Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 17/490
17. Wahlperiode 21. 01. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela
Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/356 –
Energieeffizienz im Gebäudebereich und bei den Kommunen – Mittelabfluss
bei den KfW-Gebäudeprogrammen und dem Investitionspakt 2008
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Gebäudebereich wird ein Drittel der Gesamtenergie Deutschlands
verbraucht. Zwar kommen jährlich ca. 150 000 Neubauten hinzu, aber
Deutschland ist schon gebaut, das heißt zwei Drittel der Gebäude sind mehr als 30 Jahre
alt und entsprechen nicht mehr den aktuellen energetischen Anforderungen. In
der energetischen Gebäudesanierung liegt das größte Potenzial zur
Energieeinsparung. Aber auch im Neubau können innovative und nachhaltige Lösungen
und der Einsatz ökologischer Baustoffe den Energieverbrauch erheblich
senken.
Es ist wichtig, einen ganzheitlichen Ansatz im Baubereich zu verankern.
Nachhaltigkeit bedeutet mehr, als die Dämmung von Wohngebäuden zu verbessern
oder damit den Energieverbrauch zu reduzieren. Nachhaltigkeit muss auf den
gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zielen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 19. Januar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/490 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie hoch war die Nachfrage nach den Mitteln aller KfW-
Gebäudeprogramme im Jahr 2008 und ersten Halbjahr 2009 in absoluten Zahlen,
aufgeteilt nach Investitionszuschuss- und Finanzierungsvariante?
Anzahl und Zusagevolumen können folgender Tabelle entnommen werden. Die
Zuschüsse sind in der Tabelle gesondert aufgeführt.
1 bis 2007: KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
2 bis 31. März 2009: Wohnraum Modernisieren Öko-Plus.
3 bis 30. September 2009: KfW-Effizienzhaus 55, bis 31. März 2009: Ökologisch Bauen KfW-Energiesparhaus 40.
4 bis 30. September2009: KfW-Effizienzhaus 70, bis 31. März 2009: Ökologisch Bauen KfW-Energiesparhaus 60.
5 bis 31. März 2009: KfW-Kommunalkredit – energetische Gebäudesanierung.
2. Wie hat sich die Nachfrage nach den einzelnen Programmen im Vergleich zu
den Vorjahren 2005 bis 2009 entwickelt?
Die Förderung der energetischen Sanierung und energieeffizienter Neubauten
erreichte 2009 ein neues Rekordniveau mit einem Zusagevolumen von 8,9 Mrd.
Euro. Dabei geht der Trend eindeutig zu höheren energetischen Standards. Die
Entwicklung der Zusagevolumina in den einzelnen Programmen kann der
folgenden Tabelle entnommen werden.
2008 2009 (30. Juni)
Anzahl Volumen
(Mio. Euro)
Anzahl Volumen
(Mio. Euro)
Energieeffizient Sanieren
Effizienzhaus – Kreditvariante1
28 376 2 774 14 196 1 523,6
Energieeffizient Sanieren
Einzelmaßnahmen2
43 178 1 075,5 25 195 759,2
Energieeffizient Bauen
Effizienzhaus 703
10 462 1 146,5 9 697 858,4
Energieeffizient Bauen
Effizienzhaus 854
17 147 1 170,4 4 881 380,9
Energieeffizient Sanieren
– Zuschuss
7 664 26,5 22 067 35,9
Energieeffizient Sanieren
– Zuschuss Sonderförderung
3 694 0,6
Energieeffizient Sanieren
– Kommunen5
182 79,5 77 49,6
Sozial Investieren
– Energetische Gebäudesanierung
34 10,4 31 9
Wohnraum Modernisieren
– Standard
41 430 2 229 10 884 641,4
Wohnraum Modernisieren
– Altersgerecht Umbauen
339 31,3
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4901 bis 31. März 2009:CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
2 bis 31. März 2009: Wohnraum Modernisieren Öko-Plus.
3 bis 30. September 2009: KfW-Effizienzhaus 55, bis 31. März 2009: Ökologisch Bauen KfW-Energiesparhaus 40.
4 bis 30. September 2009: KfW-Effizienzhaus 70, bis 31. März 2009: Ökologisch Bauen KfW-Energiesparhaus 60.
5 bis 31. März 2009: KfW-Kommunalkredit – energetische Gebäudesanierung.
3. Wie hat sich die Nachfrage speziell für Einzelmaßnahmen bzw. freie
Einzelmaßnahmenkombinationen im Vergleich zu den Vorjahren 2005 bis 2009
entwickelt?
Nach den Rekordzusagen des Jahres 2006 (u. a. durch Programmneuauflage,
Signalzinsen etc.) und dem vorübergehenden Rückgang 2007 ist die Nachfrage
2008 wieder deutlich angestiegen und hat 2009 ein Rekordniveau erreicht. Dazu
beigetragen haben die Vereinfachung der Förderstruktur sowie eine Änderung
der Förderbedingungen 2009, die den Bauherren mehr Flexibilität bei der
Auswahl und Kombination der Maßnahmen einräumt. Die Zahlen können der
Tabelle zu Frage 2 entnommen werden.
4. Warum wurden die geläufigen Energiestandardbezeichnungen im
Fördertopf Energieeffizientes Bauen, das heißt KfW-Standard 40/60 durch
Effizienzhaus 55/70, ersetzt?
Die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von
Neubauten wie Bestandsgebäuden wurde ab dem 1. April 2009 in den beiden
Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ mit
weitgehend angeglichenen Förderbedingungen gebündelt. Die neue Marke „KfW-
Effizienzhaus“ knüpft an das erfolgreiche KfW-Energiesparhaus 40/60 im
Neubau an und erweitert es um den Bereich der Sanierung. Der KfW-Effizienzhaus-
Standard macht Energieeffizienz auch für den Laien leicht verständlich: Der
Energieverbrauch eines Hauses im Vergleich zu einem entsprechenden Neubau
lässt sich an dieser Ziffer ablesen: Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat demnach
höchstens 70 Prozent des Jahresprimärenergiebedarfs eines vergleichbaren
Neubaus.
Die Marke „KfW-Effizienzhaus“ setzt vergleichbare Anforderungen
entsprechend den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubau und
Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Zusageentwicklung 2005 bis 2009 in Mio. Euro 2005 2006 2007 2008 2009
(30.11.)
Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus1 3 613,7 1 860,6 2 774,3 3 414,7
Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen (Kredit)1, 2 1 166,8 1 384,3 731,3 1 075,5 1 752,4
Energieeffizient Bauen Effizienzhaus 703 172,1 780,8 633,1 1 146,5 2 038,1
Energieeffizient Bauen Effizienzhaus 854 214,5 1 465,8 1 427,8 1 170,4 787,0
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss 14,6 26,5 80,8
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Sonderförderung 9,6
Energieeffizient Sanieren – Kommunen5 25,1 79,5 100,6
Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung 3,4 10,4 15,1
Wohnraum Modernisieren – Standard 1 287,1 3 841,5 2 503,5 2 229,0 1 191,7
Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen 204,8
KfW-Wohneigentumsprogramm 5 461,7 4 349,4 5 069,2 4 521,5 3 345,5
Drucksache 17/490 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Wie hoch war die Nachfrage nach den Mitteln für die Programme
Energieeffizient Bauen und Energieeffizient Sanieren in dem Zeitraum
1. April bis 30. September 2009?
Anzahl und Zusagevolumen können folgender Tabelle entnommen werden.
6. Wie hoch sind die Fördermittel für das Erreichen eines Passivhausstandards
nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP), und worin unterscheiden
sie sich von der Förderung für das KfW-Effizienzhaus 70?
Grundlage der KfW-Förderung sind die energetischen Anforderungen in Bezug
auf die EnEV, die in den Merkblättern und technischen Anforderungen festgelegt
sind. Für Passivhäuser ist der Nachweis der energetischen
Fördervoraussetzungen über die Passivhauseigene Berechnungsmethodik zugelassen. Passivhäuser
nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) erhalten bei Nachweis der
Einhaltung der energetischen Anforderungen die Förderung des
Spitzenstandards KfW-Effizienzhaus 70. Unterschiede liegen im Bereich der technischen
Anforderungen: Voraussetzung für eine Förderung als Passivhaus nach PHPP
gemäß dem Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 ist, dass der Jahres-
Primärenergiebedarf Qp nicht mehr als 40 kWh pro m
2 Gebäudenutzfläche AN und der
Jahres-Heizwärmebedarf Qh nach PHPP nicht mehr als 15 kWh pro m
2
Wohnfläche betragen.
7. In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung den Bau von
Nullenergie- und Energie-Plus-Häusern zu unterstützen?
Die Bundesregierung unterstützt bereits heute die Errichtung von Nullenergie-
und Plus-Energie-Häusern über das KfW-Förderprogramm „Energieeffizient
Bauen“ durch zinsgünstige Kredite. Dabei gilt: je energiesparender ein Haus
errichtet wird, desto höher fällt die Förderung aus. Bei entsprechendem Nachweis
wird Nullenergie- und Plus-Energie-Häusern die Förderung auf der höchsten
Förderstufe gewährt.
8. Wie hoch ist die Nachfrage über das neue Förderprogramm „Altersgerecht
Umbauen“?
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 2 195 Zusagen erteilt mit einem
Gesamtzusagevolumen von 213 Mio. Euro.
Anzahl Volumen
(Mio. Euro)
Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus 16 478 2 229,4
Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen (Kredit) 37 015 1 234,5
Energieeffizient Bauen Effizienzhaus 70 13 477 1 346,8
Energieeffizient Bauen Effizienzhaus 85 6 776 533,4
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss 35 315 53,8
Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Sonderförderung 21 635 4,3
Energieeffizient Sanieren – Kommunen 111 55,5
Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung 44 11,0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4909. Wie hoch war der Mittelabfluss durch das Programm Energieeffizient
Sanieren/Sonderförderung Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Sonderförderung auch über 2011
hinaus fortzuführen?
Die KfW-Privatkundenbank hat seit der Einführung des Förderfensters
„Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung“ am 1. April 2009 bis zum 30.
November 2009 insgesamt 1 205 Zusagen für den Austausch von
Nachtstromspeicherheizungen erteilt. Die Höhe der Zuschüsse betrug insgesamt 2,5 Mio. Euro. Die
Fortführung der Sonderförderung über 2011 hinaus ist insbesondere abhängig
von der Mittelausstattung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms. Diese
obliegt dem Haushaltsgesetzgeber.
10. Wie hoch war der Mittelabfluss durch das Programm Energieeffizient
Sanieren/Sonderförderung Optimierung der Wärmeverteilung?
Beabsichtigt die Bundesregierung die Sonderförderung auch über 2011
hinaus fortzuführen?
Seit der Einführung des Förderfensters „Energieeffizient Sanieren –
Sonderförderung“ am 1. April 2009 bis zum 30. November 2009 hat die KfW-
Privatkundenbank insgesamt 44 600 Zusagen für die Optimierung der Wärmeverteilung
gemacht. Die Höhe der Zuschüsse betrug insgesamt 6,6 Mio. Euro. Zur
Fortführung der Förderung wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Antragsteller, Maßnahmen und Gewährleistung
11. Wie verteilen sich die Antragsteller (Privatpersonen, Genossenschaften,
Kommunen, Wohneigentumsgemeinschaften, Sonstige) auf die
unterschiedlichen Programme?
Die Verteilung ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Zur ergänzenden
Erläuterung:
Energieeffizientes Bauen und Sanieren – Wohngebäude
Zur Darstellung der prozentualen Anteile der Investorengruppen an der
Gesamtförderung eignen sich am besten die geförderten Wohneinheiten. Die Zahlen
geben den Stand 30. November 2009 wieder.
Energieeffizient
Bauen und
Sanieren gesamt
Energieeffizient
Sanieren
Kreditvariante
Energieeffizient
Sanieren
Zuschuss
Energieeffizient
Bauen
nachrichtlich:
Anteil am
Wohnungsmarkt (2006)
Private Haushalte 69,4 61,8 97,9 60,3 76,9
Genossenschaften 8,9 11,1 1,2 5,4 5,2
Wohnungsunternehmen
16,5 21,0 0,9 20,4 11,4
Gebietskörperschaften
2,2 3,5 0,0 2,9 5,9
Kirchen/
Wohlfahrtsverbände
3,0 2,6 0,0 11,1 0,6
Drucksache 17/490 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEnergieeffizientes Bauen und Sanieren – Kommunale und soziale Gebäude
Im Programm „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ sind Kommunen,
kommunale Zweckverbände und kommunale Eigenbetriebe antragsberechtigt. Im
Programm „Sozial Investieren – Energetische Gebäudesanierung“ sind
ausschließlich gemeinnützige Unternehmen antragsberechtigt (vergleiche dazu
auch Antwort zu Frage 39).
12. Wie verteilen sich die Antragsteller und die jeweiligen Maßnahmen auf die
einzelnen Bundesländer?
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude
Die Anteile ( Prozent) der Eigentümergruppen an der KfW-Förderung für
energieeffizientes Bauen und Sanieren je Bundesland ergeben sich aus nachfolgender
Übersicht.
