Zur Situation der Gesamtschule
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thüsing, Vogelsang, Weisskirchen (Wiesloch), Dr.-Ing. Laermann, Dr. Dr. h. c. Maihofer, Frau Schuchardt und der Fraktionen der SPD und FDP
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 21. August 1980 die Kleine Anfrage namens der Bundesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat bereits 1978 in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP im Deutschen Bundestag zur Bildungspolitik. (Drucksache 8/1703) die Vorteile der Gesamtschule nach den damals vorliegenden Erfahrungen und Untersuchungen dargestellt.
Sie begrüßt, daß ihr die Kleine Anfrage erneut Gelegenheit gibt, zur weiteren Versachlichung der Diskussion beizutragen.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern nach Artikel 91 b GG in den vergangenen Jahren ein Programm von Modellversuchen und wissenschaftlichen Begleituntersuchungen zu Gesamtschulen in den Ländern gefördert.
Immer mehr Bürger, vor allem Eltern und Lehrer, wollen, daß in den Bundesländern, die in unserem föderativen Bildungssystem allein über die Einführung entscheiden, die Gesamtschule eine gleichberechtigte Chance erhält. Nach Ansicht der Bundesregierung haben die im In- und Ausland gewonnenen Erfahrungen den Wert der Gesamtschule als zeitgemäße Schulform bewiesen. Sie sollte als gleichberechtigte Schule neben den herkömmlichen Schulen ihren Platz erhalten, wo Eltern es wollen. Ihre Abschlüsse müssen in allen Bundesländern endgültig anerkannt werden.
Fragen und Antworten7
a) In welchen Ländern Europas und der westlichen Welt gibt es den Gesamtschulen vergleichbare Schulsysteme, seit wann und wie haben sie sich weiterentwickelt und bewährt? b) Welche international allgemein anerkannten Erfahrungen sind auf unser Land anwendbar?
Gesamtschulen und vergleichbare Schulformen, in denen alle Kinder und Jugendlichen eines Altersjahrgangs mindestens neun bis zehn Jahre gemeinsam unterrichtet werden, gibt es in der Mehrzahl unserer europäischen Nachbarstaaten und der westlichen Industrienationen. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Gesamtschule schon vor rd. 90 Jahren eingeführt worden, in West-Europa nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach einer zum Teil längeren Entwicklungs- und Erprobungsphase sind die politisch-parlamentarischen Entscheidungen — häufig mit breiten Mehrheiten — zur endgültigen Einführung der Gesamtschule wie aus der folgenden Grafik ersichtlich gefallen.
In einigen anderen Staaten bestehen einzelne Gesamtschulen (beispielsweise in Irland) oder werden Versuche mit Gesamtschulen unternommen (beispielsweise in Belgien, den Niederlanden und Österreich). Die jeweilige Entwicklung der Gesamtschule ist vielfach geprägt von nationalen Traditionen. Der Begriff der Gesamtschule umfaßt daher in der schulischen Wirklichkeit der Staaten eine Vielfalt von Erscheinungsformen. Probleme und Schwierigkeiten in und mit Schulen bestehen in allen Ländern; nur ein geringer Teil von ihnen beruht jedoch auf den Besonderheiten der Gesamtschule. Zur Frage der Bewährung der Gesamtschule läßt sich heute eines mit Sicherheit festhalten: Weder in Skandinavien noch in England oder Schottland — also den Ländern mit der längsten und reichsten Gesamtschulerfahrung in Westeuropa — wird die Gesamtschule grundsätzlich in Frage gestellt.
- Zu frühe Auslese und Trennung der Kinder muß und kann vermieden werden; eine verantwortbare Entscheidung über die Schullaufbahn und damit über den späteren Ausbildungsgang ist bei Kindern von neun bis zehn Jahren weder Eltern zumutbar noch Lehrern möglich
- Die Gesamtschule verbessert die Chancengleichheit; alle Schüler erhalten gleichwertige Möglichkeiten, ihre Anlagen und Neigungen zu entfalten; die soziale Herkunft verliert an maßgeblicher Bedeutung für die Auswahl bestimmter Schulformen und damit für die Zuteilung von Bildungs-, Berufs- und Lebenschancen.
