Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/2601
27.02.79
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz, Egert, Fiebig,
Heyenn, Dr. Jens, Marschall, Dr. Steger, Eimer (Fürth), Dr. Haussmann, Spitzmüller
und der Fraktionen der SPD und FDP
— Drucksache 8/2494 —
Schutz der Kinder im Konsum- und Freizeitbereich
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Jugend, Familie und Gesundheit — 014/433 — KA 8-72 — hat mit
Schreiben vom 19. Februar 1979 die Kleine Anfrage namens der
Bundesregierung wie folgt beantwortet:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung Wirtschaftswerbung in den
elektronischen Medien, die sich an Kinder richtet?
Die Bundesregierung betrachtet Wirtschaftswerbung
grundsätzlich als einen notwendigen Bestandteil unserer
Wirtschaftsordnung. Sie geht jedoch davon aus, daß die Wirtschaftswerbung
in elektronischen Medien, die sich an Kinder richtet,
problematisch sein kann. In diesem Zusammenhang ist darauf zu
verweisen, daß in der Praxis der Fernsehwerbung Kinder in vielfacher
Weise eine Rolle spielen: Als Zielgruppe, als „Werbeträger",
als „Druckmittel" gegenüber Bezugspersonen und als
Verkaufsargument.
Nach den Ergebnissen des seit Dezember 1978 vorliegenden
Schlußberichts einer vom Bundesministerium für Jugend,
Familie und Gesundheit bei der Arbeitsgemeinschaft für
Kommunikationsforschung, München, in Auftrag gegebenen empirischen
Studie „Werbung vor und mit Kindern" wurde in 22 v. H. der
Werbefernsehspots mit Kindern und/oder für Kinder geworben.
Knapp ein Zehntel aller Werbespots richtete sich an Kinder. Die
Einschaltquoten der Drei- bis Siebenjährigen erreichten 1976
werktags ein Maximum von über 30 v. H. zwischen 18.30 Uhr
und 19.00 Uhr und von mehr als 20 v. H. zwischen 17.30 Uhr und
19.30 Uhr. Die entsprechende Sehbeteiligung der Acht- bis Drei
-
zehnjährigen betrug 35 v. H. zwischen 18.30 Uhr und 19.00 Uhr.,
Eindeutige Wirkungsmechanismen der Fernsehwerbung, die
sich an Kinder richtet, sind bisher nicht nachgewiesen.
Die zu diesen Fragen in der vorgenannten Studie enthaltenen
Ergebnisse und Thesen bedürfen noch der eingehenden Aus
wertung und kritischen Beurteilung. Die Arbeiten hierzu laufen.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung,
gegebenenfalls Kinder vor einer stark beeinflussenden Werbung
insbesondere im Fernsehen und in Kinderzeitschriften zu schützen?
Die Bundesregierung möchte zunächst freiwilligen
Selbstbeschränkungen der Werbewirtschaft den Vorrang einräumen.
Sie begrüßt, daß der Deutsche Werberat schon vor fünf Jahren
Verhaltensregeln für die Werbung mit und vor Kindern in
Werbefunk und Werbefernsehen aufgestellt hat. Danach soll
die Werbung die natürliche Leichtgläubigkeit der Kinder oder
den Mangel an Erfahrung von Jugendlichen nicht ausnutzen.
Abgesehen davon, daß der Erfolg von
Selbstbeschränkungsregelungen nur bei strikter Einhaltung durch alle Beteiligten
gewährleistet ist, sind aus der Sicht der Bundesregierung auch
inhaltliche Verbesserungen der bestehenden freiwilligen
Vereinbarungen wünschenswert. Dies gilt insbesondere für die
Regeln, die die Benutzung der Kinder als „Werbeträger",
Zielgruppe bzw. „Druckmittel" ansprechen. Hierbei wäre
insbesondere daran zu denken, den Einsatz von Kindern als
„Werbeträger", also als Mitwirkende in Werbespots zu beschränken.
Außerdem wäre es wünschenswert, auch direkte
Aufforderungen an Kinder zu Kauf und Konsum zu unterlassen.
