Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 17/496
17. Wahlperiode 22. 01. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell,
Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/308 –
Atomkraftwerk Biblis B – Hinweise auf Sicherheitsmängel im Notkühlsystem
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 22. Oktober 2009 berichtete das TV-Magazin „Kontraste“ über Hinweise
auf Sicherheitsmängel im Atomkraftwerk Biblis B, die zum Versagen des
Notkühlsystems, also zum Versagen der Reaktorkühlung führen könnten. Kern des
Problems sind Rohrleitungen, die möglicherweise nicht die erforderliche
Festigkeit bzw. Belastbarkeit aufweisen. Im Jahr 1995 kam es in Biblis B bereits
zum Riss einer mangelhaften Rohrleitung, der zur massiven Freisetzung
radioaktiven Wasserdampfes führte. Brisant daran ist, dass nachträgliche
Untersuchungen ergaben, dass die geborstene Rohrleitung tatsächlich nicht die
erforderliche Festigkeit aufwies. Die Untersuchungsergebnisse standen zudem in
Widerspruch zu den Festigkeitswerten, die das gerissene Rohr laut RWE-
Dokumentation hätte haben müssen.
Laut „Kontraste“ berichtete ein Zeuge, in Biblis B fehlten an Rohrleitungen die
vorgeschriebenen Kennzeichnungen, die dauerhaft Aufschluss über das
Leitungsmaterial und seine Festigkeitskennwerte liefern. Diese in die Rohre
eingestanzten Kennzeichnungen, sogenannte Stempel, sind in den
sicherheitsrelevanten Bereichen von Atomkraftwerken vorgeschrieben, um sicherzustellen,
dass ausschließlich genehmigte Werkstoffe verbaut wurden (im Weiteren
Stempel, Rohrleitungsstempel oder Stempelfelder genannt).
Zunächst bestätigte der Betreiber RWE gegenüber dem Magazin das Fehlen
der Stempel bzw. Stempelfelder mit der Begründung, sie seien beim Bau von
Biblis B nicht erforderlich gewesen. Diese Argumentation erwies sich als
falsch. Ferner musste RWE einräumen, dass in diesem Jahr bei mehreren
Leitungen nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden konnte, ob sie den
Anforderungen entsprechen. Die betreffenden Leitungen seien ausgetauscht, untersucht
und für unbedenklich befunden worden. Dabei ist offen, welches
Untersuchungsverfahren RWE anwandte und ob der Sicherheitszustand der
Leitungen hinreichend geklärt wurde.
Die von RWE geänderte und derzeitige Argumentation lautet, die
Stempelfelder seien ursprünglich vorhanden gewesen, aber heute aus diversen Gründen
nicht mehr sichtbar bzw. vorhanden. Beispielsweise seien sie unter anderem bei Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 20. Januar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/496 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodePrüfungen abgeschliffen worden. Es ist noch unklar, auf welche Weise die
Plausibilität dieser neuen Argumentation überprüft wurde und auf welcher
fachlichen Grundlage die hessische Atomaufsicht und die Bundesatomaufsicht
nach dem „Kontraste“-Beitrag vom 22. Oktober 2009 das Wiederanfahren von
Biblis B genehmigten.
Laut eines weiteren „Kontraste“-Berichts am 3. Dezember 2009 gab es keine
Untersuchungen durch unabhängige Gutachter, um den Hinweisen vor Ort
nachzugehen. Es ist offen, ob die Behörden eigene Prüfungen vornahmen oder
das Anfahren von Biblis B ausschließlich auf Basis der Aussagen und
Dokumente des Betreibers gestatteten. Der Bericht vom 3. Dezember 2009 lieferte
neue Erkenntnisse, die den ursprünglichen Verdacht auf Sicherheitsmängel im
Zusammenhang mit den fehlenden Stempelfeldern weiter erhärten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Hessische Ministerium für Umwelt,
Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) hat dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mitgeteilt,
dass zum Zeitpunkt der Errichtung des Kernkraftwerkes Biblis, Block B
(KWB-B) eine Vorgehensweise und eine Qualitätsüberprüfung etabliert gewesen
sei, die in geeigneter Weise sichergestellt habe, dass in der Anlage nur das
spezifizierte Material eingebaut worden sei. Der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde
lägen keine Erkenntnisse vor, dass es während der Errichtung des Not- und
Nachkühlsystems (TH-System) zu Werkstoffverwechslungen gekommen sei. Es seien
zwischenzeitlich über 180 Prüfungen der chemischen Zusammensetzung von
Bauteilen des TH-Systems durchgeführt worden. In jedem Fall sei nach Angaben
des Anlagenbetreibers der spezifizierte Werkstoff bestätigt worden.
Im Jahr 1996 habe der Anlagenbetreiber insbesondere für wiederkehrende
zerstörungsfreie Prüfungen ein Datenbanksystem (Isomet) zur Dokumentation von
Rohrbauteilen eingeführt, um den Zustand der sicherheitstechnisch relevanten
Rohrleitungssysteme zu dokumentieren. Hierbei sollten alle verfügbaren
Informationen aus der Errichtung berücksichtigt werden. Insbesondere sollten auf der
Basis von Checklisten vorgegebene Daten, dazu gehörten auch die
Stempelfelder, bei der Begehung erfasst und dokumentiert werden. Bei der Begehung habe
sich gezeigt, dass ca. 25 Prozent der Stempelfelder nicht ohne größeren Aufwand
auffindbar oder leserlich waren. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass es nicht
primäres Ziel der Begehungen gewesen sei, mit letzter Konsequenz alle
Stempelfelder aufzufinden.