- Das Unterrichtsangebot wird breiter, zumal die Schule in den meisten Ländern ganztägig betrieben und besucht wird; dies dient vor allem der Entfaltung von technischen, sozialen und künstlerischen Fähigkeiten.
- Der gemeinsame Schulbesuch ermöglicht die individuelle Förderung des einzelnen wie das gemeinsame Lernen aller Kinder eines Jahrgangs. Fördern statt Auslesen ist oberster Grundsatz.
- Soziales Lernen ist in einer Schule, in der alle Kinder eines Jahrgangs gemeinsam unterrichtet werden, besser möglich; Toleranz, Fähigkeit zur Zusammenarbeit, Selbstvertrauen, Bereitschaft zum Kompromiß und Integration in die demokratische Gesellschaft können stärker gefördert werden.
- Neben der Bedeutung eines für alle Schüler verbindlichen Anteils an Fächern hat sich die Notwendigkeit für einen angemessenen Spielraum individueller Wahlangebote gezeigt.
- Es ist von Vorteil, wenn Eltern aller gesellschaftlichen Gruppen stärker am Schulalltag beteiligt werden und dadurch bei der Bildung und Erziehung der Kinder zusammenwirken.
Welche wissenschaftlichen Begleitvorhaben gibt es zur Gesamtschule, und wie werden die bereits verfügbaren Informationen bzw. Gutachten von der Bundesregierung beurteilt?
In der Kultusministerkonferenz haben die Länder aufgrund einer Empfehlung des früheren Deutschen Bildungsrates im November 1969 eine Vereinbarung über ein Experimentalprogramm mit Gesamtschulen getroffen. In der Folgezeit sind in allen Ländern Versuche mit Gesamtschulen eingerichtet worden.
Sie wurden und – soweit sie noch bestehen – werden mit zahlreichen Fragestellungen und Forschungsansätzen wissenschaftlich begleitet. Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hat insgesamt 129 Vorhaben der wissenschaftlichen Begleitung empfohlen und gefördert. Einzelne Länder haben weitere Vorhaben der wissenschaftlichen Begleitung zu allen Gesamtschulen eines Landes oder einzelnen Gesamtschulen oder einzelnen Fragestellungen an Gesamtschulen durchgeführt.
Darüber hinaus hat sich die Bildungsforschung – durch Institute der Grundlagenforschung, Hochschulinstitute und Einzelprojekte, die z. B. von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert werden – mit der Gesamtschule beschäftigt. Bislang sind etwa 500 Bücher und 4000 Aufsätze in Fachzeitschriften zum Thema Gesamtschule erschienen.
Damit stellt die Gesamtschule die meist untersuchte Schulform überhaupt dar.
Begleituntersuchungen mit positiven Ergebnissen liegen u. a. zu den Fragen Schulangst, Schulbefinden, Schulklima vor.
Unter den Vorhaben der wissenschaftlichen Begleitung im engeren Sinn sind zwei Hauptrichtungen zu unterscheiden:
- Wissenschaftliche Begleitung als Kontrolle von Gesamtschulversuchen. Hier geht es in erster Linie um die systematische Feststellung von Ergebnissen und Wirkungen. Schwerpunkt dieser Untersuchungen sind die fachlichen Lernleistungen der Schüler, und zwar vor allem im Vergleich zum System oder zu einzelnen Schulen des gegliederten Schulwesens. In der empirischen Schulforschung ist anerkannt, daß die Leistungen von Schülern vielschichtig bedingt sind, u. a. auch von der Lernorganisation in der einzelnen Schule abhängen. Dies hat in den Begleituntersuchungen nicht zuletzt zu mannigfachen methodischen Schwierigkeiten geführt. Eine Begleituntersuchung, die einen wirklich tragfähigen Vergleich zwischen einzelnen Schulen und Schülergruppen ermöglicht, liegt nach dem Urteil kompetenter Schulforscher bisher bei keiner Schulform vor. Es muß bezweifelt werden, ob sie überhaupt leistbar ist.
