Eigentumsbildung im Sozialwohnungsbestand
der Abgeordneten Francke (Hamburg), Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Link, Metz, Dr. Möller, Niegel, Frau Pack und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Wunsch und Wille breiter Schichten der Bevölkerung auf Bildung von Wohnungseigentum ist immer stärker geworden. Jüngste Umfragen beweisen dies.
Die Bildung privaten Eigentums entspricht zugleich den ordnungspolitischen Zielen der Fraktion der CDU/CSU, denn Eigentum an der eigengenutzten Wohnung ist der beste Mieterschutz.
Eine der Möglichkeiten, Eigentum breiter zu streuen, besteht darin, einen teilweisen Verkauf von Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus an die in diesen Wohnungen lebenden Mieter zu fördern. Über die Bedingungen, unter denen dies erfolgen kann, bestehen Grundsätze zwischen Bund und Ländern, denen lediglich das Bundesland Hamburg nicht zustimmte.
In letzter Zeit werden Klagen laut, daß unter Verletzung der Rechte der Mieter unseriöse Geschäftspraktiken angewandt werden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen8
Wieviele Mietwohnungen des sozialen Wohnungsbaus sind in den einzelnen Bundesländern in den Jahren 1977/1978 in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft worden?
Wieviele dieser Wohnungen wurden davon an die Mieter dieser Wohnungen verkauft?
Welchen rechtlichen Schutz genießen die Mieter einer Sozialwohnung bei einem Verkauf dieser Wohnungen an einen Dritten?
Haben sich die abgesprochenen Grundsätze zwischen Bund und Ländern über die Bedingungen bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen als praktikabel, auch im Sinne einer Wahrung der Rechte der jetzigen Mieter und zur Abwehr unlauterer Geschäftemacher, erwiesen?
Hält die Bundesregierung Änderungen der Rechtsvorschriften für notwendig, oder teilt sie die Auffassung, daß in einigen Ländern, zum Beispiel im Bundesland Hamburg, die Mieter von Sozialwohnungen über ihre Rechte unzureichend aufgeklärt worden sind?
Wie bewertet die Bundesregierung vielfältig veröffentlichte Meinungsumfragen, wonach ca 50 v. H. der heutigen Mieter von Sozialwohnungen an einer Umwandlung ihrer Wohnung in eine Eigentumswohnung interessiert sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, daß ein Verkauf von Sozialwohnungen auch an die in ihnen lebenden Mieter unterbunden werden soll?
Wird die Bundesregierung in Zukunft durch gesetzliche und finanzielle Hilfen die Umwandlung von Sozialwohnungen in Eigentumswohnungen fördern, und durch welche konkreten Maßnahmen wird dies geschehen?