[Deutscher Bundestag Drucksache 17/512
17. Wahlperiode 22. 01. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg),
Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/335 –
Vorhaben der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Vereinten Nationen haben 2010 zum Jahr der biologischen Vielfalt erklärt.
Allerdings ist schon heute klar: Weder die Weltgemeinschaft noch die
Europäische Union noch die Bundesrepublik Deutschland werden ihre für 2010
gesteckten Ziele – den Verlust an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren
bzw. vollständig zu stoppen – auch nur annähernd erreichen.
2010 muss dazu genutzt werden, die Weltbevölkerung dafür zu sensibilisieren,
welche Auswirkungen der Verlust an Biodiversität nicht nur auf die Natur und
den Naturhaushalt, sondern auch auf die globalen sozialen Gefüge hat, und die
weltweiten Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt deutlich zu
erhöhen.
Deutschland, das bis zum Oktober 2010 noch den Vorsitz der UN-Konvention
zur biologischen Vielfalt (CBD) innehat, steht hier doppelt in der Pflicht. Es
muss zum einen seine nationalen, europäischen und globalen Anstrengungen
zum Biodiversitätsschutz intensivieren und zum anderen dafür Sorge tragen,
dass das nächste Vertragsstaatentreffen der CBD ein Erfolg wird.
1. Welche Konsequenzen für ihr nationales, europäisches und internationales
Engagement im Bereich des Schutzes der biologischen Vielfalt zieht die
Bundesregierung aus den Ergebnissen des in diesem Herbst im Rahmen von
„The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ („Die Ökonomie von
Ökosystemen und der Biodiversität“) vorgestellten „TEEB Climate Issues
update“ und des „TEEB for policy makers“?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17.
Legislaturperiode finden sich konkrete Maßnahmen, die auch die Ergebnisse der TEEB-
Studie berücksichtigen. Daneben finden sich in der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt eine Reihe von Maßnahmen, deren Umsetzung zugleich den
Ergebnissen der TEEB-Studie Rechnung trägt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 20. Dezember 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/512 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse
des von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft im September
veranstalteten High-Level-Meetings „Visions for Biodiversity beyond 2010“ für die
Formulierung eines Post-2010-Ziels, und wie bewertet die Bundesregierung
diese Ergebnisse?
Die Bundesregierung prüft die Ergebnisse des Treffens in Strömstad, sieht diese
aber grundsätzlich als einen wichtigen weiterführenden Beitrag in den auf EU
und internationaler Ebene laufenden Diskussionen zur Ausrichtung der
Biodiversitätspolitik nach 2010.
3. a) Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung ihrer
Initiative für eine international wirksame Nachhaltigkeitszertifizierung für
Biomasse jeglicher Nutzungsform?
b) Welche Kriterien muss eine solche Nachhaltigkeitszertifizierung nach
Ansicht der Bundesregierung abdecken, und wie könnten Zertifizierung
und Kontrolle organisiert werden?
c) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und die Biomasse-
Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe?
Die Fragen 3a, 3b und 3c werden zusammen beantwortet.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, Initiativen für eine international wirksame
Nachhaltigkeitszertifizierung zu ergreifen, die sowohl die energetische Nutzung der
Biomasse erfassen als auch die Nutzung für Lebens- und Futtermittel. Die
Bundesregierung hat noch nicht entschieden, wie dieses umgesetzt werden kann und
wird zunächst prüfen, welche Optionen für die Entwicklung einer international
wirksamen Nachhaltigkeitszertifizierung unter Berücksichtigung der
völkerrechtlichen und EU-rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere WTO-
Recht) gegeben sind.
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung – BioSt-NachV – vom 23. Juli
2009 legt fest, dass nicht nachhaltig hergestellte flüssige Biomasse künftig nicht
mehr nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergütet werden kann. Die
Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung – Biokraft-NachV – vom 30. September
2009 stellt sicher, dass künftig nur noch Biokraftstoffe, die nachhaltig hergestellt
werden, steuerlich begünstigt oder auf die Biokraftstoffquote angerechnet
werden können.
Die beiden Rechtsverordnungen dienen der Einhaltung der
Nachhaltigkeitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April
2009. Sie enthalten darüber hinaus umfangreiche Vorgaben für die
Nachweisführung und für den hierzu erforderlichen Aufbau entsprechender Strukturen
(Anerkennung von Zertifizierungssystemen und -stellen).
Die ersten Ergebnisse aus der Anwendung der beiden Rechtsverordnungen
werden frühestens 2011 vorliegen. Dann wird zu prüfen sein, inwieweit die
erwarteten Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit importierter Biomasse Erfolg haben.
