BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten mit dem Magazin "Stern" (G-SIG: 00002863)

Billigung des Verleumdungsartikels im Magazin "Stern", wonach der frühere Chefredakteur der Illustrierten "Quick", van Nouhuys, Doppelagent für den Bundesnachrichtendienst und das Ministerium für Staatssicherheit in Ost-Berlin gewesen sein soll, durch den damaligen StSekr Grabert vom Bundeskanzleramt, Weitergabe vertraulicher Berichte des BND an den "Stern" sowie Gewährung einer umfassenden Akteneinsicht, Befürchtung, dieses Zusammenwirken habe die berufliche und moralische Vernichtung eines entschiedenen Gegners der Ostpolitik der Bundesregierung zum Ziel gehabt

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

13.05.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/395928.04.80

Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten mit dem Magazin „Stern"

der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Langguth, Dr. Wittmann (München), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Regenspurger, Kraus, Lintner, Voigt (Sonthofen), Glos, Hartmann, Dr. Waigel, Dr. Laufs, Gerlach (Obernau), Biechele, Berger (Herne) und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 25. Januar 1980 hatte die Fraktion der CDU/CSU eine Kleine Anfrage nach dem bekannt gewordenen Zusammenwirken zwischen der Redaktion des „Stern", Bonner Politikern, Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR sowie dem damaligen Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Grabert, und den ihm unterstellten hochrangigen Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes, u. a. dem zwischenzeitlich in den einstweiligen Ruhestand versetzten Vizepräsidenten Blötz und dem Abteilungsleiter Rieck gestellt. Dieses Zusammenwirken war dem Vorwurf der Illustrierten „Stern" vorangegangen, der frühere Redaktionschef der Illustrierten „Quick", Heinz Losecaat van Nouhuys, sei Doppelagent für den Bundesnachrichtendienst und das Ministerium für Staatssicherheit der DDR gewesen. Der Chef des Bundeskanzleramtes hat diese Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Februar 1980 namens der Bundesregierung beantwortet. Diese Antwort hat die Zweifel an der Behauptung der Bundesregierung vermehrt, dieses Zusammenwirken habe ausschließlich der Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes gedient. Die Antwort hat außerdem im Zusammenhang mit Zeugenaussagen vor dem Oberlandesgericht München in dem dort in dieser Sache anhängigen Rechtsstreit die Befürchtung verstärkt, dieses Zusammenwirken habe vielmehr der beruflichen und moralischen Vernichtung eines entschiedenen Gegners der Ostpolitik der Bundesregierung gedient.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

1. Wie läßt sich die Behauptung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19. Februar 1980, die umfassende Überprüfung und Billigung des Verleumdungsartikels des „Stern" durch Grabert und Blötz habe ausschließlich der Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes gedient, mit der Aussage des damals geschäftsführenden Redakteurs des „Stern", Mitglieds der Chefredaktion und heutigen Senatsdirektors in Hamburg, Manfred Bissinger, in Einklang bringen, der am 6. Februar 1980 vor dem Oberlandesgericht zu dieser Behauptung der Bundesregierung erklärte, darüber habe er ein bißchen lachen müssen. Schließlich hätten das Bundeskanzleramt und der Bundesnachrichtendienst alles Material, das der „Stern" hatte, schon längst bekommen. Das Bundeskanzleramt und der Bundesnachrichtendienst hätten dieses Material sehr genau gekannt. Wenn es lediglich um Interessen der Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes gegangen wäre, hätte vorher reichlich Gelegenheit bestanden, sich dem „Stern" gegenüber in diesem Sinne auch zu artikulieren. Hinzu komme, daß bei späteren Gesprächen mit weiteren hohen Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes, die nach der Veröffentlichung im „Stern" geführt worden seien, immer wieder betont worden sei, all dies, was der „Stern" geschrieben habe, sei auch so gewesen?