Energieeffizient Bauen und Sanieren – Kommunale und soziale Gebäude
Die Verteilung nach Bundesländern für die Infrastrukturprogramme ist der
nachfolgenden Zusagestatistik 1. Januar 2007 bis 31. Oktober 2009 zu entnehmen.
Der Programmstart für die energetischen Förderfenster in den
Infrastrukturprogrammen war der 1. Januar 2007.
Anteile (Prozent) der
Eigentümergruppen an der KfW-Förderung für
energieeffizientes Bauen und
Sanieren, 2009 (bis 30. November)
Private
Haushalte
Genossen
schaften
Wohnungsunternehmen
Gebietskörperschaften
Kirchen/
Wohlfahrtsverbände
Schleswig-Holstein 68,8 14,7 10,8 1,7 4,0
Hamburg 49,4 29,9 17,2 2,2 1,3
Niedersachsen 71,6 7,5 16,1 0,3 4,6
Bremen 47,6 1,7 49,1 1,5
Nordrhein-Westfalen 75,1 5,5 15,2 1,1 3,1
Hessen 77,3 2,7 11,8 2,4 5,9
Rheinland-Pfalz 79,4 2,7 14,7 0,7 2,5
Baden-Württemberg 78,0 6,7 7,3 5,7 2,1
Bayern 78,2 4,1 11,8 3,5 2,4
Saarland 89,3 8,2 0,0 2,5
Berlin 30,4 21,7 45,3 1,0 1,7
Brandenburg 49,3 14,0 33,8 0,5 2,3
Mecklenburg-Vorpommern 29,0 46,2 20,2 0,5 4,1
Sachsen 50,2 17,7 29,4 0,2 2,5
Sachsen-Anhalt 48,0 22,2 26,7 0,1 3,1
Thüringen 52,6 10,8 31,1 0,0 5,5
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/490Hinsichtlich der Verteilung der Förderung nach Verwendungszwecken wird auf
die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
13. Wie groß ist die Anzahl der durch die Sonderförderung beantragten
Sachverständigenberatungen?
Mit Einführung des Programmfensters „Energieeffizient Sanieren –
Sonderförderung“ zum 1. April 2009 wurde die Förderung einer qualifizierten
Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase dort
integriert. Im Jahr 2009 erteilte die KfW insgesamt 317 derartige Zusagen (Stand
30. November). Die Höhe der Zuschüsse betrug 0,4 Mio. Euro. Da die
Antragstellung in der Programmvariante erst nach Fertigstellung der Baumaßnahmen
und bis zu sechs Monate darüber hinaus erfolgt und das Programm in dieser Form
erst seit 1. April 2009 besteht, ist für 2010 mit ansteigenden Antrags- und
Zusagezahlen zu rechnen.
Vor Einführung der Sonderförderung wurde die qualifizierte Baubegleitung seit
2008 im Rahmen der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
gefördert. Vom 1. Januar 2008 bis zum 31. März 2009 wurden hier 4 641
Zusagen im Volumen von 6,5 Mio. Euro getätigt.
KfW-Kommunalkredit –
Energetische
Gebäudesanierung und
Energieeffizient
Sanieren – Kommunen
Sozial Investieren –
Energetische
Gebäudesanierung
Anzahl Kreditbetrag
in Mio. Euro
Anzahl Kreditbetrag
in Mio. Euro
Baden- Württemberg 61 26,3 22 4,0
Bayern 198 90,8 20 6,1
Berlin 3 6,1 3 0,5
Brandenburg 3 1,0 3 0,7
Bremen 2 0,4 0,0 0,0
Hamburg 0,0 0,0 2 0,9
Hessen 12 10,8 12 3,8
Mecklenburg-
Vorpommern
7 2,7 10 2,4
Niedersachsen 55 21,5 15 2,6
Nordrhein-Westfalen 54 22,4 9 2,4
Rheinland-Pfalz 20 8,2 3 0,4
Saarland – –,0 – –,0
Sachsen 8 2,0 5 1,2
Sachsen-Anhalt 2 0,3 2 0,3
Schleswig-Holstein 10 3,4 7 1,0
Thüringen 2 0,8 8 2,3
Zusagen aus
Globaldarlehen über
Landesförderinstitute
3 5,5 – –,0
Gesamt 440 202,2 121 28,6
Drucksache 17/490 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Wie häufig fand die in den Förderrichtlinien angeführte Überprüfung der
durchgeführten Maßnahmen seitens eines KfW-Sachverständigen statt?
16. Welche Konsequenzen ergeben sich für einen Kreditnehmer, wenn sich
eine Bau-/Sanierungsmaßnahme nach ihrer Fertigstellung bei einer
Überprüfung als mangelhaft herausstellt?
Die Fragen 14 und 16 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Energieeffizientes Bauen und Sanieren – Wohngebäude
Im Rahmen der Fördermittelvergabe überprüft die KfW in allen Fällen die vom
Antragsteller angegebenen Werte auf Übereinstimmung mit den Programm-
Richtlinien und auf Plausibilität. Eine Auszahlungsfreigabe für die Darlehen
erfolgt erst, wenn die KfW davon ausgehen kann, dass die Werte korrekt ermittelt
wurden. Ergeben sich aus den Unterlagen Auffälligkeiten, erfolgt eine tiefer
gehende detaillierte Einzelfallprüfung. Nach Durchführung der Maßnahmen muss
ein Sachverständiger die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen
bestätigen. Stellt die KfW bei Überprüfung des Sachverständigennachweises
Auffälligkeiten oder unplausible Angaben fest, stellt sie Rückfragen; werden diese nicht
hinreichend beantwortet, kann die KfW Vor-Ort-Kontrollen vornehmen und ggf.
den Kredit wegen Nichteinhaltung der Förderkriterien kündigen. Im letzteren
Fall muss der Kreditnehmer für die Kreditlaufzeit bis zur Kündigung einen
substantiellen Strafzins entrichten. Im Rahmen der jährlichen routinemäßigen
stichprobenbasierten Überprüfungen bei den Hausbanken wird darüber hinaus eine
mittlere dreistellige Zahl von Darlehen einer Einzelfallprüfung unterzogen.
Gemäß Programmbedingungen behält sich die KfW mit Förderzusage das Recht
vor, das Vorhaben auf Einhaltung der Programmvorgaben auch vor Ort zu
prüfen. Von diesem Recht hat die KfW im Laufe eines 2009 durchgeführten
Pilotprojektes (Vor-Ort-Kontrollen) bereits bei 50 Sanierungsvorhaben
Gebrauch gemacht. Die erste Pilotphase konnte zwischenzeitlich abgeschlossen
werden und hat wichtige Erkenntnisse für die Ausgestaltung der zukünftig
durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen gebracht.
