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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Lage von Schutzsuchenden und Exilierten aus Sri Lanka

Schutzsuchende aus Sri Lanka und ihr Aufenthaltsstatus, Widerrufsprüfverfahren, Abschiebungen, Schicksal abgeschobener Personen; Menschenrechtslage in Sri Lanka, Verbreitung von Folter, Einschränkung von NGOs und Medienschaffender, bewaffneter Kampf der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE), Verfolgung 2009 durch die Armee begangener Kriegsverbrechen; sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Sri Lanka bei der Terrorbekämpfung, Beobachtung von Exilstrukturen der LTTE, Staatsschutzverfahren<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/32427.12.2017

Die Lage von Schutzsuchenden und Exilierten aus Sri Lanka

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Immer wieder kommt es zur Abschiebung abgelehnter Geflüchteter aus Sri Lanka. Auch wenn die Zahl der im ersten Halbjahr 2017 nach Sri Lanka Abgeschobenen sich im unteren zweistelligen Bereich bewegt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13218), so bereiten Abschiebungen in das von Bürgerkrieg und Diskriminierung der tamilischen Bevölkerung geprägte Land Anlass zur Sorge.

Berichte von Menschenrechtsorganisationen weisen darauf hin, dass sich die politische Situation in Sri Lanka, insbesondere für die tamilische Bevölkerung, aber auch für christliche und muslimische Minderheiten nicht bzw. kaum gebessert hat (www.un.org/apps/news/story.asp?NewsID=51889#.WjzfMobiY-U). 2009 war der tamilische Aufstand unter Führung der tamilischen Befreiungsbewegung LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) blutig niedergeschlagen und waren in diesem Zusammenhang Massaker und schwere Menschenrechtsverletzungen durch das sri-lankische Militär und mit ihm verbundene Milizen begangen worden (www.spiegel.de/politik/ausland/buergerkrieg-in-sri-lanka-uno-bericht-sieht-kriegsverbrechen-a-1053254.html). Nach UN-Schätzungen sind bei der Regierungsoffensive mehr als 40 000 Zivilisten getötet worden (www.bbc.com/news/world-asia-34266471). Es gibt deutliche Hinweise auf eine weitgehende Straflosigkeit in Bezug auf schwere Verbrechen, die von Seiten des sri-lankischen Militärs verübt wurden; der Bericht des UNHCR zur menschenrechtlichen Lage in Sri Lanka führt einige besorgniserregende Beispiele an. So werden etliche Beispiele von Straflosigkeit gegenüber Verbrechen und Kriegsverbrechen u. a. Massakern durch Angehörige der Streitkräfte und Milizen, die im Regierungslager kämpften, angeführt (www.refworld.org/docid/58b954d34.html, S. 9).

Auch heute scheint die aktuelle Lage in Sri Lanka weiterhin besorgniserregend zu sein. So befand der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung im August 2016, dass Antiterrorgesetze in unverhältnismäßiger Weise gegen Tamilinnen und Tamilen angewandt würden und somit diese Bevölkerungsgruppe faktisch diskriminiert werde (www.amnesty.org/en/countries/asiand-the-pacific/sri-lanka/report-sri-lanka/). Zwar kündigte Präsident Maithripala Sirisena nach seinem Amtsantritt am 8. Januar 2015 an, dem Verdacht auf schwere Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht nachzugehen und demokratische Reformen durchzuführen – so wurde z. B. die Antiterrorgesetzgebung reformiert –, dennoch lässt er immer noch langfristige Inhaftierungen ohne Anklage zu (http://srilankabrief.org/2017/05/sri-lanka-anti-terror-bill-revives-concerns-of-abuse-hrw/). Aktuelle Untersuchungen von Human Rights Watch (HRW) haben ergeben, dass Folter in Sri Lanka immer noch endemisch ist. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erklärte nach einem Besuch in Sri Lanka im Mai 2016, dass Folter immer noch regelmäßig im Rahmen von Kriminalermittlungen genutzt würde (www.refworld.org/docid/58b954d34.html, S. 13 par. 56). So berichtet „The Washington Post“ vom 8. November 2017 von 30 Personen, die gegenüber Associated Press ihre medizinischen und psychologischen Gutachten vorlegten und ihre zwischen Anfang 2016 und Juli 2017 durch Folter zugefügten schweren Verletzungen dokumentieren ließen. Insbesondere sexualisierte Gewalt wird nach Recherchen von Menschenrechtlern immer wieder in Sri Lanka angewandt. Der an der Untersuchung beteiligte südafrikanische Menschenrechtler Piers Pigou, der sich seit 40 Jahren mit Folteropfern beschäftigt, beschreibt seine Eindrücke zur aktuellen Menschenrechtslage in Sri Lanka folgendermaßen: „Das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs, der von sri-lankischen Autoritäten begangen wird, ist das Ungeheuerlichste und Pevertierteste, das ich je gesehen habe.“ Aus dem Bericht geht hervor, dass nur wenige der betroffenen Tamilen auch nur entfernt in Verbindung mit der LTTE gebracht werden konnten (www.washingtonpost.com/world/asia_pacific/dozens-of-men-describe-rape-torture-by-sri-lanka-government/2017/11/08/83d9b38c-c44b-11e7-9922-4151f5ca6168_story.html?utm_term=.5f02783de8b4).

