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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Das Führen sowie der Einsatz von Waffen durch Mitarbeiter und Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutzes

Erlaubnisse zum Führen einer Waffe nach Dienstvorschrift des BfV, generell waffenberechtigte Abteilungen, Einsatzsituationen (Mitführen bzw. Schusswaffengebrauch), Art der Waffen, Ausbildung an der Waffe (Schießstände) Dokumentationspflicht, Ermittlungs- bzw. Strafverfahren wegen Verstoßes gegen waffenrechtliche Vorschriften, Führung einer Waffe beim Einsatz während des G-20-Gipfels, Waffenberechtigung und -führung des ehemaligen Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme, Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse an menschliche Quellen<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/30820.12.2017

Das Führen sowie der Einsatz von Waffen durch Mitarbeiter und Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit ihrer Schriftlichen Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/120 hat die Abgeordnete Martina Renner die Bundesregierung im November 2017 danach gefragt, auf welcher rechtlichen Grundlage und unter welchen Voraussetzungen Beamte und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) eine Waffe führen dürfen. In der Antwort der Bundesregierung wird auf eine Dienstvorschrift verwiesen, in der der Umgang mit Waffen und Munition durch Beamte und Mitarbeiter geregelt ist (DV Waffen). Große Teile der Antwort der Bundesregierung sind darüber hinaus als Verschlusssache eingestuft. Grundsätzlich ergeben sich hinsichtlich der Ausgangsfrage wie auch in Bezug auf die Antwort der Bundesregierung weitere Fragen zum Führen sowie zum Einsatz von Waffen durch Mitarbeiter und Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Beamte/Mitarbeiter des BfV haben in den Jahren 2000 bis 2017 jeweils eine Erlaubnis zum dienstlichen Führen einer Waffe nach der DV Waffen erhalten?

2

Wie viele Beamte/Mitarbeiter des BfV haben in den Jahren 2000 bis 2017 jeweils darüber hinaus eine Erlaubnis zum privaten Führen einer Waffe nach der DV Waffen oder anderen Vorschriften erhalten (bitte nach Jahr, Anzahl und Grundlage für die Erlaubnis auflisten)?

3

Gibt es Beamte/Mitarbeiter in Abteilungen oder Einsatzgruppen im BfV, die generell zum Tragen einer Waffe berechtigt sind?

4

In wie vielen Fällen waren in den Jahren 2000 bis 2017 jeweils Beamte/Mitarbeiter des BfV in Versammlungslagen eingesetzt, die eine Waffe mit sich führten?

5

In welchen anderen Lagen oder Einsatzsituationen tragen Beamte des BfV typischerweise eine Waffe bei sich und zu welchem Zweck?

6

Wie wird der Einsatz einer Schusswaffe dokumentiert, und welche Maßnahmen schließen sich an den erfolgten Gebrauch einer Schusswaffe (Warnschuss, Verletzung oder Tod infolge einer Schussabgabe etc.) im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit der Dienstausübung an?

7

In wie vielen Fällen machten Beschäftigte des BfV in den Jahren 2000 bis 2017 außerhalb von Schießübungen oder anderen Übungszwecken von der Schusswaffe Gebrauch (bitte nach Jahren auflisten)?

8

Waren und sind in den in den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 genannten Erlaubnissen und getragenen Waffen auch halb- oder vollautomatische Waffen, und wenn ja, wie viele jeweils?

9

In wie vielen Fällen und durch welche Staatsanwaltschaften wurden in den Jahren 2000 bis 2017 Ermittlungs- bzw. Strafverfahren gegen Beamte/Mitarbeiter des BfV wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (WaffG), Sprengstoffgesetz (SprengG) und/oder Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder andere waffenrechtliche Vorschriften eingeleitet (bitte nach Jahr, Anzahl, Tatvorwurf und zuständiger Ermittlungsbehörde auflisten)?

10

Wie viele Beamte/Mitarbeiter des BfV haben bei ihrem Einsatz während des G20-Gipfels in Hamburg eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe im Dienst und/oder privat gehabt und entsprechend eine Waffe im Dienst mit sich geführt?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Beamte/Mitarbeiter der Landesämter/Landesbehörden für Verfassungsschutz während des G20-Gipfels in Hamburg eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe im Dienst und/oder privat hatten, und wie viele dieser Personen führten in dieser Versammlungslage eine Waffe im Dienst mit sich?

12

Hat der Generalbundesanwalt oder das Bundeskriminalamt (BKA) Kenntnis darüber, ob der ehemalige V-Mann-Führer des LfV Hessen, Andreas Temme, eine Berechtigung nach der DV Waffen oder anderen Vorschriften besaß, im Dienst und/oder privat eine Waffe zu führen?

13

Hat der Generalbundesanwalt oder das BKA Kenntnis darüber, ob der ehemalige V-Mann-Führer des LfV Hessen, Andreas Temme, am 6. April 2006 eine Waffe mit sich führte?

14

Hat der Generalbundesanwalt oder das BKA Kenntnis darüber, ob der ehemalige V-Mann-Führer des LfV Hessen, Andreas Temme, jemals von Mitarbeitern des BfV begleitet wurde, die nach der DV Waffen berechtigt sind, eine Waffe zu tragen?

Wenn ja, wann und wo?

15

Wie viele menschliche Quellen des BfV haben in den Jahren 2000 bis 2017 über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt (bitte nach Phänomenbereichen, Jahren und Anzahl aufschlüsseln)?

16

Wie viele menschliche Quellen des BfV haben in den Jahren 2007 bis 2017 über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt, bevor sie vom BfV als Quellen angeworben wurden (bitte nach Phänomenbereichen, Jahren und Anzahl aufschlüsseln)?

17

Wie viele menschliche Quellen des BfV haben in den Jahren 2007 bis 2017 eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt und erhalten, nachdem sie vom BfV als Quellen angeworben wurden (bitte nach Phänomenbereichen, Jahren und Anzahl aufschlüsseln)?

18

In wie vielen Fällen wurden gegen menschliche Quellen des BfV in den Jahren 2000 bis 2017 jeweils Ermittlungs- bzw. Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das WaffG, SprengG, KrWaffKontrG oder andere waffenrechtliche Vorschriften eingeleitet (bitte nach Phänomenbereichen, Jahren, Anzahl, Tatvorwurf und zuständiger Ermittlungsbehörde auflisten)?

19

Werden die Beamten/Mitarbeiter des BfV, die Waffen führen, an diesen Waffen ausgebildet, und wenn ja, wo erfolgt diese Ausbildung?

20

Gibt es bei der Waffenausbildung für und -aushändigung an Beamte/Mitarbeiter des BfV eine Kooperation mit anderen Stellen des Bundes und der Länder, und wenn ja, mit welchen?

21

In welchen Liegenschaften des BfV oder in mit anderen Behörden gemeinsam genutzten Liegenschaften (bspw. GTAZ) gibt es einen Schießstand, bzw. welche Einrichtungen anderer Behörden stehen den Beamten/Mitarbeitern des BfV insoweit zur Verfügung?

Berlin, den 19. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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