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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Atomkraftwerk Biblis B - Hinweise auf Sicherheitsmängel im Notkühlsystem

<span>Problematik der nicht mehr vorhandenen sogen. Stempel zur Kennzeichnung von Rohren in sicherheitsrelevanten Bereichen nach dem Rohrbruch im Jahre 1995, Untersuchungsergebnisse und Konsequenzen, rechtliche Aspekte</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

22.01.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/30817. 12. 2009

Atomkraftwerk Biblis B – Hinweise auf Sicherheitsmängel im Notkühlsystem

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 22. Oktober 2009 berichtete das TV-Magazin „Kontraste“ über Hinweise auf Sicherheitsmängel im Atomkraftwerk Biblis B, die zum Versagen des Notkühlsystems, also zum Versagen der Reaktorkühlung führen könnten. Kern des Problems sind Rohrleitungen, die möglicherweise nicht die erforderliche Festigkeit bzw. Belastbarkeit aufweisen. Im Jahr 1995 kam es in Biblis B bereits zum Riss einer mangelhaften Rohrleitung, der zur massiven Freisetzung radioaktiven Wasserdampfes führte. Brisant daran ist, dass nachträgliche Untersuchungen ergaben, dass die geborstene Rohrleitung tatsächlich nicht die erforderliche Festigkeit aufwies. Die Untersuchungsergebnisse standen zudem in Widerspruch zu den Festigkeitswerten, die das gerissene Rohr laut RWE-Dokumentation hätte haben müssen.

Laut „Kontraste“ berichtete ein Zeuge, in Biblis B fehlten an Rohrleitungen die vorgeschriebenen Kennzeichnungen, die dauerhaft Aufschluss über das Leitungsmaterial und seine Festigkeitskennwerte liefern. Diese in die Rohre eingestanzten Kennzeichnungen, sogenannte Stempel, sind in den sicherheitsrelevanten Bereichen von Atomkraftwerken vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass ausschließlich genehmigte Werkstoffe verbaut wurden (im Weiteren Stempel, Rohrleitungsstempel oder Stempelfelder genannt).

Zunächst bestätigte der Betreiber RWE gegenüber dem Magazin das Fehlen der Stempel bzw. Stempelfelder mit der Begründung, sie seien beim Bau von Biblis B nicht erforderlich gewesen. Diese Argumentation erwies sich als falsch. Ferner musste RWE einräumen, dass in diesem Jahr bei mehreren Leitungen nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden konnte, ob sie den Anforderungen entsprechen. Die betreffenden Leitungen seien ausgetauscht, untersucht und für unbedenklich befunden worden. Dabei ist offen, welches Untersuchungsverfahren RWE anwandte und ob der Sicherheitszustand der Leitungen hinreichend geklärt wurde.

Die von RWE geänderte und derzeitige Argumentation lautet, die Stempelfelder seien ursprünglich vorhanden gewesen, aber heute aus diversen Gründen nicht mehr sichtbar bzw. vorhanden. Beispielsweise seien sie unter anderem bei Prüfungen abgeschliffen worden. Es ist noch unklar, auf welche Weise die Plausibilität dieser neuen Argumentation überprüft wurde und auf welcher fachlichen Grundlage die hessische Atomaufsicht und die Bundesatomaufsicht nach dem „Kontraste“-Beitrag vom 22. Oktober 2009 das Wiederanfahren von Biblis B genehmigten.

Laut eines weiteren „Kontraste“-Berichts am 3. Dezember 2009 gab es keine Untersuchungen durch unabhängige Gutachter, um den Hinweisen vor Ort nachzugehen. Es ist offen, ob die Behörden eigene Prüfungen vornahmen oder das Anfahren von Biblis B ausschließlich auf Basis der Aussagen und Dokumente des Betreibers gestatteten. Der Bericht vom 3. Dezember 2009 lieferte neue Erkenntnisse, die den ursprünglichen Verdacht auf Sicherheitsmängel im Zusammenhang mit den fehlenden Stempelfeldern weiter erhärten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es zum Zeitpunkt der Errichtung von Biblis B bereits dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprach, in sicherheitsrelevanten Bereichen beim Einbau von Rohrleitungen an allen Rohrteilen dauerhafte Stempel anzubringen, die einen eindeutigen Rückschluss auf die chemischen und physikalischen Eigenschaften des verwendeten Werkstoffs geben?

