[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
18. Dezember 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/332
19. Wahlperiode 28.12.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Jörg Cezanne,
Dr. Gregor Gysi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/108 –
Rolle der Bundesregierung bei der Insolvenz der Air Berlin
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft Air Berlin musste in diesem Jahr
Insolvenz anmelden, mit einschneidenden Folgen für die Belegschaft sowie für
die Verbraucherinnen und Verbraucher. Von den mehr als 8 000 Beschäftigten
der Air Berlin haben viele ihre Arbeitsplätze verloren und der Rest der
ehemaligen Belegschaft muss zu meist schlechteren Konditionen zu anderen
Luftverkehrsgesellschaften wechseln.
Seitdem Air Berlin im August 2017 ihre Zahlungsunfähigkeit erklärte, äußerten
sich Vertreter der Bundesregierung mehrfach ganz offensiv dahingehend, dass
sie im Zuge der Verteilung der Insolvenzmasse die deutsche Fluggesellschaft
Lufthansa stärken wolle, indem wesentliche Teile von Air Berlin in die
Lufthansa bzw. deren Tochterunternehmen eingegliedert werden. Trotz zahlreicher
anderer Übernahmeangebote, die teilweise auf Erhalt von Air Berlin als
eigenständiges Unternehmen abzielten, wurde letztlich der Lufthansa der Zuschlag
erteilt, was presseöffentlich als „abgekartetes Spiel“ zu Gunsten der Lufthansa
bezeichnet wurde (u. a.
www.ardmediathek.de/tv/Monitor/Air-Berlin-Deal-
Abgekartetes-Spiel-zula/Das-Erste/Video?bcastId=438224&documentId=4733
1446), an dem auch die Bundesregierung beteiligt gewesen sei. In der Tat hatte
die Bundesregierung großen Anteil daran, dass die Zahlungsunfähigkeit Air
Berlins nicht umgehend die Einstellung ihres Betriebes zur Folge hatte,
wodurch die Landerechte Air Berlins frei neu ausgeschrieben worden wären.
Die Bundesregierung gewährte Air Berlin einen Übergangskredit in Höhe von
150 Mio. Euro, der durch die KfW zur Verfügung gestellt und durch eine
Bundesbürgschaft abgesichert wurde (
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemit
teilungen/2017/20170815-gemeinsame-pressemitteilung-zu-air-berlin.html).
Dadurch wurde neben der zeitweisen Aufrechterhaltung des Betriebes auch ein
geordnetes Insolvenzverfahren und damit der Verkauf von Unternehmensteilen
ermöglicht.
Laut dem Insolvenzgutachten beträgt die Insolvenzmasse lediglich zirka
213 Mio. Euro. Über deren Zusammensetzung und speziell über die darin
enthaltene Höhe der bewerteten Luftverkehrsrechte werden in der Öffentlichkeit
aber keine Angaben gemacht (
www.welt.de/wirtschaft/article170621408/
Gutachten-offenbart-die-vier-Gruende-der-Air-Berlin-Pleite.html). Die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, sagte am 5.
September 2017, dass die Slots von Air Berlin „möglichst teuer verkauft werden“
sollten (Protokoll 18/120 des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des
Deutschen Bundestages, Seite 5).
Dadurch dass der Bund über die KfW einen Überbrückungskredit gewährte und
weil zudem die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Gehälter von Air-
Berlin-Beschäftigten zahlte, war und ist der Bund darüber hinaus Beteiligter im
Insolvenzverfahren und hatte und hat somit die Möglichkeit, Einfluss darauf zu
nehmen.
Aufgrund dieser formalen Einflussmöglichkeiten des Bundes und seiner
konkreten Einflussnahme auf die Gestalt des Insolvenzverfahrens (durch den Kredit
in Höhe von 150 Mio. Euro) ist es angesichts der weitreichenden Folgen der
Insolvenz von Air Berlin für die Belegschaft sowie für die Verbraucherinnen
und Verbraucher von öffentlichem Interesse, mit welchen Zielvorstellungen,
Maßnahmen und Absprachen die Bundesregierung das Insolvenzverfahren
beeinflusst hat.
Einfluss der Bundesregierung auf das Insolvenzverfahren
1. Ist es zutreffend, wie der Bericht vom politischen Magazin „MONITOR“
nahelegt, dass die Bundesregierung eine Übernahme großer Teile Air Berlins
durch die Lufthansa befürwortete?
Wenn ja, mit welcher Begründung, und wann wurde diese Position in
Absprache welcher Bundesministerien festgelegt?
2. Inwiefern war die Bundesregierung direkt oder indirekt an der Übernahme
von Teilen Air Berlins durch andere Unternehmen beteiligt, und wurde
insbesondere Einfluss darauf genommen, dass die Lufthansa wesentliche Teile
von Air Berlin übernehmen kann?
Wenn ja, wie, und durch wen?
3. Kann die Bundesregierung den in der o. g. „MONITOR“-Sendung
geäußerten Verdacht ausräumen, dass sie von Anfang an die Absicht hatte, die
Lufthansa bei der Übernahme von Teilen von Air Berlin zu bevorzugen (bitte
begründen)?
Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung war und ist an den Verkaufsverhandlungen von
Vermögenswerten der Air Berlin Gruppe nicht beteiligt. Der Verkaufsprozess wird im
Rahmen eines Insolvenzverfahrens durchgeführt. Eine Einflussnahme der
Bundesregierung auf dieses Verfahren, das unter gerichtlicher Aufsicht nach
Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorgaben geführt wird, verbietet sich aus
rechtsstaatlichen Gründen.