Am 17. Juni 2017 bedrohte gar Justizminister Wijeyadasa Rajapakshe den Menschenrechtsanwalt Lakshan Dias mit dem Entzug seiner Berufserlaubnis, falls er sich nicht für die kritische Thematisierung der Übergriffe auf Christen und Muslime in Sri Lanka entschuldige (www.hrw.org/news/2017/06/19/sri-lanka-ministerthreatens-defender-minority-rights). Nach Angaben von „Reporter ohne Grenzen e. V.“ befindet sich Sri Lanka im Moment auf Rang 141, was Pressefreiheit angeht (www.reporter-ohne-grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Presse/Downloads/Ranglisten/Rangliste_2017/Rangliste_der_Pressefreiheit_2017_-_Reporter_ohne_Grenzen.pdf).

Auch in Deutschland werden immer wieder sporadisch Ansprachen oder Observationen gegenüber politisch engagierten Tamilen bekannt. In einem der Fragestellerin bekannt gewordenen Einzelfall reichte der Kauf einer tamilisch-sprachigen Schreibmaschine für eine Ansprache durch Bundesbehörden aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Menschen aus Sri Lanka lebten mit welchem Aufenthaltsstatus zuletzt in Deutschland (bitte nach Dauer des Aufenthalts aufschlüsseln: weniger als fünf Jahre, mehr als fünf, acht und zehn Jahre)?

2

Wie viele Asylsuchende aus Sri Lanka haben seit 2010 einen Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die Gerichte erhalten (bitte nach Jahren und Schutzstatus auflisten), wie viele Asylsuchende aus Sri Lanka gab es im genannten Zeitraum, und wie viele Asylsuchende aus Sri Lanka wurden abgelehnt (bitte auch die bereinigten Schutzquoten auflisten)?

3

Wie viele Abschiebungen nach Sri Lanka gab es seit 2010?

4

In welchem Umfang wurden in den Jahren seit 2010 Widerrufsprüfverfahren gegen Personen mit einem Schutzstatus aus Sri Lanka eingeleitet, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Jahren, Schutzstatus und Ergebnis des Verfahrens auflisten)?

5

Was ist der Bundesregierung über das Schicksal der seit 2009 nach Sri Lanka abgeschobenen Personen bekannt, die aufgrund eines Widerrufsprüfverfahrens ihren Status verloren haben oder nicht als schutzberechtigt anerkannt wurden, und verfügt sie über Kenntnisse über Fälle von Inhaftierung, Folter u. Ä., bei dieser Gruppe (falls ja, bitte genau ausführen)?

6

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verbreitung von Folter und die allgemeine Menschenrechtlage in Sri Lanka, auch vor dem Hintergrund des in der Eingangsbemerkung zitierten Berichtes aus „The Washington Post“, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.washingtonpost.com/world/asia_pacific/dozens-of-men-describe-rape-torture-by-sri-lankagovernment/2017/11/08/83d9b38c-c44b-11e7-9922-4151f5ca6168_story.html?utm_term=.5f02783de8b4)?

