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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stärkere Einbindung der Ukraine in die EU-Strategie der Inneren Sicherheit

Unterstützungserklärung, Hilfe für ukrainische Strafverfolgungsbehörden, EU-Projekt im Bereich Grenzmanagement, Sicherheitslage in der Ukraine, Auswirkungen des Konflikts im Donbass, Kooperationen mit EU-Agentur, Reform des Sicherheitssektors, diesbzgl. Rolle der EU-Mission EUAM Ukraine, Erkenntnisse zu bewaffneten Freiwilligenverbänden, Rückkehr ausländischer Kämpfer nach Deutschland, Bedrohungslage hinsichtl. illegalen Waffenhandels<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

07.12.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/7614.11.2017

Stärkere Einbindung der Ukraine in die EU-Strategie der inneren Sicherheit

der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Tobias Pflüger, Kersten Steinke, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die derzeitige Trio-Ratspräsidentschaft (Estland, Bulgarien, Österreich) will die osteuropäischen Staaten bei der Strategie der inneren Sicherheit (ISS) verstärkt berücksichtigen (http://gleft.de/1VA). Dies beträfe insbesondere den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI), der für die Umsetzung der ISS verantwortlich ist. Entsprechende Maßnahmen sollen auf dem Gipfel der östlichen Partnerschaft im November 2017 behandelt werden. Die Regierungen Estlands, Bulgariens und Österreichs wollen vor allem die Kooperation mit der Ukraine im Bereich der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität ausbauen. Dortige Behörden könnten etwa am „European Firearms Experts Network“ und am „Operational Action Plan Firearms“ teilnehmen. Möglich wäre diese Einbindung in Netzwerke mit anderen EU-Mitgliedstaaten über das am 14. September 2016 unterzeichnete und am 18. August 2017 in Kraft getretene operative Abkommen mit Europol. Die „Entwicklungen in der Ukraine“ hätten außerdem Auswirkungen auf die innere Sicherheit in der Europäischen Union und müssten deshalb vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) entsprechend adressiert werden. Die estnische Ratspräsidentschaft hat hierzu bereits Vorbereitungen getroffen, darunter hochrangige Gespräche der European Union Advisory Mission (EUAM) Ukraine mit den EU-Innen- und Justizministern, Gespräche mit dem COSI, Thematisierung in der Ratsarbeitsgruppe „Strafverfolgung“ sowie die Erstellung von Bedrohungsanalysen zu Feuerwaffen durch das geheimdienstliche Lagezentrum INTCEN und durch die Strafverfolgungsbehörde der Europäischen Union (Europol). Am Beispiel der Ukraine hat das INTCEN für das Treffen des PSK mit dem COSI außerdem eine Analyse zu „hybriden Bedrohungen“ erstellt. Ein Treffen des COSI am 21. November 2017 soll Schlussfolgerungen zum Ausbau der Kooperation mit der Ukraine beraten (Ratsdok. 13272/17), die dann im Dezember 2017 vom Rat verabschiedet werden könnten.

Die Bundesregierung teilt die Forderung nach verstärkter sicherheitspolitischer Kooperation mit der Ukraine nur bedingt. So lägen bislang keine konkreten Hinweise auf sicherheitspolitische Folgen der Visa-Liberalisierung für ukrainische Staatsangehörige vor (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 2). Außer im Donbass sei die Sicherheitslage „relativ stabil“. Allerdings bestünden im Bereich Justiz und Inneres „rechtstaatliche Mängel etwa im Hinblick auf Gerichtswesen, Generalstaatsanwaltschaft und Inlandsgeheimdienst“. Anstatt jedoch diese rechtsstaatlichen Mängel zu beseitigen, unterstützt die Bundesregierung mehrere Twinning-Projekte zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Grenzbehörden durch eine Federführung der Bundespolizei sowie des Bundesministeriums der Finanzen (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antworten zu den Fragen 3 und 4). Staatliche Grenzbehörden der Ukraine werden im Rahmen der Twinning-Projekte „Support to State Fiscal Service (SFS) of Ukraine in reinforcing Integrated Border Management elements in the area of customs matters“ und „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection“ ausgebildet. Zudem findet im Rahmen des Kommissionsprojektes „EU Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine“ (EUBAM Moldau/Ukraine) eine Unterstützung im Bereich des ukrainischen und moldauischen Grenzmanagements statt. Auch die Unterstützung der Ukraine bei der Reform des zivilen Sicherheitssektors durch die zivile Mission „European Union Advisory Mission Ukraine (EUAM Ukraine)“ im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP) betrifft Aspekte des Grenzmanagements. Die EUBAM Moldau/Ukraine wird durch Mittel der Europäischen Kommission finanziert. Für die beiden Twinning-Projekte ist Programm und Finanzierungsquelle das European Neighbourhood Partnership Instrument (ENPI). Die zivile GSVP-Mission EUAM Ukraine wird durch den Haushalt der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) finanziert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Aus welchen Erwägungen hält es die Bundesregierung für notwendig oder nicht notwendig, in EU-Schlussfolgerungen zur inneren Sicherheit abermals die unerschütterliche Unterstützung der EU für die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Ukraine zu erklären?