4. Welche Unternehmen bzw. Institutionen waren bzw. sind nach Kenntnis der
Bundesregierung beim Insolvenzverfahren der Air-Berlin-Mitglieder des
vorläufigen Gläubigerausschusses sowie der Gläubigerversammlung, und
welche Veränderungen hat es bei der Zusammensetzung dieser
insolvenzrechtlich relevanten Gremien nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe
des Verfahrens, insbesondere seit dem 1. November 2017, gegeben?
Die erbetenen Informationen zum Insolvenzverfahren der Air Berlin sind nicht
öffentlich zugänglich und können in begründeten Ausnahmefällen per
Akteneinsicht beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
5. War bzw. ist die Luftverkehrsgesellschaft Etihad nach Kenntnis der
Bundesregierung in diesen Gremien vertreten (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Waren bzw. sind die KfW und/oder die Bundesagentur für Arbeit jeweils
dort vertreten (bitte begründen), und welches Stimmgewicht hatten bzw.
haben diese Anstalten öffentlichen Rechts nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Gläubigerversammlung (bitte unter Angabe der Stimmgewichte der
anderen Mitglieder aufführen)?
a) Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) war u. a. Mitglied im vorläufigen
Gläubigerausschuss der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG und ist auch Mitglied des
Gläubigerausschusses. Sie ist außerdem wie jeder Gläubiger in der
Gläubigerversammlung stimmberechtigt. Sie hat ein Stimmrecht in Höhe der nach § 169 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auf die BA übergegangenen
Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die
Arbeitsentgeltansprüche gehen mit Antragstellung auf Insolvenzgeld auf die BA über und
verbleiben bei der BA in Höhe des bewilligten Insolvenzgeldes. Eine konkrete
Bezifferung ist derzeit nicht möglich. Die BA geht von einem geschätzten Aufwand
von 55,2 Mio. Euro (zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge) über alle Air Berlin
Insolvenzverfahren aus.
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung nimmt die BA die
Aufgaben in der Gläubigerversammlung bzw. in den Gläubigerausschüssen in
eigener Verantwortung wahr. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) hat hier lediglich die Rechtsaufsicht. Die BA stimmt daher ihre Tätigkeit
in der Gläubigerversammlung bzw. in den Gläubigerausschüssen nicht mit dem
BMAS ab und informiert regelmäßig auch nicht das BMAS über ihre Tätigkeit.
Insgesamt wurden drei vorläufige Gläubigerausschüsse gebildet: Air Berlin PLC
& Co. Luftverkehrs KG; Air Berlin PLC und airberlin technik GmbH. Die
Bundesagentur für Arbeit hat darin jeweils eine Stimme.
b) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW ist weder im Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren der Air Berlin
PLC & Co. Luftverkehrs KG noch im Gläubigerausschuss im Insolvenzverfahren
der Air Berlin PLC vertreten. Aufgrund der Gewährung des Massedarlehens ist
die KfW Massegläubigerin im Insolvenzverfahren der Air Berlin PLC & Co.
Luftverkehrs KG. Massegläubiger sind nicht zur Teilnahme an der
Gläubigerversammlung berechtigt.
In Bezug auf die gewünschten Informationen im Verhältnis zu anderen
Mitgliedern der Gläubigerausschüsse wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
7. Wie hat die Bundesregierung, die die Rechtsaufsicht über bundeseigene
Anstalten öffentlichen Rechts ausübt, ihre Position bezüglich eines favorisierten
Käufers von Air Berlin bzw. Unternehmensteilen in den Gläubigerausschuss
sowie die Gläubigerversammlung eingebracht (Direktiven, Absprachen
etc.), und welche darüber hinausgehenden Möglichkeiten hat die
Bundesregierung genutzt, um ihre Position einzubringen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
8. Wann und wo fanden jeweils die Sitzungen des Gläubigerausschusses sowie
der Gläubigerversammlung (inklusive des vorläufigen Gläubigerausschusses
bzw. vorläufigen Gläubigerversammlung) statt, und welche Sitzungen sind
bereits terminiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gespräche zur
Übernahme von Teilen von Air Berlin zwischen Unternehmen
a) bezüglich der Übernahme der Beschäftigten,
b) bezüglich der Übernahme der Flugzeuge,
c) bezüglich der Übernahme weiterer Unternehmensteile, und
d) über die Bedingungen für eine Übernahme?
Der Bundesregierung liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.
10. Wann haben die Gläubiger dem derzeit kartellrechtlich geprüften Verkauf
von Unternehmensteilen Air Berlins zugestimmt, bzw. wann soll diese
Zustimmung endgültig seitens der Gläubiger erteilt werden?
Dem Verkauf von Teilen des Geschäftsbetriebes wurde entsprechend den
insolvenzrechtlichen Bestimmungen durch den Gläubigerausschuss jeweils
zugestimmt bevor entsprechende Verträge mit den Käufern abgeschlossen wurden.
Das genaue Datum ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Überbrückungskredit der KfW
11. Welchen Einfluss hat eine „doppelte Insolvenz“ (
www.test.de/Air-
Berlininsolvent-Das-muessen-Kunden-jetzt-wissen-5218659-0/) auf die
Rückzahlung des Kredites in Höhe von 150 Mio. Euro, welcher durch die
Bundesregierung abgesichert wurde, und wodurch ist sichergestellt, dass dieser Kredit
letztlich bedient wird?
