Tierversuche
der Abgeordneten Dr. Schmidt (Gellersen), Peters (Poppenbüll), Müller (Schweinfurt), Paintner und der Fraktionen der SPD und FDP
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie ist der Vollzug des Tierschutzgesetzes hinsichtlich der Genehmigung von Tierversuchen?
Welche Behörden sind damit befaßt?
Nach welchen Grundsätzen und Kriterien wird die Notwendigkeit von Tierversuchen für medizinische Zwecke, für sonstige wissenschaftliche Zwecke beurteilt?
Welche Institutionen sind an der Aufstellung und Überwachung der Einhaltung dieser Kriterien beteiligt?
Sind die Beurteilungskriterien für die Genehmigung und Ablehnung von Tierversuchen in der Bundesrepublik Deutschland abgestimmt?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die wissenschaftlichen Zwecke und den zahlenmäßigen Umfang von Tierversuchen für diese Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland,
über die Artzugehörigkeit und Anzahl der Versuchstiere bei diesen Tierversuchen,
über die Zahl der genehmigten und abgelehnten Tierversuche seit Erlaß des Tierschutzgesetzes?
Welcher internationale Erfahrungsaustausch besteht über die Notwendigkeit und Einschränkungsmöglichkeiten von Tierversuchen?