Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/2745
06.04.79
Sachgebiet 91
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd),
Straßmeir, Feinendegen, Dreyer, Hanz, Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Jobst,
Pfeffermann, Röhner, Sick, Tillmann, Dr. Waffenschmidt, Weber (Heidelberg),
Dr. Stark (Nürtingen), Lenzer, Dr. Jenninger und Genossen
und der Fraktion der CDU/CSU
— Drucksache 8/2701 —
Winterschäden an Straßen
Der Bundesminister für Verkehr — StB 26/38.56.60 — 20.02.1/26005
Vm 79 — hat mit Schreiben vom 6. April 1979 die Anfrage wie
folgt beantwortet:
1. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung bereits heute
vor
1.1. hinsichtlich der Höhe der Schäden durch Frostaufbrüche an
1.1.1. Bundesstraßen,
1.1.2. Landesstraßen,
1.1.3. Kreis- und Gemeindestraßen?
Die von den obersten Straßenbauverwaltungen der Länder
geschätzten vorläufigen Kosten für die Beseitigung der im Winter
1978/1979 entstandenen Frostschäden an Straßen (Stand 2. April
1979) gehen aus der folgenden Tabelle hervor:
Bundesland
Bundesfernstraßen
(Bundes
-
autobahnen und
Bundesstraßen)
Mio DM
Landes
straßen
Mio DM
Kreis- und
Gemeinde
straßen
Mio DM
Baden-Württemberg 4,7 56
Bayern 7,3 5 )
Berlin 0,25 21
Bremen 0,82 8,86 1 )
Hamburg 0,5 2 ) 10
Hessen 3 15 12 3 )
Niedersachsen 15 60
Nordrhein-Westfalen 6 26,5
Rheinland-Pfalz 3 12
Saarland - 1,5 4 )
Schleswig-Holstein 4
Gesamtschäden ca. 45
1) Einschließlich Kommunalstraßen
2) Bundesautobahnen und freie Strecken der Bundesstraßen
3) Nur Kreisstraßen
4) Einschließlich Kreisstraßen
5) Leerfelder: Hier konnten die Lander noch keine Angaben machen bzw.
eine Quantifizierung ist nicht möglich
In diesem Zusammenhang muß auf die Schwierigkeiten bei den
Landesbehörden hingewiesen werden, in der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit
— den Umfang der Schäden hinreichend genau zu
quantifizieren,
— den Zeitpunkt zu fixieren, wann die Schäden entstanden sind
(Zuordnung zum Winter 1978/1979),
— die verschiedenen Schadensursachen voneinander
abzugrenzen (Zuordnung zur Schadensursache Frosteinwirkung),
— die technisch und wirtschaftlich zweckmäßigste
Sanierungsmethode in jedem Einzelfall zu erkennen, und
— hierfür Kosten zu errechnen.
Aus diesem Grunde müssen die Kostenschätzungen der Länder
mit allem Vorbehalt gesehen und bewertet werden. So ist zu
vermuten, daß die Meldungen der Länder teilweise auch Kosten
für die Beseitigung solcher Schäden enthalten, die
— nicht primär auf Frosteinwirkungen im Winter 1978/1979
zurückzuführen sind,
— nicht nur an der Straßenbefestigung selbst, sondern auch an
Brückenbauwerken und Straßenanlagen entstanden sind.
Auf der anderen Seite läßt sich wegen eines neuen Winter- und
Kälteeinbruches im süddeutschen Raum das ganze Ausmaß der
Frostschäden an Straßen noch nicht überblicken. Zuverlässigere
Zahlen werden erst im Sommer dieses Jahres mit dem
endgültigen Ergebnis der Ländermeldungen, aufgeschlüsselt nach der
Schwere der Schäden, vorliegen.
Frostschäden an Kreisstraßen, vor allem aber an
Gemeindestraßen, werden einige Länder aber auch dann nicht
quantifizieren können, da sie nicht für die Unterhaltung dieser Straßen
zuständig sind.
