Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
8. Wahlperiode
Drucksache 8/3678
14.02.80
Sachgebiet 7
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Engelsberger, Sick, Dr. Waigel,
Lampersbach, Schröder (Lüneburg), Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Köhler (Duisburg),
Landré, Dr. Jobst, Dr. Schwörer, Müller (Wadern), Kolb, Sauter (Epfendorf),
Dr. Waffenschmidt, Susset, Neuhaus, Dr. Jahn (Münster), Pohlmann und Genossen
und der Fraktion der CDU/CSU
Privatisierung von Planungsaufgaben der öffentlichen Hand
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Forderung
umfassender Reprivatisierung und zum Grundsatz der
Subsidiarität behördlichen Handelns ein?
2. Was gedenkt die Bundesregierung im Bundesbereich an
konkreten Maßnahmen zu ergreifen, um der Forderung nach
Reprivatisierung gerecht zu werden?
3. In welchem Umfang hat der Bund innerhalb der letzten fünf
Jahre Aufträge an Private im Bereich der Bauverwaltung
erteilt?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, vor allem
im Bereich der Bauverwaltung das Subsidiaritätsprinzip
stärker durchzusetzen und einen intensiven Abbau öffentlicher
Eigenplanung zu erreichen?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung ihr vorliegende
Gutachten, denen zufolge es wirtschaftlicher ist, wenn verstärkt
Planungsleistungen von freien Architekten erbracht werden,
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus
solchen Erkenntnissen?
Bonn, den 14. Februar 1980
Drucksache 8/3678 Deutscher Bundestag - (. Wahlperiode
Hauser (Krefeld)
Dr. Zeitel
Engelsberger
Sick
Dr. Waigel
Lampersbach
Schröder (Lüneburg)
Frau Hoffmann (Hoya)
Dr. Köhler (Duisburg)
Landré
Dr. Jobst
Dr. Schwörer
Müller (Wadern)
Kolb
Sauter (Epfendorf)
Dr. Waffenschmidt
Susset
Neuhaus
Dr. Jahn (Münster)
Pohlmann
Haase (Kassel)
Pieroth
Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion
Begründung
Die Bundesregierung hat im Bericht zur Lage der Freien Berufe
(Drucksache 8/3139) nur unzureichend die Chance genutzt, ihre
Position zur Reprivatisierung öffentlicher Leistungen
darzulegen. „Reprivatisierung" ist die Konsequenz aus dem
berechtigten Verlangen der Bürger nach mehr „Entstaatlichung".
Basis des Rufes nach Reprivatisierung ist die Forderung nach
dem Abbau bürokratischer Elemente bei der Durchführung
öffentlicher Aufgaben und damit verbunden die Forderung nach
mehr Marktwirtschaft.
Die Pflicht zur Reprivatisierung ergibt sich schon aus dem
Grundsatz, daß Bund, Länder und Gemeinden rechtlich
verpflichtet sind, ihre Finanz- und Haushaltswirtschaft möglichst
sparsam und damit wirtschaftlich zu führen. Dieser Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit verlangt alternative Lösungen zu der
bisher dominierenden öffentlichen Leistungsverwaltung.
Die Verpflichtung ergibt sich auch dann, wenn die betreffende
Leistung nicht nur wirtschaftlicher, sondern auch besser von
einem Privaten erbracht werden kann. Diese
„Subsidiaritätsklausel" hat in die einzelnen Gemeindeordnungen der
Bundesländer Eingang gefunden. Reprivatisierung ist danach geboten,
wenn der Zweck ebenso gut oder gar wirtschaftlicher durch
einen Privaten erfüllt werden kann.
Bei der Forderung nach verstärkter Reprivatisierung ist auf die
Mittelstandsförderungsgesetze der Länder Baden-Württemberg,
Rheinland-Pfalz und Saarland zu verweisen, die bereits
entsprechende Verpflichtungen enthalten, denen zufolge die öffent-
Deutscher Bundestag - (. Wahlperiode Drucksache 8/3678
liche Hand wirtschaftliche Leistungen, die von privaten
Unternehmen zweckmäßig, ordnungsgemäß und kostengünstig
ausgeführt werden können, so weit wie möglich an solche vergeben
soll. Auch der Entwurf eines
Bundesmittelstandsförderungsgesetzes sieht in § 19 ein Privatisierungsgebot vor.
Gerade für die Freien Berufe, und dort speziell für die
Architekten, ist die Reprivatisierung eine unverzichtbare
Voraussetzung beruflicher Existenz. Die von den Architekten schon lange
geforderte Reduzierung der Eigenplanung der öffentlichen Hand
ist bisher zum größten Teil ohne Echo geblieben. In der jetzigen
wirtschaftlichen Situation der freien Architekten ist diese
Forderung jedoch äußerst aktuell und berechtigter denn je. Die
starke Konkurrenz durch die öffentliche Hand bei der
Erbringung von Planungsleistungen wird immer deutlicher erkennbar
und drängt die freie Architektenschaft, die bereits Sorgen genug
hatte, immer weiter mit dem Rücken zur Wand.
„Reprivatisierung" darf nicht zu einem Schlagwort degradiert werden; sie
muß nun endlich in die Tat umgesetzt werden. Es kann nicht
Aufgabe der öffentlichen Hand sein, neben der Erbringung
hoheitlicher Aufgaben in eine zunehmende Konkurrenz zu
den freien Architekten zu treten.]