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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Europäisches Währungssystem und Agrarwährungssystem (G-SIG: 00001994)

Behandlung des Agrarwährungsausgleichs während der Gespräche über die Gründung des EWS, fehlende Unterrichtung des Parlaments über die Bedeutung des Agrarwährungsausgleichs für das Inkrafttreten des EWS, Einnahmeverluste der Landwirtschaft bei Abbau des Agrarwährungsausgleichs, Ausgleich dieser Verluste

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

01.03.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/255608.02.79

Europäisches Währungssystem und Agrarwährungssystem

der Abgeordneten Dr. Ritz, Dr. Häfele, Dr. Sprung, Kiechle, Susset, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Früh, Dr. Schwörer, Dr. Schäuble, Dr. Langguth, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Dr. von Geldern, Lagershausen, Sauter (Epfendorf), Dr. Meyer zu Bentrup, Schröder (Wilhelminenhof) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Bundeskanzler und andere Mitglieder der Bundesregierung haben im Deutschen Bundestag feierlich angekündigt, das zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft vereinbarte Europäische Währungssystem werde am 1. Januar 1979 in Kraft treten. Dies ist nicht eingetreten.

Weder der Bundeskanzler noch andere Mitglieder der Bundesregierung haben im Deutschen Bundestag auch nur andeutungsweise darauf hingewiesen, daß wichtige agrarmonetäre Fragen als Voraussetzung des Inkrafttretens des Europäischen Währungssystems ungeklärt geblieben waren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist in den vorbereitenden Gesprächen zum Europäischen Währungssystem zwischen dem französischen Staatspräsidenten Giscard d'Estaing und Bundeskanzler Schmidt die Problematik des Agrarwährungsausgleichs in der Europäischen Gemeinschaft erörtert worden?

2

Warum hat der Bundeskanzler das Parlament am 7. Dezember 1978 nicht über die Bedeutung des Agrarwährungsausgleichs für das Inkrafttreten des EWS unterrichtet?

3

Hat der Bundeskanzler nicht gesehen, daß sich in Ziffer 6 des Beschlußtextes vom 5. Dezember 1978 Satz 1 und Sätze 2 und 3 widersprechen?

4

Ist dieser Dissens in den Verhandlungen oder in den Gesprächen zwischen dem französischen Präsidenten und dem Bundeskanzler erörtert worden, oder ist man dazu wegen des Zeitdrucks, unter dem die Verhandlungen standen, nicht gekommen?

5

Der Bundeskanzler hat in der Haushaltsdebatte erklärt, daß niemand angenommen habe, „daß die bereits damals textlich ausgearbeitete Direktive der Europäischen Kommission ein paar Tage später in einem Ministerrat nicht angenommen werden würde", also auch der französische Präsident nicht. Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß ein französischer Minister wenige Tage später genau dies getan hat?

6

Hat der Bundeskanzler dem für Agrarausgleichsfragen zuständigen Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Detail über gegebenenfalls unterschiedliche Auffassungen zwischen dem französischen Staatspräsidenten und dem Bundeskanzler unterrichtet?

7

Wie hoch sind die der deutschen Landwirtschaft entstehenden Einnahmenverluste bei einem Abbau des derzeitigen deutschen Agrarwährungsausgleichs, und wie ist die Einnahmesituation zu beurteilen, wenn gleichzeitig der negative Agrarwährungsausgleich anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gesenkt würde?

8

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß Bundeskanzler Schmidt der deutschen Landwirtschaft zugesagt hat, daß ihr aus einem Abbau des Agrarwährungsausgleichs keine Einkommensverluste entstehen sollen, und wie will die Bundesregierung dies sicherstellen?

9

Wie soll nach Vorstellung der Bundesregierung bei zukünftigen Währungsparitätsänderungen die Ausgestaltung des Agrarwährungsausgleichs vorgenommen werden, und stimmt die Bundesregierung einem in der Diskussion befindlichen Vorschlag zu, zukünftig einzuführende Agrarwährungsausgleiche jeweils in einem Jahr abzubauen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die sich aus einem eventuellen Abbau des Agrarwährungsausgleichs ergebenden Verlagerungen von Agrarwarenströmen auf die deutsche Landwirtschaft?

11

Kann die Bundesregierung angeben, wie sich von 1970 bis 1978 in den einzelnen Mitgliedstaaten der EG das reale Agrarpreisniveau entwickelt hat, und hält sie auf Grund ihrer Erkenntnisse über die reale Agrarpreisentwicklung einen Abbau des deutschen Agrarwährungsausgleichs für gerechtfertigt?

Bonn, den 8. Februar 1979

Dr. Ritz Dr. Häfele Dr. Sprung Kiechle Susset Dr. Kunz (Weiden) Dr. Früh Dr. Schwörer Dr. Schäuble Dr. Langguth Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. von Geldern Lagershausen Sauter (Epfendorf) Dr. Meyer zu Bentrup Schröder (Wilhelminenhof) Bayha Klinker Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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