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Kleine AnfrageWahlperiode 8Beantwortet

Entwicklungspolitik und Entwicklungshilfe für das Siedlungs- und Wohnungswesen (G-SIG: 00002482)

Förderung des Siedlungs- und Wohnungswesens in Entwicklungsländern, Bewertung des Arbeitsprogramms des Zentrums für menschliche Siedlungen der Vereinten Nationen in Nairobi (HABITAT)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit

Datum

30.10.1979

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/321327.09.79

Entwicklungspolitik und Entwicklungshilfe für das Siedlungs- und Wohnungswesen

der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn (Münster), Erpenbeck, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Link, Metz, Dr. Möller, Niegel, Hauser (Bonn-Bad Godesberg), Dr. Todenhöfer, Höffkes, Dr. Hupka, Dr. Jäger (Wangen), Dr. Jahn (Braunschweig), Kittelmann, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Narjes, Schmidt (Wuppertal), Seiters, Graf Stauffenberg und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die entwicklungspolitische Konzeption der Bundesrepublik Deutschland, wie sie zuletzt im Dritten Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung 1975 bekräftigt wurde, kündigt für das Siedlungs- und Wohnungswesen von Entwicklungsländern die Verbesserung kommunaler Dienstleistungen, die Förderung der Stadtentwicklung, von Versorgungsdiensten und Wohnungsbaugenossenschaften, Kredite für kommunale Versorgungsinvestitionen, die Förderung von Wohnraum, Hilfen für den Selbsthilfewohnungsbau, Maßnahmen in Problemgebieten der Großstädte und Entlastungen der Urbanisierungszonen durch geeignete Programme in ländlichen Gebieten an.

Gegenüber diesen programmatischen Absichten sind die tatsächlichen Leistungen für das Siedlungs- und Wohnungswesen von Entwicklungsländern jedoch nur gering. Insgesamt kann festgestellt werden, daß alle Maßnahmen weder hinsichtlich ihrer qualitativen Konzeption und Ausgestaltung noch quantitativ einen angemessenen Stellenwert für das Siedlungs- und Wohnungswesen in der deutschen Entwicklungspolitik zum Ausdruck bringen. Trotz vielfacher Beteuerung der vorrangigen Beachtung der Grundbedürfnisse wird also das Grundbedürfnis Unterkunft, Obdach und Wohnen sehr vernachlässigt.

Dafür gibt es sicherlich viele und komplexe Ursachen in den Entwicklungsländern selbst; in der Realität der deutschen Entwicklungspolitik, bei den internationalen Organisationen, auf staatlicher wie auf nichtstaatlicher Seite.

International zeichnet sich jedoch jetzt eine weitgehende grundsätzliche Übereinstimmung ab, nachdem die Kommission für menschliche Siedlungen der Vereinten Nationen (HABITAT) das vom Habitat-Zentrum in Nairobi vorgelegte Arbeitsprogramm im April 1979 verabschiedet hat.

Es ist nunmehr erforderlich, für das Grundbedürfnis Unterkunft/ Obdach/Wohnen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erhöhung der deutschen Entwicklungshilfe Mittel in ausreichendem Umfang vorzusehen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche grundsätzliche Bedeutung mißt die Bundesregierung innerhalb ihrer entwicklungspolitischen Gesamtkonzeption der Förderung des Wohnungs- und Siedlungswesens bei?

2

In welchem Umfang, für welche Maßnahmen und in welchen Ländern hat die Bundesregierung bisher Vorhaben für das Siedlungs- und Wohnungswesen sowie für Infrastrukturmaßnahmen und im Bereich der Stadt- und Regionalplanung gefördert?

3

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung aus der Bewertung des Arbeitsprogramms des Zentrums für menschliche Siedlungen der Vereinten Nationen in Nairobi?

4

Welche Prioritäten setzen die zuständigen deutschen Stellen auf Grund der Vorgaben im VN-Arbeitsprogramm für ihre eigene Tätigkeit und für die Tätigkeit von nichtstaatlichen Stellen, die über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen im Siedlungs- und Wohnungswesen und in der Raumordnung verfügen?

5

Welche bilateralen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, um das Siedlungs- und Wohnungswesen in Entwicklungsländern im Hinblick auf die integrierte Beachtung aller Grundbedürfnisse angemessen zu fördern, und welche Kriterien legt sie dabei zugrunde?

6

Welche finanziellen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind für ein angemessenes eigenes Arbeitsprogramm der Bundesregierung im Bereich von Siedlungs- und Wohnungswesen zu schaffen?

Bonn, den 27. September 1979

Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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