Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache $/3700
25.02.80
Sachgebiet 2121
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hammans, Hasinger, Stutzer, Burger,
Frau Dr. Neumeister, Dr. Becker (Frankfurt), Braun, Frau Karwatzki, Frau Männle,
Frau Geier, Frau Dr. Wex, Bühler (Bruchsal), Dr. George, Frau Hürland, Höpfinger,
Dr. Blüm, Kunz (Berlin), Müller (Berlin), Dr. Laufs, Dr. Riedl (München), Kiechle,
Spilker und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 8/3627 —
Durchführung von Tierversuchen bei Arzneimitteln und Chemikalien
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Jugend, Familie und Gesundheit — 014 / 355 — K A 8 — 125 — hat
mit Schreiben vom 25. Februar 1980 die Kleine Anfrage namens
der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Die Fragen berühren im wesentlichen die Auswertung und
Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Eine umfassende
Beantwortung aller Aspekte der komplexen Fragestellung würde
die Ausarbeitung einer detaillierten wissenschaftlichen Studie
erfordern, die nur mit großem personellem und zeitlichem
Aufwand erstellt werden könnte. Dies würde den vertretbaren
Umfang der Beantwortung einer Kleinen Anfrage bei weitem
sprengen.
Die einzelnen Fragestellungen betreffen die gesamte Breite der
experimentellen medizinischen und biologischen Fächer, wie
beispielsweise Toxikologie, Pharmakologie und Pathologie. Bei
der Beantwortung wird davon ausgegangen, daß die
Fragestellungen prinzipiell in gleicher Weise für das Arzneimittelgesetz
und den Entwurf zum Chemikaliengesetz gelten.
Dem steigenden Sicherheitsbedürfnis des Verbrauchers
entspricht das ständige Bemühen um die Optimierung von
Beurteilungsverfahren. Diese Verbesserung von
Beurteilungsverfahren, soweit sie auf Tierversuchen beruhen, erfolgt unter
Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der
Versuchstierkunde. Dazu gehört auch die Fortentwicklung von
Prüfverfahren an nichtschmerzfähiger Materie. Nach dem neuesten
Stand der Wissenschaft sind allerdings die Möglichkeiten,
Alternativmethoden an nichtschmerzfähiger Materie
anzuwenden, z. Z. noch gering.
Die Fachbehörden des Bundes, die sich bei der Wahrnehmung
ihrer Aufgaben im Verbraucherschutz oft auf die Ergebnisse von
Tierversuchen stützen müssen, richten sich bei der Beurteilung
der Übertragbarkeit von Erkenntnissen bei Tierversuchen nach
dem jeweiligen neuesten Stand der Wissenschaft bezogen auf
den Einzelfall. Dabei ist die grundsätzliche Problematik
hinsichtlich der Übertragbarkeit und der Grenzen der
Aussagefähigkeit von Ergebnissen aus Tierversuchen auf den Menschen
durchaus bekannt.
Die qualitativ gleichen physiologischen und biochemischen
Lebensabläufe in Säugetieren bieten bislang noch die besten
Möglichkeiten, aus Tierversuchen tragfähige Aussagen und
Folgerungen zu ziehen. So ,kann beispielsweise bei der
Ermittlung des Suchtpotentials psychoaktiver Stoffe auf Versuche an
Primaten nicht verzichtet werden. Man ist sich jedoch bewußt,
daß bei Versuchstieren gleichwohl Besonderheiten hinsichtlich
der physiologischen und biochemischen Abläufe bestehen
können.
In-vitro-Modelle können in einer Reihe von Fällen wertvolle
Hinweise für das weitere notwendige tierexperimentelle
Vorgehen geben.
Das experimentelle Vorhaben wird von Art und Verwendung
des einzelnen Stoffes bestimmt. Planung, Durchführung und
Auswertung von Tierversuchen erfolgen durch Fachleute.
Bei der Bewertung von Tierversuchsergebnissen ist noch
folgendes zu berücksichtigen:
Die Zahl der Stoffe, die den Behörden zur Bewertung vorgelegt
werden, macht nur einen Bruchteil der Stoffe aus, der von der
Industrie entwickelt und geprüft wird. Auf Grund von
tierexperimentellen Voruntersuchungen der Industrie wird der
größte Teil von der weiteren Entwicklung von vornherein
ausgeschlossen.
