Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode Drucksache 8/2243
27.10.78
Sachgebiet 9
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Dreyer, Feinendegen,
Hanz, Frau Hoffmann (Hoya), Pfeffermann, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Sick,
Straßmeir, Tillmann, Dr. Waffenschmidt, Weber (Heidelberg), Kiechle, Kolb, Susset
und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 8/2182 —
Wegekostengutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag
des Bundesministers für Verkehr
Der Bundesminister für Verkehr — A 21/20.30.61 — hat mit
Schreiben vom 26. Oktober 1978 im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister der
Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Die Zahlen für das Jahr 1972 stellen nicht mehr die letzten
verfügbaren Daten im Bereich der Ermittlung der Wegekosten dar.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat
inzwischen eine Berechnung der Wegekosten für das Jahr 1975
durchgeführt.
Für die einzelnen Verkehrszweige ermittelte das DIW folgende
zeitlich miteinander vergleichbare Kostendeckungsgrade:
Verkehrszweig 1966 1972 1975
Deutsche Bundesbahn (Schienenverkehr) 67,1 53,6 45,6
darunter: Wagenladungsverkehr 76,8 58,8 47,8
Straße 82,6 72,9 64,2
darunter: Personenkraftwagen und Kombi 114,4 99,8 86,3
Nutzfahrzeuge des Güterverkehrs 67,3 60,5 49,5
Binnenwasserstraßen 7,7 4,9 4,8
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß angesichts der
verschiedenen möglichen Berechnungsverfahren, die ausgewiesenen
Kostendeckungsgrade keine absolut feststehende Größe
darstellen. Die genannten Zahlen sind deshalb in erster Linie
geeignet, die zeitliche Entwicklung zu veranschaulichen.
Die Abweichungen der vorstehenden Zahlen für 1972 von den
in der Anfrage genannten Werten beruhen im wesentlichen auf
der Einbeziehung der Grundstücke in das
Wegeanlagevermögen sowie der Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen
an die Deutsche Bundesbahn bei den Einnahmen in das
Berechnungsverfahren des DIW für 1975. Entsprechende Korrekturen
wurden deshalb auch für die Vorjahre vorgenommen.
1. Was waren für die Bundesregierung die Gründe dafür, die von
einer Arbeitsgruppe Wegekosten im
Bundesverkehrsministerium für 1966 aufgestellte Wegekostenrechnung fortschreiben zu
lassen?
Die vom DIW fortgeschriebenen Wegekostenrechnungen
dienten dem Ziel, mehr Informationen, insbesondere über die
zeitliche Entwicklung in diesem Bereich zu erhalten.
2. Ist aus der Tatsache, daß für die Wegekosten-Fortschreibung
1972 der methodische Ansatz der Wegekostenenquête des
Bundesverkehrsministeriums von 1966 zugrunde gelegt wurde,
zu schließen, daß die Bundesregierung diesen methodischen
Ansatz und die daraus resultierenden Ergebnisse als für sie
politisch verbindlich anerkennt?
Der von dem DIW gewählte methodische Ansatz entspricht
nicht in allen Punkten dem von der Arbeitsgruppe des Bundes
-
verkehrsministeriums für das Jahr 1966 gewählten Verfahren.
Eine wirtschaftswissenschaftlich allgemeingültige Methode zur
Ermittlung und Zurechnung von Kosten im Wegebereich gibt
es nicht. In der Fortschreibung für das Jahr 1975 wurde deshalb
auch erstmalig nicht nur ein Verfahren angewendet, sondern
es wurden Varianten nach den hauptsächlich in der Diskussion
befindlichen Methoden berechnet.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der fortgeschriebenen
Wegekostenrechnung für 1972 ermittelten unterschiedlichen
Kostendeckungsgrade bei den einzelnen Verkehrsträgern?
Das Kriterium des Deckungsgrades der Wegekosten ist
insbesondere für die Beurteilung von etwaigen
Wettbewerbsverzerrungen im Güterverkehr von Bedeutung. Aufgrund der
vorliegenden Zahlen kann festgestellt werden, daß
— erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen der
Eisenbahn einerseits und der Binnenschiffahrt andererseits
bestehen,
— keine nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen zwischen
dem Straßengüterverkehr und dem Wagenladungsverkehr
der DB existieren,
— im internationalen Straßengüterverkehr wegen der
unterschiedlichen Anlastung von Wegekosten in den einzelnen
Staaten Wettbewerbsungleichheiten vorhanden sind.
4. Welche konkreten verkehrspolitischen Konsequenzen auf
nationaler und EG-Ebene will die Bundesregierung aus der Wege
-
kosten-Fortschreibung 1972 ziehen?
Nach Auffassung der Bundesregierung sind Lösungen zur
Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der
Anlastung der Wegekosten nicht im nationalen Alleingang,
sondern nur im europäischen Rahmen möglich.
Der Bundesminister für Verkehr ist daher auch vom
Bundeskabinett beauftragt worden, den Abbau von
Wettbewerbsverzerrungen im Rahmen internationaler Regelungen zu
verfolgen.]