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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Datenschutz im Bereich der Sozialversicherung (G-SIG: 00002064)

Wahrung des Datenschutzes bei einem vom BMFT geförderten medizinischen Datenbankprojekt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (DVDIS), Information des Bundesdatenschutzbeauftragten, Organisationsform des Projekts

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Forschung und Technologie

Datum

29.03.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/266114.03.79

Datenschutz im Bereich der Sozialversicherung

der Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt), Frau Geier, Müller (Berlin), Röhner, Dr. Laufs, Erhard (Bad Schwalbach), Frau Dr. Neumeister, Neuhaus, Höpfinger, Zink, Franke, Müller (Remscheid), Dr. Hammans, Frau Verhülsdonk, Frau Schleicher, Kroll-Schlüter, Hasinger, Frau Karwatzki, Windelen und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Forschung und Technologie fördert ein Projekt der Arbeitsgemeinschaft für Gemeinschaftsaufgaben in der Krankenversicherung (Essen) „Datenerfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Informationsverbund in den sozialärztlichen Diensten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung" (DVDIS). Die Öffentlichkeit wurde hierüber durch einen Bericht des Handelsblatts in der Ausgabe vom 10. Januar 1979 durch einen Artikel ,Hält der „Große Bruder" Einzug bei der Sozialversicherung?' informiert. Da zu befürchten ist, daß in diesem Projekt Eingriffe in den Intim- und Persönlichkeitsbereich des Versicherten und seiner Angehörigen vorgesehen sind, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Inwieweit sind Parlament und Öffentlichkeit durch den Geldgeber (BMFT) frühzeitig über die mit diesem Vorhaben angestrebte einheitliche und „zentralistische Bürgerdatenbank in dezentraler Organisationsstruktur" informiert worden?

2

Trifft es zu, daß, wie in dem Artikel festgestellt, das Grobkonzept DVDIS, welches einen außerordentlich sensiblen Intim- und Persönlichkeitsbereich des Versicherten und seiner Angehörigen betrifft, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Professor Bull erst im Dezember 1978 zugeleitet wurde, nachdem bereits Anfang Oktober 1978 die hierin entwickelten Realisierungsvorstellungen zur Einrichtung medizinischer Datenbanken — den Geschäftsführer verschiedener Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger, — der Bundesanstalt für Arbeit, — den Sozialexperten des Deutschen Gewerkschaftsbundes, — der Geschäftsführung der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände vorlagen?

3

Trifft es ferner zu, daß in unmittelbarem Zusammenhang mit diesem vom Bund finanzierten Projekt in der Form des Entwurfs einer Verwaltungsvereinbarung vom 4. Oktober 1978 bereits konkrete Vorstellungen zu einer Organisation der geplanten medizinischen Datenbanken in der Form eines nicht eingetragenen Vereines existieren, der weder einer Rechts- und Fachaufsicht noch der Aufsicht des Bundesdatenschutzbeauftragten oder der Aufsicht der Landesdatenschutzbeauftragten nach den Landesdatenschutzgesetzen unterliegen wird, und daß die in dieser Verwaltungsvereinbarung enthaltenen Informationen, die das berechtigte und betroffene öffentliche Interesse unmittelbar berühren, unter dem Signum „TOP SECRET" unter Verschluß sind?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in dieser Vereinbarung enthaltenen Vorstellungen, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzproblematik?

4

Trifft es zu, daß der Bundesdatenschutzbeauftragte von dem Entwurf dieser Verwaltungsvereinbarung, wie in dem Artikel behauptet, erst durch die Veröffentlichung in einem Organ des Handelsblatt-Verlages Kenntnis erhielt, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Informationspolitik gegenüber der Einrichtung des Bundesdatenschutzbeauftragten?

5

Wie ist bei dieser Zielsetzung in Verbindung mit dem erklärten Hauptziel II, Teilziel 2, „Austausch von Standardinformationen" der Austausch mit „weiteren Schnittstellen" genau geplant?

6

Wie ist bei dieser Zielsetzung ferner in Verbindung mit dem Hauptziel III „Gesamtauswertungen der Versichertendaten zur Gewinnung von wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Erkenntnissen", besonders Teilziel 2 „Unterstützung gesundheits- und sozialpolitischer Maßnahmen", sichergestellt, daß die an Fachfremde zu wissenschaftlichen und gesundheits- und sozialpolitischen Zwecken weitergegebenen Daten korrekt und medizinisch sachangemessen selektiert und insbesondere korrekt und medizinisch sachangemessen interpretiert werden?

7

Wie genau und wo sind die in dem für DVDIS erstellten Rechtsgutachten zum Datenschutzproblem geforderten „Zugriffsberechtigungen" festgelegt?

8

Welche Maßnahmen sind im Zusammenhang mit diesem Richtlinienkatalog ergriffen worden bzw. geplant, um die Datenschutzinteressen, d. h. die schutzwürdigen Belange der Versicherten und ihrer Angehörigen zu wahren und den vom Gutachter aufgestellten Forderungen insgesamt zu genügen?

9

Wie genau wird der Versicherte darüber informiert, welche Daten über ihn gespeichert werden und in . welcher Verknüpfung sie im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben an wen weitergegeben werden?

10

Wie ist die Abschottung gewährleistet, wenn der Versicherte seine Zustimmung verweigert, daß seine personenbezogenen Daten anders als zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben verwendet werden?

11

Inwieweit wird den ausdrücklichen Warnungen und Hinweisen des Gutachters im Hinblick auf das Netz der geplanten Kommunikationspartner von DVDIS Rechnung getragen, daß eine „rechnerunterstützte Übermittlung personenbezogener Informationen an Systeme von Trägern der Sozialhilfe und der Bundesanstalt für Arbeit" z. Z. „wegen zahlreicher, noch ungelöster Probleme nicht befürwortet werden" kann und daß ,eine rechnerunterstützte Zusammenführung von personenbezogenen Informationen über gesetzlich Versicherte in der von der Bundesregierung geplanten „Sozialdatenbank" unzulässig ist?

12

Wann und auf welche Weise werden personenbezogene Daten gelöscht und wie ist garantiert, daß die Löschung erfolgt ist?

Wie ist im Zusammenhang damit die medizinisch-sachgerechte Aktualisierung der Daten gesichert?

13

Ist bei Übergang der Daten in einen anderen Bereich die erforderliche Neutralisierung im Interesse der schutzwürdigen Belange des Versicherten und seiner Angehörigen gewährleistet?

14

Wie sieht und beurteilt die Bundesregierung die sich mit der Realisierung von DVDIS zwangsläufig ergebenden Konsequenzen im Hinblick auf — das Verhältnis zwischen Arzt und Patient, — die Einflußmöglichkeiten der verschiedenen Kommunikationspartner auf Arzt und Versicherten, - die dann unweigerlich gegebene „Durchsichtigkeit" des Betroffenen?

Bonn, den 14. März 1979

Dr. Becker (Frankfurt) Frau Geier Müller (Berlin) Röhner Dr. Laufs Erhard (Bad Schwalbach) Frau Dr. Neumeister Neuhaus Höpfinger Zink Franke Müller (Remscheid) Dr. Hammans Frau Verhülsdonk Frau Schleicher Kroll-Schlüter Hasinger Frau Karwatzki Windelen Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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