2

War das durchgängige Anbringen von Rohrleitungsstempeln an allen erforderlichen Stellen aus Sicht der Bundesregierung für die Betriebsgenehmigung von Biblis B eine rechtliche Verpflichtung?

3

Welche Konsequenzen ergäben sich für die Betriebsgenehmigung von Biblis B, falls bei einer oder mehreren Rohrleitungen des Notkühlsystems tatsächlich nie Stempel angebracht worden sind (unabhängig von diesbezüglichen Aussagen und Dokumenten des Betreibers)?

4

Ist der Bundesregierung der Sachverhalt um das 1995 in Biblis B gerissene Rohr bekannt? Sind ihr die anschließenden Untersuchungsergebnisse bekannt?

5

Kann die Bundesregierung die Berichterstattung von „Kontraste“ insofern bestätigen, als sich nach diesem Vorfall herausstellte, dass das gerissene Rohrteil nicht allen physikalischen Anforderungen entsprochen hat, die verpflichtend vorgeschrieben waren?

6

Welche wesentlichen Erkenntnisse ergaben die damaligen Untersuchungen dazu, inwiefern das Rohr

a) allen notwendigen Anforderungen und

b) den zuvor dokumentierten oder über Chargenwerte zugeordneten Festigkeitswerten entsprach?

7

Welche der damaligen Prüfungsunterlagen liegen der Bundesregierung heute noch vor bzw. können von ihr eingesehen werden? Ist sie bereit, sie dem Parlament zur Verfügung zu stellen, und falls nein, weshalb nicht?

8

Welche Konsequenzen wurden damals aus den Untersuchungsergebnissen gezogen? Wurden Überprüfungen anderer Rohrleitungen vorgenommen, und falls ja, mit welchen konkreten Überprüfungsmethoden gelangte man zu welchen Erkenntnissen?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der nach dem Rohrleitungsbruch von 1995 gewonnenen Erkenntnisse die Belastbarkeit der RWE-Dokumentation bezüglich der Rohrleitungskennwerte in Biblis B?

10

An insgesamt wie vielen Stellen sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung Rohrleitungsstempel nicht mehr vorhanden oder nicht sichtbar (bitte differenzieren nach Kraftwerksbereichen und falls nicht anders möglich, bitte geschätzte Ober- und Untergrenze angeben)?

11

Welche dieser Stempel sind laut Betreiber aus welchen Gründen in welchen Kraftwerksbereichen nicht mehr vorhanden oder nicht sichtbar (bitte differenzieren nach nicht mehr vorhanden, nicht sichtbar etc.)?

12

Hätten die zum Beispiel unter Schellen versteckten Stempel zum Zeitpunkt der sicherheitstechnischen Abnahme nach Fertigstellung des ganzheitlichen Rohrsystems für den Abnehmenden sichtbar sein müssen, um eine ordnungsgemäße Abnahme überhaupt vollziehen zu können? Falls nein, warum nicht?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung jeweils die Plausibilität der vom Betreiber angeführten Gründe für das Nichtmehrauffinden der Stempel? Welche der Begründungen sind für sie nicht plausibel und weshalb nicht?

14

Wie beurteilt sie die Relevanz der im „Kontraste“-Beitrag vom 3. Dezember 2009 enthaltenen Aussagen des Zeugen Wilfried Rindte, dass er zwar eingestanzte Ziffern (z. B. solche zu Montagezwecken) auf Rohrteilen gesehen habe aber keine Stempel und keine möglichen Abschleifungen von Stempeln? Welche Konsequenzen beabsichtigt sie, daraus zu ziehen?

15

Sieht die Bundesregierung Bedarf, hierzu selbst Untersuchungen von unabhängigen Sachverständigen zu veranlassen? Falls ja, welche Untersuchungen, und wann will sie sie veranlassen?

16

Sieht die Bundesregierung aufgrund der Zeugenaussagen Wilfried Rindtes Bedarf, selbst anderweitige Nachforschungen zur Stempelproblematik zu veranlassen? Falls ja, welche Nachforschungen, und bis wann will sie sie veranlassen?