Bei dem gewährten Kredit handelt es sich um ein Massedarlehen, das vorrangig
vor Altforderungen, die aus der Zeit vor der Insolvenz stammen, aus der Masse
bedient werden muss. Die Rückzahlung des Kredits in Höhe von 150 Mio. Euro
erfolgt aus Verkaufserlösen von Vermögenswerten der Insolvenzmasse von Air
Berlin. Für die Verkaufserlöse wurden Kreditsicherheiten bestellt (insbesondere
Verpfändung der Geschäftsanteile von Tochtergesellschaften).
12. Für welche Zwecke wurde dieser Kredit nach Kenntnis der Bundesregierung
verausgabt, und in welchen Tranchen wurde er ausgezahlt?
Der Kredit diente zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes von Air Berlin
(Sicherung der Liquidität) und wurde in folgenden Tranchen ausgezahlt:
08.09.2017 24,5 Mio. Euro
13.09.2017 30,0 Mio. Euro
14.09.2017 20,1 Mio. Euro
19.09.2017 23,5 Mio. Euro
28.09.2017 12,5 Mio. Euro
18.10.2017 39,4 Mio. Euro
13. Welche Kriterien hat die Bundesregierung an die Vergabe eines
Überbrückungskredites in Höhe von 150 Mio. Euro an Air Berlin nach dem von
dieser gestellten Insolvenzantrages im August 2017 geknüpft, und wurden dabei
insbesondere Kriterien für die Übernahme von Teilen von Air Berlin durch
andere Unternehmen festgelegt?
Wenn ja, welche waren das, und warum?
Wenn nein, warum nicht?
Voraussetzung für die Gewährung einer Bundesgarantie für den KfW-
Massekredit an Air Berlin war es, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht mit hoher
Wahrscheinlichkeit mit einer Inanspruchnahme des Bundes gerechnet werden
muss (VV Nr. 5 zu § 39 BHO). Ein weiteres Kriterium für die Vergabe des
Massekredits war, dass dieser den Vorgaben der EU-Rettungs- und
Umstrukturierungsbeihilfeleitlinien entspricht. Die entsprechende beihilferechtliche
Genehmigung wurde der Bundesregierung am 4. September 2017 von der Europäischen
Kommission erteilt. Kriterien für die Übernahme von Teilen von Air Berlin durch
andere Unternehmen wurden bei der Beauftragung in der Kredit- und
Garantieentscheidung nicht festgelegt. Dies wäre insolvenzrechtlich auch nicht möglich
gewesen.
14. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass ohne den durch
den Bund abgesicherten Kredit in Höhe von 150 Mio. Euro kein geordnetes
Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung möglich gewesen wäre (bitte
begründen)?
15. Hätten nach Ansicht der Bundesregierung alle Flugzeuge der Air Berlin, d. h.
auch der an die Lufthansa verleasten, bei einer abrupten Insolvenz am Boden
bleiben müssen (bitte begründen)?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Ohne Aussicht auf einen Massekredit hätte Air Berlin den Flugbetrieb
unmittelbar nach Einreichung des Insolvenzantrags einstellen müssen, da als Folge der
Insolvenz der Widerruf der luftfahrtrechtlichen Betriebsgenehmigung drohte.
Zudem wäre Air Berlin auch insolvenzrechtlich zur Einstellung des
Geschäftsbetriebs gezwungen gewesen. Im Falle einer „abrupten Insolvenz“ (Anm.: Es wird
davon ausgegangen, dass damit gemeint ist, dass im vorläufigen
Insolvenzverfahren keine liquiden Mittel zur Verfügung gestellt worden wären), hätte der
Flugbetrieb sofort stillgelegt werden müssen. Dies insofern, als dass keine
kostenauslösende Handlungen (z. B. der Kauf von Flugbenzin) durch Air Berlin mehr
hätten erfolgen dürfen, denn es war absehbar, dass die dadurch entstandenen
Verbindlichkeiten nicht hätten bedient werden können. Die Insolvenzmasse wäre bei
einer Fortsetzung des Flugbetriebes ohne entsprechende Finanzierung in
absehbarer Weise gemindert worden, was zum Nachteil der Insolvenzgläubiger geführt
hätte. Dies wäre insolvenzrechtlich nicht zulässig gewesen.
16. In welchen anderen Fällen hat der Bund in den letzten 25 Jahren
Insolvenzverfahren finanziell durch Kredite oder Bürgschaften abgesichert?
In folgenden anderen Fällen hat der Bund in den letzten 25 Jahren
Insolvenzverfahren finanziell durch verbürgte/garantierte Kredite abgesichert:
Kreditnehmer Kreditentscheidung Kreditbetrag
MobilCom AG 2000/2002/2003 112 Mio. Euro
Fairchild Dornier 2002 90 Mio. USD
Quelle GmbH 2009 50 Mio. Euro
17. Wird zahlungsunfähigen bzw. insolventen Fluggesellschaften seitens des
Luftfahrt-Bundesamtes üblicherweise die Betriebsgenehmigung entzogen
(bitte unter Angabe der gesetzlichen oder untergesetzlichen Grundlage
darlegen), und warum war dies im Falle Air Berlins nicht der Fall?
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beurteilt die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Luftfahrtunternehmen auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 und
leitet ggf. erforderliche genehmigungsrechtliche Schritte ein. Ist ein Unternehmen
insolvent und hat keine ausreichenden Mittel mehr zur Durchführung des
Flugbetriebs wird die Betriebsgenehmigung ausgesetzt oder widerrufen.
Im Fall Air Berlin waren bedingt durch den Massekredit des Bundes in Höhe von
150 Mio. Euro noch Mittel zur weiteren Durchführung des Flugbetriebes
vorhanden.
18. In welchen Fällen wurden in den letzten 25 Jahren zahlungsunfähigen
Fluggesellschaften die Betriebserlaubnis entzogen, und in welchen Fällen wurde
davon abgesehen (bitte jeweils die Begründungen für eine unterbliebene
Entziehung der Betriebsgenehmigung angeben)?
