Regelung der Beteiligung bildender Künstler an öffentlichen Baumaßnahmen
der Abgeordneten de Terra, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Möller, Pfeifer, Dr. Kreile, Niegel, Broll, Daweke, Dr. Sprung, Rühe, Voigt (Sonthofen), Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In ihrem Maßnahmenkatalog zur „Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler und Publizisten" vom 2. Juni 1976 hat die Bundesregierung u. a. Verbesserungen bei der Beteiligung bildender Künstler an öffentlichen Baumaßnahmen angekündigt. Der am 16. Mai 1979 vom Bundesminister des Innern vorgelegte Bericht zum Stand der Verwirklichung der beschlossenen Maßnahmen enthält zum Thema „Kunst und Bauen" nur allgemeine Aussagen. Auch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU werden im wesentlichen die Absichtserklärungen des Maßnahmenkatalogs bzw. der Wortlaut der Richtlinien für die künstlerische Ausgestaltung öffentlicher Bauwerke des Bundes gemäß RB Bau K 7 zitiert. Im einzelnen wird nicht genügend konkretisiert, was die Bundesregierung unternommen hat, um ihre angekündigten Maßnahmen zu realisieren.
Die Fraktion der CDU/CSU ist der Ansicht, daß die Bundesregierung gerade bei der künstlerischen Ausgestaltung öffentlicher Baumaßnahmen des Bundes entsprechend ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung für Kunst und Kultur sicherstellen muß, daß gemäß den bestehenden Richtlinien extensiv und nicht halbherzig verfahren wird.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Beträge wurden seit 1976 jährlich gemäß K 7 der Richtlinien des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung K 7 RBBau) zur Verfügung gestellt?
Auf welche Anzahl von Projekten verteilen sich die zur Verfügung gestellten Beträge; welcher Anteil der Baukosten wurde im Durchschnitt für die künstlerische Ausgestaltung aufgewandt, und wie groß ist die Schwankungsbreite dieses Anteils bei Berücksichtigung aller Projekte?
In welcher Höhe wurden seit 1976 jährlich Mittel aus dem „Ergänzungsfonds für zusätzliche Aufträge an bildende Künstler zur künstlerischen Ausgestaltung von Baumaßnahmen des Bundes" bereitgestellt, und auf wieviele Projekte verteilen sich diese Beträge?
Bei welchen z. Z. im Bau bzw. in der Planung befindlichen Baumaßnahmen des Bundes ist eine künstlerische Ausgestaltung nach K 7 RBBau vorgesehen; in welcher Höhe sind hierfür Mittel veranschlagt, und wie hoch ist deren durchschnittlicher Anteil an den Baukästen?
Wann rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung Zweck und Bedeutung einer Baumaßnahme des Bundes die Vergabe von Aufträgen an bildende Künstler, und welche Bedingungen müssen zur Bewilligung von Mitteln aus dem Ergänzungsfonds gegeben sein; durch wen und in welcher Planungsphase erfolgt diese Feststellung?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen trotz Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen Künstler bei der Durchführung öffentlicher Baumaßnahmen nicht beteiligt wurden?
Die Bundesregierung hat erklärt, sie habe die mit der Durchführung der Baumaßnahmen des Bundes beauftragten Bauverwaltungen wiederholt aufgefordert, durch geeignete Vorschläge zur Ausschöpfung des für die künstlerische Ausgestaltung öffentlicher Bauwerke möglichen Kostenrahmens beizutragen. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fraktion der CDU/CSU, daß diese Maßnahme nicht geeignet ist, die Ausschöpfung des für diese Zwecke möglichen Kostenrahmens zu gewährleisten, und wie wirkt sie außer in der Form der Aufforderung auf die optimale Ausschöpfung des Kostenrahmens hin? Welche Möglichkeiten sieht sie, bei der Durchführung geeigneter öffentlicher Bauvorhaben die Verwendung eines bestimmten Kostenanteils für die Bereitstellung bildender Künstler verbindlich festzulegen?
Welche konkreten Ergebnisse hat die Bundesregierung bei ihren Bemühungen erzielt, in den zuständigen Arbeitsausschüssen bzw. Arbeitskreisen des Bundes und der Länder eine weitgehende Harmonisierung der unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der Bereitstellung von Mitteln für die künstlerische Ausgestaltung von öffentlichen Baumaßnahmen zu bewirken?