Energieeffizientes Bauen und Sanieren – Kommunale und soziale Gebäude
Bei der Kreditantragstellung in den Programmen zur energetischen Sanierung
öffentlicher Gebäude ist zusammen mit dem Kreditantrag eine formgebundene
Bestätigung zum Kreditantrag der KfW einzureichen. In der Bestätigung ist
nachzuweisen, dass die zu fördernden Investitionsmaßnahmen die in den
Programmbedingungen genannten technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Diese Bestätigung ist vom Kreditantragsteller und einem Sachverständigen (im
Bundesprogramm „Vor-Ort-Beratung“ oder vom Verbraucherzentrale
Bundesverband e. V. zugelassener Energieberater oder eine nach § 21 der
Energieeinsparverordnung ausstellungsberechtigte Person) rechtsverbindlich zu
unterzeichnen. Eine Zusage durch die KfW erfolgt nur, wenn anhand der Bestätigung
nachgewiesen wird, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten
werden.
Nach Abschluss der Investitionen der KfW ist ein Verwendungsnachweis
einzureichen, in dem der Kreditnehmer u. a. versichert, dass die Maßnahmen wie im
Kreditantrag geplant durchgeführt wurden. Bei der energetischen Sanierung auf
Neubauniveau ist darüber hinaus der KfW durch einen Sachverständigen
formgebunden zu bestätigen, dass das Neubauniveau mit der Durchführung der
Investitionen erreicht wurde. Die Überprüfung dieser Nachweise und die
Sanktionierung bei Nichterfüllung der Anforderungen durch die KfW entspricht dem
Vorgehen bei Wohngebäuden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/490Zukünftig ist auch in diesem Bereich eine Überprüfung der durchgeführten und
geförderten Maßnahmen im öffentlichen Gebäudebereich durch KfW-
Sachverständige auf Basis von Stichproben vorgesehen. Diese
Stichprobenüberprüfungen werden derzeit vorbereitet.
15. Welche Ergebnisse hatten die Überprüfungen hinsichtlich der Qualität der
durchgeführten Bau-/Sanierungsmaßnahmen?
Die energetischen Anforderungen der Förderprogramme wurden bei der
überwiegenden Zahl der geprüften Fälle im Ergebnis erreicht. Es zeigten sich aber bei
80 Prozent der Fälle, insbesondere bei den Maßnahmenpaketen, Abweichungen
von den geplanten zu den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen, ohne dass die
Förderfähigkeit der Maßnahme, also das erzielte energetische Ergebnis
insgesamt gefährdet war. Besonders die starren Fördervorgaben durch definierte
Maßnahmenpakete, wie sie vor Umstrukturierung der Programme 2009 im früheren
CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen waren, erwiesen sich als
schwierig in der Umsetzung. Konsequenzen hieraus wurden bei der
Programmneugestaltung 2009 gezogen: die Maßnahmenpakete wurden die Förderung von
Einzelmaßnahmen oder frei wählbare Kombinationen von Einzelmaßnahmen
ersetzt. Auch die Einführung des KfW-Effizienzhauses und die damit verbundene
Orientierung an definierten Zielwerten für den Primärenergiebedarf ermöglicht
eine flexible, individuell passgenaue Planung von Bauvorhaben. Darüber hinaus
unterstützt die Förderung der Baubegleitung insbesondere die privaten
Bauherren bei der Umsetzung komplexer energetischer Modernisierungen.
CO2-Reduktion und Energieverbrauch
17. Wie hoch sind die aus den CO2-Gebäudesanierungsprogrammen
resultierenden CO2-Reduktionen für die Jahre 2005 bis 2009?
Die aus den durch die KfW-Programme für Energieeffizientes Bauen und
Sanieren geförderten Maßnahmen resultierende jährliche CO2-Minderung in 1 000
Tonnen pro Jahr ergibt sich für die Jahre 2005 bis 2009* aus nachfolgender
Übersicht:
* Für das Jahr 2009 vorläufige Schätzung.
18. Wie hoch sind die vermiedenen Importe von Erdgas und Erdöl durch das
Gebäudesanierungsprogramm für die Jahre 2005 bis 2009?
Für das Jahr 2009 liegen noch keine Berechnungen zur Verteilung der
Energieeinsparung vor. Aus den jährlichen Evaluationsberichten des Bremer
Energieinstituts ergeben sich für Heizöl und Gas in den Jahren 2005 bis 2008 folgende
Energieeinsparungen (in Mrd. kWh):
Darüber hinaus werden in erheblichem Umfang Kohle und Strom eingespart.
2005 2006 2007 2008 2009* Summe*
428 1 038 568 837 1 440 4 311
2005 2006 2007 2008 Summe
Heizöl 0,55 1,16 0,51 0,81 3,03
Gas 0,08 0,31 0,2 0,4 0,99
Drucksache 17/490 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Importquote lag in Deutschland im Jahr 2007 für Erdöl bei 82 Prozent und
für Erdgas bei 97 Prozent. Ein linearer Zusammenhang zwischen energetischer
Sanierung und Verringerung von Energieimporten ist nicht gegeben.
19. Wie hoch ist der Anteil der CO2-Reduktionen bezogen auf die Maßnahmen
an den einzelnen Gebäudeteilen (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Decke über
Obergeschoss bzw. Kellergeschoss) bzw. technischen Maßnahmen (z. B.
Kesselaustausch)?
Hierzu liegen keine Schätzungen vor.
20. Wie hoch ist der Anteil der CO2-Reduktionen bezogen auf Neubauten und
Bestandsgebäude?
Der maßgebliche Teil der CO2-Reduktion ist der energetischen Sanierung von
Bestandsgebäuden zuzuordnen. Im Jahr 2009 betrug der CO2-Reduktionsanteil
der Bestandsgebäude an den gesamten mit den KfW-Programmen zum
energieeffizienten Bauen und Sanieren erzielten CO2-Reduktionen nach vorläufigen
Schätzungen rund 92 Prozent; der Anteil der geförderten Neubauten betrug
entsprechend rund 8 Prozent. Bei Neubauten wird das erreichte Niveau mit dem
jeweils aktuellen gesetzlichen Mindestniveau verglichen. Insofern ist z. B. bei
Ersatzneubauten der tatsächliche CO2-Reduktionseffekt deutlich höher.
21. Wie hoch ist der Anteil der CO2-Reduktionen bezogen auf Wohngebäude
und Nichtwohngebäude?
Die angegebenen CO2-Einsparungen in den KfW-Programmen zum
energieeffizienten Bauen und Sanieren beziehen sich ausschließlich auf Wohngebäude. Von
2005 bis 2009 betrug die dauerhafte Minderung des jährlichen CO2-Ausstoßes in
diesen Programmen, wie oben aufgeführt, insgesamt rund 4,3 Mio. t. Über die
CO2-Reduktion bei den geförderten Nichtwohngebäuden liegen derzeit noch
keine Evaluationsstudien vor. Eine Evaluation der entsprechenden KfW-
Programme für Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur wird im Jahr
2010 in Auftrag gegeben.
