Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/3791
13.03.80
Sachgebiet 8
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogelsang, Lattmann, Dr. Meinecke
(Hamburg), Weisskirchen (Wiesloch), Frau Schuchardt, Dr. Dr. h c. Maihofer,
Dr.-Ing. Laermann und der Fraktionen der SPD und FDP
— Drucksache 8/3669 —
Zur Situation und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit
Schreiben vom 10. März 1980 die Kleine Anfrage im
Einvernehmen mit den Bundesministern für
Wirtschaft, für Arbeit und Sozialordnung und für Jugend,
Familie und Gesundheit wie folgt beantwortet:
In den letzten Jahren ist die Ausbildungsbereitschaft
der Jugendlichen und der Betriebe und
Verwaltungen erheblich gewachsen. Die Berufsausbildung in
Schule und Betrieb ist attraktiver geworden. Die
Jugendlichen, die eine Ausbildung im dualen System
beginnen, haben eine gegenüber früheren Jahren
bessere Vorbildung. Die Zahl der neu
abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist von 1976 bis 1979 um
140 000 gestiegen. Der Anteil der Jugendlichen ohne
Ausbildungsvertrag an den 15- bis 13jährigen
konnte deutlich verringert werden. Dazu haben auch
die Angebote im 10. Bildungsjahr beigetragen.
Diese Mobilisierung von Angebot und Nachfrage ist
das Ergebnis vielfältiger Anstrengungen aller für
die berufliche Bildung Verantwortlichen. Für die
Steigerung der Ausbildungsplatzangebote kommt
dabei dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz eine
besondere Bedeutung zu.
Auch in den kommenden Jahren müssen für die
geburtenstarken Jahrgänge jährlich weit über 600 000
qualifizierte Ausbildungsplätze bereitgestellt
werden, um vor allem auch den Jugendlichen, die ihren
Ausbildungswunsch nur mit erheblichen Schwierig
-
keiten verwirklichen können, eine
Ausbildungschance zu eröffnen.
Die Politik der Bundesregierung und aller Beteilig
ten in Wirtschaft und Gewerkschaften sowie der
insbesondere für die beruflichen Schulen
verantwortlichen Länder zur Sicherung eines qualifizierten und
zahlenmäßig ausreichenden Ausbildungsangebots
muß fortgesetzt werden. Steigende Beachtung bedarf
dabei auch die längerfristige Verwertbarkeit
beruflicher Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt und die
Befähigung von Arbeitnehmern zur beruflichen
Mobilität und Teilnahme an der beruflichen
Weiterbildung.
1. Wie haben sich das Angebot und die
Nachfrage an Ausbildungsplätzen entwickelt, und
wie wird die Entwicklung für die 80er Jahre
prognostiziert?
Die Zahl der jährlich abgeschlossenen
Ausbildungsverträge ist von rund 499 000 im Jahre 1976 auf fast
640 000 im Jahre 1979 gestiegen. Damit wurde
innerhalb dieser Periode eine Steigerung der neu
abgeschlossenen Ausbildungsverträge um rund 140 000
erreicht; das ist ein Zuwachs um 28 v. H. Insgesamt
wurden in den Jahren von 1976 bis 1979 ca. 2,3 Mio
Ausbildungsverträge gegenüber ca. 1,8 Mio im
Zeitraum von 1972 bis 1975 abgeschlossen.
Tabelle 1
Jahr 15- bis unter 18jährige
Jährlich neu abgeschlossene
Ausbildungsverträge
Berufsschüler
ohne Ausbildungsvertrag
absolut 1975 = absolut 1975 = in v. H. des absolut 1975 = in v. H.
(1000) 100 (1000) 100 durchschnitt- (1000) 100 von 1)
lichen
Altersjahrgangs
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7)
1975 2817 100 462 100 49,2 241 100 8,5
1976 2915 103 499 108 51,4 233 97 8,0
1977 2983 106 558 121 56,1 208 86 7,0
1978 3043 108 599 130 59,1 189 78 6,2
1979 3099 110 640 139 62,0 . .
Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen umfaßt nach
dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz die Zahl der
neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge und die
Zahl der am 30. September bei der
Arbeitsverwaltung gemeldeten, noch nicht in Ausbildungsplätze
vermittelten Bewerber. Das Angebot an
Ausbildungsplätzen umfaßt nach dem
Ausbildungsplatzförderungsgesetz die Zahl der neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträge und die Zahl der am 30.
September bei der Arbeitsverwaltung gemeldeten,
unbesetzten Ausbildungsplätze.
Tabelle 2
Jahr Angebot an Nachfrage nach
Ausbildungs-
Ausbildungsplätzen (1000) plätzen (1000)
1976 517 527
1977 584 585
1978 622 626
1979 677 660
Es gibt Angebote und Nachfrage bei
Ausbildungsplätzen, die in den Abgrenzungen nach dem
Ausbildungsplatzförderungsgesetz nicht erfaßt werden.
Eine zuverlässige Erfassung dieser „latenten"
Angebots- und Nachfragegrößen ist allerdings nicht
möglich.
Für 1980 wird die Nachfrage nach
Ausbildungsplätzen in der Abgrenzung des
Ausbildungsplatzförderungsgesetzes auf rund 668 000 geschätzt. Im
Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen weiteren
Anstieg um 1,2 v. H. 1979 überstieg das Angebot die
Nachfrage um 2,5 v. H. Die Bundesregierung
erwartet auch für 1980 eine weitere Verbesserung des
Verhältnisses von Angebot und Nachfrage
gegenüber dem Vorjahr.
Bis 1982/83 dürfte die Nachfrage nach
Ausbildungsplätzen etwa auf dem gegenwärtigen Niveau
bleiben. Danach ist mit einem Absinken zu rechnen.
Die Zahl der Absolventen des Sekundarbereichs I
wird sich von ca. 850 000 im Jahre 1980 auf ca.
499 000 im Jahre 1990 verringern. Die Gesamtzahl
der Hochschulberechtigten-von denen in den letzten
Jahren ein wachsender Teil eine Berufsausbildung
im dualen System suchte - wird nach Schätzungen
der Kultusministerkonferenz der Länder von 262 000
im Jahre 1980 auf 274 000 bis 293 000 im Jahre 1985
ansteigen und dann bis 1990 auf ca. 228 000 bis
243 000 abfallen.
Obwohl die Zahl der Schulabgänger ab 1982/83
insgesamt zurückgeht, wird das Angebot an
Ausbildungsplätzen auch weiterhin auf hohem Niveau
bleiben müssen, um mehr Berufswahlmöglichkeiten zu
schaffen, den Fachkräftenachwuchs zu sichern und
insbesondere den ausländischen Jugendlichen, den
Lernbeeinträchtigten und einer wesentlich größeren
Zahl von Mädchen die Chance zu einer qualifizierten
Berufsausbildung zu geben. Noch zu viele
Jugendliche schließen keinen Ausbildungsvertrag ab und
gehen stattdessen in ein Arbeitsverhältnis; auch sie
müssen eine qualifizierte Berufsausbildung erhalten.
Die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen dürfte -
demographisch bedingt - in der zweiten Hälfte der
80er Jahre deutlich niedriger sein als gegenwärtig.
Allerdings ist, wie auch die Entwicklung der
vergangenen Jahre gezeigt hat, die Nachfrage nicht allein
von der Entwicklung der Jahrgangsstärken abhängig.
Sie reagiert auch auf Umfang und Struktur des
Angebots an Ausbildungsplätzen und ist wesentlich
abhängig von der Qualität der Ausbildung sowie von
den Perspektiven, die die Ausbildung für das
Berufsleben eröffnet. Die Attraktivität der beruflichen
Bildung wird darüber entscheiden, wie sich das
duale System im Wettbewerb der Bildungsangebote
auch in den Jahren geburtenschwächerer Jahrgänge
behaupten kann.
Die Bundesregierung wird auch weiterhin ihren
Beitrag zur Stärkung dieser Attraktivität leisten - im
Interesse der Jugendlichen und zur Sicherung der
Ausbildung des für die Gesellschaft notwendigen
Fachkräftenachwuchses.
2. Welche Wirtschaftsbereiche haben in
besonderem Maße zur Ausweitung des
Ausbildungsplatzangebotes beigetragen, und welchen
Anteil stellen dort die Auszubildenden an der
Gesamtzahl der Beschäftigten
(Ausbildungsquote) ?
Zuwächse des Ausbildungsplatzangebots sind in
allen Ausbildungsbereichen zu verzeichnen. Die
Zuwächse sind aber zwischen den
Ausbildungsbereichen und innerhalb der einzelnen
Ausbildungsbereiche unterschiedlich. Während vor einigen Jahren
die größten Zuwachsraten beim Handwerk zu
verzeichnen waren, hat inzwischen der Bereich Industrie
und Handel aufgeholt. (Steigerungsrate 1979
gegenüber dem Vorjahr: Industrie und Handel 8,1 v. H.,
Handwerk 7,1 v. H.).