Diese Stempelfelder mussten nach der Siemens-Spezifikation RE-L 500 auf
angelieferten Rohren vorhanden sein. Bei Abtrennung von Rohrteilen in der
Werkstatt auf dem Anlagengelände musste die Kennzeichnung übertragen
werden (Umstempelung). Dadurch sollte sichergestellt werden, dass es beim
Einbau zu keinen Verwechslungen mit nicht spezifikationsgerechten
Rohrleitungen, die eventuell für andere Systeme vorgesehen waren, kommen konnte. Die
Spezifikation verlangte im Gegensatz zur heute gültigen Regel des
Kerntechnischen Ausschusses (KTA 3211.3, Abschnitt 9.1.1) nicht, dass die Stempelung
nach dem Einbau und der Dokumentation dauerhaft sichtbar bleibt. Allein die
heutigen Schwierigkeiten, die Stempelfelder bei jedem der Rohrbauteile
aufzufinden, haben keine sicherheitstechnische Bedeutung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/496I. Rechtliche Aspekte
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es zum Zeitpunkt der Errichtung
von Biblis B bereits dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprach, in
sicherheitsrelevanten Bereichen beim Einbau von Rohrleitungen an allen
Rohrteilen dauerhafte Stempel anzubringen, die einen eindeutigen
Rückschluss auf die chemischen und physikalischen Eigenschaften des
verwendeten Werkstoffs geben?
Zur Zeit der Errichtung des KWB-B entsprach es der üblichen Praxis, bei
sicherheitsrelevanten Systemen Kennzeichnungen in Form von Stempelfeldern zu
verwenden. Diese Stempelfelder mussten nach der damals gültigen Siemens-
Spezifikation RE-L 500 auf angelieferten Rohren vorhanden sein. Bei Abtrennung von
Rohrteilen in der Werkstatt auf dem Anlagengelände musste die Kennzeichnung
übertragen werden (Umstempelung). Dadurch sollte sichergestellt werden, dass
es beim Einbau zu keinen Verwechslungen mit nicht spezifikationsgerechten
Rohrleitungen, die eventuell für andere Systeme vorgesehen waren, kommen
konnte. Die Spezifikation verlangte im Gegensatz zur heute gültigen Regel des
Kerntechnischen Ausschusses nicht, dass die Kennzeichnung dauerhaft sichtbar
angebracht werden muss. Bei weiteren, nach der Behandlung in der Werkstatt am
konkreten Einbauort vorgenommenen Abtrennungen von gestempelten
Rohrteilen, war ebenfalls keine dauerhaft sichtbare Kennzeichnung vorgeschrieben.
2. War das durchgängige Anbringen von Rohrleitungsstempeln an allen
erforderlichen Stellen aus Sicht der Bundesregierung für die
Betriebsgenehmigung von Biblis B eine rechtliche Verpflichtung?
Inhalt einer Betriebsgenehmigung ist die Gestattung des Betriebsreglements
einer gemäß der Errichtungsgenehmigung erstellten Anlage. Die
Errichtungsgenehmigung enthielt keine Verpflichtung zur dauerhaft sichtbaren Stempelung der
Rohrteile des Not- und Nachkühlsystems. Aufsichtliche Maßnahmen sind bei
wesentlichen Abweichungen von der Errichtungsgenehmigung zu ergreifen. Da
sich die Wesentlichkeit aus der sicherheitstechnischen Bedeutung ergibt, käme
es – selbst wenn die betreffende Teilerrichtungsgenehmigung entsprechende
Stempelungsregelungen enthielte – auf tatsächliche Qualitätsabweichungen
nicht aber auf Dokumentationsmängel an.
3. Welche Konsequenzen ergäben sich für die Betriebsgenehmigung von
Biblis B, falls bei einer oder mehreren Rohrleitungen des Notkühlsystems
tatsächlich nie Stempel angebracht worden sind (unabhängig von
diesbezüglichen Aussagen und Dokumenten des Betreibers)?
Siehe Antwort zu Frage 2.
II. Rohrbruch im Jahr 1995
4. Ist der Bundesregierung der Sachverhalt um das 1995 in Biblis B gerissene
Rohr bekannt?
Sind ihr die anschließenden Untersuchungsergebnisse bekannt?
Der Bundesregierung ist das Ereignis vom 23. Februar 1995 als Ereignis der
Kategorie E mitgeteilt worden. Die wesentlichen Untersuchungsergebnisse
liegen vor. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) hat zum
Sachverhalt der Kühlmittelleckage in der Einspeiseleitung des
Volumenregelsystems (TA-System) im Auftrag des BMU eine Weiterleitungsnachricht erstellt
Drucksache 17/496 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode(WL 01/95) und diese zweimal aufgrund der neueren vorliegenden
Untersuchungsergebnisse durch eine Ergänzung fortgeschrieben (WL 01/95A und
01/95B).