Tierexperimentelle Arbeiten in der Industrie mit Wirkstoffen,
die schon in der Entwicklungsphase durch erhebliche toxische
Wirkungen auffallen, werden den Behörden in der Regel nicht
bekannt und nicht publiziert. Deswegen läßt sich aus der
Auswahl der klinisch verwendeten Wirkstoffe die Sensibilität und
Spezifität der Verfahren nicht in der Weise abschätzen, daß eine
kalkulierbare Aussage für die Verhältnisse beim Menschen
generell möglich ist. Es läßt sich zwar eine am Tier generierte
therapeutische, nicht jedoch eine toxikologische Hypothese am
Menschen überprüfen. Aus ethischen Gründen kann z. B. nicht
untersucht werden, ob eine am Tier beobachtete kanzerogene
Wirkung auch am Menschen zu beobachten ist.
Bei allgemeinen Sicherheitsuntersuchungen von chemischen
Stoffen wird selten der physiologische, biochemische oder
molekulare Wirkungsmechanismus aufgeklärt. Man ist vielmehr auf
deskriptive und phaenomenologische Studien angewiesen.
Die pharmakologischen und toxikologischen Untersuchungen
von Arznei- und Fremdstoffen an Versuchstieren werden zum
einen durchgeführt, um biologische Wirkungen aufzudecken
und zu beschreiben und zum anderen um gesundheitliche
Sicherung auf verschiedenen Ebenen zu erreichen.
Die, heutige Pharmakologie und Toxikologie kann Wert und
Grenzen des Tierexperiments ,durchaus erkennen. Sie ist sich
bewußt, daß auf verschiedenen Gebieten die Übertragbarkeit
durchaus unterschiedlich sein kann. Sie kann unterscheiden
zwischen Tierversuchen mit deutlicher Vorhersage und
Tierversuchen mit geringer Vorhersage.
Der Entscheidungsprozeß wird verstärkt durch die
Rückkopplung human-pharmakologischer und epidemiologischer Daten
unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Arbeitsmedizin.
1. Für welche Tierspezies, für welche Substanzen, für welche
Substanzgruppen und für welche Krankheitserscheinungen kann
bezüglich der Übertragbarkeit der Untersuchungsergebnisse die
Sensibilität und die Spezifität der Verfahren so geschätzt
werden, daß eine kalkulierbare Aussage für die Verhältnisse beim
Menschen möglich wird?
Jede Substanz ist als ein Individuum zu betrachten – gerade in
I der Toxikologie sind Gruppenanalogien kaum möglich. Für eine
definierte Substanz ist ein Rückschluß auf den Menschen nur
jeweils von Versuchen an einer Tierart gestattet, bei der die
Kinetik der Substanz sich ähnlich wie beim Menschen verhält.
Für diesen Fall wäre die Bestimmung von Sensibilität und
Spezifität des Verfahrens grundsätzlich möglich. Solche
Untersuchungen würden sich jedoch aus Gründen des Tierschutzes
wegen der hierfür notwendigen großen Tierzahl
(Paralleluntersuchung) verbieten. Eine Bewertung jedoch von Sensibilität und
Spezifität erfolgt bei jeder Risikoabschätzung.
2. Welche Arbeiten legt die Bundesregierung ihrer Auffassung
über den Erkenntniswert von Tierversuchen zugrunde, wo sind
diese veröffentlicht, und wo wurden diese Arbeiten kritisch
diskutiert? Welche gegensätzlichen Auffassungen zu diesem
Thema sind der Bundesregierung darüber hinaus bekannt?
Die Bundesregierung stützt sich in ihrer Auffassung vorwiegend
auf folgende Quellen:
— Richtlinie des Bundesministeriums für Jugend, Familie und
Gesundheit über die Prüfung von Arzneimitteln, Juni 1971
— Richtlinie des Rates der EG, 1975
WHO-Empfehlungen (Technical Reports Series).
In der Beratung sind z. Z.