Zwischen 1976 und 1979 betrug die Zunahme der
Zahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge in
Industrie und Handel 31 v. H., im Handwerk 33 v. H.,
im öffentlichen Dienst 19 v. H., in der Landwirtschaft
14 v. H., bei den freien Berufen in Hauswirtschaft
und Seeschiffahrt 12 v. H. Dabei sind die
Unterschiede in den Ausgangszahlen, die Auswirkungen
der Einführung des schulischen
Berufsgrundbildungsjahres sowie beim öffentlichen Dienst die
Registrierung von Ausbildungsverhältnissen bei zuständigen
Stellen außerhalb des öffentlichen Dienstes zu
berücksichtigen.
Die Ausbildungsquote (Auszubildende auf 100
Erwerbstätige) für das gesamte Beschäftigungssystem
ist von 1976 bis 1978 von 5,4 auf 6,2 gestiegen. In
diesen Zahlen schlägt sich die starke Zunahme der
betrieblichen Berufsausbildung nieder.
Dementsprechend ist der Ausbildungsstand der Erwerbstätigen
erheblich angestiegen. 1970 hatten 55,5 v. H. aller
Erwerbstätigen eine berufliche Ausbildung (ohne
Hochschulabschluß), 1976 waren es 61,2 v. H., 1978
bereits 62,5 v. H.
Über die Ausbildungsquoten in einzelnen
Wirtschaftszweigen gibt Tabelle 3 (Seite 4) Auskunft.
3. Inwieweit haben Förderungsprogramme des
Bundes und der Länder zur Ausweitung des
Ausbildungsplatzangebotes beigetragen?
Der Bund hat in den letzten Jahren eine vor allem
auf Qualitätsverbesserung gerichtete Förderung der
Berufsausbildung betrieben. Für den Bau und die
Ausstattung von Einrichtungen der beruflichen
Bildung — insbesondere auch zur Ausweitung des voll
-
zeitschulischen Angebots — stellt der Bund den
Ländern 1977 bis 1980 650 Mio DM zur Verfügung.
Im Rahmen mehrerer Programme fördert der Bund
den Bau sowie die laufenden Kosten
überbetrieblicher Ausbildungsstätten. Seit 1974 wurde die
Errichtung von ca. 36 000 Plätzen in überbetrieblichen
Ausbildungsstätten gefördert. Im Haushalt und im
Finanzplan des Bundesministers für Bildung und
Wissenschaft stehen von 1974 bis 1982 rd. 1,2 Mrd.
DM für die Errichtung, Erweiterung und Ausstattung
sowie für Zuschüsse für laufende Kosten
überbetrieblicher Ausbildungsstätten bereit. Diese auf eine
Verbesserung der Ausbildungsqualität gerichtete
Förderung hat auch quantitative Effekte. Der Ausbau
überbetrieblicher Ausbildungsstätten ermöglicht vor
allem kleineren und mittleren Betrieben, auch bei
gestiegenen Anforderungen weiterhin oder erstmals
qualifiziert auszubilden. Überbetriebliche
Ausbildungsstätten verbessern langfristig die Struktur des
Ausbildungsplatzangebots. Insofern ist die
Bundesförderung eine wirksame Investition in die
dauerhafte Verbesserung der Ausbildungsqualität.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden
Investitionskostenverbilligungen für die Schaffung
betrieblicher Ausbildungsplätze in
strukturschwachen Gebieten gewährt. Dabei kann hinsichtlich der
für die Förderungswürdigkeit von
Erweiterungsinvestitionen geforderten Mindestzahl von
Arbeitsplätzen ein neu geschaffener Ausbildungsplatz wie
zwei Arbeitsplätze gewertet werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft gewährt aus
Mitteln des Gewerbeförderungsprogramms Zuschüsse
zu den Lehrgangs- und Internatskosten
überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen im Bereich des
Handwerks.
Die verschiedenen Modellversuchsprogramme des
Bundes im Bereich der beruflichen Bildung haben
nicht nur einen qualitativen Effekt, sie dienen auch
der Ausweitung des Ausbildungsplatzangebots; so
bietet z. B. das Modellversuchsprogramm des
Bundesministers für Bildung und Wissenschaft
gegenwärtig bereits etwa 650 jungen Frauen eine
Ausbildung in gewerblich/technischen Berufen.
In zunehmendem Maße haben die meisten
Landesregierungen (bis Ende 1979: Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin (West), Bremen, Hessen, Nordrhein-
Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und
Saarland) finanzielle Förderungsprogramme eingerichtet,
die mit Zuschüssen an Betriebe zusätzliche
Ausbildungsmöglichkeiten für benachteiligte Jugendliche
eröffnen oder die Schaffung von Ausbildungsplätzen
in strukturschwachen Regionen, bzw. bei
Betriebsgründungen, Betriebsübernahmen und bei
Ausbildungsverbund erleichtern. Die Länder haben für
diese Fördermaßnahmen im Rahmen ihrer
Programme 1979 insgesamt 439 Mio DM bereitgestellt.
Die verschiedenen öffentlichen Programme haben
dazu beigetragen, die Ausbildungsbereitschaft
anzuregen und zu verstärken — sie sollen diese
Bereitschaft jedoch nicht ersetzen.
4. Welche Anstrengungen hat es im öffentlichen
Dienst (insbesondere Bund und Länder)
gegeben, um das Ausbildungsangebot auszuweiten,
und welches Angebot wird 1980 zur Verfügung
stehen?
Insgesamt haben 1979 rd. 29 600 Jugendliche beim
Bund eine Ausbildung begonnen, davon rd. 16 100
Jugendliche in Ausbildungsberufen nach dem
Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildungsleistung des Bundes
lag damit 1979 um 41 v. H. höher als 1977.
Der Bund wird im Hinblick auf die weiterhin hohe
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Tabelle 3
Beschäftigte in Ausbildung und sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer 1976 bis 1978
(Deutsche und Ausländer) in ausgewählten Wirtschaftszweigen 1 )
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Ausbildungs-
Beschäftigte in Ausbildung (ohne Auszubildende) quote
Wirtschaftszweig Verände- Verände-
1976 1978 rungsrate 1976 1978 rungsrate 1976 1978
1976 -1978 1976 - 1978
abs. % abs. % % abs. % abs. % %
Verarbeitendes Gewerbe 484 612 36,6 541 186 36,1 11,7 7 950 007 42,7 7 889 007 42,4 0,8 5,8 6,4
darunter:
Stahl- und Leichtmetall-, 191 007 14,4 203 079 13,5 6,3 2 176 664 11,7 2 213 750 11,9 1,7 8,3 8,7
Maschinen-, Fahrzeugbau,
EDV-Anlagen
Elektrotechnik, Fein- 84 048 6,4 87 218 5,8 2,6 1 583 586 8,5 1 582 407 8,5 0,1 5,1 5,3
mechanik, Optik, ERM-
Waren
Säge- und Holzverarbei- 30 305 2,3 38 716 2,6 27,8 387 564 2,1 398 385 2,1 2,8 6,8 8,5
tung
Druckerei, Vervielfälti- 9 329 0,7 9 419 0,6 1,0 200 356 1,1 204 037 1,1 1,8 4,3 4,3
gung
Leder, Schuhe 2 815 0,2 4 035 0,3 43,3 106 521 0,6 101 690 0,5 - 4,5 2,3 3,5
Nahrungs- und Genuß- 58 976 4,5 76 855 5,1 30,3 662 134 3,6 644 982 3,5 - 2,6 7,6 10,2
mittel
Baugewerbe darunter: 122 582 9,3 141 753 9,4 15,6 1 514 667 8,1 1 461 004 7,9 - 3,5 7,2 8,6
Ausbau- und Bauhilfs- 80 770 6,1 81 863 5,5 1,4 341 421 1,8 345 669 1,9 1,2 18,8 18,8
Bewerbe
Handel 235 533 17,8 265 388 17,7 12,7 2 534 907 13,6 2 533 690 13,6 0,0 7,4 8,4
Dienstleistungen 209 596 22,0 333 748 22,2 14,9 2 759 159 14,8 2 897 119 15,6 5,8 7,3 8,0
darunter:
Gaststätten und Beherber- 29 382 2,2 36 586 2,4 24,5 338 959 1,8 354 979 1,9 4,7 5,0 5,9
gung
Reinigung, Körperpflege 48 900 3,7 58 341 3,9 15,2 234 004 1,3 228 901 1,2 - 2,1 15,7 19,2
INSGESAMT 1 322 388 100,0 1 500 817 100,0 13,5 18 616 887 100,0 18 587 606 100,0 - 0,2 5,4 6,2
1 ) Die Auswahl der analysierten Wirtschaftsfolge erfolgte nach dem Gesichtspunkt, daß in ihnen fast ausschließlich
im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes ausgebildet wird (vgl. Berufsbildungsbericht 1979, Seite 53)
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit - sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Ausbildung und
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zum 30. Juni 1976 und 30. Juni 1978
Nachfrage nach Ausbildungsplätzen seine
Anstrengungen zur vollen Nutzung von
Ausbildungskapazitäten in Bundeseinrichtungen und zur Schaffung
zusätzlicher Ausbildungskapazitäten 1980 fortsetzen.
