Auflieger in deutschen Gewässern
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Daniela Wagner, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Infolge der weltweiten Wirtschaftskrise werden weniger Containerschiffe benötigt. Um Kosten zu sparen und weil Liegeplätze in Häfen zum Teil nicht ausreichen, ankern die Schiffe – sogenannte Auflieger – vor der Küste in Buchten. Bisher ist nicht absehbar, wie lange die Schiffe nicht gebraucht werden und welche Kosten und Auflagen damit verbunden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Schiffe ankern als sogenannte Auflieger derzeit in deutschen Gewässern außerhalb der Hafenanlagen (bitte aufschlüsseln nach Ort, Anzahl und Frachtkapazität in Twenty-foot Equivalent Unit – TEU)?
Wie viele Anträge von Reedereien für Auflieger in deutschen Gewässern außerhalb der Hafenanlagen liegen derzeit vor (bitte aufschlüsseln nach Ort, Anzahl und Frachtkapazität in TEU)?
Welche Kosten werden durch die außerhalb der Hafenanlagen aufliegenden Schiffe verursacht, wie hoch sind die Gebühren für die Auflieger, und an wen werden sie gezahlt?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Genehmigungen für Auflieger erteilt, und welche Behörden sind in die Entscheidungen einbezogen?
Wie und von wem werden die Auflagen kontrolliert?
Wie informieren sich die involvierten Behörden untereinander, und wie wird sichergestellt, dass Auflagen der verschiedenen Behörden Teil der Genehmigungen werden?
Wer haftet bis zu welcher Höhe für möglicherweise entstehende Schäden an der Natur?
Werden bei den Genehmigungen die Möglichkeiten der Stromversorgung von Land geprüft, um die Emissionen von Abgasen zu reduzieren und weniger Lärm zu erzeugen?