— Empfehlungen des Ausschusses für „Arzneispezialitäten"
der EG.
Darüber hinaus werden die einschlägigen Publikationen und
Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft verwendet.
Weiterhin stehen zur Verfügung der Symposiumsbericht:
— „Embryotoxikologische Probleme in der
Arzneimittelforschung" (1/1978)
des Instituts für Arzneimittel des Bundesgesundheitsamtes.
Außerdem finden beim Bundesgesundheitsamt in nächster Zeit
zu diesem Thema Symposien statt:
— „Problematik der arzneimittelbedingten Oculotoxizität"
— „Zur Problematik von Kanzerogenitätsstudien bei
Arzneimitteln: Ziel, Durchführung und Bewertung".
Darüber hinaus läuft beim Bundesgesundheitsamt ein
einjähriges Forschungsprojekt zum Thema
— „Tierschutz und Tierexperiment:
Durchführung, Bewertung und Aussage von Tierversuchen
und alternativen Verfahren".
Als Auswahl einer kritischen Literatur stehen - ohne Anspruch
auf Vollständigkeit - zur Verfügung:
— Zbinden, G.: Progress in Toxikology, Vol. 1 und 2, Springer
Berlin (1973 und 1976)
— ohne Verfasser: How safe is safe? The Design of Policy on
Drugs and Food Additives.
Academy forum, nat. acad. sci. (Washington, 1974)
— Smith, D. H. (1978) : Alternatives to Animal Experiments
Scolar Press in Association with the Research Defence
Society, London
— Uehleke, (1977)
Wieviel Sicherheit liefern Tierversuche?
in: G. Fülgraff: Bewertung von Risiken für die Gesundheit
wissenschaftliches Symposium anläßlich der 100. Jahrfeier
des Bundesgesundheitsamtes in Berlin 1976
Gustav Fischer Verlag, Stuttgart - New York
— Merkenschlager/Wilk (1979)
Gutachten über tierschutzgerechte Haltung von
Versuchstieren - Gutachten über Tierversuche, Möglichkeiten ihrer
Einschränkung und Ersetzbarkeit
(erstattet im Auftrag des Bundesministers für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten) Schriftenreihe
Versuchstierkunde 6
Paul Parey Verlag Berlin — Hamburg.
3. Bei welchen Tierarten und Substanzen wurden Symptome und
Krankheiten (z. B. Tumoren) gefunden, die beim Menschen
sicher bestätigt werden konnten und qualitativ vergleichbar
waren?
Bei welchen dieser Ergebnisse handelt es sich um zufällige
Ereignisse, und welche dieser Ergebnisse sind korrelativ in dem
Sinne, das begründbar ist, warum das Ergebnis auch beim
Menschen auftritt?
Auch diese Frage ist nur in Abhängigkeit von der jeweiligen
Krankheit zu beantworten. Nach dem derzeitigen Stand der
Wissenschaft ist, soweit es sich um Tumoren handelt, davon
auszugehen, daß chemische Substanzen, die im Tierversuch als
eindeutig kanzerogen erkannt worden sind, auch als ein
potentielles Karzinogen für den Menschen zu betrachten sind. Als
Beispiele sind zu nennen:
Durch aromatische Amine bedingte Blasentumoren konnten
sowohl beim Hund als auch beim Menschen beobachtet werden.
Tetrachlorkohlenstoff erzeugt sowohl bei der Ratte und Maus
als auch beim Menschen Verfettungen und Nekrosen der Leber.
4. Welche Symptome und Krankheiten, die im Tierversuch
aufgefunden wurden und die für die Bewertung eines Stoffes von
Bedeutung sind, konnten beim Menschen nicht bestätigt werden,
welche waren nicht vergleichbar? Wie ist das Verhältnis dieser
Untersuchungen untereinander und zu den unter 3. genannten
zahlenmäßig und im Hinblick auf die inhaltliche Bedeutung,
wobei eine Fehlentscheidung bezüglich der Übertragbarkeit
unter Umständen katastrophale Folgen haben kann?