2

In welchen Bereichen sollten ukrainische Strafverfolgungsbehörden aus Sicht der Bundesregierung verstärkt unterstützt werden?

a) Inwiefern sollte die Ukraine aus Sicht der Bundesregierung in die operativen Aktionspläne des EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen Kriminalität einbezogen werden, und wie könnte dieses umgesetzt werden?

b) An welchen Netzen der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten sollte die Ukraine dann teilnehmen?

3

Aus welchen Erwägungen hält es die Bundesregierung für geboten oder nicht geboten, den ukrainischen Behörden dabei Hilfestellung zu leisten, ihr Strafverfolgungssystem stärker den EU-Standards anzunähern?

4

Aus welchen Erwägungen hält es die Bundesregierung für geboten, die Ukraine mit dem EU-Twinning-Projekt „Support to the State Border Guard Service of Ukraine in further development Integrated Border Management approaches for travel document verification and stolen motor vehicles detection“ an EU-Standards und den Schengen-Acquis anzunähern (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 3)?

a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob „Schleuserkriminalität“ und „Menschenhandel“ zu den vordringlichen Prioritäten in der Zusammenarbeit mit der Ukraine gehören sollten, und welche Erwägungen sprechen dafür oder dagegen (bitte möglichst mit Zahlen belegen)?

b) Welche konkreten Aufgaben übernimmt ein Beamter der Bundespolizei, der während der Laufzeit des Projektes dauerhaft als Berater in der Ukraine (Kiew) eingesetzt ist (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 3)?

c) Welche „Kurzzeitexperten“ hat die Bundespolizei für die einzelnen Maßnahmen des Projektes entsandt?

5

Welche Auswirkungen hat der Konflikt im Donbass aus Sicht der Bundesregierung auf die gesamte innere Sicherheitslage der Ukraine sowie der Europäischen Union?

6

Inwiefern sollten die EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung mit der Ukraine auch hinsichtlich „hybrider Bedrohungen“ verstärkt zusammenarbeiten, und welche der im Dokument JOIN(2016) 18 final vom 6. April 2016 aufgeführten „hybriden Bedrohungen“ sollten dabei besonders adressiert werden?

a) Welche Trainingsprogramme werden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Ukraine „im NATO- sowie im EU-Rahmen“ zur Stärkung der Resilienz gegen „hybride Bedrohungen“ angestrebt (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 5)?

b) Wie steht die Bundesregierung zu der Frage, ob das geheimdienstliche Lagezentrum eine geheimdienstliche Analyse zu „hybriden Bedrohungen“ am Beispiel der Ukraine erstellen sollte?

7

Auf welche Weise sollte die Zusammenarbeit der Polizeiagentur Europol aus Sicht der Bundesregierung mit Behörden in der Ukraine ausgebaut werden?

8

Welche Themen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf einem Workshop Europols zum Thema „Medienstrategie“ auf der im November 2017 abgehaltenen European Law Enforcement Communicators Conference behandelt (http://gleft.de/1XW)?

9

Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung auch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) operativ mit der Ukraine zusammenarbeiten, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hierzu für geboten?

