Inhaftierung von Reisenden in der DDR wegen ihnen zur Last gelegten Verkehrsverstöße
der Abgeordneten Baron von Wrangel, Würzbach, Straßmeir, Lintner, Graf Huyn, Dr. Abelein, Böhm (Melsungen), Röhner, Dr. Hennig; Dr. Hupka, Höffkes, Dr. Gradl, Dr. Marx, Amrehn, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Narjes, Reddemann, Sauer (Salzgitter), Dr. Todenhöfer, Dr. Hoffacker, Weiskirch (Olpe) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Personen aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) sehen sich vor besondere Probleme gestellt, wenn sie auf dem Gebiet der DDR in Verkehrsunfälle verwickelt oder ihnen Verkehrsverstöße zur Last gelegt werden. Es ist ein bedrückender Aspekt der innerdeutschen Beziehungen, daß in solchen Fällen der Rechtsschutz und die Interessenwahrung für die Betroffenen schwieriger und eingeschränkter ist, als es im Ausland der Fall wäre. Dies gilt insbesondere für solche Personen, die im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten inhaftiert. sind.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen5
Wieviel Fälle sind der Bundesregierung seit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages bzw. des Transitabkommens bekannt geworden, in denen Personen aus dem Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen auf dem Gebiet der DDR von den dortigen Behörden in Untersuchungshaft genommen worden sind bzw. Freiheitsstrafen verbüßen mußten? Wieviele Personen sind gegenwärtig aus den genannten Gründen in der DDR inhaftiert?
In welcher Weise wird die Bundesregierung tätig, um den Rechtsschutz der Betroffenen zu wahren, ihre Haftbedingungen zu erleichtern und ihre möglichst rasche Rückführung zu erreichen?
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wonach Personen aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) — im Falle von Verkehrsdelikten in der DDR schlechter gestellt werden als DDR-Bewohner, insbesondere ihre Verteidigung nur ungenügend organisieren können und auffällig häufig auch im Zweifelsfall verurteilt werden, wenn ein schwererer Personen- oder Sachschaden entstanden ist, — nur selten oder überhaupt nicht zu Bewährungsstrafen verurteilt werden, obwohl dies auch nach den Gesetzen der DDR möglich wäre?
Welche Überlegungen stellt die Bundesregierung an, um jene menschlichen und beruflichen Probleme zu lösen, die den Betroffenen - wie etwa dem seit dem 29. November 1978 in der DDR inhaftierten Berufskraftfahrer Rolf Deinert - dadurch entstehen, daß sie in der DDR für Vorgänge zu Haftstrafen verurteilt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland entweder zu keinem Schuldspruch oder jedenfalls nur zu einer Bewährungsstrafe führen würden?
Ist die Bundesregierung bereit, diesen - auch unter quantitativen Gesichtspunkten - spezifisch innerdeutschen Problemkomplex zu einem Gesprächsgegenstand mit der DDR zu machen, um - unabhängig von einem Rechtshilfe- Abkommen - zu erreichen, daß die betroffenen Personen in der DDR rechtlich und tatsächlich nicht schlechter gestellt werden als in der Bundesrepublik Deutschland?