Die nachhaltige Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln wird darüber
hinaus auf EU-Ebene im Rahmen des präferierten Marktzugangs bereits
honoriert, indem Produkte aus Entwicklungsländern, die unter anderem die
einschlägigen Bestimmungen internationaler Umweltabkommen einhalten, zollfreien
Marktzugang erhalten. Dieses APS+ (APS: Allgemeines Präferenzsystem) ist
ein wichtiger Anreiz, den Schutz der biologischen Vielfalt auch in Drittländern
zu unterstützen ohne entwicklungshemmende Handelsbeschränkungen
aufzubauen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/512d) Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit einer
Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse auch Vorschläge unterbreiten, wie dem
Gründlandumbruch in Deutschland Einhalt geboten werden kann, der im
Zusammenhang mit der Errichtung von Biogasanlagen und dem Fehlen
wirtschaftlich tragfähiger Nutzungsformen in Deutschland
unvermindert anhält?
Nein. Nach den maßgebenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zum
Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem sind jedoch in Regionen, in
Deutschland sind dies die Bundesländer, in denen sich der Dauergrünlandanteil um mehr
als 5 Prozent gegenüber dem Basiswert des Jahres 2003 verringert, Maßnahmen
zu ergreifen, die den Grünlandumbruch reglementieren und begrenzen. Sollte es
trotz dieser Maßnahmen zu einem weiteren Rückgang des Dauergrünlandanteils
um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Basiswert kommen, müssen die
Bundesländer Zahlungsempfänger (Landwirte), die umgebrochenes Dauergrünland
bewirtschaften, verpflichten, dieses wieder einzusäen oder neues Dauergrünland
auf anderen Flächen anzulegen.
Die Bundesregierung wird bei der Biomasseverstromung organische Reststoffe
gegenüber nachwachsenden Rohstoffen stärker gewichten. Die Bundesregierung
strebt im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik an, dass der
Erhalt von Grünlandgebieten auch in Zukunft ausreichend bei der Förderung
berücksichtigt wird.
4. Wie wird die Bundesregierung die Umweltbildung über den Schutz der
biologischen Vielfalt fördern, und in welchem Umfang sollen dafür
Finanzmittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden?
Die Bundesregierung unterstützt mit vielfältigen Aktivitäten die UN-Dekade
„Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2005 bis 2014). Sie hat die Zielsetzung
dieser Dekade, insbesondere die Förderung von Gestaltungskompetenz, d. h. der
Erwerb der Fähigkeit, die Zukunft der Gesellschaft im persönlichen
Einflussbereich in Hinblick auf wirtschaftlich solide sowie sozial und ökologisch gerechte
Verhältnisse mitzugestalten, unter anderem konzeptionell in den
Umsetzungsprozess der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) integriert. Im
Aktionsfeld „Bildung und Information“ der Strategie (NBS, Kapitel C 14) sind
zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der gesellschaftsbezogenen
Handlungsziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt für die Ebenen EU/Bund, Länder/
Kommunen und weitere Akteure differenziert aufgelistet.
Die Realisierung dieser sowie auch darüber hinausgehender Maßnahmen zur
Integration des Themenfeldes Sicherung der biologischen Vielfalt in die Bildung
für nachhaltige Entwicklung wird seitens des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) – aus Gründen der Zuständigkeit insbesondere für den außerschulischen
Bereich – durch Finanzmittel aus verschiedenen Haushaltstiteln (vor allem F+E,
Verbändeförderung, Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen) sichergestellt.
Im Rahmen der Angebote des BMU-Bildungsservice wird die Umweltbildung
über den Schutz der biologischen Vielfalt kontinuierlich gefördert. Die „Zahl der
Woche“ (
www.bmu.de/41690) greift beispielsweise regelmäßig Themen aus
dem Bereich „biologische Vielfalt“ auf. Die Grundschul-Bildungsmaterialie
„Biologische Vielfalt“ wurde im Dezember 2009 mit einer Auflage von 30 000
Exemplaren nachgedruckt. Die Kosten beliefen sich auf 14 785 Euro zuzüglich
Mehrwertsteuer. Zurzeit wird auch die Bildungsmaterialie „Entdecke die
Zukunft – UNESCO-Biosphärenreservate in Deutschland“ aktualisiert.
Im Bereich des BMU werden darüber hinaus jährlich Fördermittel aus der
Verbändeförderung des BMU unter anderem für Umweltbildungsprojekte bereit-
Drucksache 17/512 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodegestellt. Für die Folgejahre wurden aus der Verbändeförderung, für bereits
laufende Projekte, die sich mit der Umweltbildung konkret zur Biodiversität
beschäftigen, insgesamt folgende Fördermittelsummen bewilligt:
2010: 227 603 Euro
2011: 29 648 Euro
Insgesamt: 257 251 Euro.