Folgenden Luftfahrtunternehmen mit Luftfahrzeugen mit einem maximalen
Startgewicht von über 14 Tonnen wurde seit 1996 (ältere Daten liegen nicht vor)
vom LBA die Betriebsgenehmigung entzogen:
ACG Air Cargo Germany
Aero Flight
Aero Lloyd Flugreisen
Air Omega
Blue-Wings-AG
Bremenfly GmbH
Cirrus Airlines
City Air
Cosmos Air
DAU Air
FLM Aviation
German Sky Airlines
Hamburg International
HHA Hamburg Airways
OLT
RAS Rheinland Air Service
RATIO Flug
SAL Airlines
Sky Team
XL Airways
Verkauf von Teilen von Air Berlin
19. Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Beantragung der
Insolvenz welche Anteile von Air Berlin zu welchem Preis an wen verkauft?
Die erbetenen Informationen zu den Verkäufen und den Preisen können nicht
veröffentlicht werden, weil hierbei verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Unter Abwägung zwischen dem
Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits und dem Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen des Unternehmens andererseits hat die
Bundesregierung die abgefragten Informationen als Verschlusssache „VS –
Vertraulich“ eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.*
20. Werden diese Anteile nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mehr der
Insolvenzmasse zugerechnet („Fast nichts zu holen bei Air Berlin“, DER
TAGESSPIEGEL vom 11. November 2017., S. 10)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wieso nicht?
An den im Rahmen der vorstehend genannten Verkäufe übertragenen
Vermögensgegenständen, wurden umfangreiche Sicherheiten zu Gunsten des
bundesgarantierten Massekredites bestellt. Insofern fließen diese Verkaufserlöse
tatsächlich nicht in die freie Insolvenzmasse, sondern dienen vorrangig der Rückführung
des Massekredites. Welche Vermögensgegenstände sich zum Ende des
Insolvenzverfahrens darüber hinaus noch in der verbleibenden freien Insolvenzmasse
befinden werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich prognostiziert
werden.
21. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Insolvenzgutachten die Slots
und Verkehrsrechte von Air Berlin genannt, und mit welchem Wert sind
diese darin aufgeführt?
Im Gutachten zur Insolvenzeröffnung vom 27. Oktober 2017 wird ausgeführt,
dass die „Slots“ „... im Rahmen des M & A - Prozesses ein Schlüssel-Asset ...“
darstellen. Eine Bewertung je Slot wird allerdings nicht vorgenommen.
22. Welche kartellrechtlichen Prüfungen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit von der Europäischen Union (EU) im Zusammenhang mit
der Insolvenz von Air Berlin durchgeführt, und wann werden diese
voraussichtlich jeweils abgeschlossen sein (bitte begründen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung prüft die Europäische Kommission im
Zusammenhang mit der Insolvenz von Air Berlin derzeit folgende Anmeldungen:
1. Durch die Deutsche Lufthansa AG Erwerb der Kontrolle über Teile der Air-
Berlin-Gruppe, d.h. über die Gesamtheit von NIKI und LGW durch
Anteilserwerb (s. ABl. C 379 S. 14). Ende der vorläufigen Prüffrist ist laut Angabe
der Europäischen Kommission der 21. Dezember 2017. Air Berlin hat am
13. Dezember 2017 bekanntgegeben, dass die Lufthansa vom geplanten
Erwerb der NIKI zurücktrete.
* Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
2. Durch Easyjet Erwerb der Kontrolle über Teile von Air Berlin („Certain Air
Berlin Assets“) durch Erwerb von Vermögenswerten (s. ABl. C 383 S. 11).
Die Europäische Kommission hat am 12. Dezember 2017 den Erwerb
genehmigt.
23. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Flugzeuge der
Luftfahrgesellschaft Walter bereits für Eurowings im Einsatz sind (bitte
begründen)?
Wenn ja, seit wann?
Seit dem 1. November 2017 sind 17 Luftfahrzeuge der „Luftfahrtgesellschaft
Walter“ (LGW), Typ Dash Q400, für Eurowings im Einsatz.
24. Wie viele der Flugzeuge, die mit Stand 1. August 2017 im Besitz (auch durch
Leasing) von Air Berlin sowie deren Tochtergesellschaften waren, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit für welche Luftverkehrsgesellschaft
(auch via Wet-Lease) im Einsatz, und auf welcher rechtlichen Grundlage ist
dieser Einsatz trotz Insolvenz und ausstehender kartellrechtlicher
Genehmigung von Teilübernahmen der insolventen Air Berlin möglich?
Im Einsatz sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand 24. November
2017:
Von Air Berlin im Wet-Lease an Eurowings: 15 Luftfahrzeuge
Von LGW im Wet-Lease an Eurowings: 17 Luftfahrzeuge
Von Niki im Wet-Lease an Eurowings: 2 Luftfahrzeuge
Es besteht die Möglichkeit, dass Luftfahrtunternehmen ehemalige von der Air
Berlin angemietete Luftfahrzeuge im Wege des Kaufs oder der Übernahme vom
Leasinggeber in ihr Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate,
AOC) eingegliedert haben.
Rechtsgrundlage sind die Betriebsgenehmigung nach der Verordnung (EG)
Nr. 1008/2008 sowie die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 und
Anhänge.
Im Rahmen des fusionskontrollrechtlichen Verfahrens hat die Kommission am
27. Oktober 2017 auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG)
Nr. 139/204 (Befreiung vom Vollzugsverbot) der Lufthansa unter bestimmten
Bedingungen gestattet, in die relevanten Wetlease-Vereinbarungen einzutreten
(veröffentlicht am 22. November 2017).
Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
25. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass bei einem Verkauf von
Unternehmensanteilen der Air Berlin die Arbeitsplätze erhalten bleiben und
sich die Arbeitsbedingungen von Air-Berlin-Mitarbeiterinnen und -
Mitarbeitern (Gehalt, Urlaubsanspruch etc.) bei einem Wechsel zu einem Käufer
von Teilen Air Berlins nicht verschlechtern?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat durch die Gewährung des Darlehens in Höhe von
150 Mio. Euro ermöglicht, den Geschäftsbetrieb von Air Berlin
aufrechtzuerhalten. Ohne den Kredit wäre der Flugbetrieb unmittelbar eingestellt worden
(„grounding“). Die Ausgangslage für die Beschäftigten hätte sich bei einer
solchen ungeordneten Insolvenz erheblich verschlechtert. Durch den
Überbrückungskredit konnte die Beschäftigung zunächst aufrechterhalten und die
Zukunftsperspektive der Beschäftigten verbessert werden.
Die Bundesregierung hat intensiv an alle Beteiligten politisch appelliert, bei den
Verkaufsverhandlungen eine Lösung auch im Sinne der Beschäftigten zu finden.
Eine weitere Handhabe hatte die Bundesregierung hier jedoch nicht. Dies wäre
insolvenzrechtlich auch nicht möglich gewesen.
26. In welcher Gesamthöhe hat die Bundesagentur für Arbeit zeitweise die
Gehaltszahlungen für Mitarbeiter von Air Berlin übernommen, und auf welcher
Grundlage wurden diese Zahlungen gewährt?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat für den Zeitraum August bis
Oktober 2017 der Vorfinanzierung der Arbeitsentgelte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer durch einen Dritten unter den Voraussetzungen des § 170 SGB III
zugestimmt. Durch die Vorfinanzierung werden Ansprüche auf Arbeitsentgelt
einem Dritten übertragen, die vor der Antragstellung auf Insolvenzgeld liegen. Der
Anspruch auf Insolvenzgeld steht insoweit dem Dritten zu. Für das Insolvenzgeld
geht die BA von Ausgaben in einer Größenordnung von 55,2 Mio. Euro
(zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge) aus.
Gespräche der Bundesregierung
27. Welche Gespräche haben in den Jahren 2016 und 2017 zwischen der
Bundesregierung (inklusive nachgeordneter Oberbehörden des Bundes) mit
Vertretern von Air Berlin, Etihad, Lufthansa (inklusive deren
Tochtergesellschaften) sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten stattgefunden, bei
denen es ganz oder teilweise um Luftverkehrsrechte, die wirtschaftliche
Situation von Air Berlin oder dessen Insolvenz(verfahren) ging (bitte mit Datum,
beteiligten Personen und Hauptthema des Gespräches auflisten)?
Aufgabenbedingt pflegen Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen
und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der
Bundesministerien Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Eine Verpflichtung zur
Erfassung der in der Frage abgefragten Daten (wie die Erfassung sämtlicher
Einzelgespräche nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie besprochenen
Themen) besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt.
Eine lückenlose Aufstellung der 2016 und 2017 stattgefundenen Gespräche kann
daher nicht gewährleistet werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden,
dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu persönlichen
Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern der genannten Unternehmen,
Institutionen oder der Vereinigten Arabischen Emirate gekommen ist. Inwieweit dies
tatsächlich der Fall war, kann aus den o. g. Gründen nicht nachvollzogen werden.
Die Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Details der Inhalte der jeweiligen aufgeführten Gespräche können im Einzelfall
nicht nachvollzogen werden. Auch unterhalb der Leitungsebene kann es
aufgabenbedingt seit 2016 zu dienstlichen Kontakten von Vertreterinnen und
Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu den genannten Unternehmen,
Institutionen oder der Vereinigten Arabischen Emirate gekommen sein. Eine
vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und
kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsels, auch
nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen des
Bundeskanzleramtes und der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher nicht.
Zu Gesprächen, die zwischen 1. Januar 2017 und 31. August 2017 von der
Bundesregierung zu einer möglichen oder faktischen Insolvenz von Air Berlin geführt
wurden, wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 47
auf Bundestagsdrucksache 18/13617 sowie die Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Katharina Dröge auf
Bundestagsdrucksache 19/45 verwiesen. Für den Zeitraum 2016 wird zudem auf die Antworten
der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 55 und 56 der Abgeordneten
Katharina Dröge auf Bundestagsdrucksache 19/45 verwiesen. Im Folgenden
werden daher nur Termine genannt, die über die, diesen Fragen zugrundliegenden
Inhalte oder Zeiträume, hinausgehen.
Datum Vertreter bzw.