Hierzu ist grundsätzlich zu sagen, daß zumindest vom
Bundesgesundheitsamt Stoffe, die im Tierversuch eindeutig schädliche
Wirkungen haben, und die für die Bewertung des Stoffes von
Bedeutung sind, nicht zugelassen werden. Deshalb lassen sich
hier nur schwer ganz spezielle Beispiele aufführen. Im übrigen
ist ein zahlenmäßiges Verhältnis zwischen positiver und
negativer Übertragbarkeit im allgemeinen deshalb nicht
herzustellen, weil — wie ausgeführt — der größte Teil der Ergebnisse
toxikologischer Untersuchungen vom Hersteller nicht publiziert
wird.
5. Welche Untersuchungen gibt es, die die biologische Qualität der
Befunde aus Tierversuchen zu den oben aufgelisteten
Wirkungen im Hinblick auf die Übereinstimmungen oder Unterschiede
zwischen Tier und Mensch behandeln?
Die Reaktionsweise eines biologischen Systems ist um so
aussagekräftiger, je näher das tierexperimentelle Versuchsmodell
die Verhältnisse des Menschen imitieren kann. Ein
schematisches Vorgehen ist aus naheliegenden Gründen nicht möglich,
(da es des Geschicks und der Erfahrung des Experimentators
Drucksache 8/3700 Deutscher Bundestag - 8..Wahlperiode
bedarf, gewonnene Ergebnisse zu interpretieren. Diesem
Sachverhalt hat der Gesetzgeber bei der Formulierung des § 24 des
Arzneimittelgesetzes Rechnung getragen. In der
toxikologischen Fachliteratur ist eine ganze Reihe experimentell
erarbeiteter Fakten und ihre Vergleichbarkeit von Tierspezies zu
Tierspezies und im Hinblick auf den Menschen beschrieben worden.
Wissensstand und Entwicklung dieses Gebietes werden auf
breiter Basis in der Literatur behandelt.
6. In welcher Relation stehen auf Grund des bisherigen
Kenntnisstandes falsch-positive zu richtig-positiven Befunden bei
Versuchstieren im Verhältnis zu den Befunden beim Menschen, und
wie verhält es sich entsprechend mit falsch-negativen Befunden?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Relationen von ihrer
inhaltlichen Bedeutung her?
Wie häufig sind überhaupt Erkrankungen durch Mutagenese
bekannt geworden, so daß sich hieraus eine ausreichende Basis
für die Validierung des Tests auf Mutagenität ergibt?
Grundsätzlich läßt sich feststellen, daß Substanzen, die im
Tierversuch unter relevanten Bedingungen Tumoren und/oder
Veränderungen am Erbmaterial auslösen, auch eine potentielle
Gefährdung für den Menschen darstellen.
Die primäre Aufgabe der tierexperimentellen Untersuchungen
mit einer Substanz, die als Arzneimittel für den Menschen
vorgesehen ist, ist die Beantwortung der Frage, ob es verantwortet
werden kann, sie am Menschen klinisch zu erproben. Viele der
tierexperimentellen positiven Befunde, nämlich alle, bei denen
es nicht zur Erprobung beim Menschen kommt, sind im
einzelnen nicht bekannt. Wenn die Substanz beim Menschen
, klinisch erprobt werden soll, liefert das Tierexperiment nicht
nur im Hinblick auf ihre gewünschte, sondern auch im Hinblick
auf ihre unerwünschte Wirkung Erkenntnisse. Diese
Erkenntnisse beeinflussen Art und Umfang der Erprobung am Menschen
maßgeblich.
Falsch-negative Befunde aus dem Tierexperiment im Verhältnis
zum Menschen-, also solche Befunde, bei denen sich eine
Wirkung beim Tier nicht gezeigt hat, jedoch beim Menschen auftritt,
sind möglich, bedingt z. B. durch ein unterschiedliches
pharmakokinetisches Verhalten.
