Verwaltungshilfe der Bundesregierung
der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Todenhöfer, Frau Fischer, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Josten, Jäger (Wangen), Dr. Kunz (Weiden), Werner und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Entwicklungshilfe bedeutet auch Hilfe beim Aufbau hoheitlicher staatlicher Strukturen, also bei der Einrichtung von Verwaltungen und der Ausbildung der Verwaltungskräfte. Nicht zuletzt werden durch bessere Behördenorganisation und größere Verwaltungseffektivität auch die Aufnahmestrukturen für materielle Entwicklungshilfe günstig beeinflußt, so daß im Ergebnis die Stauungen beim hiesigen Mittelabfluß vermindert werden könnten. Im Bewußtsein dieser Bedeutung der Verwaltungshilfe fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der öffentlichen Verwaltung in Entwicklungsländern für den gesamten Entwicklungsprozeß bei, insbesondere der Rolle der öffentlichen Verwaltung bei der Implementierung von Entwicklungsplänen?
Welche Konsequenzen werden daraus für die Weiterentwicklung der Konzeption der Entwicklungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland gezogen?
Wann beabsichtigt der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) im Rahmen der Fortschreibung der Gesamtkonzeption der Entwicklungspolitik eine möglichst geschlossene Konzeption der deutschen Verwaltungshilfe vorzulegen?
Beabsichtigt der BMZ künftig die verwaltungswissenschaftliche Forschung über Verwaltungsprobleme in Entwicklungsländern in der Bundesrepublik Deutschland stärker zu fördern als in der Vergangenheit?
Hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Nutzbarmachung der weiterentwickelten Verwaltungswissenschaft in den USA, Großbritannien und Frankreich auch für die Praxis der Verwaltungshilfemaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland durch die Vergabe entsprechender Forschungsaufträge gefördert, oder hat es die Absicht, in dieser Richtung eine Förderung vorzunehmen?
Wie ist die deutsche Verwaltungshilfekonzeption in entsprechende Zielvorgaben der UN-Organisationen eingepaßt?
Wie ist der Umfang der deutschen Verwaltungsprogramme, und welche Abgrenzung bzw. Zusammenarbeit gibt es zwischen Fortbildungsmaßnahmen der Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ), der Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung (DSE) und den politischen Stiftungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung?
Welche Auswahlkriterien gelten sowohl für die programmorientierten Maßnahmen der DSE als auch für die projektorientierten der GTZ?
Wird im Projektprüfungskatalog bei Projekten der Technischen Zusammenarbeit geprüft, ob die Durchführung des geplanten Vorhabens durch eine entsprechend vorhandene Verwaltungskapazität gesichert ist?
Wenn diese nicht oder nicht ausreichend vorhanden ist, welche Maßnahmen der Verwaltungshilfe sind gegeben?
Welche Verwaltungshilfemaßnahmen werden von anderen Geberländern - in Ost und West - sowie von internationalen Einrichtungen durchgeführt, und besteht eine Zusammenarbeit?