Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/13937
16. Wahlperiode 25. 08. 2009 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lutz Heilmann, Eva Bulling-Schröter,
Hans-Kurt Hill, Dorothee Menzner und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/13879 –
Förderung der Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit
Partikelminderungssystemen
– Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/12918 –
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz mehrerer Nachfragen hat sich die Bundesregierung bislang nicht nur
geweigert, die Anzahl der ausgetauschten, funktionsunfähigen
Partikelminderungssystemen (PMS) zu nennen, auch die Frage, wie viele PMS insgesamt in
Pkw eingebaut wurden, beantwortet die Bundesregierung nicht (zuletzt die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/12918). Die Aussage der
Bundesregierung, dass dies einer gesonderten Erhebung bedürfe, die nur dann
erfolge, wenn es fachlich oder rechtlich geboten sei, leuchtet als Erklärung
nicht ein. Zum einen besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der
Frage der eingebauten PMS. Dies ist insbesondere maßgeblich für die
politisch zu entscheidende Frage, ob die Förderung über den 31. Dezember 2009
hinaus verlängert werden sollte. Zum anderen wird die Kfz-Steuer am 1. Juli
2009 von den Ländern auf den Bund übertragen, so dass dem Bund die Kfz-
Steuer-Daten in einem der Datenverarbeitung zugänglichen Format zur
Verfügung stehen dürften.
Während sich die Bundesregierung bislang gegen eine Förderung des Einbaus
von PMS auch in leichte Nutzfahrzeuge ausgesprochen hatte (s. Antwort zu
den Fragen 6, 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 16/10754), hat sich die
Umweltministerkonferenz am 26. Juni 2009 nun für weiter gehende Anreize
auch für die Nachrüstung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen sowie
Bussen mit Partikel- und NOx-Minderungssystemen ausgesprochen.
1. Wie viele Pkw waren am 30. Juni 2008 mit einem PMS ausgerüstet?
3. Wie hoch ist der bis zum 30. Juni 2009 entstandene Förderaufwand für die
Nachrüstung?
Die Fragen 1 und 3 (bezogen allerdings auf den Stichtag 30. Juni 2008) werden
wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 24. August 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/13937 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie in der Vorbemerkung der Fragesteller zu dieser Anfrage zitierte Aussage
der Bundesregierung bezog sich – wie alle anderen Antworten auch – auf die
Bestandserhebung der im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrt-
Bundesamt gespeicherten Daten, die einmalig zum Stichtag 20. März 2008
erfolgte.
Jeweils zum Stichtag 1. Juli übermitteln die obersten Finanzbehörden der
Länder dem Bundesministerium der Finanzen im Rahmen einer
Kraftfahrzeugsteuergeschäftsstatistik u. a. auch die Anzahl der Personenkraftwagen (Pkw),
die mit einem PMS nachgerüstet wurden oder ausgerüstet sind. Hier liegen
Zahlen zum Stichtag 1. Juli 2008 vor.
Zum Stichtag 1. Juli 2008 waren danach rund 2,85 Mio. Pkw mit einem PMS
(Erstausstattung bzw. Nachrüstung) ausgerüstet.
Davon
– wurden in den Jahren 2006 bis 2008 rund 325 900 Pkw mit einem PMS
nachgerüstet,
– verfügten rund 2,5 Mio. Pkw bereits bei Erstzulassung nach dem 31.
Dezember 2006 über ein PMS und
– verfügten weiter knapp 7 000 Pkw ebenfalls über ein PMS; diese Pkw waren
aber bereits nach § 3 oder § 3a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG)
von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, so dass für diese Fahrzeuge kein
Förderaufwand anfällt.
Der nachträgliche Einbau von PMS in Diesel-Pkw mit einer erstmaligen
Zulassung bis zum 31. Dezember 2006 wird im Zeitraum 1. Januar 2006 bis
31. Dezember 2009 mit einer befristeten Steuerbefreiung in Höhe von 330 Euro
je Fahrzeug gefördert. Somit betrug das Fördervolumen zum Stichtag 1. Juli
2008 rund 108 Mio. Euro (325 900 × 330 Euro).