10

Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung die Unterzeichnung einer Arbeitsvereinbarung der EU-Polizeiakademie CEPOL mit der Ukraine zum Abschluss gebracht werden, und welche Verbesserungen wären dadurch zu erwarten?

11

Inwiefern sollte aus Sicht der Bundesregierung auch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) enger mit der Ukraine kooperieren, und welche Änderungen müssten vorgenommen werden, um mit der Ukraine Informationen austauschen zu können?

12

Auf welche Weise sollen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit der Grenzbehörden sowie im Zollbereich der am grenzüberschreitenden Warenverkehr beteiligten Behörden an den Grenzen der Ukraine verbessert und die irreguläre Migration und die Korruption nachhaltig bekämpft werden (Bundestagsdrucksache 18/7466, Antwort zu Frage 15)?

13

Inwiefern kann die Bundesregierung mittlerweile Angaben zum Ziel des Twinning-Projektes unter Federführung der Bundespolizei machen, das die Entwicklung von Methoden zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Grenzbehörden vorsieht (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 3)?

14

Welche Reformstrategie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in EUBAM Moldau/Ukraine und EUAM Ukraine für dem Innenministerium nachgeordnete Behörden, darunter die Border Guard Services, verfolgt (Bundestagsdrucksache 18/13528, Antwort zu Frage 3)?

a) Welche Details sind der Bundesregierung zu Inhalten der Beratung des ukrainischen Inlandsgeheimdienstes SBU durch EUAM Ukraine zu „Menschenrechten oder strategischer Kommunikation“ bekannt?

b) Wie soll der SBU eine „Abgrenzung investigativer Kompetenzen“ vornehmen?

c) Inwiefern ist das von EUAM Ukraine unterstützte Konzept für ein unabhängiges parlamentarisches Kontrollgremium für den SBU inzwischen fertiggestellt?

15

Welche bewaffneten Freiwilligenverbände (etwa Asow, Rechter Sektor, Nazionalny Korpus) sind der Bundesregierung in der Ukraine bekannt, in welcher Truppenstärke operieren diese zurzeit, und mit welchen Waffen sind diese gewöhnlich ausgerüstet (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 18/5917, in der Antwort zu Frage 15 beantworten und den Verbänden die weisungsbefugten Ministerien zuordnen)?

a) In welchen dieser Verbände kämpfen deutsche Freiwillige oder Söldner mit (sofern bekannt, bitte hierzu Zahlen oder eine Größenordnung angeben)?

b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Verbände wie „Asow“, die dem ukrainischen Innenministerium unterstellt sind, auch enger mit den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Inneren Sicherheit kooperieren sollten?

c) Sofern die Bundesregierung einer Kooperation mit Verbänden wie „Asow“ kritisch gegenübersteht, wie soll dies aus ihrer Sicht bei der geplanten Einbindung der Ukraine in die Strategie der Inneren Sicherheit berücksichtigt werden?

16

Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung hinsichtlich der möglichen Rückkehr zahlreicher ausländischer Kämpfer aus dem ukrainischen neofaschistischen „Asow“-Bataillon, unter deren mittlerweile aus 2 500 nichtukrainischen Angehörigen auch immer mehr deutsche Neonazis beteiligt sein sollen und die unter anderem im Donbass gegen die dortigen Volksrepubliken kämpfen („Deutsche Neonazis in ‚Asow‘-Bataillon“, junge Welt vom 13. November 2017)?

17

Wie bewertet die Bundesregierung nach den einschlägigen Lageberichten Europols (unter anderem aus dem SOCTA 2017 sowie den über SIENA verteilten Nachrichten) die Bedrohungslage hinsichtlich des illegalen Waffenhandels in die bzw. aus der Ukraine?

a) Welche tatsächlichen Bedrohungen sind diesbezüglich nicht nur zu erwarten, sondern bereits zu beobachten?

b) Welche illegalen Waffen, deren Bestandteile oder Sprengstoffe (etwa TNT oder C4) aus der Ukraine wurden in der jüngeren Vergangenheit in Deutschland vorwiegend festgestellt?

Berlin, den 14. November 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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