2. Wie läßt sich die in Frage 1. wiedergegebene Behauptung der Bundesregierung in Einklang bringen mit der Aussage des „Stern"-Redakteurs Josef Ebelseder vom 4. Dezember 1979 vor dem Oberlandesgericht München, der zur Frage der sicherheitsrelevanten Interessen des Bundesnachrichtendienstes erklärte, hierzu müsse er sagen, daß er zu keiner Zeit eine Einschränkung dahin gehört habe, daß seitens des Bundesnachrichtendienstes nur sicherheitsrelevante Interessen verfolgt würden und daß der Bundesnachrichtendienst für die Richtigkeit des Inhalts des Artikels nicht bürgen könne. Der Bundesnachrichtendienst habe gewußt, was im „Stern" stehen würde. Es sei selbstverständlich, daß seitens des Bundesnachrichtendienstes auf Unrichtigkeiten hingewiesen worden wäre, denn schließlich habe der „Stern" einiges eingebracht?

3. Welche Überlegungen veranlaßten die Bundesregierung, das damalige Zusammenwirken allein aus sicherheitsrelevanten Interessen des Bundesnachrichtendienstes rechtfertigen zu wollen, nachdem doch die Herren Blötz und Grabert den gesamten Artikel vor seiner Veröffentlichung Wort für Wort überprüften und billigten und sich dabei keineswegs auf sicherheitsrelevante, den Bundesnachrichtendienst betreffende Dinge beschränkten, die außerdem dann noch veröffentlicht wurden?

4. Wie läßt sich die Behauptung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19. Februar 1980, der „Stern" habe nach ihren Feststellungen keine vertraulichen schriftlichen Berichte des Bundesnachrichtendienstes zur Vorbereitung seines Artikels erhalten, in Einklang bringen mit der Aussage des „Stern"-Redakteurs Josef Ebelseder am 3. Dezember 1979 vor dem Oberlandesgericht München, derzufolge er BND-Akten in Pullach einsehen konnte, aus denen er mindestens zwanzigmal den Decknamen des Herrn van Nouhuys beim BND gelesen habe, daß nach den ihm zur Verfügung gestellten Akten van Nouhuys schon 1953 Kontakte zum SSD der DDR gehabt habe und daß nach den ihm zur Verfügung gestellten Akten ein Dieter Jansen im Jahre 1954 gegen Herrn van Nouhuys Anzeige wegen Spionage zu Gunsten der DDR erstattet habe?

5. Wie läßt sich die in Frage 4. wiedergegebene Behauptung der Bundesregierung in Einklang bringen mit a) der weiteren Aussage des Zeugen Ebelseder, daß die ihm zur Verfügung gestellten BND-Akten noch insgesamt weitere acht Hinweise für eine Agententätigkeit des Herrn van Nouhuys in der Zeit von 1954 bis 1960 enthalten hätten und daß ein Hinweis von 1959 von einem BND-Mitarbeiter mit der Nummer V 16/173 stammte, b) der weiteren Aussage des Zeugen Ebelseder, daß er Einsicht in den „Steffen"-Bericht mit weiteren Hinweisen von Herrn „Steffen" mit der Nummer V 373/III über Herrn van Nouhuys gehabt habe, in dem „Steffen" bestimmte Charaktereigenschaften des Herrn van Nouhuys nennt und darauf hinweist, daß Herr van Nouhuys für den Bundesnachrichtendienst auf Prämienbasis angeworben worden sei?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich aus diesen Aussagen der Zeugen Ebelseder und Bissinger zweifelsfrei ergibt, daß diese nicht nur vertrauliches schriftliches Material des BND vor Veröffentlichung des „Stern"-Artikels erhalten haben, sondern daß sie auch die Möglichkeit erhalten hatten, sich Auszüge aus den Akten zu fertigen, wie sich bei den Aussagen aus den Einzelheiten, wörtlichen Zitaten und Angaben von BND-Nummern entnehmen läßt?

7. Weshalb soll es die Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes erfordert haben, daß in der von den Zeugen Ebelseder und Bissinger bekundeten und durch andere Tatsachen belegten Art und Weise vertrauliche Berichte des Bundesnachrichtendienstes zur Veröffentlichung im „Stern" zur Verfügung gestellt und Beamte des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung der „Stern"-Redakteure ebenso wie die Herren Grabert, Blötz und Rieck tätig wurden?

8. Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, die gegen die Richtigkeit der Aussagen der Zeugen Ebelseder und Bissinger sprechen?

9. Ist es auch heute noch wie damals Praxis der Bundesregierung, „Stern"-Journalisten in der BND-Zentrale in Pullach Einsicht in BND-Akten zu gewähren und Auszüge aus Originalberichten des Bundesnachrichtendienstes zur Verfügung zu stellen, und inwieweit bestand und besteht die gleiche Informationsmöglichkeit auch für Journalisten anderer Presseorgane?

10. Ist es auch heute noch wie damals Praxis der Bundesregierung, daß in der von den Zeugen Ebelseder und Bissinger ebenfalls bekundeten Art und Weise Beamte des Bundesnachrichtendienstes und des Bundeskanzleramtes zur schriftlichen und mündlichen Prüfung und Aufbereitung von Material des Bundesnachrichtendienstes und des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR eingesetzt werden, das dann zu ähnlichen Verleumdungsartikeln gegenüber Gegnern der Politik der heutigen Bundesregierung führen könnte, wie es damals unter Bundeskanzler Brandt gegenüber Herrn van Nouhuys geschah?

11. Aus welchen Gründen ist die jetzige Bundesregierung nicht bereit, sich von solchen Methoden, wie sie die Zeugen Ebelseder und Bissinger in Übereinstimmung mit den anderen Zeugen vor Gericht bekundet haben, zu distanzieren und sicherzustellen, daß derartige Methoden gegenüber Gegnern der Politik der jetzigen Bundesregierung nicht mehr angewandt werden?

12. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Widersprüche ihrer bisherigen Antworten auf die bisherigen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion zu den Aussagen der Zeugen Ebelseder und Bissinger und den übrigen in den Fragen 1 bis 11 genannten Tatsachen Anlaß, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuregen, gegen die Zeugen Bissinger und Ebelseder Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage vor Gericht einzuleiten?

13. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den schweren Vorwurf des Zusammenwirkens mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR und dem „Stern" zum Zwecke der Produktion eines Verleumdungsartikels gegen einen Gegner der Ostpolitik der damaligen Bundesregierung, wie er sich aus den Aussagen der Zeugen Ebelseder und Bissinger ergibt, entgegenzutreten?

14. Hält die Bundesregierung es nach der Ablösung der am Zusammenwirken mit dem Ministerium für Staatssicherheit der 'DDR und dem „Stern" beteiligten Herren Blötz und Grabert noch für tragbar, daß der dritte Hauptbeteiligte, Abteilungsdirektor Rieck, seine verantwortungsvolle Stellung im .Bundesnachrichtendienst beibehält, obwohl er durch seine Aktivitäten in dieser Sache ein Sicherheitsrisiko für den Bundesnachrichtendienst darstellt?

15. Hält die Bundesregierung es für eine vertretbare Auffassung, ihre Beteiligung an Verleumdungsartikeln gegen Kritiker ihrer Ostpolitik als der Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes dienlich zu bezeichnen und damit zu rechtfertigen, und stellt sich damit nicht die Bundesregierung einen Freibrief aus für ähnliche Aktionen gegen Kritiker ihrer Politik?

Fragen15

1

Wie läßt sich die Behauptung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19. Februar 1980, die umfassende Überprüfung und Billigung des Verleumdungsartikels des „Stern" durch Grabert und Blötz habe ausschließlich der Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes gedient, mit der Aussage des damals geschäftsführenden Redakteurs des „Stern", Mitglieds der Chefredaktion und heutigen Senatsdirektors in Hamburg, Manfred Bissinger, in Einklang bringen, der am 6. Februar 1980 vor dem Oberlandesgericht zu dieser Behauptung der Bundesregierung erklärte, darüber habe er ein bißchen lachen müssen. Schließlich hätten das Bundeskanzleramt und der Bundesnachrichtendienst alles Material, das der „Stern" hatte, schon längst bekommen. Das Bundeskanzleramt und der Bundesnachrichtendienst hätten dieses Material sehr genau gekannt. Wenn es lediglich um Interessen der Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes gegangen wäre, hätte vorher reichlich Gelegenheit bestanden, sich dem „Stern" gegenüber in diesem Sinne auch zu artikulieren. Hinzu komme, daß bei späteren Gesprächen mit weiteren hohen Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes, die nach der Veröffentlichung im „Stern" geführt worden seien, immer wieder betont worden sei, all dies, was der „Stern" geschrieben habe, sei auch so gewesen?