Da über den Bundeshaushalt 2010 noch nicht entschieden wurde, können derzeit
keine weitergehenden Aussagen über Titelansatz und damit den Umfang der in
Zukunft zur Verfügung stehenden Fördermittel für diesen Zweck im Rahmen der
Verbändeförderung getroffen werden.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
fördert die Infrastruktur und einzelne Maßnahmen, Kurse und Arbeitstagungen
der ökologischen Jugendverbände (Naturschutzjugend, Naturfreundejugend,
BUND-Jugend) mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
(KJP, Kapitel 17 02 Titel 684 11). Für 2010 ist ein Förderbetrag von insgesamt
400 000 Euro vorgesehen. Vorrangig soll durch die Förderung den Verbänden
die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen der Autonomie eigene
Maßnahmen zu verbandsinternen Schwerpunkten durchzuführen.
In vielen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten Biodiversitätsforschungsprojekten und -programmen gibt es
Teilprojekte, die explizit auf den Bereich Umweltbildung/Kapazitätsaufbau
abzielen, um das in Forschungsprojekten generierte Fachwissen zu übersetzen und der
Gesellschaft leicht zugänglich zu machen. So wird beispielsweise im BIOLOG-
Projekt DIVA das Wissen zu Grünlandökosystemen speziell für Schulklassen
und den Unterricht aufgearbeitet. Weitere Beispiele sind die Erstellung von
Wissensatlanten zur nationalen Biodiversität für Schulen und Behörden in
Schwellen- und Entwicklungsländern sowie Wanderausstellungen für die breite
Öffentlichkeit. Auch in zukünftigen Biodiversitätsprojekten wird der Aspekt der
Umweltbildung integraler Bestandteil der Projekte sein.
Im Rahmen der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit wird im
Rahmen vieler bilateraler Maßnahmen aber auch im Rahmen der
entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Deutschland die Umweltbildung über den Schutz
der biologischen Vielfalt gefördert. Eine genaue Bezifferung des finanziellen
Engagements ist nicht möglich, da diese Maßnahmen überwiegend in
weitreichendere Programme integriert sind.
Für das UN-Jahr der biologischen Vielfalt 2010 plant das Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter dem Motto
„Biologische Vielfalt – Schutz durch Nutzung“ eine Reihe von Aktionen und
Veranstaltungen zur Aufklärung und Bildung der Verbraucher zur biologischen
Vielfalt für die Ernährungs-, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, der so
genannten Agrobiodiversität (
http://www.bmelv.de/cln_181/SharedDocs/Stan-
dardartikel/Landwirtschaft/Klima-und-Umwelt/BioVielfalt/JahrDerBiologischen
Vielfalt2010.html?nn=309766).
Das BMELV hat für das Jahr 2010 unter anderem Mittel in Höhe von 450 000
Euro für die Konzeption und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie zur
Agrobiodiversität, die der Stärkung des Problembewusstseins der Öffentlichkeit
und der Verbraucher bezüglich der Bedeutung und der Gefährdung der
biologischen Vielfalt für die Ernährungs-, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
dient, vorgesehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5125. a) Welche freiwilligen Programme will die Bundesregierung zu der von ihr
geplanten Stärkung der Partnerschaft zwischen Landwirtschaft,
Naturschutz und Umweltschutz initiieren?
b) Mit welchem Finanzierungsmechanismus sollen diese Programme
ausgestattet werden?
Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet.
Vertragsnaturschutzprogramme werden bereits jetzt auf verschiedenen
Verwaltungsebenen und mit unterschiedlichsten Finanzierungsmodalitäten angeboten.
Eine besondere Rolle spielt dabei die Finanzierung aus Mitteln der 2. Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik der EU.
Zur Stärkung der Kooperation zwischen Landnutzung und Naturschutz dient
auch das novellierte Bundesnaturschutzgesetz, das am 1. März 2010 in Kraft
treten wird. Danach soll bei Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege vorrangig geprüft werden, ob der Zweck mit angemessenem Aufwand
auch durch vertragliche Vereinbarungen erreicht werden kann. Darüber hinaus
sollen die zuständigen Behörden nach Möglichkeit Landwirte und
Landschaftspflegeverbände mit der Ausführung von landschaftspflegerischen Maßnahmen
beauftragen. Dies wird zu einer weiteren Stärkung der Partnerschaft zwischen
Landwirtschaft und Natur- und Umweltschutz führen.
6. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund des gescheiterten 2010-
Ziels zum Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt ihre selbstgesetzten
ambitionierten Ziele beim Arten- und Naturschutz erreichen, und wo sieht
die Bundesregierung die Ursachen für das Scheitern?
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt sind konkrete Ziele und
Maßnahmen festgehalten, deren Umsetzung zum Stopp des Verlustes an
biologischer Vielfalt beitragen soll. Die Bundesregierung hält an der Umsetzung
dieser Strategie fest. In der Strategie sind auch die Ursachen des Verlustes an
biologischer Vielfalt beschrieben. Diese sind sehr vielfältig. Eine erfolgreiche
Politik zum Erhalt der biologischen Vielfalt muss breit angelegt und langfristig
ausgerichtet sein.
7. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem
fortschreitenden Flächenverbrauch und dem Verlust der Biodiversität?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
Reduzierung des Flächenverbrauchs?
Für die biologische Vielfalt sind besiedelte wie auch unbesiedelte Flächen von
Bedeutung. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr führt vor
allem dann zu einem Verlust der biologischen Vielfalt, wenn sie mit
Zerschneidungswirkungen verbunden ist.
Deshalb wird die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen
gezielte Maßnahmen ergreifen, um den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren
und der Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und der Verdichtung im
Innenbereich Vorrang zu geben vor Entwicklungen im Außenbereich.
Steuerungsinstrumente wie Brachflächenkataster und Managementpläne sowie ein
zoniertes Satzungsrecht der Kommunen und weitere finanzielle
Anreizinstrumente sollen im Hinblick auf ihre Flächenwirkung geprüft und gegebenenfalls
weiterentwickelt werden. Ein Modellversuch soll initiiert werden, in dem
Kommunen auf freiwilliger Basis ein überregionales Handelssystem für die
Flächennutzung erproben.
Drucksache 17/512 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode8. a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Beurteilungen
und Schlussfolgerungen von Seiten der Bundesministerin für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, die zum Stopp des
Anbaus des Genmais MON 810 im Jahr 2009 geführt haben, für die
Biodiversitätspolitik, und welche weiteren Risiken entstehen nach
Auffassung der Bundesregierung durch die Ausbringung und
Auskreuzungen beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) in
Europa, bei gentechnisch veränderten Futtermittelimporten und im
Zusammenhang mit Produkten, die mit nicht zugelassenen GVO
verunreinigt sind, für die Umwelt und für den Erhalt der biologischen Vielfalt?
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat auf Grund
neuer und zusätzlicher Informationen zu Umweltwirkungen der Maislinie
MON810 das vorläufige Ruhen der Genehmigung angeordnet. Hierbei handelt
es sich um eine Einzelfallentscheidung.
Die stetige Überprüfung neuer Erkenntnisse zu möglichen Gefährdungen der
biologischen Vielfalt ist Bestandteil der Biodiversitätspolitik der
Bundesregierung und ist auch hier zur Anwendung gekommen. Es besteht kein Anlass zur
Änderung dieser Politik.
Zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen wird auf die Antwort zu
Frage 8b verwiesen.
b) Hält die Bundesregierung den Anbau und die Freisetzung von GVOs für
vereinbar mit dem Ziel des Erhalts der Biodiversität?
Sowohl im nationalen Genehmigungsverfahren für Freisetzungen als auch im
europäischen Zulassungsverfahren für das Inverkehrbringen gentechnisch
veränderter Organismen erfolgt eine Prüfung möglicher Risken für Mensch und
Umwelt einschließlich des Ziels der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Die
Genehmigung von Freisetzung oder Inverkehrbringen ist nur dann zu erteilen, wenn
nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der Freisetzung
unvertretbare schädliche Einwirkungen auf die in § 1 Nummer 1 des
Gentechnikgesetzes bezeichneten Rechtsgüter nicht zu erwarten sind. Diese Prüfungen
erfolgen stets einzelfallbezogen.
c) Hält die Bundesregierung die Koexistenz für möglich?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei Einhaltung der Bestimmungen des
Gentechnikgesetzes und der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung die
Koexistenz zwischen landwirtschaftlichen Nutzungsformen mit und ohne
Gentechnik möglich ist.
9. a) Welche Inhalte soll das von der Bundesregierung im Rahmen der
Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt geplante
Bundesprogramm haben?
b) Wann soll dieses Bundesprogramm fertiggestellt sein, und ab wann soll
es umgesetzt werden?
c) Mit welchen finanziellen Mitteln soll das Bundesprogramm ausgestattet
werden, und aus welchen Haushaltstiteln soll die Finanzierung erfolgen?
Das geplante Bundesprogramm wird derzeit im BMU konzipiert, anschließend
soll es in der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Umsetzung der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt“ diskutiert werden. Es folgen dann die im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Gespräche mit Ländern und Kommunen, mit
Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden. Die wesentlichen
inhaltlichen Festlegungen zum Bundesprogramm sollen im Laufe des Jahres 2010
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/512getroffen werden. Weitere Aussagen zum Bundesprogramm können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden, da sonst das Ergebnis der
anstehenden Abstimmungen vorweggenommen werden würde.
10. Welche Überlegungen liegen dem Vorhaben der Bundesregierung
zugrunde, die Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen zu stärken,
und wie will sie dieses Ziel konkret erreichen?
Botanische Gärten und Sammlungen sind wichtige Akteure für den Erhalt
biologischer Vielfalt. In den Umsetzungsprozess der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt sind Botanische Gärten und Sammlungen eingebunden und
erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Multiplikatorenfunktion.
