Gesetz über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten
der Abgeordneten Hasinger, Frau Schleicher, Dr. Hammans, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Kunz (Weiden), Horstmeier, Dr. Riesenhuber, Dr. Jenninger, Breidbach, Frau Benedix-Engler und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit dem Erlaß des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten vom 21. Dezember 1958 haben sich Veränderungen ergeben, die zu einer Diskussion über eine Neuordnung des Rechts dieser Berufe geführt haben.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Angehörigen der drei Berufe? Wie verteilen sich diese Zahlen auf unselbständig tätige und freiberuflich tätige Berufsangehörige?
Wie schätzt die Bundesregierung den künftigen Bedarf ein?
Beabsichtigt die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode eine Novellierung des Gesetzes vom 21. Dezember 1958? Wenn nein, ist eine Novellierung für die kommende Legislaturperiode vorgesehen?
Ist im Rahmen einer Neuordnung an die Verlängerung der Ausbildung der Masseure und der Masseure und medizinischen Bademeister, und wenn ja, um welchen Zeitraum, gedacht?
Soll die bisherige Trennung von unterrichtsmäßig aufgebautem Lehrgang und anschließender praktischer Tätigkeit beibehalten, oder sollen Theorie und Praxis miteinander integriert werden? Welche sonstigen qualitativen Veränderungen in der Ausbildung sind beabsichtigt?
Welche Veränderungen sind bei der Ausbildung der Krankengymnasten geplant?
Hält die Bundesregierung eine Zusammenfassung der Berufe a) des Masseurs und des Masseurs und medizinischen Bademeisters, b) des Masseurs und des Krankengymnasten sachlich und gesundheitspolitisch für gerechtfertigt?
Wie würde sich eine solche Zusammenfassung der Berufe auf den Zugang von Blinden zum Masseurberuf auswirken?
Wie hoch ist die Zahl der derzeitigen Ausbildungsstätten und der Ausbildungsplätze, getrennt nach den verschiedenen Berufen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Kapazitätsfragen bei einer Verlängerung der Ausbildung? Würde eine Verlängerung der Ausbildung Auswirkungen auf die tarifliche Eingruppierung der Berufsangehörigen haben?
In welchem Umfang werden heute Schülerinnen und Schüler bei der Ausbildung in den drei genannten Berufen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder dem Arbeitsförderungsgesetz unterstützt, und in welchem Umfang müssen sie Schulgeld bezahlen?
Sind der Bundesregierung die örtlich vorhandenen Engpässe bei Praktikantenstellen bekannt, und gedenkt sie hier dadurch zu helfen, daß die Praktikantenzeit auch in besonders anerkannten Praxen abgeleistet werden kann?