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Kleine AnfrageWahlperiode 8Nicht abgeschlossen - Einzelheiten siehe Vorgangsablauf

Asylverfahren und Unterbringung der Asylbewerber (G-SIG: 00002764)

Entwicklung der Asylanträge seit 1976, Dauer des Asylverfahrens, Verhältnis von anerkannten und abgelehnten Asylanträgen, Auswirkung der 1978 in Kraft getretenen Novelle zur Beschleunigung des Asylverfahrens, Belastung der Länder und Gemeinden durch Unterbringung der Asylbewerber, Asylrecht des Auslands, finanzielle Leistungen an Asylbewerber, Abwehr der sogenannten Wirtschaftsflüchtlinge

Fraktion

CDU/CSU

Datum

15.02.1980

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 8/368115.02.80

Asylverfahren und Unterbringung der Asylbewerber

der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Stark (Nürtingen), Spranger, Dr. Laufs, Regenspurger, Krey, Dr. Langguth, Broil, Berger (Herne), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Klein (Göttingen), Niegel, Susset, Dr. Stavenhagen, Gerstein und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Neben den Ausländern, die aus politischen Gründen ihr Land verlassen müssen, ist die Zahl der Ausländer, die aus wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen und in der Bundesrepublik Deutschland unter Vorgabe politischer Verfolgung einen Antrag auf Asyl stellen, ständig im Steigen begriffen.

Wegen der langen Dauer des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens können sie trotz fehlenden Asylgrundes bis zur unanfechtbaren Entscheidung in der Regel einen mehrjährigen Aufenthalt in unserem Land erzwingen. Dies führt zur Aushöhlung des Grundrechts auf Asylgewährung und zu immer dringlicher werdenden Problemen bei der Unterbringung, mit der z. Z. allein die Bundesländer und die Kommunen belastet sind.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie groß ist a) die Zahl der im Jahre 1979 gestellten Asylanträge (mit Angabe der Personenzahl) und wie hoch sind die Steigerungen des Jahres 1979 im Vergleich zu den Jahren 1976, 1977 und 1978 (in v. H.) ; wieviel dieser Anträge sind zum 31. Dezember 1979 im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge registriert, und wieviel den Bundesländern zugeteilt worden, b) die Zahl der im Januar 1980 gestellten Asylanträge und wie hoch ist die Steigerung gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres?

2

Wieviel Asylfälle (mit Angabe der Personenzahl) sind in den einzelnen Verfahrensabschnitten am 31. Dezember 1979 - ggf. später - anhängig gewesen, und wie lange dauert z. Z. das durchschnittliche Verfahren, und zwar a) bei der Vorprüfung im Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, b) bei den Anerkennungsausschüssen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, c) beim Verwaltungsgericht Ansbach, d) beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof, e) beim Bundesverwaltungsgericht?

3

In welchem Verhältnis zueinander stehen anerkannte und abgelehnte Asylanträge. (mit Angabe der Personenzahl) im Jahr 1979 insgesamt und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Entscheidungsinstanzen?

4

In welchem Umfang hat die am 1. August 1978 in Kraft getretene Novelle zur Beschleunigung des Asylverfahrens a) zu einer tatsächlich festgestellten Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer in den einzelnen Verfahrensabschnitten geführt und b) zu einem Rückgang oder zu einer Verminderung der Steigerung der Zahl der Asylbewerber geführt, und wenn ja, in welchem Umfang?

5

Sind der Bundesregierung die immer unerträglicher werdenden Belastungen der Bundesländer und der Gemeinden bei der Unterbringung der Asylbewerber bekannt, und was hat sie im einzelnen unternommen, um ihnen nicht - so wie bisher - allein die Last der ständig steigenden Zahl der Asylbewerber aufzubürden?

6

Weshalb hat die Bundesregierung nicht den im Ausländergesetz (§§ 39, 40) enthaltenen Auftrag erfüllt und im Benehmen mit der jeweils zuständigen Landesregierung die Sammellager für Ausländer bestimmt?

7

Wie groß ist die Zahl der ausländischen Flüchtlinge in den westeuropäischen Ländern, insbesondere in den Staaten der EG, in den Jahren 1977 bis 1979 gewesen, und zwar a) Kontingentflüchtlinge, b) Asylbewerber?

8

In welchen der in Frage 7 genannten Ländern gibt es a) ein subjektiv-öffentliches Asylrecht, b) ein der Bundesrepublik Deutschland vergleichbares Asylverfahrensrecht und wie ist es im einzelnen ausgestaltet?

9

In welcher Art und Weise werden die Asylbewerber in den in Frage 7 genannten Ländern untergebracht; gibt es insbesondere Sammelunterkünfte? Werden sie während des Asylverfahrens in Arbeit vermittelt?

10

Welche Leistungen erhält der Asylbewerber während der Dauer des Asylverfahrens an — Sozialhilfe, — Arbeitslosenunterstützung und sonstigen Hilfen a) in der Bundesrepublik Deutschland, b) in den in Frage 7 genannten Ländern?

11

Haben die Eritreer, die in den letzten Monaten aus dem Sudan in die Bundesrepublik Deutschland einreisten und hier Asyl beantragten, bereits im Sudan, der Mitgliedsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention ist, Schutz vor Verfolgung gefunden?

12

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um sicherzustellen, daß a) durch das ständige Ansteigen der Zahl der Wirtschaftsflüchtlinge das Grundrecht auf Asylgewährung nicht noch weiter ausgehöhlt und dadurch die Lage der echten politischen Flüchtlinge nicht noch mehr als bisher verschlechtert wird, b) die Dauer des Asylanerkennungsverfahrens auf ein vertretbares Maß begrenzt wird, c) den Ländern und vor allem den Gemeinden bei der Unterbringung der Asylbewerber Hilfe gewährt wird und d) die Asylbewerber nach unanfechtbarer Ablehnung ihres Asylantrages auch tatsächlich die Bundesrepublik Deutschland verlassen?

Bonn, den 15. Februar 1980

Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Stark (Nürtingen) Spranger Dr. Laufs Regenspurger Krey Dr. Langguth Broll Berger (Herne) Dr. Lenz (Bergstraße) Dr. Klein (Göttingen). Niegel Susset Dr. Stavenhagen Gerstein Dr. Kohl, Dr. Zimmermann und Fraktion

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