Neben der Werbewirtschaft haben die Fernsehanstalten nach
Auffassung der Bundesregierung eine besondere
Verantwortung, die sich nicht nur auf die Prüfung der
Werbeeinblendungen beschränken darf, sondern sich auch auf die Gestaltung des
Rahmens der Werbesendungen erstreckt. In der bereits
erwähnten Studie ist die Feststellung enthalten, daß im Erleben der
meisten fernsehenden Kinder keine Trennung zwischen den
Werbeeinschaltungen und den anderen Teilen des
Vorabendprogramms besteht. Wenn diese Feststellung zutrifft, wäre z. B.
zu prüfen, ob die Werbesendungen jeden Abend in einem Block
zusammengefaßt und in den Programmen ausgewiesen werden
sollten sowie auf Kinder gezielt ansprechende
Zwischenblendungen wie z. B. Trickfiguren verzichtet werden sollte. Daneben
sollten stärkere kompensatorische Akzente zu den
Werbesendungen im redaktionellen Programm, insbesondere im sog.
Rahmenprogramm gesetzt werden. Dies könnte z. B. einmal
dadurch geschehen, daß neben den Angeboten der
Wirtschaftswerbung in höherem Maße Angebote der öffentlichen und
gemeinnützigen Einrichtungen und Dienstleistungen (wie
Jugendclubs, Häuser der offenen Tür, Freizeitstätten) den Kindern und
Jugendlichen nahegebracht werden. Außerdem könnte mehr
Sendezeit innerhalb des Rahmenprogramms für
Kinderprogramme, insbesondere Informationssendungen für Kinder und
Jugendliche, einschließlich Verbraucherinformationen für
diesen Personenkreis bereitgestellt werden.
Besonders die Eltern haben bei der Rezeption von
Werbefernsehsendungen durch Kinder eine wichtige Funktion. Ihnen
obliegt es in erster Linie, das Kind zur vernünftigen Auswahl und
Deutung von Fernsehsendungen anzuleiten und es damit vor
schädlichen Einflüssen zu schützen. Die Beurteilung der Werbe
-
spots durch die Kinder hängt weitgehend davon ab, ob die
Eltern zugegen sind, ob sie kommentieren und ob sie
diskutieren.
Für die Schulen stellt sich die Aufgabe, im Rahmen einer
gegenwartsbezogenen Unterrichtsgestaltung auch auf Art und
Wirkung von Werbesendungen und Werbeanzeigen einzugehen.
Vorhandene curriculare Ansätze in dieser Richtung sollten
ausgebaut werden.
Über Umfang und Wirkung der Werbung in der Kinderpresse
liegen der Bundesregierung keine empirischen Untersuchungen
vor. Es liegt jedoch die Vermutung nahe, daß auch von der
Werbung der Kinderpresse in ähnlicher Weise wie von der
Fernsehwerbung bestimmte Einflüsse auf Kinder ausgehen. Daher
wäre es wünschenswert, wenn die Werbewirtschaft auch in
diesem Bereich Selbstbeschränkungen entwickeln würde.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Kinder vor
gefährlichen Geräten und gefährlichem Spielzeug zu schützen?
Spielzeug, Haus- und Sportgeräte müssen sicher sein, dürfen
Kinder nicht verletzen können. Dieser Grundsatz ist im
Maschinenschutzgesetz verankert.
Nach diesem Gesetz dürfen Haushalts-, Sport- und
Freizeitgeräte sowie Spielzeug nur dann vom Hersteller oder Importeur
in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den allgemein
anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung veröffentlich laufend einzuhaltende
Sicherheitsvorschriften und gibt erforderlichenfalls Anstöße
dazu, daß für neue technische Produkte entsprechende
sicherheitstechnische Standards erarbeitet werden.
Die Gewerbeaufsicht als Aufsichtsbehörde der Länder hat
aufgrund des Maschinenschutzgesetzes die rechtliche Möglichkeit
zu verhindern, daß bei Herstellern und Importeuren
festgestellte unsichere Geräte in den Handel kommen. Sie kann die,
Auslieferung unsicherer Geräte untersagen.
Es besteht für Hersteller und Einführer die Möglichkeit, ihre
Erzeugnisse bei einer der über 60 vom Bundesminister für
Arbeit und Sozialordnung bezeichneten Prüfstellen einer
Typenprüfung unterziehen zu lassen. Diesen Erzeugnissen wird
das vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
herausgebrachte Sicherheitszeichen „GS = geprüfte Sicherheit"
erteilt. Von dieser Möglichkeit wird zunehmend Gebrauch
gemacht, d. h. dem Verbraucher werden in zunehmendem Maße
auch geprüfte Spielzeuge angeboten.
Zur Zeit wird geprüft, inwieweit eine Verbesserung des
Maschinenschutzgesetzes durch eine beschränkte Einbeziehung des
Handels erreicht werden kann. Eine diesbezügliche
Gesetzesinitiative des Bundesrates liegt dem Deutschen Bundestag vor.
