Nach den vorliegenden Daten haben sich die Voraussetzungen für die klinische Forschung insbesondere unter quantitativen Aspekten günstig entwickelt:
Von 1960 bis 1976 ist die Zahl der Stellen für wissenschaftliches Personal in der Medizin von 5574 auf 17 066, also um etwa 200 v. H., die Zahl der Stellen für Professoren und Dozenten von 617 (1960) auf 3425 (1976), d. h. um mehr als 450 v. H. gestiegen; davon entfallen etwa drei Viertel auf klinische Fachgebiete. Etwa 20 v. H. des Volumens der Bewilligungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (d. h. 1976 bis 1978 insgesamt rd. 405 Mio DM), 45 v. H. der im Rahmen des Hochschulbaus von Bund und Ländern finanzierten Großgeräte (d. h. 1977 und 1978 insgesamt rd. 150 Mio DM) und mehr als ein Drittel der Gesamtaufwendungen von Bund und Ländern für Investitionen im Hochschulbau (d. h. 1970 bis heute insgesamt rd. 8 Mrd. DM) kamen in den letzten Jahren dem Bereich der biomedizinischen Fächer zugute, d. h. dienten insbesondere der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Hochschulkliniken und damit auch der klinischen Forschung. Nicht zuletzt muß auch in dem gegenüber anderen Fächern erheblich höheren Anteil von Habilitanden (rd. 35 v. H. aller Habilitationen im Hochschulbereich entfallen auf medizinische Fachgebiete) ein beachtliches Forschungspotential gesehen werden.
Bei der Bewertung dieser Daten muß beachtet werden, daß — in den vergangenen Jahren ein erheblicher personeller Nachholbedarf in den Hochschulkliniken gedeckt werden mußte, — die Krankenversorgung durch verbesserte diagnostische und therapeutische Möglichkeiten erheblich intensiviert und personalaufwendiger wurde, — die deutliche Verkürzung der Verweilzeiten der Patienten zu einer höheren Personalbeanspruchung führte, — neue Spezialgebiete sich in der Medizin entwickelt haben, die personell ausgestattet werden mußten, — sich Konsequenzen aus der Verkürzung der Arbeitszeiten, der Verlängerung der Urlaubszeit und aus anderen sozialen Verbesserungen (z. B. beim Mutterschutz) ergaben.
Nicht ohne Einfluß auf die Forschung ist, daß sich die Studienanfängerzahlen seit 1960 verdoppelt haben. Bund und Länder, Parlamente und Wissenschaftsorganisationen haben angesichts des bestehenden numerus clausus und des hohen Bewerberüberhangs seit Jahren eine Vermehrung der Studienplätze in der Medizin und eine erschöpfende Nutzung der Ausbildungskapazitäten gefordert. Dies hat zu einer höheren Belastung der medizinischen Forschungs- und Ausbildungsstätten durch Lehraufgaben geführt.
Nach einer im Auftrag des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft im Wintersemester 1976/77 durchgeführten Hochschullehrerbefragung geben 83 v. H. des wissenschaftlichen Personals in der Medizin an, in irgendeiner Form auch forschend tätig zu sein; etwa die Hälfte dieses Personals forscht unmittelbar patientenbezogen.
Zur Frage, wie auf diesem Hintergrund die Möglichkeiten der medizinischen Forschung im Zusammenhang mit den Lehrverpflichtungen der Klinikärzte zu beurteilen sind, weise ich auf die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Lehrverpflichtung vom 10. März 1977 hin. Danach kann die Lehrverpflichtung von Lehrenden, die in der Krankenversorgung tätig sind, entsprechend ihrer Inanspruchnahme durch die Krankenversorgung um bis zu 50 v. H. ermäßigt werden (in der Zahnmedizin um bis zu 20 v. H.). Bei Leitern eines Klinikums kann eine Ermäßigung bis zu 100 v. H. beantragt werden. Im Hinblick auf diese Regelung kann nicht generell davon gesprochen werden, daß der Umfang der Lehrverpflichtung der Klinikärzte gestiegen sei und eine Gefahr für medizinisch-klinische Forschung darstelle.
Die Bundesregierung hat sich nach dem jetzt erreichten Stand der Kapazitätsauslastung im Interesse der Sicherung der Qualität der Ausbildung und der Forschung für eine Stabilisierung der Zulassungszahlen eingesetzt. Diese Auffassung hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Anfang des Jahres eingehend gegenüber dem Bundesverfassungsgericht .dargelegt; sie wird auch von den Ländern geteilt.
Im übrigen ist zu betonen, daß eine angemessene Beteiligung sowohl an den Aufgaben der Krankenversorgung als auch der Lehre eine entscheidende Voraussetzung für die Entwicklung der medizinisch-klinischen Forschung ist.