Für 1980 ist wiederum eine erhebliche Steigerung der
Ausbildungsleistung des Bundes um rd. 9 v. H. auf
rd. 32 200 Neueinstellungen vorgesehen.
Die Ausbildungsplätze des Bundes werden Mädchen
und Jungen gleichermaßen angeboten, um die
Ausbildungsmöglichkeiten der Mädchen insgesamt zu
verbessern und ihnen insbesondere im gewerblich/
technischen Bereich Chancen zu eröffnen. Der
Anteil der Mädchen an den Auszubildenden im Bereich
des Bundes hat sich 1979 auf 32 v. H. (1978: 28 v. H.)
erhöht.
Über die Ausbildungsleistung der Länder liegen der
Bundesregierung vollständige Angaben nicht vor,
weil die Mehrzahl der Länder die notwendigen
Daten nicht mitgeteilt hat.
5. Wo sind die besonderen Schwerpunkte, um
allen Jugendlichen einen qualifizierten
Ausbildungsplatz auch in den 80er Jahren anbieten
zu können, und welche Bedeutung haben dabei
die folgenden Bereiche:
— Sicherung eines ausgeglichenen
Ausbildungsplatzangebotes,
— bessere Ausbildungsmöglichkeiten für
ausländische Jugendliche,
-- Verbreiterung der Berufswahlmöglichkeiten
und des beruflichen Aufstiegs für Frauen,
— Verbesserung der
Ausbildungsmöglichkeiten für Benachteiligte?
Ziel der Bildungspolitik der Bundesregierung ist es,
allen Jugendlichen eine Chance für eine qualifizierte
Berufsausbildung zu eröffnen. Deshalb werden
insgesamt mehr Ausbildungsplätze gebraucht.
Obwohl sich die Ausbildungsplatzsituation in den
letzten Jahren insgesamt verbessert hat, haben
insbesondere Jugendliche mit Sprach-, Bildungs- und
Sozialisationsmängeln Schwierigkeiten, ihren
Ausbildungswunsch zu verwirklichen.
Auch junge Frauen haben oft größere
Schwierigkeiten als junge Männer, einen Ausbildungsplatz zu
finden, u. a. deshalb, weil für sie bisher nur ein
enges Spektrum an Ausbildungsberufen in Frage
kam.
Darüber hinaus gibt es noch immer eine
nennenswerte Zahl von Jugendlichen, die für eine
Berufsausbildung erst motiviert werden müssen. Um diese
Jugendlichen für eine berufliche Ausbildung zu
gewinnen, reichen zusätzliche Ausbildungsplätze allein
nicht aus.
Grundsätzlich sollten gezielte
Förderungsmaßnahmen möglichst früh einsetzen. Soweit
Benachteiligungen ihre Ursache im familiären und schulischen
Bereich haben, sollten bereits vorschulische und
schulische Bildungsangebote auf den Abbau
derartiger Benachteiligungen hinwirken.
Notwendig sind außerdem eine intensive und frühe
Beratung und ausbildungsbegleitende Maßnahmen,
damit benachteiligte Jugendliche
Ausbildungsangebote mit größerem Erfolg in Anspruch nehmen
können. Die Zahl der Planstellen für Mitarbeiter in der
Berufsberatung ist von 1977 bis 1979 um 1325
erhöht worden. Insgesamt können damit rund 5400
Mitarbeiter in der Berufsberatung eingesetzt werden.
Im Beratungsjahr 1978/79 wurden 1 116 000
Jugendliche beraten. Berufsinformationszentren zur
Selbstinformation der vor der Berufswahl stehenden
Jugendlichen, die in einigen Städten erfolgreich
erprobt worden sind, werden schrittweise bundesweit
eingeführt.
Sicherung eines ausgeglichenen
Ausbildungsplatzangebots
Die Zahl der Arbeitsamtsbezirke, in denen das
Angebot an Ausbildungsplätzen geringer war als die
Nachfrage, ist von 75 (1978) auf 43 (1979)
zurückgegangen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß
mit dem zunehmenden Angebot an
Ausbildungsstellen regionale Angebotsdefizite weiter abgebaut
werden.
Überall dort, wo das Angebot an Ausbildungsplätzen
noch immer unzureichend ist, müssen die
Ausbildungsleistungen gesteigert und zusätzliche Betriebe
für die Ausbildung gewonnen werden. Wo auf
Grund der Wirtschaftsstruktur betriebliche
Ausbildungsplätze in ausreichender Zahl nicht zur
Verfügung stehen, sollten Berufsfachschulen voll
qualifizierende Ausbildungen anbieten (vgl. Frage 14).
Auch überbetriebliche Ausbildungsstätten können
dazu beitragen, regionale Schwächen im
Ausbildungsplatzangebot abzubauen (vgl. Frage 3).
Bessere Ausbildungsmöglichkeiten für ausländische
Jugendliche
Die meisten erwerbstätigen jungen Ausländer sind
als ungelernte oder angelernte Arbeitskräfte
beschäftigt, der Anteil der Facharbeiter und
Angestellten liegt unter 10 v. H. Mehr als die Hälfte der 15 bis
19jährigen ausländischen Jugendlichen sind ohne
Ausbildung. Gleichzeitig zeigen Befragungen eine
hohe Bildungsbereitschaft der Ausländer.
Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse sind eine
wesentliche Ursache dafür, daß immer noch viele
ausländische Jugendliche ohne Berufsausbildung
bleiben.
— Für Modellversuche zur Förderung ausländischer
Jugendlicher insbesondere im Schulbereich,
wurden 1979 insgesamt 19 Mio DM bereitgestellt,
davon 8 Mio durch den Bund. Die Bund-Länder
Kommission für Bildungsplanung und
Forschungsförderung hat Modellversuchen für
ausländische Jugendliche Priorität zuerkannt: 1980
und 1981 werden 90 v. H. der Kosten von
Modellversuchen zur Aus- und Fortbildung von
Lehrkräften sowie zur Entwicklung von
Unterrichtsmaterialien in diesem Bereich vom Bund
übernommen.
— Von Bund und Ländern werden die „Maßnahmen
zur sozialen und beruflichen Eingliederung"
(MSBE) des Sprachverbandes „Deutsch für
ausländische Arbeitnehmer e. V." gefördert. Diese
Maßnahmen werden ab 1980 schrittweise durch
„Maßnahmen zur Berufsvorbereitung und
sozialen Eingliederung" ersetzt. Bis 1982 sollen 20 000
Plätze geschaffen sein.
Vorrangiges Ziel ist es, die Möglichkeit der
Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses sowie die
gesellschaftliche Handlungsfähigkeit zu
verbessern. Dazu ist die Vermittlung berufsbezogener
Kenntnisse und Fertigkeiten sowie sprachlicher
und allgemeinbildender Inhalte unter
Einbeziehung sozialpädagogischer Angebote und
Begleitung vorgesehen.
Durch die Einbeziehung der Bundesanstalt für
Arbeit in die Finanzierung dieses Programms
wird seine finanzielle Grundlage wesentlich
ausgeweitet, so daß ein flächendeckendes,
bundesweites Angebot aufgebaut werden kann.
— 1980 soll ein Modellversuchsprogramm des
Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zur
Berufsausbildung ausländischer Jugendlicher
anlaufen, bei dem vor allem ausbildungsbegleitende
Fördermaßnahmen entwickelt und erprobt
werden, durch die verstärkt betriebliche
Ausbildungsplätze besonders auch in Mittel- und
Kleinbetrieben erschlossen werden können.
Verbreiterung der Berufswahlmöglichkeiten und
des beruflichen Aufstiegs für Frauen
Noch immer konzentrieren sich Frauen auf wenige
Ausbildungsberufe. Auf die fünf am stärksten
besetzten Ausbildungsberufe entfielen 1978 allein
42 v. H. aller weiblichen Auszubildenden
(Verkäuferin 12,0 v. H., Friseuse 11,5 v. H., Verkäuferin im
Nahrungsmittelhandwerk 6,5 v. H., Bürokauffrau
6,3 v. H., Industriekauffrau 5,7 v. H.). Nur 37,3 v. H.
der Auszubildenden sind junge Frauen.