5. Kann die Bundesregierung die Berichterstattung von „Kontraste“ insofern
bestätigen, als sich nach diesem Vorfall herausstellte, dass das gerissene
Rohrteil nicht allen physikalischen Anforderungen entsprochen hat, die
verpflichtend vorgeschrieben waren?
Im Zuge der Untersuchungen des Vorfalls wurde erkannt, dass der Werkstoff
1.4541 geringere Festigkeitskennwerte aufwies, als sie in der zum
Errichtungszeitpunkt der Anlage gültigen Werkstoffnorm spezifiziert waren. Daraufhin
wurden das Volumenregelsystem und das Notkühlsystem einer rechnerischen
Nachbewertung unterzogen. Die Nachbewertung erfolgte anhand der geänderten
geringeren Festigkeitskennwerte. Die Integrität beider Systeme ist auch mit den
tatsächlich erreichten Festigkeitskennwerten sichergestellt.
Für die im Jahr 1995 aufgetretene Leckage im Volumenregelsystem war nicht der
eingesetzte Werkstoff ursächlich. Vielmehr wurde die Leckage aufgrund
hochzyklischer Wechselbelastungen u. a. infolge einer undichten Rückschlagklappe
verursacht. Die Schadensursache wurde beseitigt.
6. Welche wesentlichen Erkenntnisse ergaben die damaligen Untersuchungen
dazu, inwiefern das Rohr
a) allen notwendigen Anforderungen und
b) den zuvor dokumentierten oder über Chargenwerte zugeordneten
Festigkeitswerten
entsprach?
Im Zuge der Ursachenermittlung wurden am betroffenen Rohr aus dem
Werkstoff X10CrNiTi 18 9 (1.4541) neue Zugversuche an vier Proben durchgeführt.
Dabei wurden gegenüber den Mindestkennwerten der damals gültigen Norm
DIN 17440 für diesen Werkstoff Unterschreitungen der mechanisch-
technologischen für die Auslegung maßgebenden Mindestkennwerte für die Festigkeit
festgestellt. Die Streckgrenze wurde um ca. 10 Prozent, die 1-Prozent-
Dehngrenze um ca. 12 Prozent und die Zugfestigkeit um ca. 4 Prozent unterschritten.
Dagegen wurden die Mindestkennwerte für die Bruchdehnung überschritten.
a) Zum Nachweis der ausreichenden Tragfähigkeit der betroffenen Rohre
wurden Spannungsanalysen für alle Betriebsstufen durchgeführt. Dabei wurden
die verminderten Festigkeitskennwerte sowie die tatsächlich vorhandenen
geometrischen Werte (z. B. Wanddicken, Toleranzen) herangezogen. Die
Analysen zeigten, dass die Spannungsgrenzen eingehalten wurden.
b) Die Werte der Abnahme-Zugversuche für das betroffene Los lagen über den
1995 gemessenen Festigkeitskennwerten.
7. Welche der damaligen Prüfungsunterlagen liegen der Bundesregierung
heute noch vor bzw. können von ihr eingesehen werden?
Ist sie bereit, sie dem Parlament zur Verfügung zu stellen, und falls nein,
weshalb nicht?
Zu den Empfehlungen der Weiterleitungsnachricht 01/95B vom 28. Februar
1997 wurde durch den VGB-Arbeitskreis „Werkstofftechnik, nuklear“ eine
Stellungnahme erarbeitet, die dem RSK-Ausschuss „Druckführende Komponenten“
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/496für seine Sitzung am 21. Juli 1998, TOP „Kennwertunterschreitung Austenit“,
vorgelegt wurde. Diese Unterlage enthält insbesondere umfangreiche,
anlagenübergreifende Informationen zu den Nacherprobungen an
betriebsbeanspruchtem Material und Lagermaterial sowie zur statistischen Auswertung der
Anlagendokumentation und der allgemeinen Abnahmewerte.
Die vollständigen damaligen Prüfungsunterlagen liegen der zuständigen
hessischen Aufsichtsbehörde vor.
8. Welche Konsequenzen wurden damals aus den Untersuchungsergebnissen
gezogen?
Wurden Überprüfungen anderer Rohrleitungen vorgenommen, und falls ja,
mit welchen konkreten Überprüfungsmethoden gelangte man zu welchen
Erkenntnissen?
Als Konsequenz aus dem meldepflichtigen Ereignis einer Leckage im
Volumenregelsystem von Biblis B wurden sowohl das Volumenregelsystem (TA-System)
als auch das Not- und Nachkühlsystem (TH-System) rechnerisch nachbewertet.
Die Nachbewertung erfolgte auf der Grundlage der geringeren
Festigkeitskennwerte. Die Integrität beider Systeme ist danach auch mit den heute gültigen
geringeren Festigkeitskennwerten sichergestellt.
Die GRS hat, in der zweiten Ergänzung der Weiterleitungsnachricht (WL 01/95B)
festgestellt, dass Spannungsüberschreitungen in dem Maße, wie sie sich aus
ungünstigen Annahmen der Kennwertunterschreitung ergeben können, keine
wesentliche sicherheitstechnische Bedeutung zukommt. Die Bewertung der
GRS ergab, dass die Integrität der Rohrleitungen aus diesem Werkstoff durch die
abgesenkten Werkstoffkennwerte, sowohl für Beanspruchungen des
Anlagenbetriebes als auch für die Beanspruchungen bei Störfällen, nicht in Frage gestellt
ist.
