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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Pläne der EU-Kommission für eine geheimdienstliche "Europäische Aufklärungseinheit"

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

19.01.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/30420.12.2017

Pläne der Europäischen Kommission für eine geheimdienstliche „Europäische Aufklärungseinheit“

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Helin Evrim Sommer, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In seiner sogenannten Europa-Rede hatte der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker am 13. September 2017 vorgeschlagen, eine „Europäische Aufklärungseinheit“ („European Intelligence Unit“) einzurichten (Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Elfter Fortschrittsbericht, Kommissionsdokument COM(2017) 608 final). Sie soll erleichtern, dass „Daten über Terroristen und Auslandskämpfer“ zwischen den Geheim- und Polizeidiensten ausgetauscht werden. Dieser Austausch soll „automatisch“ erfolgen. Weitere Angaben hat die Europäische Kommission bislang nicht gemacht. Es ist aus Sicht der Fragesteller also unklar, ob die Europäische Union eine solche geheimdienstliche „Aufklärungseinheit“ neu errichten oder auf bestehende Strukturen zurückgreifen bzw. diese ausbauen soll.

Auch ohne Geheimdienstkompetenz betreibt die Europäische Union ein ziviles, geheimdienstliches Lagezentrum („Intelligence Analysis Centre“, EU INTCEN) in Brüssel, an das die In- und Auslandsgeheimdienste der Mitgliedstaaten ihre fertigen Analysen schicken können (Bundestagsdrucksache 18/9974).

Inzwischen arbeitet das EU INTCEN im Rahmen der Erstellung einer neuen „dreiteiligen Bedrohungsanalyse“ mit gemeinsamen Schlussfolgerungen und Empfehlungen sowie in der halbjährlichen Übermittlung eines umfassenden, zukunftsorientierten „Bedrohungsanalysebildes“ enger mit der Polizeiagentur Europol zusammen (Bundestagsdrucksache 18/9974). Mit dem „EUMS INT Direktorat“ wird eine ähnliche militärische Struktur betrieben, die als „Nachrichtenwesen des Militärstabs“ gilt (Bundestagsdrucksache 18/146, siehe Vorbemerkung der Fragesteller).

Zusätzlich organisieren sich die Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und die Schweiz im informellen Rahmen. Der älteste Zusammenschluss dieser Art ist der „Berner Club“, in dem sich die Chefs der europäischen Inlandsdienste versammeln (Bundestagsdrucksachen 18/10641, 18/8170, 18/9323, 18/9974, 18/7930, 18/5048). Nach 9/11 startete der „Berner Club“ die „Counter Terrorism Group“ (CTG), in der sich die Mitglieder regelmäßig über Vorkommnisse austauschen und Maßnahmen beraten. Seit dem 1. Juli 2016 betreiben der „Berner Club“ und seine CTG eine „operative Plattform“ in Den Haag (ebd.). Die Inlandsgeheimdienste führen dort eine gemeinsame Datei und ein Echtzeit-Informationssystem. Details dazu sind geheim. Die CTG soll sich mit polizeilichen EU-Strukturen vernetzen, Sondierungen laufen hierzu seit dem Frühjahr 2016 mit Europol (Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 9; Bundestagsdrucksache 18/7930, Antwort zu Frage 19).

Ähnlich dem Vorschlag für eine „Europäische Aufklärungseinheit“ hatte die Europäische Kommission vor einem Jahr vorgeschlagen, ein „Drehkreuz für den Informationsaustausch“ mit europäischen Polizeibehörden und Geheimdiensten einzurichten (Ratsdokument 12307/16). Dem Vorschlag zufolge könnte ein „Fusionszentrum“ bei der CTG angesiedelt werden, obwohl diese keine EU-Einrichtung darstellt. Als Vorbild dieser „multidisziplinären Zusammenarbeit“ von Polizei und Diensten auf der Ebene der Europäischen Union nennt die Kommission „Fusionszentren“ einiger Mitgliedstaaten, in denen Strafverfolgungsbehörden und verschiedene Geheimdienste miteinander verzahnt sind. Die „systematischere Interaktion zwischen diesen Stellen“ soll der Mitteilung zufolge nicht auf Terrorismus beschränkt bleiben, sondern könnte auch die schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen. Laut der Bundesregierung wurde der Vorschlag für ein solches „Fusionszentrum“ im vergangenen Jahr nicht weiter behandelt bzw. beraten (Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 8). In diesem Jahr wurde das Thema „Enhancing cooperation between competent authorities“ jedoch zuletzt mit dem estnischen CTG-Vorsitz und Europol auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister am 7. Dezember 2017 in Brüssel diskutiert (Ratsdokument 15567/17).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie eine „Europäische Aufklärungseinheit“ („European Intelligence Unit“), die der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker am 13. September 2017 in seiner Europa-Rede vorgeschlagen hat, ausgestaltet werden sollte bzw. könnte?

a) Wo wurde die Einrichtung einer „Europäischen Aufklärungseinheit“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union bereits behandelt?

b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es sich bei dem Vorschlag für eine „Europäische Aufklärungseinheit“ um ein ebenfalls von der Europäischen Kommission vorgeschlagenes „Drehkreuz für den Informationsaustausch“ von Polizeibehörden und Geheimdiensten handelt, das auch als „Fusionszentrum“ firmiert (Ratsdokument 12307/16)?

c) Wann und wo wurde die Einrichtung einer „Europäischen Aufklärungseinheit“, eines „Drehkreuz[es] für den Informationsaustausch“ oder eines „Fusionszentrums“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der Europäischen Union bereits behandelt?

2

Welche „Daten über Terroristen und Auslandskämpfer“ sollte eine „Europäische Aufklärungseinheit“ bzw. eine vergleichbare Einrichtung aus Sicht der Bundesregierung zwischen den Geheim- und Polizeidiensten austauschen?