Vertreterinnen der
Bundesregierung
Vertreter bzw. Vertreterinnen von
Air Berlin, Etihad, Lufthansa, deren
Tochtergesellschaften oder den
Vereinigten Arabischen Emiraten
(VAE)
Hauptthema
09.05.2016 BK’in Dr. Angela Merkel VAE Scheich Mohammed bin Zayed
el Nahyan
*
30.09.2016 BM Sigmar Gabriel
(damals BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa) Situation des Luftverkehrs, insbesondere
Deutsche Lufthansa
17.03.2017 BM Sigmar Gabriel (AA) Carsten Spohr (Lufthansa) Luftverkehrsrechte
25.6.2017 BM Sigmar Gabriel (AA) VAE Vize-Außenminister Luftverkehrsrechte, wirtschaftliche
Situation Air Berlin
15.07.2017 BM Sigmar Gabriel (AA) VAE Außenminister Luftverkehrsrechte, wirtschaftliche
Situation Air Berlin
20.07.2017 BM Sigmar Gabriel (AA) VAE Außenminister Luftverkehrsrechte, wirtschaftliche
Situation Air Berlin
24.07.2017 BM Sigmar Gabriel (AA) VAE Außenminister Luftverkehrsrechte, wirtschaftliche
Situation Air Berlin
04.07.2017
Abu Dhabi
BM Sigmar Gabriel (AA) VAE Scheich Mohammed bin Zayed
al Nahyan
Luftverkehrsrechte
04.07.2017
Abu Dhabi
BM Sigmar Gabriel (AA) VAE Außenminister Luftverkehrsrechte
07.11.2016 ehem. PSt’in Brigitte
Zypries (BMWi)
Peter Gerber, Thomas Kropp
(Lufthansa Cargo)
Allgemeine
Luftverkehrsthemen
31.01.2017 BM’in Brigitte Zypries
(BMWi)
Thomas Winkelmann (damals
Lufthansa) u. a.
Besichtigung von Gepäckförderanlage
und Satellitengebäude des Terminals 2
am Flughafen München
30.03.2017 BM’in Brigitte Zypries
(BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa), Frank
Bsirske (ver.di), Meinhard Geiken (IG
Metall) u. a.
Rede und Podiumsdiskussion beim
Luftfahrtkongress 2017
19.10.2017 BM’in Brigitte Zypries
(BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa) Luftverkehr, u. a. Air Berlin
17.11.2017 BM’in Brigitte Zypries
(BMWi)
Thorsten Dirks (Eurowings) Brief der Belegschaft von Eurowings
* Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und Vertretern ausländischer Regierungen sind vertraulich. Die Bundesregierung kann zu
den Gesprächsinhalten daher keine Angaben machen.
Datum Vertreter bzw.
Vertreterinnen der
Bundesregierung
Vertreter bzw. Vertreterinnen von
Air Berlin, Etihad, Lufthansa, deren
Tochtergesellschaften oder den
Vereinigten Arabischen Emiraten
(VAE)
Hauptthema
01.05.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa);
Energieminister Mazrouie u. a.
Wirtschaftsforum in den VAE, u. a. zur
Situation von Air Berlin
15.06.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Thomas Winkelmann (Air Berlin) Luftverkehrsthemen
19.06.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa) Luftverkehrsthemen
14.09.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Frank Kebekus (Air Berlin) Situation von Air Berlin
14.09.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa) Situation von Air Berlin
27.09.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa) Situation von Air Berlin
09.10.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa) Situation von Air Berlin
20.10.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa) Situation von Air Berlin
20.10.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Thomas Winkelmann (Air Berlin) Situation von Air Berlin
23.10.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Thomas Winkelmann, Frank Kebekus
(Air Berlin)
Situation von Air Berlin
24.11.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Carsten Spohr (Lufthansa), Thomas
Winkelmann, Frank Kebekus (Air
Berlin)
Situation von Air Berlin
19.02. 2017 BM
Alexander Dobrindt
(BMVI)
Stefan Pichler (Air Berlin) Themen der Luftverkehrswirtschaft
30.03.2017 BM
Alexander Dobrindt
(BMVI)
Thomas Winkelmann (Air Berlin) Themen der Luftverkehrswirtschaft
29.06.2017 PSt Norbert Barthle
(BMVI)
Vorstandssitzung des BDF mit u. a.
Karsten Benz (DLH) und Elke Schütt
(Air Berlin)
Themen der Luftverkehrswirtschaft
14.08.2017 St Walter Lindner (AA) Vize-Außenminister Gargash, VAE Luftverkehrsrechte, wirtschaftliche
Situation Air Berlin
2016/2017 St Michael Odenwald
(BMVI)
einzelne telefonische Gespräche mit
Vertretern von Air Berlin und
Lufthansa
Themen der Luftverkehrswirtschaft
Das Bundeskartellamt hatte in den genannten Jahren 2016 und 2017 Kontakt mit
verschiedenen der benannten Unternehmen. Die Kontakte ergaben sich im
Rahmen unterschiedlicher Verfahren, Anfragen oder Beschwerden. Hierzu sind
insbesondere Fusionskontrollverfahren zu nennen, im Rahmen derer üblicherweise
ein Austausch mit Unternehmensvertretern stattfindet. Folgende Verfahren sind
für den Zeitraum zu nennen:
Der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Luftfahrtgesellschaft Walter
mbH, Dortmund sowie an der Walter Flugzeughandels- und
Vermietungsverwaltungsgesellschaft mbH, Dortmund durch Air Berlin (Anmeldung
18. Mai 2017).
Der Abschluss des Wetlease-Vertrages zwischen der Deutschen Lufthansa
AG, Frankfurt a. M., und Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, Berlin
(Anmeldung 30. Dezember 2016).
Das Zusammenschlussverfahren der Europäischen Kommission M.8633
LUFTHANSA /CERTAIN AIR BERLIN ASSETS (Anmeldung bei der
Europäischen Kommission 31. Oktober 2017).