Zur Umsetzung dieser Ziele fördert das BMELV derzeit zwei Modellvorhaben
bei Zierpflanzen (Rhododendron) und Wildpflanzen für Ernährung und
Landwirtschaft, in welchen Erhaltungsinfrastruktur unter maßgeblicher Beteiligung
von Botanischen Gärten aber auch anderen Sammlung aufgebaut wird. Darüber
hinaus spielen die Botanischen Gärten und Sammlungen eine wichtige Rolle im
„Nationalen Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung
pflanzengenetischer Ressourcen landwirtschaftlicher und gartenbaulicher
Kulturpflanzen“.
In Umsetzung des „Nationalen Fachprogramms zur Erhaltung und nachhaltigen
Nutzung tiergenetischer Ressourcen“ soll eine „Nationale Kryoreserve“ (NK)
landwirtschaftlicher Nutztiere angelegt werden. Die technischen,
organisatorischen und rechtlichen Grundlagen werden zurzeit erarbeitet. Die NK wird
einen zentralen Baustein bezüglich des Managements zur Erhaltung und
Sicherung tiergenetischer Ressourcen darstellen und ergänzt und sichert als „Ex-situ-
Maßnahme“ die aktive Zucht und Haltung bestandsgefährdeter Nutztierrassen.
Die Errichtung der NK wird durch das BMELV im Rahmen einer
„Bestandsaufnahme, Erhebung und nichtwissenschaftlichen Untersuchung im Bereich
Biologische Vielfalt (BV-Erhebungen)“ durchgeführt.
11. a) Wann soll das von der Bundesregierung geplante „Bundesprogramm
Wiedervernetzung“ fertiggestellt sein, welche Schwerpunkte will die
Bundesregierung in diesem setzen, und wie soll die Finanzierung des
Bundesprogramms erfolgen?
Das „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ soll im Laufe des Jahres 2010
fertiggestellt werden. Schwerpunkt wird die Festlegung der vordringlichen Vorhaben
zur Wiedervernetzung aus Bundessicht in den wichtigsten
Lebensraumkorridoren sein. Die Finanzierung des Bundesprogramms erfolgt für die
Bundesfernstraßen im Rahmen des Bundeshaushalts.
b) Handelt es sich beim angekündigten „Bundesprogramm
Wiedervernetzung“ um das bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage „Ein Jahr
nach der COP 9/MOP 4 in Bonn – Zwischenstand der deutschen CBD-
Präsidentschaft“ (Bundestagsdrucksache 16/13289) erwähnte
„Bundesprogramm zur Überwindung von Barrieren und zur
Wiedervereinigung ökologischer Systeme“, und wenn nein, wann ist mit dem neuen
Programm zu rechnen, und worin bestehen die inhaltlichen
Unterschiede?
Ja
Drucksache 17/512 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. a) An welchen Zusagen zur Finanzierung des internationalen
Waldschutzes aus der vergangenen Legislaturperiode will die Bundesregierung
festhalten?
Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte auf der 9.
Vertragsstaatenkonferenz zur Biodiversitätskonvention (Bonn, Mai 2008) zu, von 2009 bis 2012
insgesamt 500 Mio. Euro zusätzlich und ab 2013 jährlich 500 Mio. Euro für den
Schutz von Wäldern und anderen Ökosystemen bereitzustellen. Diese Zusage
wird umgesetzt.
b) Welche konkreten Projekte und Programme will die Bundesregierung
mit diesen Finanzmitteln unterstützen?
Die Bundesregierung setzt die zusätzlichen Mittel im Rahmen ihrer
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit gezielt für den Schutz von Lebensräumen
– schwerpunktmäßig aber nicht ausschließlich im Rahmen der LifeWeb-
Initiative – ein und greift konkrete Projektvorschläge der Partnerländer auf. Ziel ist,
dass Wälder und andere Ökosysteme als bedeutende Kohlenstoffspeicher
erhalten bleiben und ihre überaus reiche biologische Vielfalt bewahrt wird. So werden
mit deutscher Unterstützung in Tropenwaldgebieten, aber auch in Gebieten
außerhalb der Tropen, beispielsweise neue Schutzgebiete geschaffen und
bestehende ausgebaut und verbessert. Wir unterstützen unsere Partner beim Aufbau
effektiver Managementstrukturen und einer nachhaltigen Finanzierung für neue
und bestehende Schutzgebiete. Gleichzeitig wird die lokale Bevölkerung in
diesen Gebieten partizipativ an den Schutzaufgaben beteiligt und gemeinsam
werden neue Wege zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen entwickelt.
c) Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die zugesagten
Finanzmittel im vorgesehenen Zeitraum abfließen können?
