Die Bundesregierung hat auf Fragen nach Gutachten und Studien, die in ihrem Auftrag vergeben wurden, wiederholt geantwortet.
Ich verweise hierzu insbesondere auf die Antwort des Bundesministers des Innern vom 14. Juli 1975 (Drucksache 7/3894) sowie die des Bundesministers für Forschung und Technologie vom 22. Januar 1976 (Drucksache 7/4623).
Die Praxis der Bundesregierung, die von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten und Studien in möglichst breitem Umfang der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ist seitdem noch verstärkt worden.
Dies geschieht in vielfältiger Weise durch Dokumentations- und Schriftenreihen, durch die von einigen Ressorts herausgegebenen Förderungskataloge oder Forschungsberichte, durch ausdrücklich an die jeweiligen Auftragnehmer ausgesprochene Freigabe zur Veröffentlichung in Zeitungen, Fachzeitschriften oder eigenen Schriftenreihen, durch Mitteilungen an die interessierte Öffentlichkeit und nicht zuletzt durch gezielte Information der zuständigen Bundestagsausschüsse.
Regelmäßige Kataloge geben z. B. der Bundesminister des Innern (Umwelt-Forschungskatalog), der Bundesminister für Forschung und Technologie sowie der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (Förderungskataloge) heraus.
Die vom Bundesminister für Wirtschaft zur Veröffentlichung freigegebenen Untersuchungen werden in der Bibliothek dieses Ressorts katalogisiert und stehen zusätzlich überwiegend über die Zentrale Fachbibliothek der Wirtschaftswissenschaften (BIW-Kiel) der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Die Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlichen Jahresforschungsberichte.
Der Bundesminister der Justiz ist Mitherausgeber der Dokumentation „Rechtstatsachenforschung und Kriminologie", die nähere Angaben — auch Veröffentlichungshinweise — zu den vom Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegebenen oder geförderten Forschungsvorhaben enthält.
Beispiele für Forschungsberichtsreihen sind etwa: aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die „Schriftenreihe Forschungsberichte des BMA" und „Forschungsberichte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung" ; im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr die Schrifteneihen des BMV „Forschung Straßenbau und Verkehrstechnik" und „Forschung Stadtverkehr" sowie die Schriftenreihen der Bundesanstalt für Straßenwesen „Unfallsicherheitsforschung im Straßenverkehr" und „Forschungsberichte der Bundesanstalt für Straßenwesen" ; die „Forschungsberichte" und die „Wissenschaftliche Schriftenreihe" des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit; die „Forschungsberichte aus der Wehrtechnik" des Bundesministers der Verteidigung sowie die Forschungsberichte „Technologische Forschung und Entwicklung", „Humanisierung des Arbeitslebens", „Datenverarbeitung" und „Kernforschung" des Bundesministers für Forschung und Technologie.
Aus diesen Veröffentlichungen gehen die Themen, die beauftragten Forscher und Institute sowie meist auch die Kosten der Gutachten und Studien hervor.
Soweit eine Veröffentlichung anderswo erfolgt, sind in den auftraggebenden Ressorts Belegexemplare vorhanden.
Für eine begrenzte Zahl von Gutachten und Studien ist allerdings zu beachten, daß sie vertrauliches Material enthalten, dessen Verbreitung schutzwürdige Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder auch von Einzelpersonen oder Unternehmen verletzen würde.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß in einer Reihe von Fällen beim ressortinternen Willensbildungsprozeß eine gewisse Internität gewahrt werden muß, die auch Gutachten und Studien einschließen kann.
Die weitaus überwiegende Zahl aller in Auftrag gegebenen Studien und Gutachten ist in den Katalogen erfaßt oder veröffentlicht.
Angesichts dessen würde es einen unverhältnismäßigen und nicht durch Gewinn wesentlich neuer Erkenntnisse zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand verursachen, alle in der 7. und 8. Legislaturperiode in Auftrag gegebenen Gutachten und Studien listenmäßig zusammenzustellen.
Aus demselben Grunde hat die Bundesregierung auf eine vollständige zentrale Erfassung und Katalogisierung aller in ihrem Bereich vergebenen Studien und Gutachten verzichtet.
Soweit jedoch die Ressorts aus Mitteln des Bundeshaushalts Gutachten und Studien zu Themen des Forschungsbereichs vergeben, sind Angaben hierüber in der vom Bundesminister für Forschung und Technologie betreuten Datenbank DAKOR verfügbar.