Die Frage nach der Häufigkeit von Erkrankungen des
Menschen durch Einwirkung von Mutagenen ist derzeit nicht
beantwortbar. Aussagen über die Validität von Testsystemen lassen
sich nur machen, wenn positive oder negative Befunde dieser
Testsysteme am Menschen überprüft werden. Eine im
Tierversuch festgestellte schädigende Wirkung einer chemischen
Substanz läßt sich aber aus ethischen Gründen am Menschen
nicht überprüfen. Die Beantwortung der Frage nach der
Validität muß sich deshalb auf epidemiologische Untersuchungen
beschränken, die aber wegen der Vielzahl der beteiligten
Faktoren nicht völlig eindeutig sind.
Mutationen in somatischen Zellen sind in ihrer Wirkung auf
einen Teil des Organismus begrenzt und können ein weites
Spektrum von Veränderungen hervorrufen. Einige davon sind
für die EntwIcklung verschiedener Krankheitserscheinungen
(z. B. Leukämieformen) verantwortlich. Die nachgewiesene
Korrelation zwischen karcinogener und mutagener Wirkung
von chemischen Verbindungen hat dazu geführt, daß
Mutagenitätstests auch als „Prescreening" auf kancerogene Wirkung
diskutiert werden.
Eine besondere genetische Gefährdung durch
Keimzellenmutationen liegt darin, daß viele von den nicht-letalen Mutationen
zu kaum erkennbaren Veränderungen führen, deren Folgen
aber trotzdem nachteilig sind, weil sie überwiegend zu einer
Herabsetzung der Vitalität ihrer Träger beitragen.
7. Wie ist der gesicherte Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse
in bezug auf die Übertragbarkeit von Befunden der
Dosisabhängigkeit,
Latenzzeiten,
Auslösefaktoren (auch z. B. Karzinogenese),
Auswirkungen auf das Immunprofil
aus Tierversuchen auf die Verhältnisse beim Menschen:
a) Bei welchen Tieren liegen welche Ergebnisse vor?
b) Welche Untersuchungen laufen zur Zeit?
c) Welche Untersuchungen sind beantragt, geplant oder in
Auftrag gegeben?
Die Höhe der Wirkdosis und Steilheit der
Dosiswirkungsbeziehung, wie auch die Latenzzeiten des Wirkungseintritts
sind komplexe Größen, die von Resorption, Verstoffwechselung
und Ausscheidung, Verteilungsgeschwindigkeit und
Verteilungsraum, Körperoberfläche u. a. entscheidend bestimmt
werden.
Die. Ubertragbarkeit dieser Größen vom Tier auf den Menschen
ist naturgemäß sehr begrenzt und spielt auch für die
Humanpharmakologie keine entscheidende Rolle.
In einer Gruppen wirkungs- und strukturähnlicher Stoffe kann
man jedoch anhand der toxischen Dosen eine Abschätzung der
Verträglichkeit innerhalb dieser Gruppen am Menschen machen.
Systematische Versuche verbieten sich auch hier aus ethischen
Gründen.
In allen Fällen, in denen am Menschen durch chemische Stoffe
eine Krebsinduktion festge s tellt wurde, konnten auch bei Tieren
experimentell Tumore ausgelöst werden (z. B. 2-Naphthylamin,
4-Aminobiphenyl, . Vinylchlorid). Die umgekehrte
Beweisführung kann aus ethischen Gründen nicht erwartet werden.
Der Begriff Immunprofil ist bisher in der Toxikologie nicht
geläufig. Entsprechende Untersuchungen am Menschen stehen
vom Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke zur Förderung an.
8. Durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung
sicherzustellen, daß eine Rehabilitation erfolgen kann, wenn ein
Arzneimittel zu Unrecht unerwünschter Wirkungen verdächtigt
wurde?
Wenn sich nachträglich herausstellt, daß ein Arzneimittel un
-
richtigerweise unerwünschter Wirkungen verdächtigt wurde,
so werden die Beteiligten nach §§ 62, 63 Arzneimittelgesetz
darüber durch entsprechende Bekanntmachung informiert, sofern
nur sie davon Kenntnis hatten. Soweit darüber hinaus die
allgemeine Öffentlichkeit Kenntnis hatte, erfolgt eine entsprechende
Mitteilung an die Presse.
Im übrigen wird die Rücknahme des Widerrufs einer
Zulassung entsprechend § 34 Arzneimittelgesetz im Bundesanzeiger
bekanntgemacht.]