Das Engagement in bisherigen Partnerländern wird ausgebaut und neue
Engagements in dafür geeigneten Ländern und Regionen werden angestrebt. Bisher
weniger zentrale Themen (z. B. marine Ökosysteme) werden stärker
berücksichtigt. Die Unterstützung der LifeWeb-Initiative ist ein zentrales Instrument
der Bundesregierung bei der Umsetzung der Zusage von Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel vom Mai 2008. Dies schließt die Förderung von Projekten
zum Schutz der Wälder oder anderer Ökosysteme außerhalb von Schutzgebieten
aber nicht aus.
d) Inwieweit plant die Bundesregierung sich nach 2012 am
internationalen Waldschutz (REDD) zu beteiligen, und welche Position wird die
Bundesregierung zu REDD bei den internationalen
Klimaverhandlungen in Kopenhagen vertreten?
Eine Beteiligung an dem im Copenhagen Accord vorgesehenen REDD-
Mechanismus hängt von den weiteren Verhandlungen und Beschlüssen der
Klimarahmenkonvention ab. Die Position der Bundesregierung zu REDD bei den
internationalen Klimaverhandlungen in Kopenhagen steht im Einklang mit den Zielen
der EU, die Bruttoentwaldung in Tropenländern um mindestens 50 Prozent bis
zum Jahr 2020 zu reduzieren und den globalen Waldverlust bis 2030 zu stoppen.
Über verschiedene bi- und multilaterale Instrumente beteiligt sich die
Bundesregierung bereits heute in zahlreichen Entwicklungsländern an wichtigen
Vorarbeiten für die spätere Implementierung von REDD-Ansätzen.
Darüber hinaus muss internationaler Waldschutz unabhängig vom künftigen
Erfolg eines möglichen REDD-Mechanismus auch in Zukunft auf mehreren
Wegen vorangebracht werden. Hierzu zählen das bilaterale und das multilaterale
Engagement aber auch marktorientierte Initiativen wie FLEGT, die Zertifizie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/512rung von Holz, Biomasse und anderer Produkte und die Beschaffungspolitik. Die
verschiedenen Ansätze sind zudem mit dem Ziel bestmöglicher Synergiebildung
miteinander zu verknüpfen.
13. a) Wie viel von den gegenüber Brasilien zugesagten Mitteln in Höhe von
295 Mio. Euro werden in den Amazonasfond fließen (Pressemitteilung
des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung vom 3. Dezember 2009)?
Für die im Dezember 2008 zugesagten Mittel in Höhe von 18 Mio. Euro zur
Förderung des Fundo Amazônia wurde im Rahmen des Staatsbesuchs von Präsident
Luiz Inácio Lula da Silva am 3. Dezember 2009 die entsprechende
völkerrechtliche Vereinbarung geschlossen. Damit wurde der Startschuss für die
Durchführung der Maßnahme gegeben.
b) Über welchen Zeitraum und über welchen Einzelplan sollen diese
Mittel ausgegeben werden?
Nach Abschluss des Finanzierungsvertrages zwischen der KfW Bankengruppe
und der brasilianischen Entwicklungsbank BNDES werden die Mittel
voraussichtlich im Jahr 2010 an die BNDES ausgezahlt. Die Mittel stammen aus dem
Einzelplan 23.
c) Handelt es sich um zusätzliche Mittel oder um einen Teil der
Finanzmittel für den Waldschutz, die bei der COP 9 in Bonn im Mai 2008 von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zugesagt wurden?
Die Mittel wurden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) in Umsetzung der Zusage der Bundeskanzlerin bei der
COP 9 zugesagt.
14. a) Mit welchen Ansätzen will die Bundesregierung ihr Vorhaben
erreichen, die Maßnahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz auf EU-
Ebene zu verschärfen?
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an den Beratungen und konzentriert
sich dabei derzeit zunächst auf eine wirksame Ausgestaltung der so genannten
FLEGT-Sorgfaltspflichtverordnung der EU und der Aushandlung weiterer
FLEGT-Partnerschaftsabkommen mit wichtigen holzerzeugenden und
holzverarbeitenden Ländern vor allem in den Tropen.
Nach Verabschiedung und ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der
Verordnung und der Partnerschaftsabkommen wird zu prüfen sein, ob mit den neuen
EU-Regelungen tatsächlich der Import illegal geschlagenen Holzes wirksam
unterbunden werden kann. Zudem sind weitere Anstrengungen geplant, um den
genetischen Fingerabdruck für wichtige gehandelte Hölzer weiterzuentwickeln
und damit eine verbesserte Identifizierung von Holzherkünften zu ermöglichen.
b) Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, sich für ein
Verbot des Imports, des Besitzes und der Vermarktung von Holz und
Holzprodukten aus illegalem Einschlag einzusetzen, und wenn nein, warum
nicht?
Nein.