2. Wie viele Pkw waren am 30. Juni 2009 mit einem PMS ausgestattet?
Die statistischen Daten zum Stichtag 1. Juli 2009 werden erst nach Abschluss
der Geschäftsstatistik voraussichtlich im Herbst 2009 vorliegen.
4. Wie hoch waren die Mehreinnahmen aus der höheren Besteuerung nicht
nachgerüsteter Pkw bis zum 30. Juni 2009?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
5. Welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung von ZDK
(Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) und GVA (Gesamtverband
Autoteile-Handel e. V.) zur Zahl ausgetauschter, funktionsunfähiger PMS
vor,
– zu Fahrzeugen mit roter Plakette,
– zu Fahrzeugen mit gelber Plakette,
– bezogen auf alle ca. 45 000 betroffenen Fahrzeuge?
Mit Schreiben vom 9. Juli 2009 hat der ZDK ergänzende, von ihm und dem
GVA ermittelte Zahlen zum PMS-Austausch dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für Fahrzeuge mit roter oder gelber Plakette
übermittelt. Danach sind von den (nach der Nachrüstung mit einem
mangelhaften PMS) mit einer roten oder gelben Plakette gekennzeichneten
Kraftfahrzeugen (rund 4 200), für die auch ein Austausch-PMS auf dem Markt verfügbar
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13937war (knapp 1 800), rund 98 Prozent mit einem wirksamen Austausch-PMS
ausgerüstet worden. Diese Austauschzahlen zu den Fahrzeugen mit den roten und
gelben Plaketten ergänzen die in der Vorbemerkung der Fragesteller auf
Bundestagsdrucksache 16/12650 genannten Austauschzahlen für mangelhafte PMS.
6. Ist der Aufbau des Berichtswesens zum Programm zur Förderung der
Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit
schweren Nutzfahrzeugen mittlerweile abgeschlossen (s. Antwort zu den
Fragen 9 und 10, Bundestagsdrucksache 16/12918)?
Wenn nein, warum nicht, und wann wird dies endlich abgeschlossen sein?
Wenn ja, auf welche der 22 verschiedenen Einzelmaßnahmen entfallen
jeweils wie viele Förderanträge mit welchem finanziellen Volumen?
Für das Förderjahr 2010 ist ein Online-Antragsformular geplant, welches dann
auch ein umfangreicheres Berichtswesen ermöglicht.
7. Welches finanzielle Volumen haben die für das Jahr 2009 im Rahmen des
De-minimis-Programms gestellten Anträge insgesamt?
Die Antragsbearbeitung für das Förderjahr 2009 ist noch nicht abgeschlossen.
8. Wie viele Lkw über 12 t zulässiges Gesamtgewicht wurden zwischen dem
1. Januar 2009 bis zum 30. Juni 2009 vorübergehend für welche
durchschnittliche Dauer stillgelegt?
Im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2009 wurden 19 509 Lkw mit mehr als 12 t
zulässigem Gesamtgewicht außer Betrieb gesetzt. Die durchschnittliche Dauer
der Außerbetriebsetzung ist nicht zu ermitteln.
a) Wie viele davon waren am 30. Juni 2009 noch stillgelegt?
Von diesen 19 509 Lkw waren am 30. Juni 2009 noch 17 838 außer Betrieb
gesetzt.
b) Wie verteilen sich die vorübergehend stillgelegten Lkw auf die EURO-
Abgasnormen (Angabe in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur
Gesamtzahl der Lkw mit dieser Abgasnorm)?
Die außer Betrieb gesetzten 19 509 Lkw teilen sich in folgende
Emissionsgruppen auf:
Schadstoffklasse (SKL) Anzahl an
Außerbetriebsetzungen
Prozentualer Anteil
an im Bestand
befindlichen Fahrzeugen
(über 12 t) dieser SKL
S1 1 259 16,2
S2 5 803 14,5
S3 7 046 9,6
S4 927 5,0
S5 1 702 4,9
EEV 9 13,0
Sonstige (Unbekannte,
Unplausible) 2 763
Drucksache 16/13937 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
durchschnittlichen Kosten für den Einbau eines PMS bei mautpflichtigen
Lkw vor?