1. Welche Ergebnisse liegen der Bundesregierung bereits heute
vor
1.2. hinsichtlich der eingetretenen oder zu erwartenden
Umweltschäden durch den in diesem Winter erfolgten massiven
Einsatz von Streusalz?
Der Bundesregierung liegen zur Zeit noch keine Erkenntnisse
vor,
— ob und ggf. in welchen Regionen der Einsatz von Tausalz
„massiver" als in den vergangenen Jahren war,
insbesondere gegenüber dem Winter 1977/1978 mit häufigen Frost-/
Tauwechseln,
— ob und in welcher Höhe Umweltschäden im Winter 1978/1979
entstanden sind,
- wieweit die Streusalzverwendung hierfür ursächlich ist.
Zur grundsätzlichen Klärung der Auswirkungen der
Tausalzverwendung auf Bepflanzung, Böden, Grund- und
Oberflächenwasser hat die Bundesregierung eine Reihe von
Forschungsaufträgen vergeben, deren Ergebnisse jedoch nicht vor Mitte
dieses Jahres vorliegen werden.
2. Ist die Bundesregierung bereit, die notwendigen Schritte
einzuleiten, um möglichst umgehend eine Gesamtbilanz der Kosten
aller unmittelbaren und mittelbaren Winterschäden an unseren
Straßen zu erstellen?
Selbst wenn der hohe Verwaltungsaufwand in Kauf genommen
wird, sieht die Bundesregierung, wie auch der überwiegende
Teil der obersten Straßenbaubehörden der Länder, keine
Möglichkeit, eine umfassende Gesamtbilanz aller unmittelbaren und
mittelbaren Winterschäden zu erstellen, da
— die Schadensursachen nicht genau genug aufgegliedert
werden können und
— einige Schäden erst zeitverzögert sichtbar werden.
Lediglich zum Gesamtumfang der im Winter 1978/1979
entstandenen Straßenschäden kann eine Aussage erwartet werden,
wenn das endgültige Ergebnis der unter 1.1. erwähnten
Umfrage vorliegt.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung derzeit darüber,
inwieweit die Schäden am Straßenbelag unmittelbar durch den
Einsatz von Streusalz bewirkt wurden?
Auf Straßen, die nach den heutigen technischen Erkenntnissen
gebaut und unterhalten werden, beeinflußt Tausalz nach
wissenschaftlichen Untersuchungen weder die Eigenschaften der
Straßenbaustoffe, noch die Gebrauchsfähigkeit der
Straßendekken. Die vom Tausalz verursachten häufigen Frost- und
Auftauvorgänge können nur an Straßenbefestigungen zu Schäden
führen, die bereits Oberflächenschäden aufweisen.
4. In welchem Umfang hätte nach Auffassung der Bundesregierung
bei Spikes-Reifen-Erlaubnis auf den Einsatz von Streusalz
verzichtet werden können?
Nach Auffassung der Bundesregierung und der für die
Verkehrssicherungspflicht zuständigen
Landesstraßenbauverwaltungen hätte auch bei einer generellen Wiederzulassung von
Spikesreifen auf die Tausalzverwendung nicht verzichtet
werdene können, da
— entsprechend der früheren Erfahrungen nur ein kleiner Teil
der Personenkraftwagen mit Spikesreifen ausgerüstet wird,
— der von winterlichen Straßenverhältnissen am meisten
betroffenen Verkehrsart, dem Güterverkehr, auch jetzt keine
Erlaubnis zur Spikesreifenbenutzung erteilt worden wäre,
— nach den Erfahrungen bei Versuchen in der Schweiz und in
Finnland ein „Winterdienst ohne Taumittel" die heute vom
Kraftfahrer an die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
gestellten Anforderungen auch nicht annähernd erfüllen
kann.
Ein Verzicht auf „Schwarzräumung" wäre nur auf einigen Stra-
Ben untergeordneter Verkehrsbedeutung denkbar.