Ein Import- und Vermarktungsverbot für illegal geerntetes Holz wird im
Grundsatz als interessanter Ansatz erachtet, ist aber zurzeit rechtlich nicht um- und
durchsetzbar, da der Nachweis über illegalen Holzeinschlag in einem Drittstaat
Drucksache 17/512 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeim konkreten Einzelfall eines eingeführten Holzproduktes nur schwer zu führen
ist.
Die Bundesregierung unterstützt daher den Ansatz der
Sorgfaltspflichtverordnung der EU.
15. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung des CBD-
Beschlusses zur Einrichtung eines globalen Systems von
Meeresschutzgebieten auf europäischer und UN-Ebene dar, und mit welchen Initiativen
und Maßnahmen plant die Bundesregierung dieses Vorhaben zu
unterstützen?
Die Bundesregierung setzt sich für die Errichtung eines globalen
Schutzgebietssystems auf den Meeren ein:
● In der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) durch die
Ausweisung von Natura 2000 Gebieten.
● Im Rahmen von HELCOM (Ostseeaktionsplan) und OSPAR
(Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) durch Mitarbeit bei
der Einrichtung eines ökologisch kohärenten und gut geführten
Schutzgebietsnetzes im Baltischen Meer und Nordostatlantik einschließlich der Hohen
See (Vorsitz der OSPAR-Arbeitsgruppe zu Meeresschutzgebieten).
● Auf der UN-Ebene durch die aktive Teilnahme an den Verhandlungen der
UN-Generalversammlung zum Schutz der biologischen Vielfalt auf Hoher
See sowie die Unterstützung des CBD-Prozesses zur Erarbeitung
wissenschaftlich-technischer Grundlagen. Das BMU fördert die „Global Ocean
Biodiversity Initiative (GOBI)“, einen Zusammenschluss verschiedener
bedeutender internationaler Institutionen mit dem Ziel, die auf CBD COP 9
beschlossenen Kriterien für Meeresschutzgebiete auf Hoher See anzuwenden
und schutzwürdige Gebiete zu identifizieren.
16. Welches Vorgehen plant die Bundesregierung bei der Umsetzung ihres
Vorhabens, die Einrichtung von Meeresschutzgebieten in Nord- und
Ostsee zu prüfen, und bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein?
Die Einrichtung von Meeresschutzgebieten in der 12-Seemeilen-Zone fällt in die
Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung hat in der ausschließlichen
Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee bereits im Jahr 2005 zwei Vogelschutzgebiete
unter Schutz gestellt und bereitet die Unterschutzstellung von acht gelisteten
FFH-Gebieten (FFH: Fauna Flora Habitat) vor. Die genannten Gebiete wurden
der EU-Kommission (Mai 2004), dem OSPAR-Sekretariat (Mai 2008) und dem
HELCOM-Sekretariat (Mai 2008) förmlich übermittelt.
17. Welche Ansätze will die Bundesregierung verfolgen, um ihr Ziel zu
erreichen, zerstörerischen Fischereipraktiken Einhalt zu gebieten und den
Beifang signifikant zu reduzieren?
Eine nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung soll durch die schrittweise
Einführung von Rückwurfverboten und Anlandegeboten, den Schutz von
Jungfischbeständen sowie Anreize zugunsten selektiver und ökosystemverträglicher
Fischereien gesichert werden. Zur Erholung der Fischbestände kommen neben
Rückwurfverboten insbesondere Gebietsschließungen und die Erhöhung der
Selektivität der Fanggeräte in Frage.
Die Maßnahmen bedürfen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik der
Abstimmung in der Europäischen Union sowie im internationalen Bereich mit
den Partnern der Fischereiabkommen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/512Zum Schutz von gefährdeten Arten und Lebensräumen wird die
Bundesregierung spezifische Managementmaßnahmen zur Umsetzung der Schutzziele in
Natura 2000 Gebieten unter Berücksichtigung regionaler und ökosystemarer
Gegebenheiten entwickeln.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung weiterhin im Rahmen der EU und
in internationalen Gremien für eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen
der VN-Generalversammlung (zuletzt mit Resolution 64/72 vom 4. Dezember
2009) zum Schutz sensibler Tiefseeökosysteme vor zerstörerischen Wirkungen
von Grundfanggeräten ein.
18. a) Was sind die wesentlichen Inhalte des nun vorliegenden
Verhandlungstextes für ein Abkommen gegen Biopiraterie, und wie beurteilt die
Bundesregierung diese?
Der seit der 8. Verhandlungssitzung der CBD-Arbeitsgruppe vorliegende
Entwurf eines internationalen ABS-Regimes (ABS: Zugang zu genetischen
Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich – Access and Benefit Sharing) enthält
erstmals Rechtstexte zu allen Elementen Ziel, Geltungsbereich, Vorteilsausgleich,
Zugang, Konformität, traditionelles Wissen und Kapazitätenaufbau. Die 9.
Sitzung soll den Entwurfstext finalisieren. Die Bundesregierung sieht den
vorliegenden Entwurfstext als eine geeignete Grundlage für die abschließenden
Verhandlungen zur Konsolidierung der Hauptelemente und Nebenbestimmungen
eines ABS-Instruments bei der 9. Sitzung der Arbeitsgruppe bis zur
Verabschiedung des ABS-Regimes bei der 10. Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2010.
b) Wo sieht die Bundesregierung noch Stolpersteine und tiefgreifendere
Unstimmigkeiten auf dem Weg zum Abschluss des ABS-Abkommens,
und welche Länder stehen einem erfolgreichen Abschluss positiv/
negativ bei den Verhandlungen gegenüber?
Die 8. Sitzung der Arbeitsgruppe machte zwar erneut unterschiedliche
Vorstellungen unter den CBD-Vertragsstaaten deutlich, war jedoch deutlich weniger
kontrovers als die 7. Sitzung der Arbeitsgruppe. Nur noch einzelne Länder traten
weiterhin für eine nationalstaatliche Lösung ein, insbesondere die Gruppe der
megadiversen Länder (LMMC) und die afrikanische Gruppe, forderten jedoch
ein rechtsverbindliches und umfassendes ABS-Abkommen in Form eines
Protokolls. Der Abschlussbericht der 8. Sitzung der ABS-Arbeitsgruppe (UNEP/
CBD/WG-ABS/8/8) macht deutlich, dass die Mehrheit der Vertragsstaaten,
insbesondere die Entwicklungsländer, nun die Etablierung eines Protokolls unter
der CBD fordert (siehe Seite 6 Absatz 25 ff.).
c) Welche konkreten Schritte und Textvorschläge wird die
Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungsschritten für ein künftiges ABS-
Abkommen einbringen, um das „Bonner Mandat“ bis zur COP 10/MOP 5
im Oktober 2010 in Japan zu erfüllen?
Die Bundesregierung als amtierende CBD-Präsidentschaft setzt sich mit
Nachdruck für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zu einem
internationalen ABS-Abkommen bis zur 10. Vertragsstaatenkonferenz ein. Die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat in ihrer Rede am 11. Januar 2010 zum Auftakt des
Internationalen Jahres der Biodiversität 2010 bekräftigt, dass die vor zwei Jahren
in Bonn entwickelten ehrgeizigen Zielvorstellungen für solche wirksamen
internationalen Abmachungen zum Zugang zu genetischen Ressourcen und fairen
Vorteilsausgleich (ABS) bis zur 10. Vertragsstaatenkonferenz der CBD in Japan
erfolgreich abgeschlossen werden müssten. Dies ist ausgesprochener
Schwerpunkt der deutschen CBD-Präsidentschaft.
Drucksache 17/512 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Erhalt der
biologischen Vielfalt im Hinblick auf die Erreichung der Entwicklungsziele und
der Bekämpfung von Unterernährung und Hunger bei?
Die Bundesregierung misst dem Erhalt der biologischen Vielfalt im Hinblick auf
die Erreichung der Entwicklungsziele und der Bekämpfung von Unterernährung
und Hunger eine große Bedeutung bei. Die biologische Vielfalt leistet besonders
in Entwicklungsländern einen unverzichtbaren Beitrag zu nachhaltiger
Entwicklung, Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung, Klimaschutz und Anpassung
an den Klimawandel.
20. Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung aus Anlass des
Welternährungstages im Oktober 2010, und wie wird sie diese mit dem Thema
biologische Vielfalt verknüpfen?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
plant, anlässlich des Welternährungstages im Oktober 2010 Aktivitäten mit dem
Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt zu verknüpfen.
21. Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung mit ihren nationalen und
internationalen Partnern im Rahmen der Aktionstage zum Thema
„Biodiversity for Development“ anlässlich des Internationen Tags der biologischen
Vielfalt am 22. Mai 2010?
An den geplanten Aktionstagen sollen Bürger/-innen aus verschiedenen
gesellschaftlichen Gruppen (z. B. Gemeinden, Schulen, Umweltgruppen,
Unternehmen) in den Partnerländern gemeinsam ein zuvor identifiziertes Ökosystem
untersuchen und insbesondere betrachten, welche Leistungen dieses Ökosystem
für das menschliche Wohlbefinden erbringt, um seinen Wert zu
veranschaulichen.
Über die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahmen der Natur soll sowohl in
nationalen als auch in internationalen Medien ausführlich berichtet werden.
22. Hat die Bundesregierung inzwischen den vierten Nationalbericht an die
CBD vorgelegt, und wenn ja, wo ist dieser einzusehen?
Der Nationalbericht konnte wegen der notwendigen Abstimmungen noch nicht
vorgelegt werden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]