Die Kosten für den Einbau eines PMS sind von der Bauweise des Systems
(geregeltes bzw. geschlossenes oder ungeregeltes bzw. offenes System) sowie
der Motorleistung und der Konstruktion des Lkw abhängig. Nach Auskunft von
PMS-Herstellern liegen die durchschnittlichen Kosten zwischen 4 000 und
5 500 Euro.
10. Ist die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen der
Auffassung, dass die Förderung der Nachrüstung eines Lkw in Höhe von
maximal 2 000 Euro aus dem De-minimis-Programm ausreichend ist, vor
dem Hintergrund, dass für den Einbau eines PMS in Binnenschiffe bis zu
50 Prozent der Kosten vom Bund gefördert wird (Begründung)?
Der maßnahmebezogene Förderhöchstbetrag von 2 000 Euro bezieht sich
generell auf die Förderung aller fahrzeugbezogenen Maßnahmen, nicht nur auf die
Nachrüstung von PMS. Die Festlegung erfolgte daher unter Abwägung der
jeweiligen Kosten für alle fahrzeugbezogenen Maßnahmen. Neben der
Förderung im De-minimis-Programm ist die Berücksichtigung von PMS bei den
Mautkategorien ein weiterer Anreiz zur Nachrüstung.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Beschluss der
Umweltministerkonferenz vom 26. Juni für weiter gehende Anreize für die Nachrüstung
von leichten und schweren Nutzfahrzeugen sowie Bussen mit Partikel-
und NOx-Minderungssystemen?
Der Einsatz von PMS bei mautpflichtigen Nutzfahrzeugen wird seit dem
1. Januar 2009 über die Mauthöheverordnung gefördert. Nachgerüstete
Fahrzeuge werden danach in eine günstigere Mautkategorie eingestuft. Darüber
hinaus ist im Rahmen der Harmonisierungsmaßnahmen zugunsten des deutschen
Güterkraftverkehrsgewerbes eine anteilige Nachrüstungsförderung über die
De-minimis-Beihilfe möglich.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die weitere Minderung der NOx-
Emissionen im Straßenverkehr insbesondere durch eine vorgezogene
Einführung von Nutzfahrzeugen und Pkw der jeweiligen Abgasstufe „Euro 6“
erreicht werden soll. Für die frühzeitige und gegenüber den EU-Vorgaben
deutlich vorgezogene Einführung dieser Fahrzeuge sind entsprechende
Fördermaßnahmen notwendig.
Mit der Lkw-Maut, den zugehörigen Mautharmonisierungsregelungen und
KfW-Förderprogrammen für Nutzfahrzeuge sowie der Kfz-Steuer für Pkw
stehen entsprechende Förderinstrumente zur Verfügung.
Darüber hinaus steht es den Ländern in Ergänzung zu den Maßnahmen auf
Bundesebene frei, weitere Maßnahmen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu
ergreifen.
12. Würde es die aktuelle Bundesregierung begrüßen, wenn die nächste
Bundesregierung den Einbau von Partikel- und NOx-
Minderungssystemen in Nutzfahrzeugen fördern würde (Begründung)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1393713. Ist die Untersuchung „Erprobung von Partikelfiltern für den Einsatz in
der Binnenschifffahrt“ mittlerweile abgeschlossen?
Wenn nein, wann wird dies der Fall sein?
Wenn ja, hat die Bundesregierung schon über eine Änderung der
Förderbedingungen für den Einbau von PMS in Binnenschiffen entschieden?
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Das Vorhaben hat eine
Laufzeit bis voraussichtlich Ende 2010.
14. Wie groß ist der Anteil von Diesellokomotiven und -triebwagen,
– an den Rußpartikelgesamtemissionen,
– an den Rußpartikelemissionen in den Ballungsräumen,
– an den Rußpartikelemissionen durch den Verkehr?
Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes hatten Diesellokomotiven und
-triebwagen in 2007 einen Anteil von 0,77 Prozent an den PM10-
Gesamtemissionen und von 2,12 Prozent an den PM10-Verkehrsemissionen in
Deutschland, jeweils berechnet auf der Basis der Daten über die Verbrennung fossiler
Brennstoffe. Der Beitrag in Ballungszentren ist nicht bekannt.
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ISSN 0722-8333]