5. Wann und wo wurden im Verlaufe des vergangenen Winters
Ausnahmen vom Spikes-Reifen-Verbot praktiziert, und wie
beurteilt die Bundesregierung diese Ausnahmen?
Soweit der Bundesregierung bekannt ist, machen die
Bundesländer von der Möglichkeit des § 70 der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO), Einzelausnahmegenehmigungen vom
Spikes-Verbot zu erteilen, nur sehr zurückhaltend Gebrauch:
— Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein lassen keine Ausnahmen
zu.
— Baden-Württemberg gestattete gegen Ende des Winters die
Spikesreifenbenutzung bei Krankentransporten und
Notarztwagen.
— In Bayern wurde Anträgen des Roten Kreuzes und anderer
Rettungsdienste auf Umrüstung eines Teils ihrer Fahrzeuge
bei Glatteis ebenso stattgegeben wie auch einzelnen
Anträgen zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in
Gebirgsgegenden.
Im übrigen werden im bayrisch-österreichischen Grenzraum
wegen der hier gegebenen Besonderheiten (Transitverkehr,
kleiner Grenzverkehr) Fahrzeuge mit Spikesreifen, die aus
Österreich kommen, in Anwendung des
Opportunitätsprinzips nicht beanstandet.
— In Nordrhein-Westfalen ist erstmals auch den
Rettungsfahrzeugen der freiwilligen Hilfsorganisationen die Benutzung
von Spikesreifen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen
erlaubt worden.
— Im Saarland wurde bei Glatteis solchen Fahrzeugen, die mit
Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht)
ausgerüstet waren, die Spikesreifenbenutzung gestattet.
Die Bundesregierung begrüßt die restriktive Handhabung der
Genehmigungserteilung durch die Länder. Sie ist nach wie vor
der Meinung, daß die relativ kurze Zeit, in der vereiste Straßen
anzutreffen sind, mit einer vorsichtigen Fahrweise und mit Hilfe
der neuentwickelten Winterreifen, gegebenenfalls in
Verbindung mit Schneeketten, ohne Gefahr für Leib und Leben
überbrückt werden kann.
6. War die Bundesregierung bei Erlaß des Spikes-Reifen-Verbots
davon ausgegangen, daß der technologische Fortschritt in der
Reifenentwicklung in einem überschaubaren Zeitraum
Winterreifen zur Serienfertigung bringt, die in ihrer Wirksamkeit dem
konventionellen Spikes-Reifen nahe kommen aber trotzdem
straßenschonend sind?
Bei Verkündung der „Verordnung über die Verwendung von
Spikesreifen" (Spikes-Verordnung) vom 7. November 1972, mit
welcher die Benutzung von Spikesreifen unter bestimmten
Auflagen zugelassen war, wurde in der Begründung sinngemäß
ausgeführt, daß die herkömmlichen Spikesreifen wegen ihrer hohen
Aggressivität nach der von der Verordnung eingegrenzten
Übergangsfrist (30. April 1975) zu verbieten sind. Eine weitere
Zulassung von Spikesreifen nach diesem Zeitpunkt sollte
insbesondere von dem Nachweis abhängig gemacht werden, daß
die dann im Straßenverkehr zu verwendenden Spikesreifen
wesentlich weniger straßenschädigend sind als die bis zum
Jahre 1972 gebräuchlichen.