7

Inwiefern wurden die Herkunftsleitsätze des BAMF zu Sri Lanka in den letzten zehn Jahren überarbeitet? Wann geschah dies mit welchen inhaltlichen Änderungen, und ist eine weitere Überarbeitung derzeit geplant?

8

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in Sri Lanka ein erhöhtes Risiko für Journalisten, zivilgesellschaftlich Engagierte und Menschenrechtsverteidiger, inhaftiert, gefoltert oder anderen Formen der Misshandlung durch staatliche und parastaatliche Kräfte ausgesetzt zu werden (bitte ausführen)?

9

Welche Quellen benutzt sie zur Evaluierung der Menschenrechtslage in Sri Lanka?

10

Welche polizeilichen, geheimdienstlichen oder militärischen Kooperationen bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Sri Lanka?

11

Gibt oder gab es Anfragen der sri-lankischen Regierung oder ihrer Organe bezüglich in Deutschland lebender Tamilen in Hinsicht auf deren Mitgliedschaft oder Unterstützung der LTTE, und falls ja, wie wurde darauf reagiert?

12

Wurden oder werden Daten, auch auf geheimdienstlicher Ebene, mit Sri Lanka in Bezug auf Terrorbekämpfung ausgetauscht, und wenn ja, welche?

13

Inwiefern werden vermeintliche oder reale Exilstrukturen der LTTE in Deutschland durch Behörden und Stellen des Bundes und der Länder beobachtet, wie viele Menschen werden derzeit diesem Spektrum zugerechnet, und hält die Bundesregierung diese Beobachtung angesichts der durch ihre weitgehende Auslöschung bedingte Bedeutungslosigkeit der LTTE in Sri Lanka weiterhin für gerechtfertigt? Werden bei der Beobachtung auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt?

14

Wie viele Verfahren werden nach den §§ 129, 129a, 129b des Strafgesetzbuchs oder weiterer einschlägiger Rechtsnormen der Terrorismusbekämpfung wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der LTTE aktuell in Deutschland geführt (bitte ausführen)?

15

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer der LTTE aufenthaltsrechtliche Betätigungsbeschränkungen oder -verbote (§ 47 des Aufenthaltsgesetzes) durch die Ausländerbehörden weiterhin erlassen oder aufrechterhalten, und wenn ja, in welchem Umfang?

16

Welche Formen der polizeilichen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit existieren zwischen sri-lankischen und deutschen Behörden, und gibt es eine solche bezüglich der LTTE, und falls ja, in welcher Form (bitte genau ausführen)?

17

Inwiefern ist die LTTE nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin existent bzw. militärisch aktiv, oder hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die LTTE gedenkt, den bewaffneten Kampf fortzusetzen bzw. wiederaufzunehmen, und hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Listung der LTTE auf der EU-Terrorliste noch für gerechtfertigt (vgl. www.ecoi.net/local_link/344116/487660_de.html)?

18

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sri-lankische Kämpfer in anderen Konflikten, wie zum Beispiel dem Syrien-Konflikt, und in welchem Kontext sind diese Kämpfer zu verorten?

19

Gab es Kontakte zwischen der Bundesregierung und der sri-lankischen Regierung bezüglich der Reform des Prevention of Terrorism Act (PTA) zum Counter-Terrorism Act (CTA), und falls ja, in welcher Form?

20

Welche Fortschritte hat Sri Lanka nach Erkenntnis der Bundesregierung in der von Präsident Maithripala Sirisena angekündigten Untersuchung aufgrund des Verdachts auf Verbrechen gegen das humanitäre Völkerrecht und schwerer Verletzungen der Menschenrechte seit 2015 gemacht, und wo sieht die Bundesregierung noch Defizite?

21

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen in Sri Lanka?

22

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkungen von Medienschaffenden in Sri Lanka?

23

Wie stuft die Bundesregierung die massenhafte Tötung und Internierung von Zivilisten 2009 im Norden Sri Lankas völkerrechtlich ein, und inwiefern wären die mutmaßlichen Täter auch in Deutschland zu verfolgen (www.un.org/News/dh/infocus/Sri_Lanka/POE_Report_Full.pdf)?

24

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um sich für eine Verfolgung der 2009 begangenen Kriegsverbrechen durch die srilankische Armee einzusetzen?

Berlin, den 19. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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