Vorhaben der Bundesregierung zum Schutz der biologischen Vielfalt
der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Vereinten Nationen haben 2010 zum Jahr der biologischen Vielfalt erklärt. Allerdings ist schon heute klar: Weder die Weltgemeinschaft noch die Europäische Union noch die Bundesrepublik Deutschland werden ihre für 2010 gesteckten Ziele – den Verlust an biologischer Vielfalt signifikant zu reduzieren bzw. vollständig zu stoppen – auch nur annähernd erreichen.
2010 muss dazu genutzt werden, die Weltbevölkerung dafür zu sensibilisieren, welche Auswirkungen der Verlust an Biodiversität nicht nur auf die Natur und den Naturhaushalt, sondern auch auf die globalen sozialen Gefüge hat, und die weltweiten Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt deutlich zu erhöhen.
Deutschland, das bis zum Oktober 2010 noch den Vorsitz der UN-Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD) innehat, steht hier doppelt in der Pflicht. Es muss zum einen seine nationalen, europäischen und globalen Anstrengungen zum Biodiversitätsschutz intensivieren und zum anderen dafür Sorge tragen, dass das nächste Vertragsstaatentreffen der CBD ein Erfolg wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche Konsequenzen für ihr nationales, europäisches und internationales Engagement im Bereich des Schutzes der biologischen Vielfalt zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des in diesem Herbst im Rahmen von „The Economics of Ecosystems and Biodiversity“ („Die Ökonomie von Ökosystemen und der Biodiversität“) vorgestellten „TEEB Climate Issues update“ und des „TEEB for policy makers“?
Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die wichtigsten Ergebnisse des von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft im September veranstalteten High-Level-Meetings „Visions for Biodiversity beyond 2010“ für die Formulierung eines Post-2010-Ziels, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?
a) Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung ihrer Initiative für eine international wirksame Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse jeglicher Nutzungsform?
b) Welche Kriterien muss eine solche Nachhaltigkeitszertifizierung nach Ansicht der Bundesregierung abdecken, und wie könnten Zertifizierung und Kontrolle organisiert werden?
c) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und die Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe?
d) Wird die Bundesregierung im Zusammenhang mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung für Biomasse auch Vorschläge unterbreiten, wie dem Gründlandumbruch in Deutschland Einhalt geboten werden kann, der im Zusammenhang mit der Errichtung von Biogasanlagen und dem Fehlen wirtschaftlich tragfähiger Nutzungsformen in Deutschland unvermindert anhält?
Wie wird die Bundesregierung die Umweltbildung über den Schutz der biologischen Vielfalt fördern, und in welchem Umfang sollen dafür Finanzmittel des Bundes zur Verfügung gestellt werden?
a) Welche freiwilligen Programme will die Bundesregierung zu der von ihr geplanten Stärkung der Partnerschaft zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Umweltschutz initiieren?
b) Mit welchem Finanzierungsmechanismus sollen diese Programme ausgestattet werden?
Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund des gescheiterten 2010-Ziels zum Stopp des Verlustes an biologischer Vielfalt ihre selbstgesetzten ambitionierten Ziele beim Arten- und Naturschutz erreichen, und wo sieht die Bundesregierung die Ursachen für das Scheitern?
Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem fortschreitenden Flächenverbrauch und dem Verlust der Biodiversität? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Reduzierung des Flächenverbrauchs?
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Beurteilungen und Schlussfolgerungen von Seiten der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, die zum Stopp des Anbaus des Genmais MON 810 im Jahr 2009 geführt haben, für die Biodiversitätspolitik, und welche weiteren Risiken entstehen nach Auffassung der Bundesregierung durch die Ausbringung und Auskreuzungen beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) in Europa, bei gentechnisch veränderten Futtermittelimporten und im Zusammenhang mit Produkten, die mit nicht zugelassenen GVO verunreinigt sind, für die Umwelt und für den Erhalt der biologischen Vielfalt?
b) Hält die Bundesregierung den Anbau und die Freisetzung von GVOs für vereinbar mit dem Ziel des Erhalts der Biodiversität?
c) Hält die Bundesregierung die Koexistenz für möglich?
a) Welche Inhalte soll das von der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der nationalen Strategie für biologische Vielfalt geplante Bundesprogramm haben?
b) Wann soll dieses Bundesprogramm fertiggestellt sein, und ab wann soll es umgesetzt werden?
c) Mit welchen finanziellen Mitteln soll das Bundesprogramm ausgestattet werden, und aus welchen Haushaltstiteln soll die Finanzierung erfolgen?
