Nach Auswertung aller Meinungsäußerungen über die
Werkverkehrsenquête wird der Bundesminister für Verkehr zu den
Ergebnissen Stellung nehmen und hierüber auch unverzüglich
dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages berichten.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung das heute praktizierte
Lizenzierungsverfahren für den Werkfernverkehr?
In der Praxis bewirkt das Lizenzierungsverfahren im
Werkfernverkehr, daß die Notwendigkeit von
Werkfernverkehrstransporten vom Antragsteller geprüft und ggf. ausreichend
begründet wird. Auch zeigt sich nach statistischen Aufschreibungen der
Bundesanstalt für den Güterfernverkehr, daß die Antragsteller
z. B. 1978 immerhin 1019 Anträge im Verlauf des Verfahrens
zurückgenommen oder nicht weiter verfolgt haben. Das
Verfahren verbessert insoweit die Markttransparenz. Die kritische
Beurteilung des Lizenzierungsverfahrens durch die Gutachter wird
der Bundesminister für Verkehr bei seiner
Gesamtstellungnahme zum Gutachten besonders berücksichtigen.
6. Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Feststellung der
Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands in einer öffentlichen
Erklärung vom 22. Mai 1979 zutreffend, die Deutsche
Bundesbahn habe die ihr vom Gesetzgeber ausdrücklich eingeräumten
Chancen nicht annähernd genutzt, um endlich konkurrenzfähige
Angebote zu unterbreiten, welche an die Stelle des
Werkfernverkehrs treten könnten?
Der Bundesminister für Verkehr hat die Erklärung der
Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands vom 22. Mai 1979 zur
Kenntnis genommen. Er wird sie - wie auch andere
Meinungsäußerungen zu den Ergebnissen der Untersuchung über den
Werkverkehr - bei seiner Gesamtbewertung des Gutachtens
berücksichtigen.]