Abgesehen von den Vorschriften des Maschinenschutzgesetzes
verbietet § 30 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes
vom 15. August 1974 Spielwaren derart herzustellen oder zu
behandeln, daß sie bei bestimmungsgemäßem oder
vorauszusehendem Gebrauch geeignet sind, die Gesundheit durch ihre
stoffliche Zusammensetzung, insbesondere durch toxikologisch
wirksame Stoffe oder Verunreinigungen, zu schädigen und solche
Gegenstände in den Verkehr zu bringen. Im Rahmen eines
Gesamtprogramms für Bedarfsgegenstände wird z. Z. geprüft, ob
für Spielwaren weitere Vorschriften aufgrund der
Ermächtigungen des § 32 des Gesetzes erlassen werden müssen.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vertrieb von
Kriegsspielzeug, von Spielzeugverpackungen mit
kriegsverherrlichenden Darstellungen und von Spielzeug mit NS-Symbolen, und
welche Möglichkeiten sieht sie, die Kinder vor diesem Spielzeug
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu schützen?
Die Bundesregierung hat ihre Auffassung über die Schädlichkeit
von Kriegsspielzeug für die Entwicklung des Kindes im
Zusammenhang mit der Beantwortung verschiedener
parlamentarischer Anfragen vertreten, so u. a. am 24. September 1975 und
23. Februar 1978.
Auf der Festveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Spielzeug
e.V. in Bamberg am 3. Oktober 1978 hat der Bundesminister der
Justiz in seiner Rede grundlegend zu diesem Problem Stellung
genommen und Empfehlungen zur Einschränkung des Marktes
für Kriegsspielzeug ausgesprochen.
Einen wichtigen Beitrag in dieser Richtung sieht die
Bundesregierung in der Empfehlung des Deutschen Spielzeug-
Einzelverbandes vom November 1978 an seine Mitglieder, auf den
An- und Verkauf von Kiegsspielzeug zu verzichten. Auch der
Aufruf des Präsidenten des Verbandes der Deutschen
Spielwarenindustrie vom Dezember 1978 an die deutschen
Spielwarenhersteller, keine Neuheiten in mechanischem
Kriegsspielzeug zu bringen und das vorhandene Angebot zu minimieren,
unterstützt Bestrebungen, Kinder vor Kriegsspielzeug zu
schützen. Der Appell, Selbstbeschränkung zu üben, richtet sich ferner
darauf, bei Modellbausätzen keine Verpackung mit Darstellung
von Kriegsszenen zu dulden.
5. Wie hoch ist die Zahl der jährlich durch Vergiftungen
geschädigten Kinder, was hat die Bundesregierung bisher getan, und was
will sie tun, um die Kinder noch wirkungsvoller vor
Vergiftungen zu schützen?
Die Zahl der durch Vergiftungen geschädigten Kinder kann
nicht mit Sicherheit angegeben werden. Dies liegt daran, daß
eine zentrale Erfassung von Vergiftungsdaten noch nicht erfolgt.
Diese Situation soll mit dem kommenden Gesetz zum Schutz
vor gefährlichen Stoffen verbessert werden. Es wird geprüft,
ob eine Meldepflicht für Vergiftungen an das
Bundesgesundheitsamt eingeführt werden soll. Ferner ist die Einführung
kindersicherer Behältnisse vorgesehen. Eine erste Auswertung von
Daten in den USA, wo derartige Behältnisse seit 1974 eingeführt
wurden, hat ergeben, daß durch diese Maßnahme der Anteil der
Vergiftungsfälle bei Kindern um etwa die Hälfte gesenkt
werden konnte. Darüber hinaus ist ein wirkungsvoller Ausbau von
Giftinformationszentren vorgesehen.
6. Wie hoch ist die Zahl der Kinderunfälle im Haus- und
Freizeitbereich und im Straßenverkehr, und wird die Bundesregierung
eine spezielle Kinderunfallforschung verstärkt fördern sowie
die statistische Erfassung von Kinderunfällen regeln, um
wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung dieser Unfälle
ergreifen zu können?
Über die Zahl der Kinderunfälle im Haus- und Freizeitbereich
liegen der Bundesregierung keine genauen Angaben vor. Für
diesen Bereich ist sie auf Umfrageergebnisse angewiesen, die
zum Teil differierende Aussagen ergeben. Im Haus- und
Freizeitbereich wird aufgrund einer Umfrage die Zahl der Unfälle
pro Jahr auf ca. 2 Millionen geschätzt, wobei auf Schüler,
Studenten und Kinder ein Anteil von knapp 50 v. H. entfällt. Eine
Schätzung des Statistischen Bundesamtes ergab anhand einer
Mikrozensuszusatzbefragung für das Jahr 1974 etwa 360 000
Unfälle bei Kindern bis zu 14 Jahren.
