Forderungen deutscher Exporteure gegenüber der türkischen Zentralbank
der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Waigel, Dr. Jobst, Spilker, Röhner, Dr. Früh, Sauter (Epfendorf), Wissmann, Engelsberger, Kraus, Dr. Voss, Biehle, Dr. Evers, Dr. von Wartenberg und Genosse und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Auf Grund enorm angestiegener Zahlungsbilanzdefizite hat die türkische Zentralbank seit Frühjahr 1977 den Devisentransfer für Lieferungen in die Türkei nahezu vollständig eingestellt. Bei den staatlich verbürgten Forderungen wird seit einigen Monaten versucht, durch Kredite der OECD und des Internationalen Währungsfonds sowie durch bilaterale Umschuldungsabkommen Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus bestehen aber ungedeckte Forderungen, die vom Deutschen Industrie- und Handelstag auf 600 Millionen Mark beziffert werden; diese ungedeckten Forderungen haben für eine Reihe kleinerer und mittlerer Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße erreicht.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen11
Wie hoch waren die Zahlungsbilanzdefizite der Türkei in den vergangenen zehn Jahren?
Wie hoch sind die gegenwärtigen Verpflichtungen der Türkei gegenüber den OECD-Staaten?
Wie hoch sind die kurzfristigen Verpflichtungen und die damit verbundenen Transferrückstände der Türkei gegenüber privaten und öffentlichen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland?
Welche Ergebnisse haben die Verhandlungen zwischen der Türkei und dem Internationalen Währungsfonds im Hinblick auf Beistandskredite und wirtschaftspolitische Auflagen gebracht, und welche Kredittranchen wurden bislang der Türkei seitens des Währungsfonds eingeräumt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bislang von der Türkei ergriffenen Maßnahmen zur Sanierung der Wirtschaft und zum Abbau der Transferrückstände?
Welche Umschuldungsabkommen zwischen der Türkei und der Bundesrepublik Deutschland wurden bislang abgeschlossen, und welche Höhe hat die dadurch erfaßte Umschuldungssumme?
Wie hoch sind die derzeit ungedeckten Forderungen deutscher Exporteure gegenüber der türkischen Zentralbank?
Beabsichtigt die Bundesregierung in absehbarer Zeit mit der Türkei eine Vereinbarung über den Ausgleich nicht gedeckter deutscher Außenstände zu treffen?
Hat die Bundesregierung nach Einstellung des Devisentransfers durch die türkische Zentralbank der Türkei Warenhilfekredite, und wenn ja, in welcher Höhe gewährt?
Hat die Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt die Gewährung der Warenhilfekredite von einer Zusage der Türkei, deutsche - auch nichtgedeckte - Außenstände zu transferieren, abhängig gemacht?
Ist die Bundesregierung bereit, die vom Deutschen Industrie- und Handelstag geforderten steuerlichen Erleichterungen bei ungedeckten Forderungen zu gewähren?