Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/2566
13.02.79
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, .Frau Dr. Wilms, Schedl, Rühe,
Frau Benedix, Dr. Hornhues, Daweke, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU
- Drucksache 8/2522 -
Entwicklung des Lehrstellenbedarfs
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft — Kab/Parl/III
B 1 — 0104-6-48/79 — hat mit Schreiben vom 12. Februar 1979
namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt
beantwortet:
1. Stimmt die Bundesregierung mit der Feststellung des
Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft,
Martin Grüner, MdB, überein, die dieser am 3. Dezember 1978
vor der Handwerkskammer Karlsruhe geäußert hat: „Die Zahl
der Haupt- und Realschulabsolventen wird im nächsten Jahr
ihren Höhepunkt erreichen. Das heißt, daß ab 1980 die Zahl
der Jugendlichen, aus denen sich hauptsächlich der
handwerkliche Nachwuchs rekrutiert, zurückgehen wird . Lediglich dann,
wenn wesentlich mehr Abiturienten als bisher Lehrstellen
nachfragen würden, könnte diese Nachfrage noch über 1980 hinaus
ansteigen. Doch selbst dann, wenn diese Nachfrage der
Hochschulberechtigten nach Lehrstellen von heute 11 v. H. auf 30
v. H. ansteigen sollte, würde sich der zusätzliche Lehrstellen
-
bedarf 1983 nur auf 65 000 Stellen mehr als 1978 belaufen. Da
allein im Jahre 1977 80 000 zusätzliche Lehrstellen geschaffen
wurden, müßte bis 1983 diese Aufgabe in jedem Falle zu
bewältigen sein. Die vor uns liegenden Probleme sind also nicht
unlösbar."?
Die Feststellung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister für Wirtschaft, daß die Aufgabe, ein
qualifiziertes Berufsausbildungsangebot für die Jugend zu sichern,
bewältigt werden kann, entspricht der Auffassung der
Bundesregierung.
2. Besteht demzufolge für die Bundesregierung überhaupt
begründete Veranlassung, über eine eventuelle Erhebung der
Berufsausbildungsabgabe nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz
immer wieder Mutmaßungen in der Öffentlichkeit zu verbreiten,
wie es der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft in
letzter Zeit mehrfach getan hat, und damit die ausbildenden
Betriebe ständig zu verunsichern?
Die Bundesregierung ist nach dem
Ausbildungsplatzförderungsgesetz verpflichtet, Feststellungen über die Entwicklung von
Angebot und Nachfrage bei Ausbildungsplätzen zu treffen und
- falls erforderlich - über die Gewährung finanzieller Hilfen zu
entscheiden, die aus einer Berufsausbildungsabgabe zu finan
-
zieren sind. Die Beschlußfassung des Kabinetts für 1979 wird
gegenwärtig vorbereitet.
3. Stimmt die Bundesregierung der Konsequenz zu, die aus der
in Frage 1 dargelegten Entwicklung folgt, daß von einer weiteren
forcierten Förderung außerbetrieblichen Ausbildungsstätten
abzusehen ist?
Durch den Bund wurden bis heute ca. 31 000 Plätze in
überbetrieblichen Ausbildungsstätten gefördert. Der Ausbau erfolgt
im einzelnen in voller Übereinstimmung mit der Wirtschaft, die
zugleich auch Antragsteller und Träger dieser Maßnahme ist.
Der Bund und alle Länder haben im „Programm zur
Durchführung vordringlicher Maßnahmen zur Minderung der
Beschäftigungsrisiken von Jugendlichen" vereinbart, in den
überbetrieblichen Ausbildungsstätten bis 1982. zur Ergänzung der
betrieblichen Ausbildung mehr als 77 000 Plätze zu schaffen.
Bund und Länder gehen dabei davon aus, daß „die gegenwärtig
bestehenden überbetrieblichen Ausbildungsstätten überwiegend
der ergänzenden Berufsausbildung in gewerblich-technischen
Berufen mit Schwerpunkt im Bereich des Handwerks (dienen).
Die überbetriebliche Ausbildung ergänzt die betriebliche
Ausbildung dort, wo die geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten
im Betrieb nicht oder nicht in vollem Umfang vermittelt werden
können ..."
Überbetriebliche Ausbildungsstätten dienen somit vor allem der
qualitativen Stärkung der Berufsausbildung. Sie erfordert
unabhängig von der quantitativen Entwicklung weitere
Anstrengungen.]