In der Weiterleitungsnachricht (WL 01/95) wurden die Maßnahmen des
Betreibers zusammengefasst. Danach hat der Betreiber beantragt, das schadhafte
Rohrleitungsstück auszutauschen. In der Anlage selbst wurden bzw. werden als
weitere Maßnahmen die
– Überprüfung benachbarter Bereiche (Härte und Rissfreiheit) an der
Schadensstelle,
– Überprüfung vergleichbarer Rohrleitungen sowie eine
– Schwingungsüberwachung der entsprechenden Stellen bei Inbetriebnahme
vorgesehen.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der nach dem
Rohrleitungsbruch von 1995 gewonnenen Erkenntnisse die Belastbarkeit der
RWE-Dokumentation bezüglich der Rohrleitungskennwerte in Biblis B?
Die 1995 in der Einspeiseleitung des Volumenregelsystems des KWB-B
aufgetretene Leckage ist durch nicht vorhergesehene thermische
Wechselbeanspruchung entstanden. Im Zusammenhang mit der Ursachenklärung wurde auch eine
Nacherprobung der mechanisch-technologischen Kennwerte vorgenommen.
Dabei ergaben sich für die betreffende und eine weitere untersuchte Charge
Abweichungen sowohl von den Abnahmewerten als auch von den
Mindestanforderungen der damals gültigen Norm DIN 17440. Diesen Sachverhalt hat die GRS
in der Weiterleitungsnachricht 01/95B ausführlich dargestellt,
sicherheitstechnisch bewertet. Die GRS hat in der Weiterleitungsnachricht 01/95B ausgeführt:
Drucksache 17/496 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode„Es konnte bisher nicht in ausreichender Weise geklärt werden, woraus die
Abweichungen in den Festigkeitskennwerten in dem konkreten Fall resultieren.
Insofern halten wir es für erforderlich, die Datenbasis zu verbreitern.
Zur Abklärung wird empfohlen
– die Anlagendokumentation dahingehend zu überprüfen, welche
Festigkeitskennwerte bei den Abnahmeprüfungen der eingesetzten austenitischen
Rohrleitungen festgestellt wurden,
– die Unterlagen zu ggf. früher vorgenommenen Untersuchungen (z. B. zur
Schadensklärung von Vorkommnissen) daraufhin zu analysieren, ob sich
daraus Hinweise auf von den Abnahmeversuchen abweichende Kennwerte
ergeben,
– aus ggf. noch vorhandenen Ausbauteilen Proben für Zugfestigkeitsversuche
zu entnehmen. Aus den Zugversuchen resultierende Ergebnisse sind mit den
Werten der Abnahmeversuche und den bei der Berechnung zugrunde gelegten
Werten zu vergleichen. Schwerpunktmäßig sollten stranggepresste
Geradrohre herangezogen werden.
Die Daten aus den einzelnen Anlagen könnten von den Betreibern in ihrem
zuständigen, gemeinsamen Arbeitskreis zusammengeführt und bewertet werden.
Der Gesamtumfang der Überprüfungen kann sich an der Aussagekraft der
Ergebnisse ausrichten. Der Umfang der Überprüfungen in den einzelnen Anlagen kann
sich daran orientieren, inwieweit bei der Auslegung die Kennwerte der früheren
Norm DIN 17440 verwendet wurden.
Es liegen zurzeit keine Hinweise vor, wonach vergleichbare Differenzen
zwischen Abnahme- und Nacherprobungswerten auch bei anderen austenitischen
Stählen vorliegen könnten. Es wird jedoch empfohlen, die o. g. beiden ersten
Empfehlungen auch auf den niobstabilisierten Werkstoff 1.4550 anzuwenden.“
Die Abweichungen zwischen den vom Hersteller der Rohrleitungen
bescheinigten Abnahmewerten und den im Rahmen der Nacherprobung ermittelten
Kennwerte lassen keine Rückschlüsse auf die Belastbarkeit der Dokumentation des
Betreibers RWE zu. Ein Zusammenhang zwischen diesem Ereignis und den
möglicherweise fehlenden Stempelfeldern beim TH-System ist nicht erkennbar.
III. Ausmaß der von „Kontraste“ veröffentlichten Stempelproblematik
10. An insgesamt wie vielen Stellen sind nach den Erkenntnissen der
Bundesregierung Rohrleitungsstempel nicht mehr vorhanden oder nicht sichtbar
(bitte differenzieren nach Kraftwerksbereichen und falls nicht anders
möglich, bitte geschätzte Ober- und Untergrenze angeben)?
Das HMUELV hat dem BMU mitgeteilt, dass der Anlagenbetreiber im Jahr 1996
insbesondere für wiederkehrende zerstörungsfreie Prüfungen ein
Datenbanksystem (Isomet) zur Dokumentation von Rohrbauteilen eingeführt habe, um den
Zustand der sicherheitstechnisch relevanten Rohrleitungssysteme zu
dokumentieren. Hierbei sollten alle verfügbaren Informationen aus der Errichtung
berücksichtigt werden. Insbesondere sollten auf der Basis von Checklisten vorgegebene
Daten, dazu gehörten auch die Stempelfelder, bei der Begehung erfasst und
dokumentiert werden. Bei der Begehung habe sich gezeigt, dass ca. 25 Prozent
der Stempelfelder nicht ohne größeren Aufwand auffindbar oder leserlich waren.
