Privatisierung von Planungsaufgaben der öffentlichen Hand
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Engelsberger, Sick, Dr. Waigel, Lampersbach, Schröder (Lüneburg), Frau Hoffmann (Hoya), Dr. Köhler (Duisburg), Landré, Dr. Jobst, Dr. Schwörer, Müller (Wadern), Kolb, Sauter (Epfendorf), Dr. Waffenschmidt, Susset, Neuhaus, Dr. Jahn (Münster), Pohlmann und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — B I 1 — B 1005 — 13/80 — hat mit Schreiben vom 25. Februar 1980 namens der Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet:
Die Fragen 1 bis 3 sind allgemein formuliert, aus der Begründung geht jedoch hervor, daß hier der Problemkreis „Planungsaufgaben für Hochbaumaßnahmen des Bundes" angesprochen wird. Die Beantwortung erfolgt im Hinblick auf diese Begrenzung der Thematik.
Fragen und Antworten5
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Forderung umfassender Reprivatisierung und zum Grundsatz der Subsidiarität behördlichen Handelns ein?
Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zur Frage einer verstärkten Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand an Private erst kürzlich in ihrem „Bericht über die Lage der freien Berufe" (Drucksache 8/3139) dargelegt und betont, daß die freien Berufe an der Planung von Bauten der öffentlichen Hand, die originäre Aufgabe der staatlichen Verwaltung ist, weiterhin in sachlich möglichem und wirtschaftlich gebotenem Umfang zu beteiligen sind.
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang aber auch darauf hingewiesen, daß für eine Beteiligung freiberuflich Tätiger Grenzen bestehen, wie sie sich z. B. bei der Durchführung hoheitlicher Aufgaben etwa der Bauleitplanung und der Anwendung des Bauordnungsrechts oder aber aufgrund der fachlichen und haushaltsrechtlichen Verantwortung der Baubehörden ergeben.
Was gedenkt die Bundesregierung im Bundesbereich an konkreten Maßnahmen zu ergreifen, um der Forderung nach Reprivatisierung gerecht zu werden?
Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 14. März 1957 (197. Sitzung des 2. Deutschen Bundestages, Seite 11 244/45) sollen zu der Planung bedeutender Bauvorhaben des Bundes, vor allem von Hochbauten, freischaffende Architekten herangezogen werden. Diese Entschließung (Drucksache 4/2302) ist am 12. Juni 1964 (131. Sitzung des 4. Deutschen Bundestages, Seite 6407) erneuert worden.
Dem Ersuchen des Parlaments ist bei der Abfassung des Abschnitts K 12 der „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen" (RBBau) Rechnung getragen worden. Danach entscheidet die oberste technische Instanz des Bundes bei bedeutenden Baumaßnahmen bereits im Zusammenhang mit der Erteilung des Planungsauftrages, ob und inwieweit zu der Planung und Ausführung der Bauten freiberuflich Tätige heranzuziehen sind. Unabhängig davon können die Ortsbaudienststellen freischaffende Mitarbeiter beauftragen, wenn Art und Umfang der Leistungen dies erfordern oder ihr dafür eigene Fachkräfte nicht zur Verfügung stehen.
Die Bundesregierung hat in ihrem „Bericht über die Lage der freien Berufe" bereits darauf hingewiesen, daß im Bereich des Bundes bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben die Einschaltung freiberuflich Tätiger im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten voll ausgeschöpft wird.
In welchem Umfang hat der Bund innerhalb der letzten fünf Jahre Aufträge an Private im Bereich der Bauverwaltung erteilt?
Die Bundesregierung hat im September 1979 im Zusammenhang mit dem „Bericht zur Lage der freien Berufe" eine Erhebung über die Beteiligung freiberuflich Tätiger an der Planung im Bereich der Finanzbauverwaltung durchgeführt. Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes wurde das Haushaltsjahr 1978 zugrunde gelegt. Das daraus abgeleitete Ergebnis kann als repräsentativ für die letzten fünf Jahre angesehen werden.
Für Hochbaumaßnahmen des zivilen Bereiches wurde ein Bauvolumen von insgesamt 536 Mio. DM abgewickelt. Für 50 v. H. des Bauvolumens wurde die Planung von freiberuflichen Architekten und Sonderfachleuten durchgeführt. Bei weiteren 32,5 v. H. des Bauvolumens wurden freiberufliche Ingenieure und andere Sonderfachleute an der Planung beteiligt.
