Kenntnisse zur Reichsbürger-Bewegung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach einjähriger Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz –
Noch bis September 2016 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9737) sah die Bundesregierung keine Notwendigkeit, die „Reichsbürgerbewegung“ gemäß § 3 Absatz 1 und 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz näher untersuchen zu lassen. Ausdrücklich wurde der Bewegung damals noch „bundesweite Relevanz“ abgesprochen und die „Ernsthaftigkeit der politischen Bestrebung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/9161) der „Reichsbürger“ wurde seitens der Bundesregierung bezweifelt. Spätestens seit am 19. Oktober 2016 in Georgensgmünd/Bayern ein „Reichsbürger“ auf Polizisten schoss und dabei einen von ihnen tödlich verletzte, ist klar, dass die „Reichsbürgerbewegung aller Erfahrung nach nicht beim ‚Papierterrorismus‘ stehen bleiben“ (vgl. Reichsbürger, Andreas Speit, Berlin, 2017, S. 9) werde. Die aktuelle Präsidentin des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Beate Bube hält es daher auch für ein Versäumnis, dass „Reichsbürger“ lange Zeit nicht ernst genommen wurden und vermutet, dass „es tatsächlich erst Todesfälle gebraucht“ haben könnte, um zu erkennen, dass Reichsbürger „eine Aufgabe für die Sicherheitsbehörden sind“ (vgl. Stuttgarter Zeitung, 28. November 2017). Seit Januar 2017 werden die Reichsbürger vom Bundesamt für Verfassungsschutz näher untersucht und es werden in regelmäßigen Abständen Zahlen zum Personenpotenzial der Reichsbürger veröffentlicht (Verfassungsschutzbericht 2016, S. 90f.).
Allerdings fehlt bislang weiterhin eine klare Analyse hinsichtlich der Einordnung der Reichsbürger im Kontext rechtsextremer Netzwerke. Auch eine konkrete Ermittlung ihres Gefährdungspotenzials auch mit Blick auf den Zugang und den Besitz von Waffen wurde bisher nicht präsentiert. Genauso fehlt bisher eine bundesweite „Studie zur Personalstruktur der Reichsbürgerbewegung“ (vgl. Andreas Speit, Reichsbürger, 2017, S. 10).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell das Personenpotenzial der „Reichsbürger“ in Deutschland?
Wie groß ist die Zahl der „Reichsbürger“, die nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit polizeilich oder durch ein Verfassungsschutzamt als „Gefährder“ eingestuft werden?
Wie groß ist die Zahl der „Reichsbürger“, die nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit polizeilich oder durch ein Verfassungsschutzamt als „relevante Personen“ eingestuft werden?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen von Rechtsextremen und sog. Reichsbürgern?
a) Welche Mischszenen zwischen sog. Reichsbürgern und Rechtsextremen sind der Bundesregierung bekannt?
b) Für wie groß hält die Bundesregierung den Einfluss von Reichsbürgern in solchen Mischszenen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu kameradschaftlich strukturierten „Reichsbürger“-Netzwerken und Gruppierungen in Deutschland?
Wie viele Gruppierungen (gemäß Frage 4 und 5) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stand heute mit welchem Personenpotenzial?
Was ist der Bundesregierung über die Strategien und Ziele dieser Netzwerke/Gruppierungen (gemäß Frage 4 und 5) bekannt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sozialstruktur der Reichsbürgerbewegung (durchschnittliches Alter, Geschlechterverteilung, soziale Situation, regionale Schwerpunkte usw.)?
Welche weiteren Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Umfeld des Täters, der am 19. Oktober 2016 in Georgensgmünd/Bayern auf Polizisten schoss und dabei einen von ihnen tödlich verletzt hatte, vor allem hinsichtlich dessen Kontakten in die Reichsbürger-Szene und zu Rechtsextremisten?
a) Auf welcher Grundlage (insbesondere gestützt auf welchen Bedürfnisgrund) war dem Täter eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden?
b) Welche und wie viele der beim Täter aufgefundenen Waffen wurden legal erworben und waren auch auf seinen Namen angemeldet?
c) Welche und wie viel Munition für diese oder andere Waffen wurden beim Täter aufgefunden?
Welche Erkenntnisse führten nach Kenntnis der Bundesregierung im Fall des so genannten Druiden Burghard B. zur Einstellung des Verfahrens bezüglich der Bildung einer terroristischen Vereinigung (vgl. u. a. www.sueddeutsche.de/news/politik/extremismus---karlsruhe-ermittler-keine-hinweise-auf-terrorzelle-um-druiden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-170821-99-725758)?
a) Inwiefern konnten konkrete Anschlagsplanungen gegen mutmaßlich welche Ziele ausgeschlossen werden?
b) Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass der „Druide“ Teil eines rechtsextremen Netzwerkes ist, das gezielt auch Anschläge plant?
c) Inwiefern konnte geklärt werden, woher Burghard B. Waffen und Munition bezogen hat?