Um jungen Frauen neue Ausbildungsmöglichkeiten
zu eröffnen, fördert der Bundesminister für Bildung
und Wissenschaft seit 1978 Modelle zur
Erschließung gewerblich-technischer Ausbildungsberufe für
Frauen. Sie sollen Anstöße geben zur Überwindung
von Vorbehalten bei Eltern und jungen Frauen
sowie bei Betrieben. Die mit den Modellversuchen
gesetzten Beispiele haben sowohl im Echo der breiten
Öffentlichkeit wie auch im Hinblick auf die
Ausbildungsentscheidungen von jungen Frauen und von
Betrieben im regionalen Umfeld sehr positive
Ergebnisse.
Einen Beitrag, um Informationsdefizite über die
Berufsmöglichkeiten von Frauen abzubauen, sieht die
Bundesregierung in der inzwischen eingeleiteten
Ergänzung bisher nur männlicher oder weiblicher
Berufsbezeichnungen durch die jeweils fehlende
Bezeichnung. Damit soll klargestellt werden, daß die
Berufe grundsätzlich Männern und Frauen
gleichermaßen offenstehen.
Die Bemühungen, Frauen in stärkerem Maße über
eine berufliche Qualifizierung wieder in den
Arbeitsprozeß einzugliedern, zeigen erste Erfolge. Der
Anteil der Frauen an Maßnahmen der Bundesanstalt
für Arbeit zur beruflichen Förderung ist von 20,6
v. H. im Jahre 1972 auf 30,1 v. H. im Jahre 1978
gestiegen. Allerdings müssen noch weitere
Fortbildungsmöglichkeiten – auch in den überwiegend von
Männern besetzten Berufen – für Frauen entwickelt
werden.
Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten
für Benachteiligte
Jugendliche, die, ohne behindert zu sein, keinen
Schulabschluß erreicht haben und bestimmte
Lerndefizite aufweisen, sind in ihren
Ausbildungsmöglichkeiten oft benachteiligt.
Die bildungspolitischen Maßnahmen der
Bundesregierung zielen darauf ab, diese Jugendlichen so zu
fördern, daß ihnen die Aufnahme eines
Ausbildungsverhältnisses und sein erfolgreicher Abschluß
möglich wird. Allerdings wird die Berufsausbildung
allein nicht alle Lernbeeinträchtigungen der
Jugendlichen ausgleichen können. Deswegen unterstützt
die Bundesregierung vor allem auch Maßnahmen,
die rechtzeitig auf eine bessere Berufsvorbereitung
der Jugendlichen abzielen. Dazu gehören z. B. die
verstärkte Förderung dieser Jugendlichen in den Grund-
und weiterführenden Schulen, die Intensivierung der
Berufswahlvorbereitung in den allgemeinbildenden
Schulen durch Verbesserung und Weiterentwicklung
der Arbeitslehre, der Betriebspraktika sowie der
Ausbau der Berufs- und Bildungsberatung.
Besonderes Gewicht gewinnt in diesem
Zusammenhang der Ausbau schulischer
ausbildungsvorbereitender Maßnahmen (z. B. Berufsvorbereitungsjahr).
Daneben sollten, soweit erforderlich, die
Fördermaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit weiterhin
durchgeführt werden.
Bund und Länder haben im „Programm zur
Durchführung vordringlicher Maßnahmen zur Minderung
der Beschäftigungsrisiken von Jugend lichen"
vereinbart, die Sonderformen des
Berufsgrundbildungsjahres (z. B. Berufsvorbereitungsjahr) bis 1982 auf
44 000 Plätze auszubauen. Bereits im Schuljahr 1978/
79 konnte dieser Ausbaustand mit rund 44 800
Schülern erreicht werden. Gegenüber 1977/78 nahm
die Zahl der Jugendlichen im
Berufsvorbereitungsjahr um rd. 15 300 oder 52 v. H. zu. Der Bund hat
die Länder zur Erreichung dieses Zieles finanziell
unterstützt (vgl. Frage 13).
Ab 1980 wird ein Programm des Bundesministers für
Bildung und Wissenschaft zur Förderung der
Berufsausbildung sozial benachteiligter, ausländischer und
lernbeeinträchtigter Jugendlicher durchgeführt.
Diesen Jugendlichen soll, wenn sie zunächst keinen Aus
-
bildungsplatz erhalten, nach dem Besuch
ausbildungsvorbereitender Maßnahmen eine Ausbildung
in einem anerkannten Ausbildungsberuf ermöglicht
werden. Die Förderung umfaßt überbetriebliche
Ausbildungsphasen und sozial-pädagogische Betreuung.
6. Welche konkreten Maßnahmen sind ergriffen
worden, um die Qualität der Berufsausbildung
anzuheben und weiter zu entwickeln?
Eine entscheidende Grundlage für die Verbesserung
der Ausbildungsqualität ist das
Berufsbildungsgesetz. Es stellt Qualitätsnormen (Ausbildungsordnung,
Eignung der Ausbildungsstätte, Ausbildereignung)
auf, die — teilweise konkretisiert in
Rechtsverordnungen — erfüllt sein müssen, damit
Berufsausbildung durchgeführt werden kann. Berufsausbildung
Jugendlicher außerhalb anerkannter
Ausbildungsberufe ist nicht zulässig. In anerkannten
Ausbildungsberufen darf nur nach der Ausbildungsordnung
ausgebildet werden.
Im einzelnen wird auf folgende Maßnahmen zur
Qualitätssteigerung und Weiterentwicklung der
Berussausbildung verwiesen:
a) Die Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne
für Betriebe und Berufsschulen wurden
weiterentwickelt und besser aufeinander abgestimmt.
Seit dem Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes
im Jahre 1969 wurden 90 Ausbildungsordnungen
für 120 Ausbildungsberufe — nach denen derzeit
ca. 675 000 Jugendliche ausgebildet werden — neu
erarbeitet oder modernisiert. Davon wurden 32
mit den entsprechenden Rahmenlehrplänen für
die Berufsschulen abgestimmt.
Im Bundesinstitut für Berufsbildung wird
gegenwärtig an 100 neuen Ausbildungsordnungen für
ca. 150 Berufe gearbeitet.
b) Nach dem Berufsbildungsgesetz hat die
Berufsausbildung eine breit angelegte berufliche
Grundbildung zu vermitteln. Die seit 1969 erlassenen
Ausbildungsordnungen enthalten entsprechende
Lerninhalte.
Die Zahl der Jugendlichen, die ein
Berufsgrundbildungsjahr besuchen, hat in den letzten Jahren
weiter zugenommen: sie betrug 1978/79 rd.
53 700. Das ist ein Anstieg gegenüber dem
Vorjahr um 14 000.
Durch die verstärkte Vermittlung grundlegender
beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten in der
Ausbildung wurde ein wichtiger Beitrag zur
längerfristigen Verwertbarkeit des in der
Berufsausbildung Gelernten erreicht und die
Voraussetzungen für den Besuch von Fortbildungs- und
Umschulungsmaßnahmen verbessert.
c) Mit dem Ausbau überbetrieblicher
Ausbildungsstätten wurde eine beachtliche Verbesserung der
Ausbildungsqualität in kleinen und mittleren
Betrieben, ein weiterer Schritt zum Abbau von
Qualitätsunterschieden in der Ausbildung
zwischen den verschiedenen Unternehmen und
Branchen und ein bedeutsamer Beitrag für
chancengleiche Berufsausbildung erreicht (vgl. Frage 3).
d) Mehr Jugendliche als in früheren Jahren
besuchen auf Grund des Ausbaus beruflicher Schulen
vor der Ausbildung im dualen System z. B. ein
Berufsgrundbildungsjahr in vollzeitschulischer
Form, eine Berufsfachschule oder ein
Berufsvorbereitungsjahr (vgl. Frage 13). Auch dies hat
dazu beigetragen, daß die schulische Vorbildung der
Jugendlichen deutlich besser geworden ist, was
vielfach auch zu einer verkürzten
Ausbildungszeit führt.
e) Die vom Bundesminister für Bildung und
Wissenschaft seit 1971 mit rd. 200 Mio DM geförderten
250 Modell- und Forschungsvorhaben in der
beruflichen Bildung zielen darauf ab, die Qualität
zu verbessern und weiterzuentwickeln, die
Ausbildung mit der technischen, wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Entwicklung abzustimmen und
Grundlagen für bildungspolitische
Entscheidungen bereitzustellen.