Für Bundesbaumaßnahmen des Verteidigungsbereiches (nationale Finanzierung )wurde ein Bauvolumen von rund 1,2 Mrd. abgewickelt. Für 40 v. H. des Bauvolumens wurde die Planung von Architekten und Sonderfachleuten durchgeführt. Bei weiteren 24,5 v. H. des Bauvolumens wurden freiberufliche Ingenieure und andere Sonderfachleute an der Planung beteiligt.
1978 betrug das Gesamtvolumen des Bundes (Baumaßnahmen des zivilen Bereiches, des Verteidigungsbereiches mit nationaler und NATO-Finanzierung und Baumaßnahmen der Stationierungsstreitkräfte im Auftragsverfahren) rund 2,8 Mrd. DM. Die Abwicklung von Baumaßnahmen mit einem Volumen in Höhe von rund 1,2 Mrd. DM, das sind rund 43 v. H., wurden freiberuflichen Architekten und Sonderfachleuten übertragen.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, vor allem im Bereich der Bauverwaltung das Subsidiaritätsprinzip stärker durchzusetzen und einen intensiven Abbau öffentlicher Eigenplanung zu erreichen?
Die Bundesregierung beteiligt bei ihren Hochbaumaßnahmen in erheblichem Umfang freischaffende Architekten und Ingenieure. Insbesondere werden alle wesentlichen zivilen Baumaßnahmen auf Grund von Wettbewerbsergebnissen von freischaffenden Architekten geplant. Eine umfassende Beteiligung Freischaffender findet indessen bei Baumaßnahmen des Verteidigungswesens oder in anderen Sicherheitsbereichen enge Grenzen.
Die Bauverwaltung trägt auch bei Einschaltung freiberuflich tätiger Fachleute die haushaltsrechtliche Gesamtverantwortung für die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel.
Feststellungen der Rechnungsprüfungsbehörden haben in jüngster Zeit erneut die Grenzen aufgezeigt, die bei weitreichender Einschaltung freiberuflich Tätiger und den Auswirkungen auf die Wahrnehmung der haushaltsrechtlichen Verantwortung der Bauverwaltung zu beachten sind.
Wie beurteilt die Bundesregierung ihr vorliegende Gutachten, denen zufolge es wirtschaftlicher ist, wenn verstärkt Planungsleistungen von freien Architekten erbracht werden, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus solchen Erkenntnissen?
Der Bundesregierung liegt kein Gutachten vor, das einen allgemeinen Leistungsvergleich zwischen privaten Planerbüros und Baubehörden aufstellt. Es ist nur ein Gutachten „Organisationsuntersuchung in den Dienststellen der staatlichen Hochbauverwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg" der Knight-Wegenstein AG Zürich bekannt geworden. Die Bunderegierung kann dazu nicht Stellung nehmen, da es sich ausschließlich mit Hamburger Verhältnissen auseinandersetzt.
Zu dem vorgenannten Gutachten haben der Soziologe Rahe und der Mathematiker Schwaiger im Auftrag des Bundes Deutscher Architekten (BDA) eine Stellungnahme und weitere Untersuchungen erarbeitet. Das Ergebnis wurde in dem BDA- Fachorgan Der Architekt, Januar '78 mit dem Hinweis veröffentlicht, daß die zugrunde liegenden Daten nur spärlich seien. Daher sind auch aus dieser Untersuchung keine gesicherten Erkenntnisse zu ziehen.
Um zu diesen Fragen grundlegende Erkenntnisse zu gewinnen, hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau 1977 eine Pilotstudie an die Prof. Burkhardt KG in Auftrag gegeben. Hierin sollen sowohl private Architektur- und Ingenieurbüros als auch Baubehörden hinsichtlich ihrer Planungsleistungen und Kapazitätsauslastungen untersucht werden. Die Pilotstudie konnte bisher zu keinem Abschluß kommen, da die Rücklaufquote der Fragebögen aus den Architekturbüros zu gering war. Es ist nunmehr beschlossen worden, die Berufsverbände in die Befragungsaktion einzuschalten, um repräsentative Unterlagen zu erhalten.
Die Behauptung, daß generell Architekturbüros wirtschaftlicher arbeiten als Verwaltungen, ist bisher nicht zu belegen.