22. Wie viel CO2 konnte insgesamt seit Einführung der CO2-
Gebäudesanierungsprogramme, aufgestellt nach Jahren, eingespart werden?
Das erste Programm, mit dem Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2-
Minderung im Gebäudebestand gefördert wurden, war das KfW-Wohnraum-
Modernisierungsprogramm für die neuen Bundesländer, das im Jahr 1990
eingeführt wurde. Berechnungen zu den in den KfW-Programmen für
Energieeffizientes Bauen und Sanieren (einschließlich Vorläuferprogramme wie z. B. das KfW-
CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das KfW-Programm zur CO2-
Minderung) pro Jahr erzielten CO2-Minderungen liegen seit 1997 vor. Seitdem wurden
in diesen Programmen pro Jahr und im Gesamtzeitraum folgende CO2-
Einsparungen erzielt:
Jährliche CO2-Minderung in den KfW-Programmen für Energieeffizientes
Bauen und Sanieren in 1 000 Tonnen pro Jahr 1997 bis 2009*:
* Für das Jahr 2009 vorläufige Schätzung.
1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009* Summe*
179 121 168 384 225 430 683 736 428 1 038 568 837 1 440 7 237
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/49023. Was hat eine eingesparte Tonne CO2 in den unterschiedlichen
Gebäudeprogrammen, bezogen auf die staatliche Förderung, bisher gekostet?
Eine belastbare Bezifferung der rein auf die CO2-Einsparung entfallenden
Kosten ist u. a. auf Grund der Vielschichtigkeit der volkswirtschaftlichen Effekte der
Maßnahmen nicht möglich. Das Forschungszentrum Jülich hat die Kosten für
das CO2-Gebäudesanierungsprogramm in der Studie „Gesamtwirtschaftliche
CO2-Vermeidungskosten der energetischen Gebäudesanierung und Kosten der
Förderung für den Bundeshaushalt im Rahmen des CO2-
Gebäudesanierungsprogramms“ für die Jahre 2005 bis 2007 evaluiert. Die Ergebnisse der Studie zeigen,
dass die Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens durch Bund und
KfW Bankengruppe einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutzziel der
Bundesregierung und zur Stärkung der Konjunktur und des Arbeitsmarktes leisten.
Zudem erbringen die geförderten Energiesparinvestitionen auch langfristig
gesamtwirtschaftliche Erträge. Diese bestehen in den eingesparten Heizkosten, im
Zusatznutzen für die Wohneigentümer, Mieter und Vermieter durch die
Wohnraumsanierungen und in den langfristig vermiedenen Umweltschäden. Weitere
positive Effekte bestehen in der Stärkung der Investitionen, den positiven
Beschäftigungseffekten, Kostensenkungen durch Lerneffekte bei der
Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen, induzierten Exporten und
verringerten Importen durch die Entwicklung innovativer Sanierungstechniken, der
Schonung knapper fossiler Brennstoffe und der Verringerung der Abhängigkeit von
Energieimporten.
24. Wie hoch ist der Anteil erneuerbarer Energien in den Jahren 2008/2009 im
Vergleich zu den Vorjahren bei den durchgeführten
Modernisierungsmaßnahmen?
Zentrales Förderkriterium für den Neubau oder die Sanierung zum KfW-
Effizienzhaus ist im Rahmen der Programme für Energieeffizientes Bauen und
Sanieren die Gesamtenergieeffizienz des geförderten Gebäudes. Mit welchen
einzelnen technischen Maßnahmen die optimale Energieeffizienz des jeweiligen
Gebäudes erreicht wird, kann dabei individuell durch den Energieberater geplant
und den Bauherren umgesetzt werden. Vorgaben zu einzelnen Maßnahmen
macht die KfW in diesen Programmvarianten nicht. Der Einsatz erneuerbarer
Energien ist bei KfW-Effizienzhäusern als Anreiz für energieeffiziente
Gesamtlösungen wie auch im Falle des Heizungsaustausches in Kombination mit
Heiztechnik auf Basis konventioneller Energien aus Gründen der Fördereffizienz
förderfähig, wird aber nicht gesondert erfasst. Zentrales Programm zur Förderung
des Einsatzes von erneuerbaren Energien ist das Marktanreizprogramm zur
Nutzung erneuerbarer Energien (MAP).
25. Wie hoch ist die Nachfrage nach Energieberatung, und wie hat sie sich seit
deren Einführung entwickelt?
Die Förderung der Vor-Ort-Energieberatung in Wohngebäuden gibt es bereits
seit 1990. Während in den ersten Jahren jährlich ca. 3 000 bis 5 000 Beratungen
stattfanden, ist die Nachfrage in den letzten Jahren von 12 000 Beratungen in
2005 auf ca. 40 000 Vor-Ort-Energieberatungen in 2009 angestiegen.
26. Wie viele Passivhäuser wurden seit deren Förderung durch das KfW-
Programm gebaut?
Seit 2003 hat die KfW den Bau, die Errichtung, die Herstellung oder den
Ersterwerb von insgesamt 4 816 Passivhäusern über die Neubauprogramme
gefördert (Stand 30. November 2009).
Drucksache 17/490 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode27. Wie hoch ist der jährliche Zuwachs an Ein- und Zweifamilienhäusern,
Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden bezogen sowohl auf die
Zahl der Wohneinheiten als auch auf die Gebäudeflächen für die Jahre
1990 bis 2007?
Für das Jahr 1990 liegen keine Zahlen für das gesamte Bundesgebiet vor. Für die
Jahre 1991 und 1992 liegen nur Angaben zu den insgesamt fertig gestellten
Wohnungen in neu errichteten sowie in bestehenden Gebäuden vor.