Da die Zahl der im Betrachtungsumfang des TH-Systems insgesamt eingebauten
Rohrbauteile bei ca. 1 320 läge, sind dies dann ca. 330 Rohrbauteile.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/49611. Welche dieser Stempel sind laut Betreiber aus welchen Gründen in
welchen Kraftwerksbereichen nicht mehr vorhanden oder nicht sichtbar (bitte
differenzieren nach nicht mehr vorhanden, nicht sichtbar etc.)?
Bei den damaligen Begehungen zeigte sich, dass ca. 25 Prozent der
Stempelfelder nicht ohne größeren Aufwand auffindbar oder leserlich gewesen seien.
Nach Auskunft des HMUELV sei hierbei zu berücksichtigen, dass es nicht
primäres Ziel der Begehungen war, mit letzter Konsequenz alle Stempelfelder
aufzufinden. Darüber hinaus könnten mögliche Gründe für das Nichtauffinden der
Stempelfelder beispielsweise sein:
– erschwerte oder eingeschränkte Zugänglichkeit der Bereiche,
– erhöhte Strahlenbelastung,
– Beschleifung der Bereiche an Schweißnähten für wiederkehrende Prüfungen,
– Verdeckung durch Wanddurchbrüche und Halterungen,
– Abtrennen von Rohrbauteilen zur letzten Anpassung am konkreten Einbauort
(zulässigerweise) ohne Umstempelung.
Eine Aussage zur tatsächlichen Relevanz dieser möglichen Gründe ist damit
nicht getroffen.
Die jeweiligen Ursachen für das Nichtauffinden jedes einzelnen Stempelfeldes
seien nicht weiter untersucht worden. Dies ist aus sicherheitstechnischer Sicht
auch nicht erforderlich. Denn das HMUELV hat bestätigt, dass sich bei den hier
relevanten ca. 1 320 Rohrbauteilen des Not- und Nachkühlsystems mit
Ausnahme von acht Fällen aus der Dokumentation ergäbe, dass zum Zeitpunkt der
Errichtung des Systems Überprüfungen der Rohrleitungsteile im Hinblick auf
eine eindeutige Zuordnung durch Sachverständige durchgeführt und bestätigt
worden sei. Die Unklarheiten seien durch Austausch von Rohrbauteilen (5 Fälle
bezogen auf 8 Meter Rohrleitung) oder der Anpassung der Dokumentation
(3 Fälle, in denen dokumentierte Teile tatsächlich nicht vorhanden waren)
beseitigt worden. Es seien nachträgliche Untersuchungen an den ausgebauten
Rohrbauteilen durchgeführt worden. In jedem Fall sei bestätigt worden, dass die
Rohrbauteile aus dem spezifizierten Werkstoff hergestellt worden waren.
12. Hätten die zum Beispiel unter Schellen versteckten Stempel zum Zeitpunkt
der sicherheitstechnischen Abnahme nach Fertigstellung des
ganzheitlichen Rohrsystems für den Abnehmenden sichtbar sein müssen, um eine
ordnungsgemäße Abnahme überhaupt vollziehen zu können?
Falls nein, warum nicht?
Die Stempel sind im Zuge der Fertigung von Bedeutung. Es muss sichergestellt
sein, dass die Erzeugnisformen im Rahmen des weiteren Zusammenbaus der
Komponenten bestimmungsgemäß verarbeitet werden. Um dies sicherzustellen
werden die Erzeugnisformen mit sichtbaren Stempelungen versehen. Im Zuge
von möglichen Weiterverarbeitungen werden auch Umstempelungen
vorgenommen. Alle hiermit verbundenen Vorgänge werden im Rahmen der
Fertigungsüberwachung und Bauprüfung dokumentiert und sind damit abgeschlossen. Eine
permanente Sichtbarkeit der Stempelungen wird im kerntechnischen Regelwerk
auch heute nicht ausdrücklich gefordert, allerdings, dass die Stempelungen
dauerhaft angebracht sind.
Drucksache 17/496 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie beurteilt die Bundesregierung jeweils die Plausibilität der vom
Betreiber angeführten Gründe für das Nichtmehrauffinden der Stempel?
Welche der Begründungen sind für sie nicht plausibel und weshalb nicht?
Die Bundesregierung hält die Erklärungen des Betreibers und die
Untersuchungsergebnisse des behördlichen Sachverständigen berücksichtigende
Berichterstattung des HMUELV für plausibel.
14. Wie beurteilt sie die Relevanz der im „Kontraste“-Beitrag vom 3.
Dezember 2009 enthaltenen Aussagen des Zeugen Wilfried Rindte, dass er zwar
eingestanzte Ziffern (z. B. solche zu Montagezwecken) auf Rohrteilen
gesehen habe aber keine Stempel und keine möglichen Abschleifungen von
Stempeln?
Welche Konsequenzen beabsichtigt sie, daraus zu ziehen?
Für die Position von Stempelfeldern auf den Rohrbauteilen gibt es keine
Festlegungen im Regelwerk.