Welche Überlegungen liegen dem Vorhaben der Bundesregierung zugrunde, die Rolle der Botanischen Gärten und Sammlungen zu stärken, und wie will sie dieses Ziel konkret erreichen?
a) Wann soll das von der Bundesregierung geplante „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ fertiggestellt sein, welche Schwerpunkte will die Bundesregierung in diesem setzen, und wie soll die Finanzierung des Bundesprogramms erfolgen?
b) Handelt es sich beim angekündigten „Bundesprogramm Wiedervernetzung“ um das bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage „Ein Jahr nach der COP 9/MOP 4 in Bonn – Zwischenstand der deutschen CBD-Präsidentschaft“ (Bundestagsdrucksache 16/13289) erwähnte „Bundesprogramm zur Überwindung von Barrieren und zur Wiedervereinigung ökologischer Systeme“, und wenn nein, wann ist mit dem neuen Programm zu rechnen, und worin bestehen die inhaltlichen Unterschiede?
a) An welchen Zusagen zur Finanzierung des internationalen Waldschutzes aus der vergangenen Legislaturperiode will die Bundesregierung festhalten?
b) Welche konkreten Projekte und Programme will die Bundesregierung mit diesen Finanzmitteln unterstützen?
c) Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die zugesagten Finanzmittel im vorgesehenen Zeitraum abfließen können?
d) Inwieweit plant die Bundesregierung sich nach 2012 am internationalen Waldschutz (REDD) zu beteiligen, und welche Position wird die Bundesregierung zu REDD bei den internationalen Klimaverhandlungen in Kopenhagen vertreten?
a) Wie viel von den gegenüber Brasilien zugesagten Mitteln in Höhe von 295 Mio. Euro werden in den Amazonasfond fließen (Pressemitteilung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 3. Dezember 2009)?
b) Über welchen Zeitraum und über welchen Einzelplan sollen diese Mittel ausgegeben werden?
c) Handelt es sich um zusätzliche Mittel oder um einen Teil der Finanzmittel für den Waldschutz, die bei der COP 9 in Bonn im Mai 2008 von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zugesagt wurden?
a) Mit welchen Ansätzen will die Bundesregierung ihr Vorhaben erreichen, die Maßnahmen gegen illegal geschlagenes Tropenholz auf EU-Ebene zu verschärfen?
b) Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, sich für ein Verbot des Imports, des Besitzes und der Vermarktung von Holz und Holzprodukten aus illegalem Einschlag einzusetzen, und wenn nein, warum nicht?
Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung des CBD-Beschlusses zur Einrichtung eines globalen Systems von Meeresschutzgebieten auf europäischer und UN-Ebene dar, und mit welchen Initiativen und Maßnahmen plant die Bundesregierung dieses Vorhaben zu unterstützen?
Welches Vorgehen plant die Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Vorhabens, die Einrichtung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee zu prüfen, und bis wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein?
Welche Ansätze will die Bundesregierung verfolgen, um ihr Ziel zu erreichen, zerstörerischen Fischereipraktiken Einhalt zu gebieten und den Beifang signifikant zu reduzieren?
a) Was sind die wesentlichen Inhalte des nun vorliegenden Verhandlungstextes für ein Abkommen gegen Biopiraterie, und wie beurteilt die Bundesregierung diese?
b) Wo sieht die Bundesregierung noch Stolpersteine und tiefgreifendere Unstimmigkeiten auf dem Weg zum Abschluss des ABS-Abkommens, und welche Länder stehen einem erfolgreichen Abschluss positiv/negativ bei den Verhandlungen gegenüber?
c) Welche konkreten Schritte und Textvorschläge wird die Bundesregierung bei den weiteren Verhandlungsschritten für ein künftiges ABS-Abkommen einbringen, um das „Bonner Mandat“ bis zur COP 10/MOP 5 im Oktober 2010 in Japan zu erfüllen?
Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung dem Erhalt der biologischen Vielfalt im Hinblick auf die Erreichung der Entwicklungsziele und der Bekämpfung von Unterernährung und Hunger bei?
Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung aus Anlass des Welternährungstages im Oktober 2010, und wie wird sie diese mit dem Thema biologische Vielfalt verknüpfen?
Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung mit ihren nationalen und internationalen Partnern im Rahmen der Aktionstage zum Thema „Biodiversity for Development“ anlässlich des Inter naten Tags der biologischen Vielfalt am 22. Mai 2010?
Hat die Bundesregierung inzwischen den vierten Nationalbericht an die CBD vorgelegt, und wenn ja, wo ist dieser einzusehen?