Baufertigstellungen von Wohnungen nach der Gebäudeart
Jahr Wohnungen
insgesamt
davon durch
Neubau davon in
Baumaßnahmen an
bestehenden
Gebäuden
Wohngebäude
davon
Nichtwohngebäuden
mit 1
Wohnung
mit 2
Wohnungen
mit 3 oder
mehr
Wohnungen
in
Wohnheimen
1991 331 178 292 381 . . . . . . 38 797
1992 386 052 341 818 . . . . . . 44 234
1993 455 451 404 413 394 120 112 346 51 698 221 555 8 521 10 293 51 038
1994 572 883 514 601 501 728 142 498 69 856 284 309 5 065 12 873 58 282
1995 602 757 539 936 524 606 135 199 69 966 312 481 6 960 15 330 62 821
1996 559 488 498 844 485 249 126 754 62 048 292 173 4 274 13 595 60 644
1997 578 179 515 566 501 120 148 286 62 770 285 586 4 478 14 446 62 613
1998 500 690 443 748 432 237 161 231 59 380 208 400 3 226 11 511 56 942
1999 472 638 416 547 406 567 178 463 58 868 167 314 1 922 9 980 56 091
2000 423 044 377 325 368 531 176 717 52 998 136 445 2 371 8 794 45 719
2001 326 187 292 328 285 925 144 186 41 186 99 631 922 6 403 33 859
2002 289 590 259 875 253 700 135 246 37 628 79 728 1 098 6 175 29 715
2003 268 103 240 938 236 088 131 820 33 342 70 354 572 4 850 27 165
2004 278 008 252 163 247 795 144 088 33 116 69 386 1 205 4 368 25 845
2005 242 316 217 124 213 766 122 826 28 630 61 518 792 3 358 25 192
2006 249 436 224 575 220 637 124 411 25 658 69 616 952 3 938 24 539
2007 210 729 188 856 185 315 101 144 22 896 59 859 1 416 3 541 21 873
2008 175 927 155 820 152 237 78 885 17 484 54 615 1 253 3 583 20 107
Quelle: Statistisches Bundesamt (2009)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/490Fertiggestellte Wohnfläche in Wohnungen nach der Gebäudeart, in 1 000 m2
28. Wie hoch ist der Anteil der energetischen Sanierungsmaßnahmen bezogen
auf die gesamten Sanierungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden?
Hierzu liegen keine Angaben aus der amtlichen Statistik vor.
29. Wie hoch müsste dieser Anteil sein, damit die Klimaschutzziele der
Bundesregierung (Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent
bis 2020) nicht gefährdet werden?
Die Realisierung der Zielvorgabe wird nicht sektorspezifisch angestrebt. Die
Maßnahmen im Integrierten Energie- und Klimaprogramm werden 2010 auf ihre
Wirksamkeit überprüft und ggf. nachgesteuert.
30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Sanierungsquote wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbart
zu steigern?
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm hat schon in den letzten Jahren
wesentlich zur Steigerung der Sanierungsquote beigetragen. Die KfW-Programme sind
als lernende Programme ausgelegt. Bereits 2009 wurde die Förderung auf Basis
der Programmevaluierung in drei Schritten zur Verbesserung der Fördereffizienz
und Vereinfachung der Programme überarbeitet:
Jahr Wohnungen
insgesamt
davon durch
Neubau davon in
Baumaßnahmen an
bestehenden
Gebäuden
Wohngebäude
davon
Nichtwohngebäuden
mit
1 Wohnung
mit 2
Wohnungen
mit 3 oder
mehr
Wohnungen
in
Wohnheimen
1991 31 250 27 165 . . . . . . 4 084
1992 35 512 30 865 . . . . . . 4 647
1993 41 534 36 148 35 333 14 645 5 078 15 278 332 815 5 386
1994 52 357 46 167 45 165 18 722 6 855 19 388 200 1 002 6 190
1995 53 739 47 263 46 135 17 766 6 847 21 239 283 1 128 6 476
1996 50 264 43 937 42 915 16 653 6 079 19 999 183 1 022 6 328
1997 53 266 46 532 45 461 19 375 6 188 19 687 211 1 072 6 734
1998 49 098 42 786 41 915 21 156 5 945 14 649 165 871 6 312
1999 48 856 42 441 41 665 23 425 5 957 12 190 93 776 6 415
2000 45 568 39 833 39 115 23 462 5 427 10 129 97 717 5 735
2001 36 717 31 927 31 378 19 345 4 295 7 697 41 549 4 790
2002 33 526 29 132 28 618 18 338 3 953 6 283 44 514 4 394
2003 31 594 27 453 27 046 17 945 3 472 5 604 24 407 4 141
2004 33 320 29 167 28 784 19 680 3 475 5 569 60 383 4 153
2005 29 198 25 297 24 983 16 926 3 042 4 988 27 314 3 901
2006 29 601 25 838 25 498 17 245 2 737 5 480 36 340 3 764
2007 25 339 21 980 21 657 14 311 2 448 4 838 59 323 3 359
2008 20 971 17 939 17 628 11 251 1 878 4 455 45 310 3 033
Quelle: Statistisches Bundesamt (2009) 0
Drucksache 17/490 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● Seit Beginn 2009 werden hoch energieeffiziente Einzelmaßnahmen an Ein-
und Zweifamilienhäusern sowie an Eigentumswohnungen (neben
zinsverbilligten Krediten) auch durch Zuschüsse gefördert.
● Seit 1. April 2009 wird die KfW-Förderung in zwei übersichtlichen
Programmsträngen „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“
angeboten.
● Zum 1. Oktober 2009 (Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung)
wurden die Förderanforderungen angehoben, da die Förderung Anreize
setzen soll, energetisch wirksamere Maßnahmen zu ergreifen als gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig weitere Maßnahmen zur Verbesserung
der Fördereffizienz.
31. Wie hoch sind die zur Verfügung stehenden Mittel für Öffentlichkeitsarbeit
im Bereich der energetischen Gebäudesanierung?
Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für das Jahr 2010 sind hierfür als Teil
des CO2-Gebäudesanierungsprogramms 4 Mio. Euro vorgesehen.
32. Wie haben sich die Baukosten bei Sanierungsmaßnahmen, und hier
insbesondere die Kosten bei den für energetische Sanierungsmaßnahmen
bedeutenden Baustoffen bzw. Bauteilen (Wärmedämmverbundsysteme,
Dämmstoffe, Wärmeschutzverglasung bzw. Wärmeschutzfenster), zwischen
2000 und 2009 entwickelt?
Die Entwicklung der Baukosten von Sanierungsmaßnahmen wird in der
amtlichen Statistik nicht separat nachgewiesen. Eine hilfsweise Orientierung
ermöglicht der vom Statistischen Bundesamt vierteljährlich veröffentlichte Index der
Baupreise für die Instandhaltung von Mehrfamilienhäusern ohne
Schönheitsreparaturen, in dem die Preisentwicklung von für Sanierungsmaßnahmen
wichtigen Bauleistungen zusammengefasst wird. Anders als bei den Baukosten erfasst
der Baupreisindex die Entwicklung der vom Bauherrn tatsächlich gezahlten
Preise. Dieser Preisindex ist von 95,4 Indexpunkten im Februar 2000 auf 112,9
Indexpunkte im Februar 2009 und damit um 18,3 Prozent gestiegen.