- Wissenschaftliche Begleitung als Beratung und Hilfe. Eine Reihe anders angelegter Vorhaben hat von Anfang an den Zweck verfolgt, Beratung und Hilfe bei Aufbau und Durchführung von Versuchen mit Gesamtschulen zu leisten. So liegen etwa Ergebnisse vor zur Lehrplanentwicklung in einzelnen Fächern und Jahrgangsstufen, zu Fragen der Leistungsbewertung sowie zu Fördermaßnahmen für bestimmte Gruppen von Schülern. Viele dieser Ergebnisse haben für die Entwicklung einzelner Gesamtschulen eine wichtige Rolle gespielt.
Auf der Basis der bereits vorliegenden Untersuchungen und ihrer jeweiligen politischen Standorte sind in den Ländern unterschiedliche Positionen zur Gesamtschule entwickelt worden. Die Bundesregierung kommt in Würdigung der vorliegenden Informationen, der Ergebnisse und Erfahrungen in und mit Gesamtschulen im In- und Ausland zu dem Schluß, daß sich die Gesamtschule insgesamt bewährt hat. Diese Bewertung schließt nicht aus, daß auch die Gesamtschule, wie jede andere Schulform, einer stetigen Weiterentwicklung bedarf.
a) Welche pädagogischen Vorteile sind bei Gesamtschulen im Vergleich zum dreigliedrigen Schulsystem festgestellt worden? b) Welche Probleme stellen sich bei Gesamtschulen im Vergleich zum dreigliedrigen Schulsystem? c) Welche Schlußfolgerungen sollten aus den aus a) und b) genannten Erläuterungen gezogen werden?
Folgende pädagogische Vorteile der Gesamtschule im Vergleich zum gegliederten Schulwesen sind besonders hervorzuheben:
- Es erfolgt keine verfrühte Auslese mit der Gefahr von Fehlentscheidungen: Nach vorliegenden Untersuchungen erhalten in der 8. Jahrgangsstufe der Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen ca. 30 v. H. aller Schüler eine andere Prognose über den für sie erreichbaren Abschluss als am Ende der Grundschule. Dabei ist überwiegend im 8.- Schuljahr ein höherer Leistungsstand erreicht worden, als frühere Voraussagen im 4. Schuljahr angenommen hatten.
- Die Schulerfolge der Schüler von Gesamtschulen sind besser als im gegliederten Schulwesen: Der Anteil der Schüler, die die Schule ohne Abschluß verlassen, geht stark zurück. Das Angebot, den Hauptschulabschluß in einem weiteren Schuljahr nachzuholen, wird häufig wahrgenommen. — Die Quote der Abgänger mit Hauptschulabschluß nach dem neunten Schuljahr ist vergleichsweise niedrig, während die Quote der Abgänger mit mittleren Bildungsabschlüssen nach dem 10. Schuljahr oder mit der Empfehlung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe erheblich höher liegt.
- Schüler an Gesamtschulen haben weniger Schulangst und gehen mit mehr Freude zur Schule. Gesamtschüler sind in der Regel hilfsbereiter und weniger aggressiv. Schüler und Lehrer kommen besser miteinander aus. Gesamtschüler haben in Situationen, in denen sie Leistung zeigen müssen, das Gefühl, damit besser fertig zu werden. Ihr Interesse am Lernen ist erheblich.
- Es gibt mehr Möglichkeiten zum sozialen Lernen: Insbesondere als Ganztagsschule bietet die Gesamtschule vielfältige Möglichkeiten zu engeren persönlichen Kontakten sowohl zwischen den Schülern als auch zwischen Lehrern, Schülern und Eltern. Schüler aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen lernen miteinander umzugehen und gestellte Aufgaben gemeinsam zu bewältigen.
Insgesamt läßt sich als hauptsächlicher pädagogischer Vorteil der Gesamtschulen klar belegen, daß der Grundsatz „Fördern statt Auslesen" hier am ehesten zur Wirkung kommt. Soweit alle Schüler einer Grundschule oder einer Orientierungs-/Förderstufe in eine Gesamtschule übertreten können, entfallen die Gutachten und andere Auswahlinstrumente, die den Bildungsweg der Schüler vorentscheiden. Damit steigt zumindest in diesen Grundschulen und Orientierungs- oder Förderstufen die pädagogische Qualität des vom Auslesedruck befreiten Unterrichts.