2

Wie läßt sich die in Frage 1. wiedergegebene Behauptung der Bundesregierung in Einklang bringen mit der Aussage des „Stern"-Redakteurs Josef Ebelseder vom 4. Dezember 1979 vor dem Oberlandesgericht München, der zur Frage der sicherheitsrelevanten Interessen des Bundesnachrichtendienstes erklärte, hierzu müsse er sagen, daß er zu keiner Zeit eine Einschränkung dahin gehört habe, daß seitens des Bundesnachrichtendienstes nur sicherheitsrelevante Interessen verfolgt würden und daß der Bundesnachrichtendienst für die Richtigkeit des Inhalts des Artikels nicht bürgen könne. Der Bundesnachrichtendienst habe gewußt, was im „Stern" stehen würde. Es sei selbstverständlich, daß seitens des Bundesnachrichtendienstes auf Unrichtigkeiten hingewiesen worden wäre, denn schließlich habe der „Stern" einiges eingebracht?

3

Welche Überlegungen veranlaßten die Bundesregierung, das damalige Zusammenwirken allein aus sicherheitsrelevanten Interessen des Bundesnachrichtendienstes rechtfertigen zu wollen, nachdem doch die Herren Blötz und Grabert den gesamten Artikel vor seiner Veröffentlichung Wort für Wort überprüften und billigten und sich dabei keineswegs auf sicherheitsrelevante, den Bundesnachrichtendienst betreffende Dinge beschränkten, die außerdem dann noch veröffentlicht wurden?

4

Wie läßt sich die Behauptung der Bundesregierung in ihrer Antwort vom 19. Februar 1980, der „Stern" habe nach ihren Feststellungen keine vertraulichen schriftlichen Berichte des Bundesnachrichtendienstes zur Vorbereitung seines Artikels erhalten, in Einklang bringen mit der Aussage des „Stern"-Redakteurs Josef Ebelseder am 3. Dezember 1979 vor dem Oberlandesgericht München, derzufolge er BND-Akten in Pullach einsehen konnte, aus denen er mindestens zwanzigmal den Decknamen des Herrn van Nouhuys beim BND gelesen habe, daß nach den ihm zur Verfügung gestellten Akten van Nouhuys schon 1953 Kontakte zum SSD der DDR gehabt habe und daß nach den ihm zur Verfügung gestellten Akten ein Dieter Jansen im Jahre 1954 gegen Herrn van Nouhuys Anzeige wegen Spionage zu Gunsten der DDR erstattet habe?

5

Wie läßt sich die in Frage 4. wiedergegebene Behauptung der Bundesregierung in Einklang bringen mit a) der weiteren Aussage des Zeugen Ebelseder, daß die ihm zur Verfügung gestellten BND-Akten noch insgesamt weitere acht Hinweise für eine Agententätigkeit des Herrn van Nouhuys in der Zeit von 1954 bis 1960 enthalten hätten und daß ein Hinweis von 1959 von einem BND-Mitarbeiter mit der Nummer V 16/173 stammte, b) der weiteren Aussage des Zeugen Ebelseder, daß er Einsicht in den „Steffen"-Bericht mit weiteren Hinweisen von Herrn „Steffen" mit der Nummer V 373/III über Herrn van Nouhuys gehabt habe, in dem „Steffen" bestimmte Charaktereigenschaften des Herrn van Nouhuys nennt und darauf hinweist, daß Herr van Nouhuys für den Bundesnachrichtendienst auf Prämienbasis angeworben worden sei?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich aus diesen Aussagen der Zeugen Ebelseder und Bissinger zweifelsfrei ergibt, daß diese nicht nur vertrauliches schriftliches Material des BND vor Veröffentlichung des „Stern"-Artikels erhalten haben, sondern daß sie auch die Möglichkeit erhalten hatten, sich Auszüge aus den Akten zu fertigen, wie sich bei den Aussagen aus den Einzelheiten, wörtlichen Zitaten und Angaben von BND-Nummern entnehmen läßt?