f) In erheblichem Maße qualitätsverbessernd
wirken auch die Vorschrift des
Berufsbildungsgesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Rechtsverordnungen, daß nur noch derjenige
ausbilden darf, der die persönliche und fachliche
Eignung dazu besitzt. Dies führte dazu, daß heute
mehr qualifizierte Ausbilder als je zuvor in der
Berufsausbildung tätig sind. In
Ausbildereignungsverordnungen für die gewerbliche
Wirtschaft, den öffentlichen Dienst, die
Landwirtschaft usw. ist der Nachweis der berufs- und
arbeitspädagogischen Kenntnisse durch die
Ausbilder vorgeschrieben, wie er im Handwerk im
Rahmen der Meisterprüfung schon seit längerem
üblich ist. Bisher haben mehr als 210 000 Ausbilder
außerhalb des Handwerks die erforderliche
Eignung nachgewiesen (vgl. Frage 11).
g) Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der
gemeinsamen Bildungsplanung mit den Ländern
Modelle zur Aus- und Weiterbildung von Lehrern
an beruflichen Schulen (vgl. Frage 12) und leistet
damit auch einen Beitrag zur Verbesserung der
Ausbildungsqualität im Lernort Berufsschule.
h) Zur Unterstützung der betrieblichen Ausbildung
wurden im Bundesinstiut für Berufsbildung
zunehmend Lehr- und Lernmittel entwickelt und
den Ausbildungsbetrieben kostengünstig
angeboten. Dazu gehören z. B. fachpraktische
Übungen in der Elektrotechnik, Lehrbücher für die
praktische Ausbildung im Bereich Textil und
Bekleidung, Filme, Video-Bänder, Tonbildschauen
für den Bereich Metall.
7. Welche Bemühungen hat es zwischen Bund und
Ländern gegeben, um Inhalte und
Anforderungen der beruflichen Bildung in Betrieb und
Schule besser aufeinander abzustimmen?
Das duale System ist dadurch gekennzeichnet, daß
ein — als Einheit zu betrachtender — Ausbildungsgang
an verschiedenen Lernorten durchgeführt wird. Die
Berufsschule untersteht Landesrecht, die betriebliche
Ausbildung — einschließlich der
Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte — untersteht
Bundesrecht.
Im „Bildungsbericht 70" und im Aktionsprogramm
„Berufliche Bildung" von 1970 hat die
Bundesregierung auf die Notwendigkeit der inhaltlichen
Koordinierung des Unterrichts in der Berufsschule und der
Ausbildung im Betrieb vor dem Hintergrund
getrennter Zuständigkeiten hingewiesen und
vorgeschlagen, durch eine Zusammenarbeit von Bund und
Ländern die sich aus der Kompetenzverteilung
ergebenden Probleme zu entschärfen. Die Abstimmung
von betrieblicher und schulischer Berufsausbildung
wird heute von allen an der beruflichen Bildung
Beteiligten (Bund, Länder und zuständige Stellen,
Arbeitgeber und Gewerkschaften, Eltern und
Jugendliche, Ausbilder und Lehrer) als eine
entscheidende Voraussetzung für eine Verbesserung der
Berufsausbildung der Jugendlichen angesehen.
Das Problem der Abstimmung zwischen
Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen ist
allerdings nicht nur ein Problem zwischen Bund und
Ländern. Das Verhältnis der Ausbildungsanteile von
Berufsschule einerseits sowie Betrieben
einschließlich ergänzenden überbetrieblichen
Ausbildungsstätten andererseits ist auch in den einzelnen
Bundesländern unterschiedlich geregelt; die
Vorstellungen der einzelnen Länder zur Funktion des
Berufsschulunterrichts in Fachpraxis, Fachtheorie und
Allgemeinbildung weichen voneinander ab. Insofern
kommt auch der Abstimmung vor Ort erhebliche
Bedeutung zu.
Die Erarbeitung und Abstimmung von
Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen auf Bundesebene
erfolgt auf der Grundlage des „Gemeinsamen
Ergebnisprotokolls betr. das Verfahren bei der
Abstimmung von Ausbildungsordnungen und
Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung zwischen
Bundesregierung und den Kultusminstern (-
senatoren) der Länder" vom 30. Mai 1972.
In den letzten Jahren wurden von 90 bisher
erlassenen Ausbildungsordnungen 32 mit den
entsprechenden schulischen Rahmenlehrplänen der Länder
auf der Basis des Gemeinsamen Ergebnisprotokolls
vom 30. Mai 1972 abgestimmt; weitere 40 Projekte
für Ausbildungsordnungen befinden sich im
Abstimmungsverfahren.
Nach der Verabschiedung des
Ausbildungsplatzförderungsgesetzes im Jahre 1976 hatten der
Bundeskanzler und die Ministerpräsidenten der Länder den
Auftrag erteilt, ein Verwaltungsabkommen nach § 17
Abs. 6 Ausbildungsplatzförderungsgesetz über die
Abstimmung im Bereich der beruflichen Bildung
vorzubereiten. Nach dreijährigen Verhandlungen in
einer Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene sind
die Bemühungen mit der Erklärung der
Ministerpräsidenten gescheitert, daß eine von allen
Landesregierungen getragene Einigung nicht erreicht werden
konnte. Ausschlaggebend dafür war die Haltung des
Freistaates Bayern, der die mit den anderen Ländern
erzielte Einigung nicht mittrug, weil nach Meinung
Bayerns das vorgesehene Abkommen in die
Länderzuständigkeit für das berufliche Schulwesen
eingreife.
8. Wie kann erreicht werden, daß die Abschlüsse
der beruflichen Bildung und im übrigen
Bildungssystem gegenseitig anerkannt werden?
Die wechselseitige Ergänzung bzw. Öffnung von
Bildungsgängen im Sekundarbereich II ist ein bil
-
dungspolitisches Ziel der Bundesregierung, um
Gleichwertigkeit zwischen allgemeiner und
beruflicher Bildung herzustellen.
Im Bereich seiner Zuständigkeit hat der Bund die
Anrechnung des schulischen
Berufsgrundbildungsjahres und des Besuches der einjährigen
Berufsfachschule als erstes Jahr der Berufsausbildung
vorgeschrieben. Entsprechende Regelungen gibt es für den
Besuch mindestens zweijähriger Berufsfachschulen,
die zu einem dem Realschulabschluß gleichwertigen
Abschluß führen. Das Berufsbildungsgesetz eröffnet
überdies Möglichkeiten der Zulassung zur
Abschlußprüfung, wenn in einer beruflichen Schule
ausgebildet worden ist, soweit diese Ausbildung der
Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
entspricht. Außerdem können Prüfungszeugnisse
dieser Schulen mit den Zeugnissen über das Bestehen
der Abschlußprüfungen gleichgestellt werden. Bisher
sind vier entsprechende Rechtsverordnungen
erlassen worden. Weitere sind in Vorbereitung. Die
Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz des
Bundes ist mithin offen im Hinblick auf die
Einbeziehung andersartiger Vorbildungen.
Eine wechselseitige Ergänzung bzw. Öffnung von
allgemeinbildenden und beruflichen Bildungsgängen
ist damit allerdings noch nicht erreicht. Abschlüsse
des dualen Systems der beruflichen Bildung finden
beim Übergang in die allgemeinbildenden Schulen
oder zur Hochschule nur in wenigen Ausnahmen
gleichwertige Anerkennung.
Im Rahmen der Fortschreibung des Bildungsgesamt
plans werden zur Zeit Verfahren zur Feststellung
und Sympathisierung gleichwertiger und
wechselseitig anrechenbarer Qualifikationsanteile von
Bildungsgängen und Abschlüssen im Sekundarbereich II
(durch Dokumentation der bestehenden schulischen
und beruflichen Abschlüsse und Entwicklung von
Kriterien zur Beschreibung und Bewertung der
verschiedenartigen Abschlüsse) entwickelt. Auch sieht
der Entwurf der Fortschreibung die Erweiterung der
Möglichkeiten im Sekundarbereich II vor, schulische
Berechtigungen durch Feststellung der
Gleichwertigkeit entsprechend qualifizierter beruflicher
Abschlüsse zu erwerben.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die
Anrechenbarkeit beruflicher Abschlüsse auf allgemeine
Qualifikationen bis hin zur Hochschulreife nicht
allein durch Analyse beruflicher
Ausbildungselemente auf ihre volle inhaltliche Übereinstimmung
mit „allgemeinen" Lerninhalten hin zu klären ist. Es
wird nach Auffassung der Bundesregierung nicht so
sehr darum gehen können, daß Abschlüsse inhaltlich
gleichartig sind, sondern darum, ob
Unterschiedliches, aber in gleicher Weise Qualifizierendes als
gleichwertig anerkannt werden soll. Dabei geht es
nicht nur um Fragen der Zugangsvoraussetzungen
für Bildungsgänge, sondern z. B. auch um Fragen des
öffentlichen Dienstrechtes, in dem allerdings
Öffnungen bereits erreicht sind.