Eine Verbesserung der statistischen Erfassung von
Kinderunfällen im Haus- und Freizeitbereich wirft zahlreiche Probleme auf.
Bisher war es nicht möglich, eine Methode zu entwickeln, um
mit vertretbaren Mitteln zuverlässige Zahlenangaben zu
erhalten. Die Bundesregierung bedauert dies. Die Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und Unfallforschung entwickelt derzeit ein
Forschungskonzept zur Verstärkung der Kinderunfallforschung für
die Bereiche Schule, Kindergarten, Heim und Freizeit. Auf der
Basis dieses Konzepts werden Einzelvorhaben durchgeführt
werden, die u. a. auch das Unfallgeschehen der Kinder und
Möglichkeiten, Unfallgefahren für Kinder zu mindern, zum Inhalt
haben werden.
Im Straßenverkehr verunglückten 1977 in der Bundesrepublik
Deutschland 69 548 Kinder. Von ihnen wurden 1354 getötet;
23 627 mußten unmittelbar nach dem Unfall in Krankenhäusern
stationär behandelt werden (schwerverletzt), und 44 567 wurden
leicht verletzt.
38 v. H. der Verunglückten waren Fußgänger, 32 v. H.
Radfahrer und 29 v. H. waren Mitfahrer von Fahrzeugen. Bei den
Getöteten und Schwerverletzten liegt der Anteil der Fußgänger
mit 49 v. H. bzw. 50 v. H. erheblich höher als bei den
Leichtverletzten.
Von 100 000 Kindern bis unter 15 Jahren verunglückten im
Jahre 1977 insgesamt 558 im Straßenverkehr. 10,9 von 100 000
Kindern wurden dabei getötet.
Im Rahmen seiner Erhebungen über das Unfallgeschehen im
Straßenverkehr gibt das Statistische Bundesamt jährlich einen
besonderen Bericht über Kinderunfälle heraus. Dieser Bericht
zeigt auch, wieviele Kinder der einzelnen Altersstufen bei
welchen Arten der Verkehrsbeteiligung (Fußgänger, Radfahrer,
Mitfahrer von Fahrzeugen) durch welche Fehlverhaltensweisen
zu Schaden kommen.
Aus diesem jährlichen Bericht über Kinderunfälle ergibt sich
ein so weitgehender Einblick in die Unfallsituation der Kinder
im Straßenverkehr, daß eine darüber hinausgehende weitere
Regelung der statistischen Erfassung von Kinderunfällen nicht
erforderlich ist.
Für die Verkehrssicherheit der Kinder bedeutsamer ist die
genauere Kenntnis der für das Fehlverhalten im. Straßenverkehr
maßgeblichen psychologischen und physiologischen Gründen
sowie der zur Abhilfe erforderlichen Maßnahmen.
Die Bundesregierung untersucht durch die dem Bundesminister
für Verkehr nachgeordnete Bundesanstalt für Straßenwesen seit
1973 in verstärktem Maße die tieferen Ursachen und die
Verbesserungsmöglichkeiten besonders im Bereich der
Verkehrserziehung durch Eltern, Kindergarten, Schule und sonstige
Einrichtungen.
Die jährlichen Forschungsprogramme der Bundesanstalt für
Straßenwesen weisen eine Vielzahl von Untersuchungen über
das tatsächliche Verkehrsverhalten der Kinder und die dieses
Verhalten bestimmenden Besonderheiten aus. Hierauf
aufbauend sind in zahlreichen weiteren Untersuchungen die
Möglichkeiten geprüft worden, den Kindern die für die Sicherheit
im Straßenverkehr erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln.
Diese Untersuchungen erstrecken sich nicht nur auf die
Möglichkeiten der Verhaltensänderung beim Kind. Sie umfassen auch
Schutzmaßnahmen, die in anderen Bereichen
(Straßengestaltung, Verhalten der Kraftfahrer) ergriffen werden müssen, um
die Sicherheit der Kinder zu erhöhen.
Angesichts dieser seit Jahren laufenden Arbeiten sieht die Bun
-
desregierung ihre Aufgaben überwiegend darin, diese
Forschungsarbeit auszubauen und zu vertiefen.]