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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Berufsausbildungsabgabe (G-SIG: 00002687)

Äußerungen von PStSekr Zander vor dem DBJR über die Zweckmäßigkeit der Anwendung des AFG bei den geburtenstarken Jahrgängen und die Wirksamkeit der Berufsausbildungsabgabe; Streichung der entsprechenden Vorschrift im Gesetz

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft

Datum

21.02.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/363231.01.80

Berufsausbildungsabgabe

der Abgeordneten Prangenberg, Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Rühe, Schedl, Daweke, Frau Benedix-Engler, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Berger (Lahnstein), Voigt (Sonthofen), Frau Dr. Wisniewski, Dr. George, Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Horstmeier, Lampersbach und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die jüngste Entwicklung der Ausbildungsplatzsituation in der Bundesrepublik bestätigt die immer wieder geäußerte Auffassung der CDU/CSU, daß das Instrument der Berufsausbildungsabgabe nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz untauglich und nutzlos ist. Die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe des Handwerks, der Industrie, des Handels, der Verwaltungen und anderer hat auch im Jahr 1979 wieder, ebenso wie in den letzten Jahren stark zugenommen und verdient Anerkennung. Die heutige Situation der Zahl der Ausbildungsplätze berechtigt zu einem verhaltenen Optimismus. Er wird durch die bisher vorliegenden Berichte der Bundesanstalt für Arbeit, der Landesarbeitsämter sowie der Kammern und Dachverbände der Wirtschaft bestätigt und begründet. Die entspanntere Situation ist vor allem dadurch begründet, daß Wirtschaft und Betriebe in den letzten Jahren sehr elastisch und ausbildungsbereit auf die steigende Nachfrage nach Berufsausbildungsplätzen reagiert haben — viel stärker, marktgerechter und wirkungsvoller auch im Interesse der Lebenschancen der jungen Menschen als es die Politiker von SPD und FDP und die Bundesregierung vermutet und vorhergesagt haben. Deren Eintreten für das staatsdirigistische Mittel einer „Berufsausbildungsabgabe" hat sich wiederholt als unsinnig und schädlich für die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit der Wirtschaft herausgestellt. Deshalb fordert die Fraktion der CDU/CSU die Bundesregierung erneut auf, die Drohung mit dieser Abgabe aufzugeben.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen3

1

Stimmt die Bundesregierung ebenso wie die Bundestagsfraktion der CDU/CSU mit der Beurteilung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Fred Zander, überein, der vor der 51. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendringes (DBJR) am 4. Oktober 1979 geäußert hat, es sei „völlig unsinnig, das Gesetz (gemeint ist das Ausbildungsplatzförderungsgesetz) gerade in den geburtenstarken Jahrgängen einzusetzen"?

2

Teilt die Bundesregierung ebenso wie die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs Zander, der in der gleichen Rede gesagt hat, das Kernstück dieses Gesetzes, die Berufsausbildungsabgabe, sei ein „völlig unzulängliches Instrument" und wirke „kontraproduktiv"?

3

Ist die Bundesregierung bereit, entsprechend den wiederholten Aufforderungen der CDU/CSU, die Möglichkeit zur Erhebung der Berufsausbildungsabgabe aus dem Gesetz zu streichen, weil sie niemanden nützt, aber sowohl den Jugendlichen, die einen betrieblichen Ausbildungsplatz suchen, als auch den ausbildenden Betrieben durch Verunsicherung schadet?

Bonn, den 31. Januar 1980

Prangenberg Frau Dr. Wilms Pfeifer Rühe Schedl Daweke Frau Benedix-Engler Dr. Hornhues Frau Krone-Appuhn Dr. Müller Berger (Lahnstein) Voigt (Sonthofen) Frau Dr. Wisniewski Dr. George Kroll-Schlüter Frau Karwatzki Horstmeier Lampersbach Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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