Beim Bemühen um eine größere wechselseitige
Öffnung von Bildungsgängen im Sekundarbereich II
sollten z. B. die Erfahrungen genutzt werden, die
andere Länder mit einem offeneren Zugang zur
Hochschule über Berufsausbildung und
Berufstätigkeit gemacht haben.
9. Welchen Stand haben die Bemühungen erreicht,
die berufliche Weiterbildung zu einem
gleichwertigen Bereich des Bildungssystems
auszubauen, und welche Vorstellungen gibt es für
die nächsten Jahre?
Die Förderung des Auf- und Ausbaus des
Weiterbildungssystems zu einem Hauptbereich des
Bildungswesens als öffentliche Aufgabe und die
Ausweitung der Bildungsangebote unter öffentlicher
Verantwortung sind grundsätzliche Forderungen des
Bildungsgesamtplans. Nach dem
Berufsbildungsgesetz soll die berufliche Weiterbildung die
Berufschancen des einzelnen in einem sich verändernden
Beschäftigungssystem erhalten bzw. verbessern und
ihm den Erwerb von Zusatz- bzw.
Erweiterungsqualifikationen, gegebenenfalls auch das Nachholen
von Berufsabschlüssen ermöglichen.
Die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung ist in
den letzten Jahren insbesondere wegen der neuen
technologischen Entwicklungen und der
Unsicherheiten auf dem Arbeitsmarkt gestiegen. Merkmale
dieser gestiegenen Bedeutung des
Weiterbildungsbereichs sind das Wachstum der Teilnehmer- und
Veranstaltungszahlen, die Ausweitung und Vielfalt des
Bildungsangebots, der personelle Ausbau der
Bildungseinrichtungen, die insgesamt wachsende
öffentliche Förderung sowie die Regelungstätigkeit des
Bundes in wichtigen Teilbereichen.
Berufliche Weiterbildungsangebote werden von
einer Vielzahl von Trägern und Einrichtungen
erbracht (z. B. Staat, kommunale
Gebietskörperschaften, Unternehmen, Kammern, Gewerkschaften,
Arbeitgeberverbände usw.). Die Betriebe führen mehr
als ein Drittel der Weiterbildungsveranstaltungen
durch.
Eine große Zahl der Teilnehmer wird nach dem
Arbeitsförderungsgesetz gefördert: 1970 bis 1979 waren
dies insgesamt rd. 1,64 Mio Teilnehmer an
Fortbildungsmaßnahmen und rd. 290 000 Teilnehmer an
Umschulungsmaßnahmen. Im Durchschnitt nahmen
von 1970 bis 1979 pro Jahr rd. 165 000 Teilnehmer
an Fortbildungsmaßnahmen und rd. 29 000
Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen teil. Die
Aufwendungen für die individuelle Förderung der
beruflichen Fortbildung, Umschulung (einschl.
Unterhaltsgeld) und Einarbeitung nach dem
Arbeitsförderungsgesetz betrugen für den Zeitraum von 1970 bis 1979
insgesamt über 15 Mrd. DM.
Das Interesse an Fortbildung und Umschulung in der
Erwerbsbevölkerung dürfte jedoch erheblich über
den bisher ermittelten Teilnahmequoten liegen.
Sowohl bei den beschäftigten Arbeitnehmern als auch
bei den Arbeitslosen ist das Potential an
Fortbildungsinteresse noch nicht ausgeschöpft.
Die Bundesregierung sieht im Ausbau der
Weiterbildung eine der zentralen bildungspolitischen
Aufgaben. Sie wird darauf hinwirken, daß die Angebote
der beruflichen Weiterbildung in stärkerem Maße
lernungewohnte und bildungsferne Gruppen
ansprechen und auf die besonderen Bedürfnisse und
Voraussetzungen dieser Gruppen abgestimmt
werden.
Die bisherige Regelungstätigkeit des Bundes in der
beruflichen Weiterbildung hatte ihr Schwergewicht
im Bereich der Meisterausbildung, die durch längere
Tradition bereits eine Grundstruktur besitzt. So sind
seit Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes bisher
45 Verordnungen gemäß § 45 HwO für Prüfungen
von Handwerksmeistern, neun Verordnungen gemäß
§ 81 BBiG für Prüfungen von Meistern im Bereich
der Landwirtschaft, eine Verordnung gemäß § 95
BBiG für die Hauswirtschaftsmeisterin der
städtischen Hauswirtschaft, drei Fortbildungsordnungen
für Prüfungen von Meistern in der Industrie und
eine Fortbildungsordnung für Prüfungen von
Schwimmeistern erlassen worden. Darüber hinaus
wurden sechs weitere Fortbildungsregelungen in der
kaufmännischen Weiterbildung, im Bereich der
chemischen Industrie und des Bauwesens sowie eine
Umschulungsordnung erlassen.
Weitere Verordnungen nach § 45 HWO und weitere
Fortbildungsordnungen gemäß § 46 Abs. 2 BBiG
werden vorbereitet.
Für die Durchführung von Lehrgängen zur
Vorbereitung auf bundesstaatlich anerkannte
Fortbildungsprüfungen sind bisher vier Empfehlungen
verabschiedet und veröffentlicht worden; weitere
Empfehlungen werden vorbereitet.
Bei dem weiteren Ausbau der beruflichen
Weiterbildung hält die Bundesregierung am Grundsatz der
Pluralität der Träger und der Vielfalt und Flexibilität
des Angebots fest. Vielfach werden staatliche
Regelungen der Aufstiegsfortbildung notwendig sein -
um die Übersichtlichkeit des Angebots zu erhöhen,
eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu erleichtern
und eine Anerkennung der erworbenen
Qualifikationen zu erreichen -, wenn eine Gleichwertigkeit
der außerschulischen beruflichen Weiterbildung auf
Dauer sichergestellt werden soll. Dazu reichen - im
Grundsatz nur regional wirksame - Regelungen der
zuständigen Stellen nach § 46 Abs. 1 BBiG allein
nicht aus. Es muß auch oberhalb der
Facharbeiteroder Kaufmannsgehilfenebene und außerhalb des
Schulwesens bundesweit geltende, attraktive,
praxisorientierte Bildungsangebote geben, die Alternativen
zu schulischen oder hochschulischen Bildungsgängen
bieten. Dies hat eine um so größere Bedeutung, als
der Zugang zur außerschulischen Weiterbildung frei
von schulischen Eingangsvoraussetzungen ist. Die
Bundesregierung wird - wie bisher - sorgfältig
abwägen, wo Rechtsverordnungen und wo Regelungen
der zuständigen Stellen jeweils zweckmäßig
erscheinen. Das Berufsbildungsgesetz gibt für diese
Abwägung Raum.
Charakteristisch für den Weiterbildungsbereich ist
neben der besonderen Praxisnähe die nicht-
schulische und nicht-staatliche Art der Durchführung der
Maßnahmen. Das gilt auch dann, wenn
Verordnungsregelungen des Bundes vorliegen.
Das Ziel aller Überlegungen des Bundes ist eine
sachgerechte, an den Bedürfnissen der Bürger und
am Bedarf des Beschäftigungssystems orientierte
berufliche Weiterbildung. Deshalb wird der Bund auch
weiterhin von den gesetzlichen Möglichkeiten
Gebrauch machen, um Bundeseinheitlichkeit zu sichern
und die außerschulische, praxisorientierte
Weiterbildung zu fördern.
10. Welche Bedeutung haben Fachschulen beim
Ausbau der beruflichen Weiterbildung?
Fachschulen sind Schulen der beruflichen
Fortbildung, deren Besuch grundsätzlich den Abschluß einer
einschlägigen Berufsausbildung oder eine
entsprechende praktische Berufstätigkeit voraussetzen.
Über 80 000 Schüler lernen in Schulen der beruflichen
Fortbildung. Der Schwerpunkt der Fortbildung in
Fachschulen dieser Art liegt im
Dienstleistungsbereich (55 v. H. der Schülerzahl) mit besonderem
Gewicht bei den Sozial- und Erziehungsberufen (32
v. H.). Von Bedeutung sind außerdem die
Technischen Berufe (24 v. H. der Schülerzahl) sowie die
Berufsbereiche Pflanzenbauen, Tierzüchter,
Fischereiberufe (15 v. H. der Schülerzahl).
Die Zahl der Schulabgänger der Fachschulen liegt
gegenwärtig bei jährlich knapp 40 000. Die Zahl der
Prüfungen im Bereich der außerschulischen
Meisterfortbildung liegt in der gleichen Größenordnung.
Aus diesen Zahlen wird deutlich, daß die
Fachschulen einen bedeutsamen Beitrag zur beruflichen
Fortbildung leisten. Ihr Besuch wird dementsprechend
nach dem Arbeitsförderungsgesetz gefördert.