In der Folgezeit wurde die straßenschädigende Wirkung
verschiedener neuentwickelter Spikesreifen im Auftrag des
Bundesverkehrsministeriums untersucht. Die Untersuchungen
zeigten, daß die Abriebwirkung deutscher neuentwickelter
Spikesreifen immer noch bei 40 bis 50 v. H. und die von französischen
Neuentwicklungen bei 30 bis 40 v. H. der Bezugsreifen von 1972
lag. Bei einem Anteil der mit Spikesreifen erbrachten
Fahrleistung an der gesamten Jahresfahrleistung von seinerzeit 5 v. H.
hätte das einer Lebensdauerverkürzung der Fahrbahndecken
um etwa die Hälfte gegenüber der möglichen Lebensdauer bei
einem Verkehr ohne Spikesreifen entsprochen. Diese
Verschleißrate konnte weder vom Standpunkt des Straßenbaues,
noch aus Gründen der Verkehrssicherheit
— Aquaplaninggefahr in den Spurrinnen,
— Unfallhäufung bei vermehrt erforderlichen
Fahrbahndeckenreparaturen,
hingenommen werden, weshalb Spikesreifen über den 30. April
1975 hinaus nicht mehr zugelassen wurden. Die Entscheidung
der Bundesregierung entsprach einer entsprechenden Entschlie-
Drucksache 8/2745 Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode
ßung der Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer sowie
dem einstimmigen Votum des Ausschusses für Verkehr und für
das Post- und Fernmeldewesen.
Parallel zu ihren Bemühungen, den Spikesreifen weniger
aggressiv zu gestalten, entwickelte die Reifenindustrie Winterreifen
ohne Spikes, deren Hafteigenschaften auf Schnee und Eis durch
eine entsprechende Zusammensetzung und Strukturierung der
Gummimischung und durch eine besondere Profilierung
verbessert wurden. Bei Schnee sowie bei Eis unter —5 ° C wiesen
diese sogenannten Haftreifen bessere Eigenschaften als
Spikesreifen auf. Nur auf Eis um den Gefrierpunkt war die
Wirksamkeit der spikeslosen Winterreifen geringer. Diese
Feststellungen treffen auch heute noch für den größten Teil der zur Zeit
auf dem Markt befindlichen Winterreifen zu.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung heute die technologischen
Möglichkeiten für solche Reifen?
Die Bundesregierung beurteilt die technologischen
Möglichkeiten, die Aggressivität der konventionellen Spikesreifen
herabzusetzen, ohne gleichzeitig deren Wirkung auf Eis
entscheidend zu vermindern, sehr zurückhaltend. Frühere Nutzen-/
Kosten-Untersuchungen zeigten, daß mit einem Nutzen der
Verwendung auch weniger aggressiver Spikesreifen nur unter der
Voraussetzung zu rechnen ist, daß sich dadurch ein Rückgang
der Häufigkeit und Schwere von Verkehrsunfällen infolge
Schnee- und Eisglätte erzielen läßt. Diese Hypothese wurde
jedoch durch die tatsächliche Unfallentwicklung nach dem
Spikesreifenverbot nicht bestätigt.
Die Entwicklung der Winterreifen ohne Spikes hat nach
Auffassung der Bundesregierung inzwischen ein Optimum an
Wintertauglichkeit erreicht. Lediglich auf Eis um den Gefrierpunkt ist
dieser Reifen dem Spikesreifen unterlegen. Im übrigen
verweise ich auf die Ausführungen zu Nummer 6.
8. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im einzelnen
ergreifen, um in Zukunft die Kosten der Winterschäden an
Straßen, einschließlich der Umweltschäden durch Streusalz oder
andere Streumittel, insgesamt entscheidend zu senken?
Die Bundesregierung ist gemeinsam mit den
Straßenbauverwaltungen der Länder bemüht, die Kosten der Winter- und
Umweltschäden zu reduzieren. Dazu gehören Maßnahmen
— zum weiteren frostsicheren Ausbau des Straßennetzes,
— zur weiteren technischen Verbesserung der Streugeräte und
zur Erprobung verbesserter Streumethoden, um den
Tausalzverbrauch zu vermindern,
— zur Einschränkung der Tausalzverwendung auf Straßen
untergeordneter Verkehrsbedeutung.
Im übrigen werden die Bemühungen fortgesetzt, die
Einwirkungen von Tausalz auf die Umwelt im Rahmen von
Forschungsaufträgen zu klären.]