17

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das vollständige Abschleifen von Rohrleitungsstempeln in sicherheitsrelevanten Bereichen von der hessischen Atomaufsichtsbehörde genehmigt und dokumentiert werden musste?

18

Liegen der Bundesregierung die diesbezüglichen Dokumente der hessischen Atomaufsicht vor? Falls nein, warum nicht, und wann hat die Bundesregierung sie angefordert?

19

Auf welcher fachlichen Grundlage entschieden die Landes- und die Bundesaufsicht, dass Biblis B nach bzw. trotz der von „Kontraste“ veröffentlichten Hinweise auf eventuelle Sicherheitsmängel im November 2009 wieder anfahren durfte? Welche Untersuchungen wurden hierzu von wem durchgeführt?

20

Welche Aussagen der hessischen Atomaufsicht zur Thematik der Stempelfelder liegen der Entscheidung zum Wiederanfahren von Biblis B zu Grunde?

21

Sind all diese Aussagen – auch nach den in der „Kontraste“-Sendung vom 3. Dezember 2009 vorgetragenen Sachverhalten – noch haltbar (insbesondere im Hinblick auf das behauptete spätere Verschwinden der Stempelfelder)? Falls nein, welche Aussagen sind inwiefern nicht mehr haltbar, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus gegenüber der hessischen Atomaufsicht?

22

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der TÜV Süd ständiger Sachverständiger für Biblis B ist?

23

Wie hat sich der TÜV Süd als ständiger Sachverständiger für Biblis B zur Plausibilität der von RWE erklärten möglichen Ursachen des Verschwindens der Stempel auf den Rohrteilen positioniert?

24

Wurde der TÜV Süd als ständiger Sachverständiger für Biblis B überhaupt zur Klärung der von „Kontraste“ veröffentlichten Stempelfeldproblematik herangezogen? Falls nein, weshalb nicht?

25

Falls die Landesaufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung keine eigene Untersuchung veranlasst hat, aus welchem Grund tat sie dies nicht?

26

Wurde das Wiederanfahren von Biblis B Ende November 2009 ausschließlich auf Basis von Informationen und Unterlagen genehmigt, die RWE der Landes- bzw. Bundesaufsicht zur Verfügung gestellt hat, also der Informationen und Unterlagen, die die möglichen Varianten zum Verschwinden der Stempel aufzeigten?

27

Haben sich aus Sicht der Bundesregierung bezüglich der ihr hierzu vorliegenden Unterlagen des Betreibers Unstimmigkeiten ergeben? Falls ja, welche?

28

Haben sich aus Sicht der Bundesregierung bezüglich der ihr hierzu vorliegenden Unterlagen der Landesaufsicht Unstimmigkeiten ergeben? Falls ja, welche?

29

Welchen Untersuchungen wurden die bei der letzten diesjährigen Revision ausgewechselten Rohrteile konkret unterzogen?

30

Sind mit den durchgeführten Untersuchungen umfassende Aussagen bezüglich der Erfüllung aller chemischen und physikalischen Anforderungen an die Rohrleitungen möglich, oder inwiefern ist die Aussagekraft der Untersuchungen beschränkt? Kann mit ihnen insbesondere sicher festgestellt werden, ob die ausgewechselten Rohrteile die erforderliche Festigkeit tatsächlich aufweisen?

31

Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass Biblis B bis zur Klärung aller offenen Fragen im Zusammenhang mit den Rohrleitungsstempeln heruntergefahren wird? Falls nein, weshalb nicht?

32

Liegen der Bundesregierung Hinweise vor, dass auch in anderen deutschen Blöcken solche Stempel auf Rohrteilen fehlen, die beim Bau der Leitungssysteme verpflichtend vorgeschrieben waren? Falls ja, in welchen Kraftwerken, in welchen Systemen und in welchem Umfang?

33

Sieht die Bundesregierung nach diesen Vorfällen (Biblis B: Rohrriss 1995 und Austausch von acht Metern Rohrpeilen 2009) einen Handlungsbedarf, in älteren deutschen Blöcken zu überprüfen, ob auch dort Unsicherheiten im Bereich Stempelfelder aufgetreten sind? Falls nein, weshalb nicht, und falls ja, bis wann plant sie hierzu welche Schritte?

Berlin, den 17. Dezember 2009

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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