Neben allen Erfolgen der Gesamtschule zeigen sich bei ihnen – wie bei allen Schulformen – auch Probleme. Einige dieser Probleme beruhen in der übermäßig angespannten Konkurrenzsituation der Gesamtschulen gegenüber herkömmlichen Schulen, solange sie als „Versuchsschulen" nicht gleichberechtigt sind. Schädlich ist auch eine nicht selten vorschnelle negative Kritik in der Öffentlichkeit. Dies verzerrt mitunter angestrebte Ziele und behindert den kontinuierlichen Entwicklungsprozeß.
Ein ausschließlich auf das fachliche Lernen bezogener Vergleich zwischen Gesamtschulen und Schulen des gegliederten Schulwesens ist eine unangemessene Verkürzung: Schule hat neben der Vermittlung von fachlichem Wissen auch eine erzieherische Funktion und vermittelt soziale Normen und Verhaltensweisen. Die nachfolgend genannten Probleme sind bei Untersuchungen an Gesamtschulen festgestellt worden; zu einem nicht unerheblichen Teil sind sie nicht durch die Schulform bedingt.
- Im ganzen gesehen sind keine durchgehenden Leistungsunterschiede zwischen integrierten und gegliederten Schulen festzustellen. Es haben sich jedoch an einzelnen Schulen und in einzelnen Jahrgangsstufen, bei bestimmten Schülergruppen und für einzelne Fächer teilweise schlechtere – teilweise aber auch bessere – Testleistungen gezeigt. Nach Auffassung beteiligter Wissenschaftler haben diese Testergebnisse weniger mit der Gesamtschule als Schulform zu tun, als vielmehr mit der Zusammensetzung der Schülerschaft, des Lehrerkollegiums oder der Unterrichtsgestaltung der einzelnen Schule. Im übrigen dürfte eine – bisher nicht angestellte – Untersuchung von Gymnasien ähnliche Unterschiede erbringen.
- Die Gesamtschule hat sich zur Aufgabe gemacht, die zunächst schwächeren Schüler besonders zu fördern. Diese pädagogische Zielsetzung erfordert ein Konzept spezifischer Fördermaßnahmen für diese Schüler, das Schülerschicksale vermeidet, wie sie die Haupt-, Realschule und Gymnasium herbeiführen, in dem sie auf schwache Leistungen mit Nichtversetzung oder Überweisung an eine „niedrigere" Schulform reagieren.
- Noch nicht überall abgeschlossen ist die Entwicklung und Erprobung von Modellen der Gruppenbildung (sog. Differenzierung).
- Geburtenstarke Jahrgänge und eine verstärkte Nachfrage nach Bildung haben in den vergangenen Jahren in einigen Fällen zu sehr großen Schulen geführt. Dies betrifft Gesamtschulen ebenso wie Gymnasien. Die Bedeutung dieses Problems für die Schule nimmt jedoch mit dem zunehmenden Eintritt geburtenschwacher Jahrgänge ab.
Gesamtschulen sind nunmehr seit fast 15 Jahren entwickelt und erprobt worden. Schon lange vorher haben einzelne öffentliche und private Schulen (beispielsweise die Waldorf-Schulen) Formen von Gesamtschulunterricht eingeführt, die sich bewährt haben. Die Zahl der errichteten Gesamtschulen ist weit über die vom früheren Deutschen Bildungsrat für entsprechende Versuche vorgesehenen 40 Gesamtschulen angewachsen, nämlich auf über 300, darunter 178 integrierte Gesamtschulen. Nahezu 380 000 Schüler besuchen diese Schulen.