In diesem Kontext fand ein Gespräch zwischen Andreas Mundt, Präsident des
Bundeskartellamts, Carsten Spohr, Vorstandsvorsitzender der Deutschen
Lufthansa AG, sowie Michael Niggemann, General Counsel Lufthansa, am 24. April
2017 statt. Zudem fand am 7. September 2017 ein Telefongespräch zwischen dem
Präsidenten des Bundeskartellamts und dem Vorstandsvorsitzenden der
Deutschen Lufthansa AG statt. Gegenstand der Gespräche mit Fusionsparteien ist die
wettbewerbliche Prüfung anmeldepflichtiger Fusionsfälle. Eine erste
Kontaktaufnahme ergibt sich daher i. d. R. bereits aus der Anmeldepflicht von
Fusionsparteien. Im Rahmen der sich daran anschließenden fusionskontrollrechtlichen
Prüfung werden zudem Markt- und Wettbewerbsanalysen durchgeführt, die einen
weiteren fachlichen Austausch mit Fusionsparteien notwendig machen.
28. Welche Gespräche haben in den Jahren 2016 und 2017 zwischen der
Bundesregierung (inklusive nachgeordneter Oberbehörden des Bundes) mit der
KfW, der Bundesagentur für Arbeit sowie Gewerkschaften/Betriebsräten
stattgefunden, bei denen es ganz oder teilweise um die wirtschaftliche
Situation von Air Berlin oder dessen Insolvenz(verfahren) ging (bitte mit Datum,
beteiligten Personen und Hauptthema des Gespräches auflisten)?
Es wird eingangs darauf hingewiesen, dass Vertreter der Bundesregierung
regelmäßig an KfW-Gremiensitzungen teilnehmen, in denen auch Kredite der KfW
besprochen werden. Zudem wird auf die einleitende Bemerkung in der Antwort
zu Frage 27 verwiesen.
Datum Vertreter bzw.
Vertreterinnen der
Bundesregierung
Vertreter bzw. Vertreterinnen der
KfW, der BA oder Gewerkschaften
und Betriebsräten
Hauptthema
22.08.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Bastian Roet (Cockpit) u. a. Situation von Air Berlin
22.08.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Frank Bsirske (ver.di) u. a. Situation von Air Berlin
28.08.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Christine Behle, Frank Bsirske (ver.di) Situation von Air Berlin
28.08.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Christine Behle (ver.di) Situation von Air Berlin
07.09.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
René Wohlfahrt
(Cockpit)
Situation von Air Berlin
08.09.2017 St Matthias Machnig
(BMWi)
Christine Behle (ver.di) Situation von Air Berlin
22.08.2017 BM’in Brigitte Zypries
(BMWi)
Christine Behle, Frank Bsirske (ver.di) Situation von Air Berlin
28.08.2017 BM’in Brigitte Zypries
(BMWi)
Christine Behle, Frank Bsirske (ver.di) Situation von Air Berlin
13.09.2017 St Michael Odenwald
(BMVI)
Vertreter von ver.di Themen der Luftverkehrswirtschaft
Ende 08/17 St Dr. Thomas Steffen
(BMF)
Hr. Dr. Bräunig (KfW) Verschiedene, u. a. Air Berlin
14.11.2017 St Dr. Thomas Steffen
(BMF)
Hr. Dr. Bräunig (KfW) Verschiedene, u. a. Air Berlin
15.09.2017 St Thorben Albrecht
(BMAS)
Christine Behle ver.di Situation von Air Berlin
20.09.2017
St Thorben Albrecht
(BMAS)
Christine Behle ver.di Situation von Air Berlin
29.09.2017 St Thorben Albrecht
(BMAS)
Christine Behle ver.di Situation von Air Berlin
Luftverkehrsrechte von Air Berlin
29. Wann hat Air Berlin seit 2014 Genehmigungen für Codesharing-
Verbindungen mit der Luftfahrtgesellschaft Etihad für welche Verbindungen beantragt
(bitte unter Angabe der betreffenden Flugplanperioden aufführen), und
welche der beantragten Verbindungen wurden wann vom Luftfahrt-Bundesamt
genehmigt?
Welche Anträge für entsprechende Codesharing-Verbindungen lagen für den
Winterflugplan 2017/2018 seit wann vor, und welche wurden wann
genehmigt?
Flugplanperiode Codeshare Verbindung
(Hin- und Rückflug)
Antragstellung
Genehmigung
Rücknahme Bemerkungen
Sommerflugplan
2017
DEU/Düsseldorf-
VAE/Abu Dhabi
24.02.2017
09.03.2017
AB nahm den CS-Antrag
zurück, da die Strecke
bereits von AB in CS
bedient wurde
Schweiz/Zürich-
VAE/Abu Dhabi
08.03.2017 16.03.2017
Winterflugplan
2016/2017
Italien/Venedig-
VAE/Abu Dhabi
08.11.2016 17.11.2016
Sommerflugplan
2016
VAE-Abu Dhabi-
Nigeria/Lagos
21.04.2016 13.05.2016
Winterflugplan
2015/2016
VAE/Abu Dhabi-
Thailand/Bangkok/Phuket
21.07.2015 21.10.2015 CS Genehmigung bis
einschließlich SFP 2017
VAE/Abu Dhabi-
Tansania/Daressalam
05.08.2015 01.09.2015
VAE/Abu Dhabi-
Iran/Teheran
06.10.2015 08.10.2015
Sommerflugplan
2015
VAE/Abu Dhabi-
Hong Kong
10.02.2015 27.02.2015
VAE/Abu Dhabi-
Georgien/Tbilisi
29.04.2015 02.06.2015
Winterflugplan
2014/2015
./. ./. ./.
Sommerflugplan
2014
VAE/Abu Dhabi-
Australien/Perth
20.01.2014 27.03.2014
VAE/Abu Dhabi-
China/Chengdu
19.06.2014 23.06.2014
VAE/Abu Dhabi-
Singapur
19.06.2014 23.06.2014
VAE/Abu Dhabi-
Singapur-Australien/Brisbane
25.06.2014 26.06.2014
30. Treten die Airlines, die Teile von Air Berlin übernommen haben, nach
Kenntnis der Bundesregierung in die Codesharing-Verbindungen von Air
Berlin und Etihad ein?