Nach Bericht der hessischen Aufsichtsbehörde ist es möglich, dass die Stempel
zum Zeitpunkt der Errichtung an verschiedenen Stellen (z. B. an
Rohrleitungsenden) aufgebracht worden seien. Bei wiederkehrenden Prüfungen, die nach
Regelwerk bzw. aufgrund von Anforderungen aus der atomrechtlichen
Genehmigung erforderlich seien, würden u. a. auch Prüfungen von Schweißnähten und
des anschließenden Grundmaterials durchgeführt. Die sicherheitstechnisch
erforderlichen Prüfungen sind im Prüfhandbuch (PHB) des Blockes B festgelegt.
Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen ist eine Oberfläche, die
optimale Prüfvoraussetzungen bietet. Da nach der Montage der Rohrleitung dem
Stempelfeld keine Bedeutung mehr zukommt, könne dies dazu führen, dass auch
Schleifmaßnahmen im Bereich von Stempelfeldern stattfänden. Für Prüfungen
am TH-System seien bis zum Jahr 1996 mindestens an 635 Prüfstellen
Beschleifungen zur Prüfvorbereitung durchgeführt worden.
15. Sieht die Bundesregierung Bedarf, hierzu selbst Untersuchungen von
unabhängigen Sachverständigen zu veranlassen?
Falls ja, welche Untersuchungen, und wann will sie sie veranlassen?
Die atomrechtliche Aufsicht über Kernkraftwerke wird als Auftragsverwaltung
durch die Länder ausgeführt. Das BMU kann der Landesbehörde im Rahmen der
Bundesaufsicht zwar verbindliche Weisungen zu bestimmten Sach- oder
Rechtsfragen erteilen; die Aufsicht über Kernkraftwerke, z. B. durch Inspektionen,
nimmt die jeweiligen Landesbehörden durch ihre Aufsichtsbeamte wahr.
Das BMU bewertet im Rahmen seiner Aufgaben seit 2007 neben zahlreichen
Vorwürfen auch das Stempelfeldproblem. Unter Berücksichtigung einer
damaligen Stellungnahme des Öko-Instituts sieht das BMU in den nicht sichtbaren
oder fehlenden Stempelfeldern keine sicherheitstechnische Relevanz.
16. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Zeugenaussagen Wilfried Rindtes
Bedarf, selbst anderweitige Nachforschungen zur Stempelproblematik zu
veranlassen?
Falls ja, welche Nachforschungen, und bis wann will sie sie veranlassen?
Siehe Antwort zu Frage 15.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/49617. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das vollständige Abschleifen
von Rohrleitungsstempeln in sicherheitsrelevanten Bereichen von der
hessischen Atomaufsichtsbehörde genehmigt und dokumentiert werden
musste?
Das HMUELV berichtet, dass bei wiederkehrenden Prüfungen auch Prüfungen
von Schweißnähten und des anschließenden Grundmaterials durchgeführt
würden. Voraussetzung für die Durchführung von Prüfungen gemäß dem
Prüfhandbuch sei eine Oberfläche, die optimale Prüfvoraussetzungen biete. Da nach der
Montage der Rohrleitung dem Stempelfeld aufgrund der Dokumentation keine
Bedeutung mehr zukomme, könnten auch Schleifmaßnahmen im Bereich von
Stempelfeldern stattfinden. Auswirkungen auf die Wanddicken der
Rohrleitungen würden bewertet.
Gemäß kerntechnischem Regelwerk (KTA 3211.3, Abschnitt 9.1.1) muss der
Hersteller die Erhaltung der Kennzeichnung während der Verarbeitung
sicherstellen und diese dauerhaft anbringen. Anforderungen zur Verfahrensweise beim
Verlust der Kennzeichnung im späteren Betrieb, z. B. durch Abschleifen, enthält
das kerntechnische Regelwerk nicht.
Das Beschleifen von Schweißnähten ist bei wiederkehrenden Prüfungen zur
Herstellung von Oberflächen, die optimale Prüfvoraussetzungen bieten müssen,
vorgeschrieben. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Die Durchführung von
wiederkehrenden Prüfungen ist zu dokumentieren.
Das BMU hat keinen Grund, die Angaben der zuständigen Aufsichtsbehörde in
Zweifel zu ziehen.
18. Liegen der Bundesregierung die diesbezüglichen Dokumente der
hessischen Atomaufsicht vor?
Falls nein, warum nicht, und wann hat die Bundesregierung sie
angefordert?
Nach Auskunft der hessischen Aufsichtsbehörde seien für Prüfungen am
Notkühlsystem bis zum Jahr 1996 mindestens an 635 Prüfstellen Beschleifungen zur
Prüfvorbereitung durchgeführt worden.
Die dabei angelegten Prüfprotokolle enthalten im Wesentlichen Informationen
zu den Prüfergebnissen und keine Angaben zu Beschleifungen von
Stempelfeldern. Die vollständigen Prüfungsunterlagen werden gemäß den einschlägigen
Vorschriften vom Betreiber dokumentiert und von der zuständigen
Aufsichtsbehörde kontrolliert.
Dem BMU liegen die Dokumente nicht vor. Eine Anforderung ist nicht
vorgesehen.