Nach Abwägen der positiven Erfahrungen wie auch der Probleme der Gesamtschule kommt die Bundesregierung zu dem Schluß, daß ihre pädagogischen Vorteile sie zu einer attraktiven Alternative neben Haupt-, Realschule und Gymnasium machen. Soweit noch nicht geschehen, sollte die Gesamtschule als gleichberechtigte Schule neben den Schulen des gegliederten Systems ihren Platz erhalten. Die Bundesregierung hält es im Interesse von Eltern und Kindern und auch im Sinne eines funktionsfähigen föderativen Systems für unabdingbar, daß die Bundesländer sich möglichst rasch über eine zeitlich nicht befristete Anerkennung der an Gesamtschulen erworbenen Abschlüsse einigen.
Die Nachfrage nach Gesamtschulen ist erheblich größer als das Angebot. Zahlreiche Eltern- und Bürgerinitiativen fordern die Einrichtung neuer Gesamtschulen. Eindrucksvolle Umfrageergebnisse zum Interesse an Gesamtschulen sowie Beschlüsse kommunaler Gremien belegen, daß die Gesamtschule in zunehmendem Maße gewünscht wird. Das Elternwahlrecht sollte auch in der Frage der Gesamtschule den Ausschlag geben. Eltern sollen die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Entscheidung haben, ob sie ihr Kind auf eine Gesamtschule oder auf eine andere Schule schicken wollen. Das setzt allerdings voraus, daß Gesamtschulen als reguläre Schulen neben anderen in erreichbarer Entfernung angeboten werden.
Wie sind die Bildungschancen benachteiligter Gruppen an integrierten Gesamtschulen?
Gesamtschulen sind dem Ziel verpflichtet, die Bildungschancen gerade der Gruppen von Schülern zu verbessern, die im gegliederten Schulsystem benachteiligt worden sind und noch benachteiligt werden. Das sind vor allem Kinder aus Arbeiterfamilien, Kinder in ländlichen Gebieten und Ausländerkinder, zum Teil auch noch die Mädchen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP im Deutschen Bundestag zur Bildungspolitik (Drucksache 8/1703) dargelegt, daß die integrierte Gesamtschule Benachteiligungen der sozialen Herkunft deutlich verringert.
Inzwischen haben weitere Jahrgänge die Gesamtschule durchlaufen und auch an Oberstufen das Abitur abgelegt. Die Ergebnisse bestätigen, daß Arbeiterkinder mehr Abschlüsse und höhere Abschlüsse in der Gesamtschule erwarten und auch erreichen als in Schulen des gegliederten Systems. Ein Beleg hierfür sind z. B. der jeweils beste Abiturient des Jahres 1979 in je einer Gesamtschule Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens: Diese Schüler waren von der Grundschule seinerzeit nur als hauptschulgeeignet befunden worden; durch den Besuch der Gesamtschule haben sie ihre Bildungschancen beträchtlich verbessern können.
Insgesamt sind Arbeiterkinder, wie eine Sonderauswertung des Mikrozensus 1978 zeigt, nur in integrierten Gesamtschulen etwa entsprechend dem Anteil der Arbeiter an der Bevölkerung vertreten.
Wie kann die Anerkennung der an Gesamtschulen erworbenen Abschlüsse in allen Bundesländern garantiert werden?
Die gegenseitige Anerkennung der an Gesamtschulen erworbenen Abschlüsse wurde erstmals durch Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister vom 11. Oktober 1972 für zunächst fünf Jahre geregelt. Diese Vereinbarung wurde durch einen Beschluß vom 24. Juli 1977 ergänzt. Die ergänzte Vereinbarung läuft Mitte 1981 aus. Im Rahmen der Arbeiten zur Fortschreibung des Bildungsgesamtplans haben sich alle Länder auf ein Verfahren verständigt, das die Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse auch nach 1981 und ohne Befristung sichern soll. Nach erheblichen politischen Auseinandersetzungen haben alle Länder in der Ständigen Konferenz der Kultusminister diese Absicht bestätigt. Die Arbeiten an einer entsprechenden Rahmenvereinbarung sollten im Interesse der betroffenen Eltern und Schüler rasch zu einem erfolgreichen Abschluß gebracht werden.