Die Preisentwicklung der Bauleistung „Wärmedämmverbundsystem“ wird seit
dem Jahr 2008 vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht (vgl. Statistisches
Bundesamt – Fachserie 17 Reihe 4). Danach sind die Preise für die Bauleistung
„Wärmedämmverbundsystem“ seit 2005 (erstes nachgewiesenes Jahr) bis
Februar 2009 um 8,7 Prozent gestiegen. Die hier ebenfalls veröffentlichten
Ergebnisse für Verglasungsarbeiten sowie der Zimmer- und Holzbauarbeiten bzw.
Dachdeckungsarbeiten werden bisher nicht nach energetischen
Qualitätsmerkmalen der verwendeten Materialien unterschieden.
33. Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Anzahl der
ausgestellten Energieausweise, unterschieden nach Verbrauchs- und
Bedarfsausweis?
34. Hat die Bundesregierung einen Überblick über die Kosten für einen
Energieausweis?
35. Wie hoch ist der durch die Energieausweise ermittelte durchschnittliche
Energieverbrauch von Wohngebäuden, unterschieden nach Verbrauchs-
und Bedarfsberechnung?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/49036. Hat die Bundesregierung einen Überblick über die empfohlenen
Sanierungsmaßnahmen?
Die Fragen 33 bis 36 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen bei Verkauf, Vermietung oder
Verpachtung gilt erst seit dem 1. Juli 2009 für den gesamten Gebäudebestand, so
dass bislang noch keine signifikante Stichprobe für eine Erhebung vorhanden ist.
Die Wirksamkeit der Energieausweise wird auch im Rahmen der Evaluierung
der Energieeinsparverordnung überprüft werden.
KfW-Infrastrukturprogramme
37. Wie groß ist die Nachfrage nach den einzelnen Infrastrukturprogrammen
der KfW?
In den energetischen Infrastrukturprogrammen „KfW-Kommunalkredit –
Energetische Gebäudesanierung“ (Nachfolgeprogramm ab 1. Januar 2009:
Energieeffizient Sanieren – Kommunen) sowie „Sozial Investieren – Energetische
Gebäudesanierung“ wurden seit Programmstart im Januar 2007 bis einschließlich
zum 30. November 2009 insgesamt 561 Darlehen mit einem Kreditvolumen von
230,8 Mio. Euro zugesagt. Die Zusagenzahlen nach Jahren verteilen sich wie
folgt:
* Für das Jahr 2009 vom 1. Januar bis 30. November 2009.
38. Welche Mittel sind in welchen Programmen abgerufen worden?
Vom insgesamt zugesagten Kreditvolumen in Höhe von 230,8 Mio. Euro wurden
bereits 189,3 Mio. Euro ausgezahlt (Stand 29. Dezember 2009). Im Übrigen
wird auf die Antwort (Tabelle) zu Frage 37 verwiesen.
39. Welche Institutionen haben die Förderung beantragt?
Die Kreditmittel wurden überwiegend von Kommunen und gemeinnützigen
Vereinen sowie kommunalen Zweckverbänden genutzt.
Jahr KfW-Kommunalkredit
– Energetische
Gebäudesanierung und Energieeffizient
Sanieren – Kommunen
Sozial Investieren –
Energetische
Gebäudesanierung
Gesamt
Anzahl Kreditbetrag
in Mio. Euro
Anzahl Kreditbetrag
in Mio. Euro
Anzahl Kreditbetrag
in Mio. Euro
2007 83 24,6 23 3,4 106 28,0
2008 176 77,1 33 10,1 209 87,2
2009* 181 100,5 65 15,1 246 115,6
Gesamt 440 202,2 121 28,6 561 230,8
Ausgezahlt per 12/09 164,4 24,9 189,3
Drucksache 17/490 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1 Im Programm „Kommunalkredit-Energetische Gebäudesanierung“ wurden bis 30. November 2008 Kredite an Vereine und Stiftungen mit
Besicherung durch kommunale Ausfallbürgschaften vergeben.
40. Wie verteilen sich die antragstellenden Kommunen auf die einzelnen
Bundesländer?
Die Verteilung nach Bundesländern ist aus nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Kreditnehmer KfW-Kommunalkredit –
Energetische
Gebäudesanierung und Energieeffizient
Sanieren – Kommunen
Sozial Investieren –
Energetische
Gebäudesanierung
Gesamt
Anzahl Kreditbetrag
in Mio. Euro
Anzahl Kreditbetrag
in Mio. Euro
Anzahl Kreditbetrag
in Mio. Euro
Kommunen 412 185,7 – – 412 185,7
Zweckverbände 20 10,5 2 0,7 22 11,2
Landesförderinstitute
3 5,5 – – 3 5,5
Andere juristische
Personen des
öffentlichen Rechts
– – 14 3,1 14 3,1
Vereine/
Stiftungen1
5 0,5 86 19,7 91 20,2
Gemeinnützige
Unternehmen
– – 19 5,1 19 5,1
440 202,2 121 28,6 561 230,8
Bundesland KfW-Kommunalkredit – Energetische
Gebäudesanierung und Energieeffizient
Sanieren – Kommunen
Anzahl der
kreditnehmenden Kommunen
Kreditbetrag in
Mio. Euro
Baden-Württemberg 58 25,2
Bayern 183 83,5
Berlin 3 6,1
Brandenburg 3 0,9
Bremen 1 0,1
Hamburg – –
Hessen 12 10,8
Mecklenburg-Vorpommern 7 2,7
Niedersachsen 55 21,5
Nordrhein-Westfalen 52 21,6
Rheinland-Pfalz 19 7,9
Saarland – –
Sachsen 8 2,0
Sachsen-Anhalt 2 0,3
Schleswig-Holstein 7 2,2
Thüringen 2 0,9
Gesamt 412 185,7
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/49041. Wie hoch ist der Mittelabfluss aus dem Investitionspakt zur energetischen
Sanierung öffentlicher Gebäude für Kommunen in besonders schwieriger
Haushaltslage?
Der Mittelabfluss des Programmjahres 2009 für den Investitionspakt
energetische Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer
Infrastruktur in den Kommunen liegt bei gut 74 Prozent. Dabei ist zu beachten,
dass die Belegung der Programmmittel 2009 mit Sanierungsmaßnahmen über
zwei Jahre (bis Ende 2010) möglich ist.
42. Welche Maßnahmen wurden durchgeführt?
Mit dem Investitionspakt wurden entsprechend den Programmzielen Schulen
(ca. 40 Prozent), Kindergärten, Sportstätten (zusammen ca. 40 Prozent) sowie
sonstige soziale Infrastruktur (ca. 20 Prozent) energetisch saniert. In den
energetischen Förderfenstern der Infrastrukturprogramme der KfW verteilt sich das
zugesagte Kreditvolumen seit Programmbeginn 2007 auf nachfolgend dargestellte
Verwendungszwecke.