Welche Fälle sind der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 bekannt, in denen „Reichsbürger“ gegen Staatsbedienstete welche Straftaten verübten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Wie schätzt die Bundesregierung diese Entwicklung ein?
Wie viele „Reichsbürger“ sind bzw. waren im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung Beschäftigte von Bundesbehörden, und wie viele von ihnen hatten im Rahmen ihrer Tätigkeit direkten oder mittelbaren Zugriff zu einer Dienstwaffe (bitte nach Bundesbehörden aufschlüsseln)?
Wie viele Disziplinarverfahren wurden im Jahr 2017 gegen Beschäftigte des Bundes im Zusammenhang mit einer möglichen Zuordnung zur „Reichsbürger-Bewegung“ ggf. mit welchem Ergebnis geführt?
Wie viele durch „Reichsbürger“ verübte politisch motivierte Straftaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2017 bislang zu verzeichnen (PMK Themenfeldkatalog Oberbegriff Reichsbürger/Selbstverwalter; bitte nach Delikten, Bundesländern, Versuch und Vollendung aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Reichsbürger im Jahr 2017 Straftaten gegen Geflüchtete, ihre Unterkünfte bzw. Unterstützerinnen und Unterstützer begangen haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Straftatbeständen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Zu wie vielen Personen, die dem PMK Themenfeldkatalog Oberbegriff Reichsbürger/Selbstverwalter zugeordnet werden, liegen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Welche Fälle sind der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 bekannt, in denen „Reichsbürger“ als eigene „Polizei“ oder ähnliche „Hoheitsgewalt“ (sowohl gegenüber Bürgerinnen und Bürgern oder auch gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes) auftraten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Fälle sind der Bundesregierung aus dem Jahr 2017 bekannt, in denen „Reichsbürger“ gegen das Waffengesetz und/oder Sprengstoffgesetz verstießen (bitte nach Bundesländern und Art des Verstoßes aufschlüsseln), und wie schätzt die Bundesregierung dies in Bezug auf das Gefahrenpotenzial der „Reichsbürger-Bewegung“ insgesamt ein?
Inwiefern gab oder gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung im „Reichsbürger“-Spektrum Hinweise auf Netzwerke, innerhalb derer Waffen ausgetauscht und möglicherweise staatsschutzrelevante Taten geplant werden oder wurden?
Welche Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich „Reichsbürger“ mittels Waffengewalt bzw. bewaffnet gegen Amts-, Mandatsträger oder Beschäftigten des öffentlichen Dienstes stellten (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie häufig „Reichsbürger“
a) über Jagd- und Sportwaffen und/oder entsprechende Erlaubnisse verfügen,
b) Erlaubnisse auf der Grundlage „Brauchtumsschützen oder Brauchtumspflege“ erteilt wurden,
c) als Waffen- oder Munitionssammler Schusswaffen oder Munition erworben haben?
Sieht die Bundesregierung mit Blick auf die Antwort zu Frage 21 einen im Vergleich zur restlichen Bevölkerung überproportionalen Grad der privaten Bewaffnung?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung Defizite in der Prüfung der Bedürfnisse und/oder Zuverlässigkeit- und Eignungsprüfung?
b) Wie beabsichtigt die Bundesregierung dem zu begegnen?
Bleibt die Bundesregierung weiterhin bei Ihrer Auffassung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage „Kooperation der Sicherheitsbehörden in der Terrorismusbekämpfung – EU-weite Bekämpfung illegaler Feuerwaffen“ auf Bundestagsdrucksache 18/7292 zu Frage 50), eine gesetzlich vorgegebene, systematische Abfrage bei den Landesverfassungsschutzämtern im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeits- und Eignungsüberprüfung sei nicht erforderlich?
Wenn ja, warum?
Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage „Schusswaffen in Deutschland“ zu Frage 50 auf Bundestagsdrucksache 18/7741), bei Zugehörigkeit zur „Reichsbürgerbewegung“ lägen nicht bereits „Anhaltspunkte“ für das Fehlen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vor, auch mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 20. September 2016 (Az.: VG 3 K 305/16) fest?
Wie viele erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen und Waffenverbote für einzelne Personen nach dem Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG) sind jeweils aktuell im Nationalen Waffenregister (NWR) registriert, und wie viele „Reichsbürger“ verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine waffenrechtliche Erlaubnis bzw. über einen legalen Zugang nach § 12 des Waffengesetzes (WaffG) (bitte nach Art der Erlaubnis/Besondere Erlaubnistatbestände aufgliedern gemäß Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/11246)?
Wie viele Waffen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei Durchsuchungen von Gruppierungen oder Einzelpersonen gefunden, die sich der „Reichsbürger-Bewegung“ zuordnen lassen, und in wie vielen Fällen handelte es sich um Legalwaffen bzw. illegale Waffen?