Bund und Länder haben im Stufenplan zu
Schwerpunkten der beruflichen Bildung vereinbart, daß die
Übersichtlichkeit des Angebots in der beruflichen
Fortbildung verbessert und die Abschlüsse
vergleichbarer ausgestaltet werden sollen. Daran orientiert
sich der Bund in seiner Ordnungsarbeit für die
berufliche Fortbildung. Die Länder bereiten für die
Fachschulen im Zuständigkeitsbereich der
Kultusminister eine Rahmenvereinbarung vor, für die das
Beschlußverfahren demnächst eingeleitet werden
soll. Die Rahmenvereinbarung soll die strukturelle
und inhaltliche Ausgestaltung der Fachschulen mit
zweijähriger Besuchsdauer sowie ihre Abschlüsse in
insgesamt über 50 Fachrichtungen vereinheitlichen.
Außerdem soll sie die Zugangsberufe für die
Fachrichtungen ländereinheitlich festlegen.
Zum Ausbau der Fachschulkapazitäten wird im
„Stufenplan zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung"
festgestellt: „Das Bildungsangebot der Fachschulen
und Fachakademien sollte zu einem räumlich
lückenlosen System aufgebaut werden."
Die Vorausschätzungen der KMK gehen davon aus,
daß die Zahl der Schüler an Schulen der beruflichen
Fortbildung bis 1985 noch um rund 8 v. H. zunehmen
und danach — entsprechend der demographischen
Entwicklung — abnehmen wird.
Angesichts der wachsenden Bedeutung der beruf
-
lichen Weiterbildung hält die Bundesregierung den
vereinbarten Ausbau des Fachschulangebotes nach
wie vor für notwendig. Dieser Ausbau macht
allerdings weitere Verbesserungen des außerschulischen
beruflichen Weiterbildungsangebotes nicht
entbehrlich.
11. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um
— die Ausbilder in den Betrieben und
überbetrieblichen Ausbildungsstätten,
— die Ausbildungsberater bei den Kammern,
— Ausbilder und Lehrkräfte für besondere
Personengruppen (Behinderte,
Lernbeeinträchtigte, Ausländer),
— das Lehrpersonal in der beruflichen
Weiterbildung
fachlich und pädagogisch umfassend zu
qualifizieren?
Die Bundesregierung sieht in einer hohen
Qualifikation der betrieblichen Ausbilder und der
Ausbildungsberater, der Berufsschullehrer und des
Weiterbildungspersonals eine der wichtigsten
Voraussetzungen für eine hochwertige Berufsbildung.
Ausbilder in Betrieben und überbetrieblichen
Ausbildungsstätten
Mehr Ausbildungsplätze unter Beibehaltung der
Qualität konnten in den letzten Jahren nur
bereitgestellt werden, weil qualifizierte Ausbilder in
großer Zahl zur Verfügung standen. Die seit 1972
erlassenen Verordnungen über die Anforderungen an
die Eignung der Ausbilder haben dazu beigetragen,
daß über den Bereich des Handwerks hinaus
einheitliche Mindestanforderungen an berufs- und
arbeitspädagogische Kenntnisse bestehen. Die hier
gesetzten Maßstäbe wurden inzwischen auch in
Weiterbildungsordnungen für Industriemeister (berufs- und
arbeitspädagogischer Prüfungsteil) berücksichtigt.
210 000 Ausbilder haben inzwischen den Nachweis
der Ausbildereignung erbracht. Ferner bilden über
250 000 Handwerksmeister aus, die im Rahmen ihrer
Meisterprüfungen den entsprechenden
Eignungsnachweis erbracht haben.
Die Bundesregierung unterstützt das Bemühen der
betrieblichen Ausbilder, sich über die Anforderungen
der Ausbilder-Eignungsverordnungen hinaus
fortzubilden. Zur Vertiefung und Erweiterung der
pädagogischen Kenntnisse der Ausbilder aus
unterschiedlichen Wirtschafts- und Berufszweigen soll das
Ausbilderförderungszentrum in Essen beitragen. Neben
diesem Zentrum fördert der Bundesminister für
Bildung und Wissenschaft eine Reihe anderer
Weiterbildungsmaßnahmen, die sich an Ausbilder in
einzelnen Berufsfeldern und an Ausbilder für besondere
Gruppen von Auszubildenden wenden.
Ausbildungsberater bei den Kammern
Nach dem Berufsbildungsgesetz überwacht die
zuständige Stelle die Durchführung der
Berufsausbildung und fördert sie durch Beratung der
Ausbildenden und Auszubildenden. Sie hat zu diesem Zweck
Ausbildungsberater zu bestellen. Für den Umfang
und für die Vielfalt der Arbeiten und für die neuen
Aufgaben bei der verstärkten Betreuung der
Problemgruppen unter den Jugendlichen werden mehr
hauptamtliche Ausbildungsberater benötigt.
Zusätzliche Ausbildungsberater können auch dazu
beitragen, daß die Ausbildungskapazitäten besser genutzt
werden, wenn geeignete Betriebe durch Beratung
dazu bewogen werden, mehr oder erstmals
auszubilden. Daher fördert der Bundesminister für Bildung
und Wissenschaft die vorübergehende Einstellung
zusätzlicher Ausbildungsberater mit dem Ziel, die
Betriebe durch Beratung zur Ausweitung ihres
Ausbildungsplatzangebotes zu veranlassen.
Ausbilder und Lehrkräfte für besondere
Personengruppen
Mit Hilfe des Bundes werden
Weiterbildungsangebote für Ausbilder durchgeführt, die
körperbehinderte und lernbeeinträchtigte Jugendliche ausbilden.
In den kommenden Jahren wird eine wichtige
Aufgabe des betrieblichen Ausbildungspersonals darin
bestehen, ausländischen Jugendlichen dabei zu
helfen, eine Berufsausbildung erfolgreich abzuschließen.
Dazu sollen Ausbilder besonders weitergebildet
werden. Die Erprobung und Finanzierung entsprechender
Maßnahmen hat der Bundesminister für Bildung und
Wissenschaft eingeleitet.
Qualifizierung des Lehrpersonals in der
beruflichen Weiterbildung
Im Bereich der beruflichen Weiterbildung – wie in
der Weiterbildung insgesamt – sind viele Dozenten
und nebenberufliche Lehrkräfte tätig, die keine oder
nur unzureichende pädagogische, psychologische und
methodisch-didaktische Vorbildung besitzen. Ihnen
Angebote für eine Qualifizierung zu machen, ist
auch angesichts der steigenden Bedeutung der
beruflichen Weiterbildung eine vordringliche Aufgabe.
Dabei müssen die pädagogischen Konzeptionen
stärker auf die spezifischen Bedürfnisse der
Erwachsenenbildung ausgerichtet sein.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
fördert Maßnahmen zur erwachsenenpädagogischen
Aus- und Fortbildung haupt- und nebenberuflicher
Lehrkräfte, so zum Beispiel
— das Projekt „Entwicklung und Erprobung von
Qualifikationsseminaren für nebenberufliche
Lehrkräfte in der Weiterbildung (NQ-Projekte)"
an der Universität Oldenburg,
— das Projekt „Qualifizierung von nebenberuflichen
Lehrkräften" zur Erarbeitung von Kursen und
Erprobung von Lehrmaterialien, durchgeführt
vom „Arbeitskreis Außeruniversitäre
Erwachsenenbildung bei der Universität Hannover",
— ein Projekt des Berufsfortbildungswerkes des
Deutschen Gewerkschaftsbundes, mit dem
Dozenten aus unterschiedlichen Fachbereichen der
beruflichen Weiterbildung mit Problemen der
Erwachsenenpädagogik vertraut gemacht werden.
Die Ergebnisse dieser Seminare können als
Bausteine für ein künftiges Angebot von
Weiterbildungsmaßnahmen für Dozenten aus dem
Gesamtbereich der Erwachsenenbildung dienen.
Ferner unterstützt der Bundesminister für Bildung
und Wissenschaft die Pädagogische Arbeitsstelle der
Volkshochschulen bei der Erarbeitung von
Materialien für die Qualifizierung von Lehrpersonen in
der Weiterbildung.
Der Bund übernimmt auch einen beträchtlichen Teil
der Kosten des „Ausbilderförderzentrums (AFZ)" in
Essen, das u. a. Materialien für Dozenten in
Ausbilderlehrgängen entwickelt.
12. Was ist bisher geschehen, um den
Lehrermangel an beruflichen Schulen zu überwinden?
Welche Maßnahmen sind eingeleitet oder
vorgesehen, um die Lehrkräfte an beruflichen
Schulen mit neueren technologischen,
beruflichen und wissenschaftlichen Entwicklungen
besser vertraut zu machen und ihre ständige
Weiterbildung zu fördern?