Die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen gehört nach Auffassung der Bundesregierung zu den Mindestbedingungen in einem föderativen Bildungswesen, die durch bundeseinheitliche Rahmenentscheidungen abgesichert werden müssen. Dies gilt auch für die an Gesamtschulen vermittelten Bildungsabschlüsse, wenn Vielfalt und Wettbewerb im Bundesstaat nicht zu Lasten der betroffenen Schüler und Eltern gehen sollen.
Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Bildungsabschlüssen dürfen nicht die Besonderheiten der Gesamtschule mit ihren positiven Wirkungen für den einzelnen Schüler beseitigen. Deshalb darf nicht verlangt werden, daß die Bildungsgänge, die zu den Abschlüssen führen, in allen Einzelheiten übereinstimmen. Die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen sollte deshalb von großzügigen Maßstäben ausgehen. Eine vom Gebot der Toleranz geprägte Anerkennungspraxis zwischen den Ländern entspricht dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens, auf dem auch die von Bund und Ländern gemeinsam getragene Politik der Bundesrepublik Deutschland bei der Anerkennung von Bildungsabschlüssen der Staaten der Europäischen Gemeinschaften beruht.
Welche Rolle kann die Gesamtschule angesichts rückläufiger Schülerzahlen in den 80iger Jahren übernehmen, um ein wohnortnahes vollständiges Bildungsangebot auch in ländlichen Regionen zu erhalten?
Die nun auch im Sekundarbereich I wegen zurückgehender Jahrgangsstärken bevorstehende annähernde Halbierung der Schülerzahlen darf insbesondere auf dem Lande den erreichten Stand eines breit gefächerten Schul- und Bildungsangebots nicht in Frage stellen.
Die Gesamtschule bietet besonders günstige Voraussetzungen, um unter diesen veränderten Bedingungen ein wohnortnahes, differenziertes und vollständiges Bildungsangebot zu gewährleisten. Dies ergibt sich aus ihrer Struktur. Ihr genügt eine Jahrgangsstärke von etwa 60 bis 100 Schülern (dies entspricht einer Bevölkerung von 10 000 Einwohnern im Einzugsbereich), um ein fachlich kompetent zusammengesetztes Lehrerkollegium zu bilden und einen den Bedürfnissen der Schüler entsprechenden Unterricht anzubieten.
Schon jetzt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 17 Gesamtschulen mit vier und weniger Zügen. Auch ein Blick in das Ausland zeigt, daß Gesamtschulen als verhältnismäßig kleine Schulen bestehen und ihre Aufgaben zufriedenstellend lösen.
Sind der Bundesregierung Absichten und Planungen der Bundesländer für ein vermehrtes Angebot an integrierten Gesamtschulen bekannt?
Die Bundesregierung betont, daß die Einrichtung von Gesamtschulen ausschließlich in die Zust��ndigkeit und die Verantwortung der Länder fällt.
In den Ländern mit der Mehrzahl der integrierten Gesamtschulen — also in Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen — ist das Versuchsstadium beendet. Berlin und Hamburg haben in ihren Schulgesetzen inzwischen die Gesamtschule als gleichberechtigte Schule im Sekudarbereich I neben Hauptschule, Realschule und Gymnasium gestellt.
Nordrhein-Westfalen wird nach der Regierungserklärung vom 4. Juni 1980 die rechtlichen Möglichkeiten für die Einführung der „Gesamtschule als gleichwertige und gleichberechtigte Angebotsschule " schaffen.
In Hamburg können die Eltern seit 1978 auch die Gesamtschule als weiterführende Schule für ihre Kinder wählen. Durch eine gesetzlich garantiertes Recht der Kinder auf Besuch einer Gesamtschule ist dort gewährleistet, daß jedes Kind eine Gesamtschule besuchen kann, wenn seine Eltern sich für die Gesamtschule entschieden haben.
In Bremen sind die integrierten Gesamtschulen seit dem Schulgesetz von 1975 Modellschulen, deren Besuch freiwillig ist. Sie entsprechen den in diesem Gesetz festgelegten und schrittweise zu verwirklichenden Zielvorstellungen für den Sekundarbereich I.
Niedersachsen hat durch eine Änderung des Schulgesetzes im Juli 1980 die Gesamtschule zur „Angebotsschule" bestimmt.