Wenn ja, welches Unternehmen führt an Stelle der Air Berlin nun welche
Verbindungen fort?
33. Welche Luftverkehrsgesellschaften haben nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Übernahme von Teilen Air Berlins welche
Luftverkehrsrechte von Air Berlin übernommen bzw. beabsichtigen dies vorbehaltlich der
Genehmigung, und welche früher von Air Berlin geflogenen Verbindungen
werden auf jeweils welcher Rechtsgrundlage aktuell von den Airlines, die
Teile von Air Berlin übernommen haben, geflogen?
Die Fragen 30 und 33 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Luftverkehrsrechte gehen nicht durch eine Übernahme von Teilen eines
Luftfahrtunternehmens automatisch auf das erwerbende Unternehmen über. Die frei
gewordenen Verkehrsrechte von Air Berlin stehen auch anderen
Luftfahrtunternehmen zur Verfügung und müssen neu beantragt werden.
31. Welche Airlines, die Teile von Air Berlin übernommen haben (bzw. bei
denen die Übernahme von Unternehmensteilen Air Berlins derzeit
kartellrechtlich geprüft wird), haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
2016 und 2017 welche Code-Sharing-Verbindungen mit Etihad in
Deutschland beantragt, und welche davon wurden wann genehmigt (bitte für den
Sommerflugplan 2017 und Winterflugplan 2017/2018 sowie – falls bereits
vorliegend – den Sommerflugplan 2018 getrennt ausweisen)?
Die Deutsche Lufthansa hat folgende Codeshare-Verbindungen mit Etihad
beantragt und genehmigt bekommen:
Flugplanperiode Codeshare Verbindung Antragstellung Genehmigung
Sommerflugplan 2017 Frankfurt-Abu Dhabi-Frankfurt 04.01.2017 23.01.2017
München-Abu Dhabi-München 04.01.2017 23.01.2017
Es haben keine weiteren Luftfahrtunternehmen Codeshare-Verbindungen mit
Etihad beantragt.
32. Welche darüber hinausgehenden Kooperationsformen wurden in den Jahren
2016 und 2017 zwischen diesen Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung geschlossen, und welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung
(z. B. durch vorliegende Anträge) geplant?
Der Bundesregierung liegen neben den aufgeführten Codeshare-Vereinbarungen
keine Informationen über weitere Kooperationsformen vor.
34. Welche Luftverkehrsgesellschaften haben nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Übernahme von Teilen Air Berlins welche Slots von Air
Berlin an welchen Flughäfen übernommen bzw. beabsichtigen dies
vorbehaltlich der Genehmigung (ggf. auf Angaben des Flughafenkoordinators der
Bundesrepublik Deutschland zurückgreifen)?
a) Welcher Preis wurde für diese jeweils gezahlt?
b) Welche Slots von Air Berlin werden aktuell von den Airlines, die Teile
von Air Berlin übernommen haben, genutzt?
Durch die geplanten Übernahmen von Teilen der Air Berlin wurden bislang keine
Slots an Erwerber übertragen – die Übernahmetatbestände werden derzeit u. a.
von den zuständigen EU Institutionen überprüft.
Slots werden nicht gehandelt, sie werden weder verkauft noch gekauft. Sie
können lediglich als integrierter Teil von Luftfahrtunternehmen oder Teilen von
Luftfahrtunternehmen mit übernommen werden.
35. Wurden die Slots für die Langstreckenflüge Air Berlins, die von keiner
Luftverkehrsgesellschaft übernommen wurden, nach Kenntnis der
Bundesregierung neu vergeben?
Wenn ja, an wen, bzw. wann, und durch wen ist dies geplant?
Für den aktuellen Winterflugplan gab es keine zusätzliche Nachfrage von
Luftfahrtunternehmen nach Slots für Langstreckenverbindungen. Deshalb wurden
bislang auch keine Slots zugeteilt.
36. Welche weiteren, mit der Insolvenz Air Berlins neu zu vergebene, Slots
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung neu vergeben bzw. ausgeschrieben,
bzw. für wann ist dies geplant?
Seit dem Beginn der Insolvenz werden von der Air Berlin laufend von ihr nicht
mehr benötigte Slots an den Flughafenkoordinator der Bundesrepublik
Deutschland für die ad hoc Vergabe in den Slotpool zurückgegeben und – sofern
Interessenten vorhanden sind – auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 95/93
zugeteilt. Slots, die in Zusammenhang mit den Bieterverfahren für Teil/-Übernahmen
der Air Berlin stehen, können nach der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 erst nach
Abschluss der Prüfung der EU Kommission an die Bieter übertragen werden.
37. Welche von der Lufthansa bzw. deren Tochterunternehmen durch die
Übernahme von Teilen Air Berlins neu aufgenommenen bzw. beantragten
Inlandsverbindungen werden derzeit von deutschen Kartellbehörden geprüft,
und wann wird diese Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
abgeschlossen sein?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
Zuständig für die fusionskontrollrechtliche Prüfung der angemeldeten
Übernahme von Air-Berlin-Teilen durch die Lufthansa ist die Europäische
Kommission. Im Rahmen dieses Fusionskontrollverfahrens erfolgt eine Einbindung des
Bundeskartellamtes durch die Europäische Kommission. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sind somit beim Bundeskartellamt keine Anmeldungen der
Lufthansa anhängig.
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ISSN 0722-8333]