Die mittel- und langfristige Planung zielt im Rahmen
des Bildungsgesamtplans und seiner Fortschreibung
auch darauf ab, die Lage der Berufsschulen in der
Lehrerversorgung zu verbessern.
Für die Berufsschule ist die Zielsetzung, die im
Bildungsgesamtplan angestrebt wurde, nicht erreicht
worden. So war für 1975 eine Schüler/Lehrer-Relation
von 52 Schülern je Lehrer vorgesehen. Tatsächlich
konnte jedoch nur eine Relation von 56 : 1 erreicht
werden, weil Lehrer für berufliche Schulen nicht in
hinreichendem Maße zur Verfügung standen.
Gleiches gilt für 1980, wo nach dem Bildungsgesamtplan
eine Relation von 44 : 1 angestrebt wurde. Nach
vorliegenden Daten kann nunmehr eine Relation von
50 : 1 für wahrscheinlich gehalten werden.
Für 1985 wird eine weitere Verbesserung auf eine
Schüler/Lehrer-Relation von 40 : 1 als erforderlich
angesehen. Hierfür ist allein für den Teilzeitbereich
eine Erhöhung der Lehrerzahlen um 25 v. H.
gegenüber dem Stand von 1975 notwendig.
In den beruflichen Vollzeitschulen soll die Schüler/
Lehrer-Relation der Lehrerversorgung an den
allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich II
angeglichen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird
für 1980 eine Schüler/Lehrer-Relation von 15 : 1
angestrebt und für 1985 eine solche von 12 : 1. Hierfür
sind im Jahre 1980 55 100 Lehrer und im Jahre 1985
76 400 Lehrer erforderlich. Nach der letzten
Ermittlung der KMK waren 1977 an beruflichen Vollzeit
-
schulen 46 400 Lehrer beschäftigt.
Wie groß die Anstrengungen sein müssen, diese
Planungsziele in den Ländern zu erreichen,
verdeutlicht die Tatsache, daß zur Zeit noch etwa 10 v. H.
Unterrichtsausfall an den beruflichen Schulen zu
verzeichnen ist, da nicht genügend Lehrer vorhanden
sind.
Der Bund hat nach der im Grundgesetz geregelten
Aufgabenverteilung keinen Einfluß auf die
Einstellung von Lehrkräften. Hierfür sind ausschließlich die
Länder zuständig. Sie haben für die bessere
Ausbildung der künftigen Berufsschullehrer die Stellen für
Hochschullehrer erheblich erhöht. Auch haben sie
die Studienseminare zügig ausgebaut und neue
Ausbildungsstätten eingerichtet. Ferner setzen die
Länder ihre Einrichtungen zur Lehrerfortbildung und
Lehrplanentwicklung verstärkt für die bessere
Qualifizierung der Lehrer an beruflichen Schulen ein.
Der Bund unterstützt im Rahmen der gemeinsamen
Bildungsplanung nach Artikel 91 b des
Grundgesetzes u. a. Modellvorhaben der Länder zur Aus-, Fort-
und Weiterbildung von Lehrern. Es wird besonders
auf folgende Vorhaben hingewiesen:
— Die Bundesregierung fördert mit ca. 12 Mio DM
vier aufeinander bezogene und sich ergänzende
Modellversuche im Medienverbund, die mit allen
Bundesländern abgestimmt sind und deren
Ergebnisse überregional eingesetzt werden. Diese
Versuche zielen darauf ab, die Lehrer an
Berufsschulen mit neueren technologischen, beruflichen und
wissenschaftlichen Entwicklungen besser vertraut
zu machen. Diese Programme werden unter
Mitwirkung der über 50 Studienseminare in den
Ländern entwickelt und beziehen sich
schwerpunktmäßig auf die berufliche Grundbildung, die
Naturwissenschaften, den Sport und die Sprachen.
Sie schließen ferner die auf die Grundbildung
folgende Fachbildung in exemplarisch
ausgewählten Ausbildungsberufen ein.
— Ein weiteres Medienprogramm dient der besseren
pädagogischen Befähigung von erfahrenen
Praktikern aus der Wirtschaft zum Lehrer für
Fachpraxis.
— Darüber hinaus wendet der Bund für
Weiterbildungsmaßnahmen für Berufsschullehrer weitere
3 Mio DM auf, die vor allem der Verbesserung
einer praxisorientierten Ausbildung der
Berufsschullehrer für die berufliche Grundbildung
dienen.
13. Welche Erfahrungen sind mit dem
Sonderprogramm der Bundesregierung zur Förderung
des beruflichen Schulwesens gemacht worden?
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zwei
Programme aufgelegt, die den Ländern u. a.
Finanzhilfen für Investitionen im beruflichen Schulwesen
zur Verfügung stellen.
Das für die Jahre 1976 bis 1979 vereinbarte
Programm zur Schaffung zusätzlicher
Ausbildungskapazitäten im Rahmen des Stufenplans zu
Schwerpunkten der beruflichen Bildung umfaßte 400 Mio DM
Bundesmittel, von denen bis Ende 1979 387,5 Mio
DM ausgegeben wurden. Hiermit wurde die
Struktur des beruflichen Schulwesens erheblich verbessert,
insbesondere durch:
— den Ausbau von Berufsschulen,
— den Ausbau des Berufsgrundschuljahres
einschließlich Umstrukturierung von
Berufsfachschulen,
— die Förderung schulisch organisierter
berufsbefähigender Maßnahmen, insbesondere für
Jugendliche ohne hinreichenden schulischen
Abschluß und ohne Ausbildungsvertrag.
Das zweite Programm — Teil des Programms für Zu
-
kunftsinvestitionen — ist auf eine Laufzeit von 1977
bis 1980 ausgerichtet und stellt 250 Mio DM
Bundesmittel für Einrichtungen der Berufsausbildung zur
Verfügung. Bis Ende 1979 waren hiervon 99,5 Mio
DM ausgegeben, davon 78,3 Mio DM für berufliche
Schulen. Mit diesem Programm wird u. a. durch
Investitionen für berufliche Vollzeitschulen ein Beitrag
zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation
geleistet. Nicht alle Länder sind auf das Angebot in
dieser Form voll eingegangen. Dadurch wurden
bisher etwa 20 v. H. nicht für die Schaffung zusätzlicher
Kapazitäten an beruflichen Schulen eingesetzt.
Insgesamt dürfte mit den Programmen des Bundes
ein Investitionsvolumen von 1,5 bis 2 Milliarden DM
für die berufliche Bildung realisiert werden.
14. Inwieweit sollten Berufsfachschulen in solchen
Gebieten verstärkt errichtet werden, in denen
ein ausreichendes Angebot an betrieblichen
Ausbildungsplätzen nicht vorhanden ist?
Das bildungspolitische Ziel, allen Jugendlichen eine
qualifizierte Ausbildung zu vermitteln, bedeutet,
sektoral und regional ausreichende
Ausbildungsangebote bereitzustellen. Bund und Länder haben
deshalb im „Programm zur Durchführung vordringlicher
Maßnahmen zur Minderung der
Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen" vereinbart, Berufsfachschulen
vor allem in Regionen auszubauen, in denen eine
Unterversorgung mit betrieblichen
Ausbildungsplätzen vorliegt oder in denen die Struktur der
betrieblichen Ausbildungsplätze wegen ihrer Einseitigkeit
nicht der Nachfrage entspricht. Dabei können
insbesondere voll berufsqualifizierende Bildungsgänge
angeboten werden.
Davon unberührt bleibt die Verantwortung der
Wirtschaft, auch in strukturschwächeren Regionen für ein
ausreichendes und breites Angebot an
Ausbildungsmöglichkeiten zu sorgen.
Nach den Planungen der Bund-Länder-Kommission
für Bildungsplanung und Forschungsförderung
sollen sich die Schülerzahlen der Berufsfachschulen
folgendermaßen entwickeln:
1978 355 700 Schüler,
1980 345 400 Schüler,
1982 312 700 Schüler.
Dabei ist neben der demographischen Entwicklung
zu berücksichtigen, daß ein Teil der einjährigen
Berufsfachschulen in schulische
Berufsgrundbildungsjahre umgewandelt werden soll.
1978 befanden sich tatsächlich insgesamt rund 321 000
Jugendliche (davon 207 000 im 1. Schuljahr) in
Berufsfachschulen. Das waren rund 28 000 mehr als im
Vorjahr. Der Anteil der jungen Frauen an der Zahl
der Berufsfachschüler ist von 66,8 v. H. im Jahre 1976
auf 68,2 v. H. im Jahre 1978 gestiegen.
Eine Analyse der regionalen Angebotssituation
zeigt, daß ein Ausgleich zwischen vollzeitschulischen
Angeboten und betrieblichen Ausbildungsangeboten
in der Region möglich ist.]