7

Weshalb soll es die Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes erfordert haben, daß in der von den Zeugen Ebelseder und Bissinger bekundeten und durch andere Tatsachen belegten Art und Weise vertrauliche Berichte des Bundesnachrichtendienstes zur Veröffentlichung im „Stern" zur Verfügung gestellt und Beamte des Bundesnachrichtendienstes zur Unterstützung der „Stern"-Redakteure ebenso wie die Herren Grabert, Blötz und Rieck tätig wurden?

8

Sind der Bundesregierung Gründe bekannt, die gegen die Richtigkeit der Aussagen der Zeugen Ebelseder und Bissinger sprechen?

9

Ist es auch heute noch wie damals Praxis der Bundesregierung, „Stern"-Journalisten in der BND-Zentrale in Pullach Einsicht in BND-Akten zu gewähren und Auszüge aus Originalberichten des Bundesnachrichtendienstes zur Verfügung zu stellen, und inwieweit bestand und besteht die gleiche Informationsmöglichkeit auch für Journalisten anderer Presseorgane?

10

Ist es auch heute noch wie damals Praxis der Bundesregierung, daß in der von den Zeugen Ebelseder und Bissinger ebenfalls bekundeten Art und Weise Beamte des Bundesnachrichtendienstes und des Bundeskanzleramtes zur schriftlichen und mündlichen Prüfung und Aufbereitung von Material des Bundesnachrichtendienstes und des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR eingesetzt werden, das dann zu ähnlichen Verleumdungsartikeln gegenüber Gegnern der Politik der heutigen Bundesregierung führen könnte, wie es damals unter Bundeskanzler Brandt gegenüber Herrn van Nouhuys geschah?

11

Aus welchen Gründen ist die jetzige Bundesregierung nicht bereit, sich von solchen Methoden, wie sie die Zeugen Ebelseder und Bissinger in Übereinstimmung mit den anderen Zeugen vor Gericht bekundet haben, zu distanzieren und sicherzustellen, daß derartige Methoden gegenüber Gegnern der Politik der jetzigen Bundesregierung nicht mehr angewandt werden?

12

Sieht die Bundesregierung aufgrund der Widersprüche ihrer bisherigen Antworten auf die bisherigen Anfragen der CDU/CSU-Fraktion zu den Aussagen der Zeugen Ebelseder und Bissinger und den übrigen in den Fragen 1 bis 11 genannten Tatsachen Anlaß, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuregen, gegen die Zeugen Bissinger und Ebelseder Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage vor Gericht einzuleiten?

13

Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den schweren Vorwurf des Zusammenwirkens mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR und dem „Stern" zum Zwecke der Produktion eines Verleumdungsartikels gegen einen Gegner der Ostpolitik der damaligen Bundesregierung, wie er sich aus den Aussagen der Zeugen Ebelseder und Bissinger ergibt, entgegenzutreten?

14

Hält die Bundesregierung es nach der Ablösung der am Zusammenwirken mit dem Ministerium für Staatssicherheit der 'DDR und dem „Stern" beteiligten Herren Blötz und Grabert noch für tragbar, daß der dritte Hauptbeteiligte, Abteilungsdirektor Rieck, seine verantwortungsvolle Stellung im .Bundesnachrichtendienst beibehält, obwohl er durch seine Aktivitäten in dieser Sache ein Sicherheitsrisiko für den Bundesnachrichtendienst darstellt?

15

Hält die Bundesregierung es für eine vertretbare Auffassung, ihre Beteiligung an Verleumdungsartikeln gegen Kritiker ihrer Ostpolitik als der Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes dienlich zu bezeichnen und damit zu rechtfertigen, und stellt sich damit nicht die Bundesregierung einen Freibrief aus für ähnliche Aktionen gegen Kritiker ihrer Politik?

Bonn, den 28. April 1980

Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen