Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/3048
09.07.79
Sachgebiet 212
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Hürland, Dr. George, Dr. Becker
(Frankfurt), Burger, Franke, Dr. Hammans, Hasinger, Kroll-Schlüter, Dr. Möller,
Neuhaus, Dr. Unland, Horstmeier, Frau Dr. Wilms, Dr. Jenninger, Röhner und der
Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/2993 -
Situation der Gehörlosen und Schwerhörigen
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung — VI b 4 — 42/189 — hat mit Schreiben
vom 4. Juli 1979 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Die Bemühungen der Bundesregierung um die Eingliederung
der behinderten Mitbürger in Arbeit, Beruf und Gesellschaft
haben besonders in den letzten Jahren zu einer wesentlichen
Verbesserung der Lage der Behinderten geführt. Dies gilt auch
für die Hör- und Sprachgeschädigten. Wie auch in der Kleinen
Anfrage zutreffend festgestellt wurde, konnte die schulische
und berufliche Ausbildung dieses Personenkreises und dadurch
die Möglichkeiten der Teilnahme am Arbeits- und Berufsleben
verbessert werden.
Dennoch hat die Bundesregierung stets darauf hingewiesen, daß
es weiterer Anstrengungen bedarf, um die volle berufliche und
gesellschaftliche Eingliederung der Hör- und
Sprachgeschädigten zu verwirklichen. Dafür wird sich die Bundesregierung mit
allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen.
1. Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gehörlose und
Schwerhörige durch mangelnde Verständigungsmöglichkeit besonders
große Schwierigkeiten in der medizinischen und beruflichen
Rehabilitation sowie im gesellschaftlichen Leben haben, wenn
ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Der Bundesregierung sind die Probleme der Hör- und
Sprachgeschädigten bekannt. In ihrer umfassenden Rehabilitation sieht
sie eine gesellschaftliche Aufgabe ersten Ranges.
Nach Auffassung der Bundesregierung muß die Rehabilitation
der Hör- und Sprachgeschädigten mit der Prävention beginnen.
Dabei kommt der frühzeitigen Erkennung von Hörschädigungen
und entsprechenden Hilfen in der Familie große Bedeutung zu,
weil die geistige Leistungsfähigkeit und damit das berufliche
und soziale Schicksal dieses Personenkreises wesentlich vom
Zeitpunkt des Eintretens der Schwerhörigkeit oder der
Ertaubung und dem Beginn der Behandlung abhängt. Die
Bundesregierung fördert deshalb mit erheblichen finanziellen Mitteln
Forschungsvorhaben über die Entwicklung und Verbesserung
audiometrischer Verfahren zur Früherfassung von Hörschäden
und über die Entwicklung und Erprobung von Hörgeräten bei
Schwerhörigen. Derzeit läuft an der pädagogischen Hochschule
Heidelberg ein Forschungsvorhaben mit dem Ziel, ein
geeignetes drahtloses Vibrationssystem zur Verbesserung der
Sprachwahrnehmung bei hörgeschädigten Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen zu entwickeln. Durch solche Untersuchungen
sollen Methoden zur frühestmöglichen Feststellung einer
Hörschädigung und ihrer wirksamen medizinischen Behandlung,
unterstützt durch optimale technische Ausstattung, entwickelt werden.
Die Verbesserung der präaudiologischen Funktionsdiagnostik
ist auch von ausschlaggebender Bedeutung' für sinnvolle
pädagogische Maßnahmen. Dazu gehören die rechtzeitige Aufnahme
und Förderung in Vorschuleinrichtungen, Schwerhörigenschulen
und weiterführenden Schulen. Während das Platzangebot in
Sonderkindergärten zur Betreuung von hör- und
sprachgeschädigten Kindern bereits ausreichend ist, konnte im Schulbereich
die Zahl der Plätze für diesen Personenkreis erheblich
ausgebaut werden.
Neben der allgemeinschulischen Bildung kommt der beruflichen
Ausbildung der Hör- und Sprachgeschädigten große Bedeutung
zu, weil die berufliche Eingliederung eine wichtige
Voraussetzung auch der sozialen Rehabilitation ist. Für die berufliche
Eingliederung der Hör- und Sprachgeschädigten stehen vom Bund
geförderte Einrichtungen mit ausreichendem Platzangebot zur
Verfügung (vgl. dazu Antwort auf Frage 2).
Allerdings bedürfen Hör- und Sprachgeschädigte nach der
beruflichen Ausbildung zusätzlicher Hilfen im Berufsleben und Hilfen
für ihre gesellschaftliche Eingliederung. Insbesondere sind
Kommunikationshilfen notwendig, um z. B. Schwierigkeiten mit
Vorgesetzten und Kollegen zu begegnen oder die Teilnahme an
Maßnahmen der betrieblichen Fortbildung und anderen
betrieblichen Angelegenheiten zu ermöglichen. Ebenso notwendig ist
es, den Hör- und Sprachgeschädigten auch im außerbetrieblichen
Bereich Hilfen zur Bewältigung ihrer besonderen, sich aus der
Behinderung ergebenden Probleme anzubieten. Hierzu gehören
vor allem Hilfen zum Umgang mit Behörden, bei Rechtsfragen
aller Art, bei Mietproblemen, beim Arzt, im Krankenhaus, bei
Ehefragen und Fragen der Kindererziehung. Auch Hilfen zur
Teilnahme am kulturellen und politischen Leben gehören dazu.
Die Gesamtproblematik wurde u. a. in der beim Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung gebildeten Arbeitsgemeinschaft
für die Rehabilitation der Hör- und Sprachgeschädigten unter
Beteiligung vieler Experten erörtert. Dabei wurde Einigung
darüber erzielt, daß Sozialarbeiter mit einer ausreichenden
Zusatzausbildung die Hör- und Sprachgeschädigten am Arbeitsplatz,
im kulturellen und im sozialen Bereich betreuen sollten. Die
Sozialarbeiter sollen in besonderen Lehrgängen eine
Zusatzausbildung erhalten, für deren Ausgestaltung die Deutsche
Gesellschaft für die Förderung der Hör- und Sprachgeschädigten e. V.
ihre Hilfe angeboten hat. Der erste Lehrgang, der von der
Bundesregierung finanziert wird, läuft zur Zeit als Modellvorhaben.
Wichtig für die Teilnahme der Hör- und Sprachgeschädigten am
Gemeinschaftsleben ist nach Auffassung der Bundesregierung
aber auch eine bessere Information über diesen Personenkreis.
Unter diesem Gesichtspunkt sind mit finanzieller Unterstützung
der Bundesregierung insbesondere folgende Maßnahmen
ergriffen worden:
1. Im Rahmen der Schriftenreihe „Kommunikation zwischen
Partnern" ist die Broschüre „Über die Praxis der
Behindertenarbeit" herausgegeben worden. Die Broschüre enthält
auch ausführliche Informationen über und für die Hör- und
Sprachgeschädigten;
2. die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen
„Leitfaden für die Arbeit mit behinderten Menschen und
Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit" herausgegeben, der
auch Vorschläge für den Umgang mit Hör- und
Sprachgeschädigten und zur Begleitung von Taubblinden enthält;
3. bundesweite Maßnahmen der Deutschen Gesellschaft zur
Förderung der Hör- und Sprachgeschädigten e. V. zur
Aufklärung der Bevölkerung;
4. regelmäßige Informationen im Fernsehen für die Hör- und
Sprachgeschädigten.
Die Bundesregierung fördert aber auch die
Kommunikationsmöglichkeiten der Gehörlosen untereinander und mit ihren
Angehörigen oder Betreuern. In diesem Zusammenhang ist auf das
Handlehr- und Übungsbuch „Die Gebärden der Gehörlosen"
hinzuweisen. Dieses Buch vereinheitlicht erstmals im deutschen
Sprachraum die Gebärden zur Verständigung Gehörloser.
Daneben unterstützt die Bundesregierung durch finanzielle
Zuwendungen Arbeitstagungen und andere Aktivitäten von
Selbsthilfeorganisationen der Hör- und Sprachgeschädigten.
2. Wieviel Sondereinrichtungen für Gehörlose und Schwerhörige
auf dem Gebiet der medizinischen und beruflichen Rehabilitation
mit wieviel Fachkräften gibt es, und reichen diese aus?
Bedarfsermittlung, Planung und Errichtung von Einrichtungen
zur beruflichen Rehabilitation für Hör- und Sprachgeschädigte
erfolgt in enger Abstimmung mit den Ländern, den
Sozialleistungsträgern und der beim Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung bestehenden Arbeitsgemeinschaft für die
Rehabilitation der Hör- und Sprachgeschädigten. Nach dem
gegenwärtigen Stand der Bedarfsprognose kann in Übereinstimmung mit
allen Beteiligten die Schaffung von überbetrieblichen
Umschulungs- und Ausbildungsplätzen in Sondereinrichtungen der
beruflichen Rehabilitation für diese Behindertengruppe als im
wesentlichen abgeschlossen betrachtet werden.
Im einzelnen ergibt sich folgendes Bild:
a) Einrichtungen für erwachsene Behinderte
(Berufsförderungswerke)
Nach einhelliger Auffassung ist es nicht erforderlich, für die
berufliche Rehabilitation hörgeschädigter Erwachsener
besondere Spezialeinrichtungen zu schaffen. Die vorhandenen
Berufsförderungswerke und hier vor allem das
Berufsförderungswerk Heidelberg und das Berufsförderungswerk
Hamburg verfügen seit geraumer Zeit über geschulte Kräfte und
über entsprechende Erfahrungen in der Berufsausbildung
von gehörlosen und schwerhörigen Erwachsenen.
Das Berufsförderungswerk Heidelberg mit insgesamt 1800
Umschulungsplätzen hat seit dem Sommer 1978 dem
Personenkreis der Hör- und Sprachgeschädigten das gesamte in
Heidelberg vorhandene Berufsspektrum erschlossen. Hierzu
gehört vor allem eine sorgfältige und gezielte Vorbereitung
der Behinderten in therapeutischer und berufsfachlicher
Hinsicht und eine ausreichende Versorgung mit technischen
Hilfen. Um das mit der Ausbildung und Umschulung
verbundene Ziel einer qualifizierten und dauerhaften Eingliederung
in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu erreichen, wurde für
erwachsene Hörbehinderte ab dem 18. Lebensjahr das
nachstehende Stufenmodell entwickelt, das auch für die
Ausbildung in anderen Berufsförderungswerken maßgebend ist.
Das Modell umfaßt zunächst eine viertägige gezielte
Aufnahmeuntersuchung unter Beteiligung von Berufspädagogen,
Ärzten, Psychologen, Rehabilitationsberatern und
Fachkräften für technische Hilfen. Dieser Aufnahmeuntersuchung
schließt sich bei positivem Ausgang als zweiter Schritt
eine hörbehindertentechnische Grundausbildung von etwa
vier Wochen Dauer an, während der die Behinderten durch
besondere pädagogische und therapeutische Hilfen auf die
bevorstehende berufliche Neuorientierung in einer
Ausbildungs- oder Umschulungsgruppe vorbereitet werden. In einer
dritten Phase dieses Modells folgt dann eine etwa
dreimonatige Vorbereitung auf die eigentliche Berufsausbildung, die
sich als Phase 4 nahtlos anschließt. In dieser letzten Stufe
wird der Hörbehinderte dann in Umschulungs- oder
Ausbildungsgruppen integriert, die aus 20 bis 30 Behinderten mit
nahezu allen Behinderungsarten besteht. Dieses
Nebeneinander der verschiedenen Behinderungsarten ist neben
allgemeinen Integrationsüberlegungen vor allem zum Erlernen
und Trainieren der im späteren beruflichen Alltag
erforderlichen Kommunikationsfähigkeit wichtig.
Da sich dieses Stufenmodell bewährt hat und seine im
Bedarfsfalle erforderliche Ausdehnung auf weitere
Berufsförderungswerke sinnvoll und möglich ist, ist es nicht
erforderlich, für den relativ kleinen Personenkreis der in Betracht
kommenden hör- und sprachgeschädigten Erwachsenen im
institutionellen Bereich Sondereinrichtungen zu bauen oder
weitere spezielle Ausbildungs- oder Umschulungsplätze zu
schaffen.
b) Einrichtungen für jugendliche Behinderte (vor allem
Berufsbildungswerke)
Der Bedarf an geeigneten überbetrieblichen
Ausbildungsplätzen in Sondereinrichtungen für jugendliche Hör- und
Sprachgeschädigte ist unter Berücksichtigung der
Bevölkerungsentwicklung im nächsten Jahrzehnt auf rd. 1000 Plätze
in Berufsbildungswerken festgestellt worden. Um auch in
diesem Bereich flexibel zu sein und auf eine möglicherweise
höhere Nachfrage schnell reagieren zu können, gibt es neben
Spezialeinrichtungen für diese jugendliche
Behindertengruppe auch die integrierte Ausbildung in „allgemeinen"
Berufsbildungswerken. Als Einrichtungen sind vorhanden
oder stehen in Kürze nach Abschluß der Baumaßnahmen zur
Verfügung:
1. 250 Ausbildungsplätze in den Berufsbildungswerken für
Körperbehinderte in Husum (150) und Neuwied (100),
2. 750 Ausbildungsplätze in speziellen
Berufsbildungswerken für Hör- und Sprachgeschädigte, und zwar in
Nürnberg (300), in Winnenden (220) und in München (230).
3. Darüber hinaus besteht in einem speziellen Schulzentrum
in Essen die Möglichkeit einer beruflichen Ausbildung
für weniger geschädigte Jugendliche dieser
Behindertengruppe. Die Ausbildung erfolgt entweder als
Vollausbildung im Schulzentrum oder in dezentralisierter Form im
Wege des Blockunterrichts im Schulzentrum und einer
praktischen Ausbildung im Betrieb.
Mit der Inbetriebnahme aller im Bau befindlichen
Einrichtungen, mit der im Laufe des nächsten Jahres zu rechnen ist,
dürfte nach jetziger Einschätzung des Bundesministeriums
für Arbeit und Sozialordnung und in der
Arbeitsgemeinschaft für die Rehabilitation der Hör- und
Sprachgeschädigten vertretenen Experten der Bedarf an überbetrieblichen
Ausbildungsplätzen in Berufsbildungswerken für die
Behindertengruppe gedeckt sein.
Sollte sich jedoch in den darauffolgenden Jahren eine
zusätzliche Nachfrage ergeben, wird von den zuständigen
Stellen in erster Linie zu prüfen sein, inwieweit Hör- und
Sprachgeschädigte in die für Körperbehinderte bestehenden
Berufsbildungswerke integriert werden können oder
soweit dies nicht in dem erforderlichen Umfang möglich sein
sollte - inwieweit die Sondereinrichtungen ihre
Aufnahmekapazität erweitern können.
c) Die Zahl der in den genannten Einrichtungen arbeitenden
Fachkräfte ist nicht bekannt. Mir sind bisher jedoch keine
Mitteilungen zugegangen, daß Personal nicht in
ausreichendem Umfang vorhanden sei.
Es kann vielmehr davon ausgegangen werden, daß die
personelle Ausstattung der Berufsbildungswerke und der
Berufsförderungswerke den Aufgaben und Zielen der
Rehabilitationsmaßnahmen angemessen ist. Eine ständige
Kontrolle der Fachkräfte erfolgt im übrigen durch die
Rehabilitationsträger, von denen die Kosten der individuellen
Rehabilitationsmaßnahmen getragen werden.
Die begleitenden Dienste in den Rehabilitationszentren
gewährleisten auch eine fachärztliche Behandlung der Hör- und
Sprachgeschädigten während des Aufenthalts.
Außerhalb dieser Einrichtungen sind die audiologischen
Zentren der Ohrenkliniken in der Regel als Diagnostik-,
Hörberatungs- und Behandlungszentren eingerichtet und in
ausreichender Zahl vorhanden.
3. Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um
Gehörlosen und Schwerhörigen, die im Berufsleben stehen, eine
ausreichende medizinischen Rehabilitation und auf die besondere
Behinderungsart abgestellte Kurmaßnahmen zu ermöglichen?
Um den im Berufsleben stehenden Hör- und Sprachgeschädigten
noch bessere medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
anzubieten, bedarf es vor allem einer intensiveren Zusammenarbeit der
Fachärzte mit den klinischen Psychologen, Logopäden,
Fachpädagogen für Gehörlose und Schwerhörige sowie den
Hörgeräteakustikern. Die Bundesregierung wird der nachgehenden
medizinischen Fürsorge für diesen Personenkreis ihre
besondere Aufmerksamkeit schenken.
Besondere, auf die Behinderung abgestellte Kuren gibt es für
Hör- und Sprachgeschädigte nicht, da die Art der Behinderung
durch Kuren nicht zu beeinflussen ist. Sofern
behandlungsbedürftige Leiden durch die Behinderung ausgelöst sind, wie
z. B. nervöse Störungen oder aber auch andere von der
Behinderung unabhängige Krankheitszustände, können diese in
Kureinrichtungen der jeweiligen Indikation behandelt werden. Das
gilt auch für Präventivkuren.
4. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu
ergreifen, um schädliche Lärmeinflüsse in den verschiedenen
Lebensbereichen zu vermeiden?
1. Die Bundesregierung hat seit 1970 zum Schutz vor Lärm am
Arbeitsplatz folgende Vorschriften erlassen:
— 1970 eine Lärmschutzrichtlinie des Bundesministeriums
für Arbeit und Sozialordnung
— 1974 eine Unfallverhütungsvorschrift „Lärm"
— 1976 eine Arbeitsstättenverordnung.
Die Bundesregierung bemüht sich gemeinsam mit den
Gewerbeaufsichtsbehörden und den Berufsgenossenschaften um
eine Verbesserung der Lärmverhältnisse in den Betrieben.
Durch eine intensivere Überwachung lärmgefährdeter
Arbeitnehmer wird eine vollständigere und frühere Erfassung
lärmgefährdeter und lärmgeschädigter Arbeitnehmer
bewirkt.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und
dem Bundesministerium für Forschung und Technologie
stehen seit 1973 Forschungsmittel zur Verfügung, die gezielt
zur Erforschung der Lärmwirkung und der Larmbekämpfung
eingesetzt werden. So hat das Bundesministerium für
Forschung und Technologie im Rahmen des Programms
„Humanisierung des Arbeitslebens" seit 1974 insgesamt 78
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem
Fördervolumen von über 26 Millionen DM bewilligt. Diese Vorhaben
dienen überwiegend der Bekämpfung von Lärmquellen, die
Arbeitnehmer mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von
teilweise weit über 85 dB (A) und damit gehörschädigendem
Lärm belasten.
2. Der in der Nachbarschaft von Gewerbebetrieben und
Verkehrswegen vorhandene Lärm überschreitet in der Regel
nicht die Grenze, von der an die Hörschäden zu besorgen
sind. Gleichwohl können derartige Lärmimmissionen für die
Frage von Bedeutung sein, ob sich das Gehör von
lärmexponiert Arbeitenden in der arbeitsfreien Zeit in dem
erforderlichen Maße erholen kann. Vor allem aber stellen
diese Lärmimmissionen für Gesundheit und Wohlbefinden
der Bevölkerung ganz allgemein eine zunehmende
Gefährdung dar. Aus diesem Grunde hat die Bundesregierung die
Lärmbekämpfung zu einem Schwerpunkt ihrer Umweltpolitik
erklärt. Sie hat in den vergangenen Jahren die
grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen für die Verbesserung des
Schutzes der Bevölkerung vor Lärm geschaffen. Auf den
Ersten Immissionsschutzbericht der Bundesregierung
(Drucksache 8/2006 vom 24. Juli 1978) und auf den Fluglärmbericht
der Bundesregierung (Drucksache 8/2254 vom 7. November
1978) wird insoweit verwiesen.
Ende 1978 hat der für den Umweltschutz zuständige
Bundesminister des Innern der Offentlichkeit ein „Aktionsprogramm
Lärmbekämpfung" vorgelegt. Das Aktionsprogramm enthält
einen Katalog einzelner Maßnahmen, die vor allem in ihrer
Gesamtheit zu einer erheblichen Lärmentlastung führen
sollen; es geht von folgenden Grundsätzen aus:
— Bekämpfung des Lärms möglichst an der Quelle der
Entstehung
— vorbeugende Verhinderung von Lärmbelästigungen durch
vorausschauende Planung
— Einsatz marktwirtschaftlicher Elemente für die
Lärmminderung
— möglichst geringer administrativer Aufwand bei allen
Maßnahmen.
Ein Schwerpunkt des Programms ist die Bekämpfung des
Verkehrslärms; hier ist u. a. vorgesehen, eine weitere
Senkung der Geräuschgrenzwerte für Schienenfahrzeuge,
Motorboote und Binnenschiffe festzusetzen sowie die
Voraussetzung für verkehrslenkende und verkehrsordnende
Maßnahmen zur Lärmminderung, insbesondere in Wohngebieten,
zu schaffen.
Das „Aktionsprogramm Lärmbekämpfung" wird - zusammen
mit allen beteiligten Stellen - Schritt für Schritt vollzogen
werden. Damit werden schädigende Lärmeinflüsse auch in
den außerberuflichen Lebensbereichen vermieden.
Die Bundesregierung wird noch vor Ende der
Legislaturperiode über das Geleistete zusammenfassend berichten.]