Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten mit dem Magazin „Stern"
der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Miltner, Volmer, Krey, Dr. Laufs, Regenspurger, Biechele, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Bötsch, Dr. Wittmann (München), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Stark (Nürtingen) und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Seit vielen Monaten läuft beim Oberlandesgericht München ein Rechtsstreit der Firma KG in Heinrich Bauer Verlag München gegen die Firma Gruner + Jahr AG & Co. und vier andere.
Dabei geht es um den Vorwurf der Illustrierten „Stern", der frühere Redaktionschef der Illustrierten „Quick", Heinz Losecaat van Nouhuys, sei Doppelagent für den Bundesnachrichtendienst und das Ministerium für Staatssicherheit der DDR gewesen.
Die CDU/CSU-Fraktion hat wiederholt Anfragen nach einem bekanntgewordenen Zusammenwirken zwischen der Redaktion des „Stern", Bonner Politikern, Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR sowie dem damaligen Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Grabert, und den ihm unterstellten hochrangigen Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes, u. a. dem zwischenzeitlich in den einstweiligen Ruhestand versetzten Vizepräsidenten Blötz und dem Abteilungsleiter Rieck gestellt, das den Veröffentlichungen des „Stern" voranging.
Die Bundesregierung hat wiederholt versucht, das Zusammenwirken bei der Prüfung des vom Ministerium für Staatssicherheit der DDR gelieferten Materials mit der Notwendigkeit zu begründen, dies sei für die Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes notwendig gewesen.
An dieser Behauptung bestehen erhebliche Zweifel.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie läßt sich die Behauptung von Staatssekretär Schüler in der Fragestunde vom 18. Oktober 1979, das der Illustrierten „Stern" vom Ministerium für Staatssicherheit zur Verfügung gestellte Material sei unter sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten geprüft worden, mit der Tatsache in Einklang bringen, daß Staatssekretär Grabert Sonntag nachts den „Stern"-Redakteur Knape in seiner Privatwohnung empfing, in Gegenwart Knapes den damaligen Vizepräsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Dieter Blötz, zu Hause anrief, ihm den „Stern"-Artikel gegen van Nouhuys Punkt für Punkt vorlas und sich zu jedem einzelnen Punkt die angebliche Richtigkeit der „Stern"-Veröffentlichung bestätigen ließ, so daß also nicht nur Material des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, sondern der vom „Stern" daraus erstellte Verleumdungsartikel gegen van Nouhuys insgesamt durch Grabert und Blötz überprüft und ausdrücklich gebilligt wurde?
Wie läßt sich die Behauptung von Staatssekretär Schüler in der Fragestunde vom 18. Oktober 1979, der damalige Chef des Bundeskanzleramtes Grabert habe dem Artikel des „Stern" nicht zugestimmt, mit der Aussage des damaligen Staatssekretärs Grabert vor Gericht in Einklang bringen, daß die Aussage des „Stern"-Redakteurs Knape der Wahrheit entspreche, er, Grabert, habe den ganzen Artikel überprüft und seine Zustimmung gegeben?
Wie ist die Erklärung von Staatssekretär Schüler in der gleichen Fragestunde, es sei der Bundesregierung nichts darüber bekannt, daß Bonner Politiker einem „Stern"-Redakteur im Sommer 1973 den Hinweis auf eine Doppelagententätigkeit des Herrn van Nouhuys gegeben hätten, in Einklang zu bringen mit den Zeugenaussagen vor dem Oberlandesgericht München, die genau dieses behaupten, und wie bewertet die Bundesregierung den auffällen Widerspruch dieser Zeugenaussagen zu den Auskünften des Staatssekretärs Schüler gegenüber dem Parlament?
Aus welchen Gründen erforderte es die Sicherheit des Bundesnachrichtendienstes, daß dem „Stern" zur Vorbereitung seines Artikels gegen van Nouhuys mehrere vertrauliche Berichte des Bundesnachrichtendienstes zur Verfügung gestellt wurden, aus denen der „Stern" an mindestens drei Stellen wörtlich mit Herkunftsangabe zitierte, um den Wahrheitsgehalt des Artikels zu unterstreichen?
Ist es zutreffend, daß der damalige Bundesanwalt Träger bei zahlreichen Vernehmungen von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes in der Pullacher Zentrale nicht nur festgestellt hatte, daß van Nouhuys kein Agent war, sondern daß auch Originalmaterial des Bundesnachrichtendienstes im „Stern" durch Zeugen identifiziert wurde?
Wer hat dem „Stern" die Originalberichte des Bundesnachrichtendienstes zur Verfügung gestellt?
Wie ist die offenkundige Unterstützung des „Stern" als eines Presseorgans, das wiederholt mit Desinformationen zu Gunsten des Ostblocks in Erscheinung getreten ist und das auch im Fall van Nouhuys gegen einen Gegner der damaligen Ostpolitik der Bundesregierung und damit zu Gunsten der Sowjetunion tätig wurde, als „Sorgfaltspflicht zum Schutze des Bundesnachrichtendienstes" zu erklären?
Wie ist es mit dem Auftrag des Bundesnachrichtendienstes in Einklang zu bringen, daß der damalige Vizepräsident Blötz nach Erscheinen des „Stern"-Artikels einem leitenden Regierungsdirektor im Bundesnachrichtendienst den gezielten Auftrag erteilte, mit einer Zusammenstellung von Erkenntnissen des Bundesnachrichtendienstes den Nachweis zu führen, daß van Nouhuys Agent gewesen sei?
Wie ist es mit dem Dienstrecht des Bundes zu vereinbaren, daß der für den Auftrag bestellte sachkundige leitende Regierungsdirektor im Bundesnachrichtendienst deutliche Nachteile in Kauf nehmen mußte, weil er seinen „Auftrag" nicht zur Zufriedenheit von Blötz ausführen konnte, da die Tatsachen dies nicht zuließen?