43. Warum hat die Bundesregierung kein Förderprogramm zum ökologischen
Bauen eingeführt, welches insbesondere den Einsatz nachwachsender
Baustoffe fördert?
Die Anforderungen sind mit Bedacht technologieunabhängig festgelegt. Sie
folgen damit dem Ansatz der Energieeinsparverordnung, die energetische
Anforderungen an das gesamte Gebäude oder an Bauteile vorgibt und dem Planer oder
Bauherrn die Freiheit der Wahl von Baustoffen, Gebäudeform, Heizsystemen
usw. und damit Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der technologischen
Entwicklung lässt.
44. Beabsichtigt die Bundesregierung die entstehenden Differenzen, die noch
bis Ende März 2009 im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
für Pelletsheizungen, Solaranlagen und Wärmepumpen, die als
Einzelmaßnahmen finanziert werden konnten, im Nachfolgeprogramm
„Energieeffizient Sanieren“ seit dem 1. April nicht mehr möglich sind und
seitdem nur noch eine Finanzierung über das Programm „Wohnraum
Verwendungszwecke Anteil in Prozent am
Zusagevolumen
Schulsanierung auf Neubauniveau 51,0 Prozent
Kita-Sanierung auf Neubauniveau 5,3 Prozent
Turnhallensanierung auf Neubauniveau 7,4 Prozent
Sanierung Vereinsgebäude auf Neubauniveau 0,2 Prozent
Sanierung Geb. der Kinder- und Jugendarbeit auf Neubauniveau 1,6 Prozent
Sanierung Schwimmhallen auf Neubauniveau 0,5 Prozent
Maßnahmen Schulen 25,2 Prozent
Maßnahmen Kitas 2,0 Prozent
Maßnahmen Turnhallen 3,9 Prozent
Maßnahmen Vereinsgebäude 0,3 Prozent
Maßnahmen Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit 2,0 Prozent
Maßnahmen Schwimmhallen 0,6 Prozent
Drucksache 17/490 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodemodernisieren“ gestattet wird – der Zinssatz in diesem Programm ist
jedoch deutlich höher –, an anderer Stelle zu kompensieren?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet im Rahmen
des Marktanreizprogramms MAP eine attraktive Förderung für Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien. Eine Wiederaufnahme der separaten Förderung des
Einbaus von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien im Rahmen des
Programms „Energieeffizient Sanieren“ ist nicht geplant. Die KfW-
Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren wurden 2009 überarbeitet,
um u. a. die Förderbestimmungen klarer und übersichtlicher zu gestalten, die
Programminanspruchnahme zu vereinfachen sowie Überschneidungen mit
anderen Programmen und Doppelförderungen abzubauen.
45. Ist eine Doppelförderung bestehend aus einem so genannten Kessel- bzw.
Kombibonus des Marktanreizprogramms und dem Einbau eines fossil
betriebenen Brennwertkessels als Einzelmaßnahme im Programm
Energieeffizient Sanieren möglich?
Nein. Grundsätzlich gilt, dass die Förderung von Anlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energien als Einzelmaßnahme bzw. freie Einzelmaßnahmenkombination
über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ nicht möglich ist, da in
diesem Fall ausschließlich eine Förderung über das BAFA erfolgt.
Im Interesse der Vereinfachung des Förderverfahrens für Bauherrn gilt eine
Ausnahme: Bei Einbau einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien in
Kombination mit einer gemäß KfW-Förderung förderfähigen Heizung auf Basis
konventioneller Energien, z. B. einem Brennwertkessel, kann die gesamte
Heizungsanlage über das KfW-Programm Energieeffizient Sanieren gefördert werden.
Die zusätzliche Inanspruchnahme eines BAFA-Zuschusses
(Marktanreizprogramm) ist in diesem Fall nicht möglich.
Alternativ ist eine getrennte Förderung möglich bei Ausschluss einer
Doppelförderung: d. h. Förderung der Heizungs-/Warmwasserkomponente auf Basis
erneuerbarer Energien über das MAP, Förderung des Brennwertkessels über die
KfW, sofern für den Brennwertkessel kein weiterer Bonus – z. B.
Kesseltauschbonus – des BAFA/MAP in Anspruch genommen wird.
46. Wie viele Millionen Euro hat das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit über sein Marktanreizprogramm für
erneuerbare Energien seit 2007 insgesamt für die Förderung von konventionellen
Heizkesseln („Kesseltauschbonus/Kombi-Förderung für Brennwertkessel
+ Solarsystem“) ausgegeben, und werden diese Ausgaben in den
Subventionsstatistiken der Bundesregierung den Subventionen für Erdöl- bzw.
Erdgas zugewiesen?
Für diesen Fördertatbestand wurden mit Stand 30. November 2009 Mittel in
Höhe von insgesamt fast 40 800 00 Euro als reiner Bonusbetrag bewilligt, davon
über 26,1 Mio. Euro in 2009, etwa 14,7 Mio. Euro in 2008 und 0 Euro in 2007.
Im Subventionsbericht der Bundesregierung werden diese Mittel als
Finanzhilfen zur Förderung der rationellen Energieverwendung und erneuerbarer
Energien ausgewiesen.
Einflüsse energetischer Sanierung auf den Wohnungsmarkt
47. In welchem Ausmaß sind die Kaltmieten nach energetischer Sanierung von
Wohnraum durchschnittlich und im Maximum gestiegen (in Euro pro m2,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/490bitte aufschlüsseln nach Sanierungsmaßnahmen und
Fördermittelzuschüssen)?
48. In welchem Ausmaß sind die Mietnebenkosten nach energetischer
Sanierung gesunken (in Euro pro m2, bitte aufschlüsseln nach
Sanierungsmaßnahmen und Fördermittelzuschüssen)?
Die Fragen 47 und 48 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach § 559 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vermieter die jährliche
Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten
Modernisierungskosten erhöhen. Dabei muss die erhaltene Förderung von der möglichen
Mieterhöhung abgezogen werden. In welchem Maße die Vermieter tatsächlich von ihrem
Mieterhöhungsrecht Gebrauch machen, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Statistiken über die Entwicklung der Kaltmieten und der Mietnebenkosten nach
energetischer Sanierung liegen nicht vor.
49. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der beabsichtigten
Streichung der Möglichkeit von Mietminderungen während der
Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung für die Mieter?
Die nach der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Regelung zum
Mietminderungsrecht soll dazu beitragen, klima- und umweltfreundliche Sanierungen zu
erleichtern. Wie diese im Einzelnen auszugestalten ist, bedarf einer intensiven
Prüfung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]