19. Auf welcher fachlichen Grundlage entschieden die Landes- und die
Bundesaufsicht, dass Biblis B nach bzw. trotz der von „Kontraste“
veröffentlichten Hinweise auf eventuelle Sicherheitsmängel im November 2009
wieder anfahren durfte?
Welche Untersuchungen wurden hierzu von wem durchgeführt?
Das BMU hat 2007 zahlreiche Vorwürfe hinsichtlich des KWB-B auf ihre
sicherheitstechnische Relevanz bewerten lassen. Dabei hat das Öko-Institut aufgrund
einer Plausibilitätsbetrachtung den fehlenden Stempelfeldern keine Relevanz
bescheinigt. Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Dr. Norbert Röttgen, hat sich unmittelbar nach seinem Amtsantritt persönlich in
die Aufklärung möglicher Zweifel an der Rohrleitungsqualität des Not- und
Drucksache 17/496 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeNachkühlsystems des KWB-B eingeschaltet. Die für den 3. November 2009
vorgesehene Aufnahme des Betriebs wurde zur Klärung von Fragen der
Bundesaufsicht bis zum 12. November 2009 verschoben.
Als Informationsgrundlage für das Wiederanfahren von Biblis B dienten der
Bundesaufsicht insbesondere folgende Aussagen der zuständigen
Aufsichtsbehörde und deren behördlich hinzugezogenen Sachverständigen (TÜV Süd):
1. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass während der Errichtung des
Kernkraftwerks Biblis B zerschnittene Rohrteile, die im TH-System eingebaut
sind, nicht ordnungsgemäß umgestempelt wurden.
2. Das heutige Fehlen von Stempelfeldern auf Teilen des TH-Systems hat
plausible Erklärungen; deshalb ist das Fehlen kein Indiz für unzureichende
Qualität der Rohre.
3. Es war während der Errichtung von Biblis B ein verbindliches
Dokumentationssystem vorhanden, wonach die Qualität der tatsächlich eingebauten
Bauteile geprüft und dokumentiert wurde.
4. Aus der Dokumentation ergibt sich eine eindeutige Zuordnung der ca. 1 320
Rohrbauteile des TH-Systems zu den Werkstoffzeugnissen. Nach Angaben
des TÜV Süd sei diese Zuordnung allerdings für acht dieser Rohrbauteile
nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehbar gewesen. Das HMUELV hat der
Bundesaufsicht vor dem Wiederanfahren bestätigt, dass in der
Anlagenrevision 2009 die Rohrbauteile des TH-Systems ausgetauscht worden seien, für
die eine Zuordnung zum Abnahmeprüfzeugnis aus der Dokumentation nicht
klar nachvollziehbar gewesen sei. Somit sei die eindeutige Zuordnung
zwischen Werkstoffzeugnissen und Rohrbauteilen im TH-System gegeben.
Damit lag vor dem Wiederanfahren eine ausreichende Beantwortung der offenen
Fragen bezüglich fehlender Stempelung des Notkühlsystems des KWB-B vor, so
dass das BMU mit Schreiben vom 12. November 2009 bestätigt hat, dass es keine
Einwände gegen das Wiederanfahren habe.
20. Welche Aussagen der hessischen Atomaufsicht zur Thematik der
Stempelfelder liegen der Entscheidung zum Wiederanfahren von Biblis B zu
Grunde?
Siehe Antwort zu Frage 19.
21. Sind all diese Aussagen – auch nach den in der „Kontraste“-Sendung vom
3. Dezember 2009 vorgetragenen Sachverhalten – noch haltbar
(insbesondere im Hinblick auf das behauptete spätere Verschwinden der
Stempelfelder)?
Falls nein, welche Aussagen sind inwiefern nicht mehr haltbar, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus gegenüber der
hessischen Atomaufsicht?
Die Aussagen der hessischen Atomaufsicht die der Bundesaufsicht als
Informationsgrundlage für das Wiederanfahren von Biblis B dienten (siehe Antwort zu
Frage 19) sind weiterhin haltbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/49622. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der TÜV Süd ständiger
Sachverständiger für Biblis B ist?
Das HMUELV hat mit der TÜV Süd Industrie Service GmbH für Block B des
Kernkraftwerkes Biblis einen Vertrag über dauernde
Sachverständigentätigkeiten nach § 20 des Atomgesetzes abgeschlossen, der noch in Kraft ist.
23. Wie hat sich der TÜV Süd als ständiger Sachverständiger für Biblis B zur
Plausibilität der von RWE erklärten möglichen Ursachen des
Verschwindens der Stempel auf den Rohrteilen positioniert?
Die möglichen Gründe für das Nichtauffinden der Stempelfelder sind nach
Auffassung des TÜV Süd plausibel.
24. Wurde der TÜV Süd als ständiger Sachverständiger für Biblis B überhaupt
zur Klärung der von „Kontraste“ veröffentlichten Stempelfeldproblematik
herangezogen?
Falls nein, weshalb nicht?
Bei der Prüfung und Bewertung der von „Kontraste“ veröffentlichten Vorwürfe
im Zusammenhang mit den Stempelfeldern war der TÜV Süd als
Sachverständiger nach § 20 des Atomgesetzes von der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde
hinzugezogen worden.
25. Falls die Landesaufsicht nach Kenntnis der Bundesregierung keine eigene
Untersuchung veranlasst hat, aus welchem Grund tat sie dies nicht?
Das HMUELV hat sowohl eigene Untersuchungen durchgeführt als auch
Sachverständige nach § 20 des Atomgesetzes eingeschaltet.
26. Wurde das Wiederanfahren von Biblis B Ende November 2009
ausschließlich auf Basis von Informationen und Unterlagen genehmigt, die RWE der
Landes- bzw. Bundesaufsicht zur Verfügung gestellt hat, also der
Informationen und Unterlagen, die die möglichen Varianten zum Verschwinden der
Stempel aufzeigten?
Das Wiederanfahren bedurfte keiner behördlichen Genehmigung. Im Übrigen
siehe Antwort zu Frage 19 und 25.
27. Haben sich aus Sicht der Bundesregierung bezüglich der ihr hierzu
vorliegenden Unterlagen des Betreibers Unstimmigkeiten ergeben?
Falls ja, welche?
Der Bundesregierung liegen nur Unterlagen des Betreibers vor, die ihr von der
hessischen Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt wurden. Aus diesen
Unterlagen sind keine Unstimmigkeiten für die Bundesaufsicht erkennbar.
Drucksache 17/496 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Haben sich aus Sicht der Bundesregierung bezüglich der ihr hierzu
vorliegenden Unterlagen der Landesaufsicht Unstimmigkeiten ergeben?
Falls ja, welche?
Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich aus den vom HMUELV erbetenen
Angaben im Ergebnis keine Unstimmigkeiten.
29. Welchen Untersuchungen wurden die bei der letzten diesjährigen Revision
ausgewechselten Rohrteile konkret unterzogen?
Nach Bericht des HMUELV wurde an den ausgebauten Rohrbauteilen eine
Werkstoffbestimmung mittels einer Röntgenfluoreszenz-Analyse vorgenommen
sowie die Wanddicke mittels Ultraschall ermittelt. Die Untersuchungen haben
den Einsatz des spezifizierten Werkstoffs bestätigt.
30. Sind mit den durchgeführten Untersuchungen umfassende Aussagen
bezüglich der Erfüllung aller chemischen und physikalischen Anforderungen
an die Rohrleitungen möglich, oder inwiefern ist die Aussagekraft der
Untersuchungen beschränkt?
Kann mit ihnen insbesondere sicher festgestellt werden, ob die
ausgewechselten Rohrteile die erforderliche Festigkeit tatsächlich aufweisen?
Die hessische Aufsichtsbehörde berichtet, dass Prüfungen, die beim Ausbau von
Werkstoffen durchzuführen seien, in Abhängigkeit von den jeweils definierten
Untersuchungszielen im Einzelfall festgelegt würden. Ziel der genannten
Untersuchungen sei es, Werkstoffverwechslungen auszuschließen. Eine Überprüfung
der chemischen Zusammensetzung stelle dabei ein gängiges Verfahren dar, um
den eingesetzten Werkstoff zu identifizieren und somit
Werkstoffverwechslungen auszuschließen.
Eine Ermittlung weiterer physikalischer Eigenschaften, wie z. B. der
Festigkeitskennwerte sei nicht Teil der Untersuchungen gewesen. Die Erkenntnisse, die sich
aus den Untersuchungen zum Schaden an der TA-Rohrleitung (VB 03/95)
bezüglich einzelner Unterschreitungen der Festigkeitskennwerte ergäben, würden
unabhängig von den v. g. Untersuchungen bereits im Rahmen der rechnerischen
Analysen berücksichtigt und die ausreichende Festigkeit der
Rohrleitungssysteme sei bestätigt worden.
31. Hält die Bundesregierung es für notwendig, dass Biblis B bis zur Klärung
aller offenen Fragen im Zusammenhang mit den Rohrleitungsstempeln
heruntergefahren wird?
Falls nein, weshalb nicht?
Mit den Berichten des HMUELV liegt der Bundesregierung eine ausreichende
Beantwortung der offenen Fragen bezüglich fehlender Stempelung des
Notkühlsystems von Biblis B vor. Die Bundesregierung sieht damit bezüglich der
fehlenden Stempelfelder keinen Zustand, aus dem sich Gefahren ergeben können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/49632. Liegen der Bundesregierung Hinweise vor, dass auch in anderen deutschen
Blöcken solche Stempel auf Rohrteilen fehlen, die beim Bau der
Leitungssysteme verpflichtend vorgeschrieben waren?
Falls ja, in welchen Kraftwerken, in welchen Systemen und in welchem
Umfang?
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass in anderen deutschen
Kernkraftwerken vorgeschriebene Stempelungen fehlen könnten.
33. Sieht die Bundesregierung nach diesen Vorfällen (Biblis B: Rohrriss 1995
und Austausch von acht Metern Rohrteilen 2009) einen Handlungsbedarf,
in älteren deutschen Blöcken zu überprüfen, ob auch dort Unsicherheiten
im Bereich Stempelfelder aufgetreten sind?
Falls nein, weshalb nicht, und falls ja, bis wann plant sie hierzu welche
Schritte?
Unter der Voraussetzung, dass während der Errichtung eines Systems in einem
Kernkraftwerk eine qualitätsgesicherte Dokumentation erstellt wurde, hat das
heutige Fehlen von Stempelfeldern keine sicherheitstechnische Bedeutung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]