3

Auf welche Weise kooperiert das geheimdienstliche EU-Lagezentrum („Intelligence Analysis Centre“, EU INTCEN) in Brüssel außer in „gemeinsamen Bedrohungsanalysen“ und Erstellung einer dreiteiligen Bedrohungsanalyse mit gemeinsamen Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Erstellung einer dreiteiligen Bedrohungsanalyse mit gemeinsamen Schlussfolgerungen und Empfehlungen (Bundestagsdrucksache 18/9974) inzwischen mit der Polizeiagentur Europol, und wie könnte diese Zusammenarbeit aus Sicht der Bundesregierung (etwa in einer „Europäischen Aufklärungseinheit“ bzw. einer vergleichbaren Einrichtung) nach geltendem Recht und Mandat und unter Berücksichtigung des Trennungsgebotes zwischen Polizeien und Geheimdiensten ausgebaut werden?

a) Wie viele gemeinsame Bedrohungsanalysen bzw. Schlussfolgerungen und Empfehlungen sowie umfassende „Bedrohungsanalysebilder“ haben Europol und das EU INTCEN bereits erstellt?

b) Wie wird sich die Bundesregierung bei der geplanten Überprüfung dieses Verfahrens durch den Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) Ende 2017 positionieren (Bundestagsdrucksache 18/9974, Antwort zu Frage 1)?

4

Auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung auch das militärische „EUMS INT Direktorat“ in eine solche erweiterte Kooperation eingebunden werden?

5

Auf welche Weise arbeitet die geheimdienstliche europäische „Counter Terrorism Group“ (CTG) mit dem geheimdienstlichen EU-Lagezentrum INTCEN zusammen?

6

Welche Mitgliedstaaten der CTG haben derzeit Verbindungsbeamte zum INTCEN entsandt, und welche Aufgaben erledigen diese dort (bitte auch für die Bundesregierung beantworten)?

7

Unter welcher Fragestellung wurde das Thema „Enhancing cooperation between competent authorities“ als Meinungsaustausch mit dem Vorsitz der CTG und Europol auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister vom 7. Dezember 2017 in Brüssel behandelt, und um welche Behörden handelt es sich bei dieser auszubauenden Kooperation (Ratsdokument 15567/17)?

8

Da die Kooperation zwischen der CTG und Europol also ausgebaut („enhanced“), intensiviert oder beschleunigt werden soll, welche Kooperationsformen existieren hierzu bereits?

a) Inwiefern sollte ein erweiterter Austausch aus Sicht der Bundesregierung auf „Daten über Terroristen und Auslandskämpfer“ beschränkt bleiben (Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Elfter Fortschrittsbericht, Kommissionsdokument COM(2017) 608 final) oder auch andere Phänomene (etwa Schleusungskriminalität, Waffenhandel, Dokumentenfälschung) beinhalten?

b) Sofern eine solche Erweiterung derzeit in Ratsarbeitsgruppen behandelt wird, wie positioniert sie sich hierzu (bzw. wie hat sie sich zu einem solchen Vorschlag positioniert)?

c) Inwiefern ist die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung in die Erstellung von Risikoindikatoren eingebunden, mit denen Europol die Daten von Asylsuchenden in den (auch Hotspots genannten) Flüchtlingslagern analysiert?

d) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Europol-Auswerteschwerpunkt „Travellers“ als „ausländische Kämpfer“ gespeichert, und wie viele davon sind von Europol als solche bestätigt?

9

Auf welche Weise könnte die Zusammenarbeit der CTG und Europol aus Sicht der Bundesregierung nach geltendem Recht und Mandat und unter Berücksichtigung des Trennungsgebotes zwischen Polizeien und Geheimdiensten über die bestehenden oder geplanten Zusammenarbeitsformen noch weiter ausgebaut werden?

10

Sofern die Bundesregierung der Ansicht ist, dass etwa Abteilungsleiter der polizeilichen Staatsschutz-Dienststellen mit Abteilungsleitern der CTG-Geheimdienste zusammentreffen könnten, inwiefern sollten diese dort strategisch oder operativ kooperieren?

11

Was ist der Bundesregierung über etwaige Pläne oder Vorschläge einer europäischen geheimdienstlichen Fortbildungsstätte bekannt, und wie positioniert sie sich hierzu?

12

An welchen „Operational Task Forces“ (OTF) sind derzeit welche Bundesbehörden beteiligt (bitte die benannten OTF den Bereichen organisierte Kriminalität, Terrorismus, Cyberkriminalität zuordnen), und welche hochrangigen Ziele werden dort jeweils verfolgt?

13

Welche Änderungen im Konzept der „Operational Task Forces“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Europol geplant (Ratsdokument CM 5251/17)?

14

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern an dem von der italienischen Marine eingerichteten militärischen Kommunikationskanal zwischen zivilen und militärischen Schiffen „Service-oriented Infrastructure for Maritime Traffic Tracking“ (http://gleft.de/21S) auch Angehörige der libyschen Küstenwache oder libyscher Geheimdienste teilnehmen sollen, nachdem libysche Behörden bereits im Umgang mit SMART geschult wurden (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/322)?

15

Welche Drohnen (bitte Typ und Stationierungsort nennen) hat die italienische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung zur Unterstützung des „Monitoring and Advising“ Mechanismus im Rahmen der Militärmission EUNAVFOR MED angeboten, und ab wann sollen diese zum „Lagebildaufbau“ eingesetzt werden (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/322)?

16

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang der ukrainische Inlandsgeheimdienst Sluzhba bespeky Ukrajiny (SBU) für die über Interpol verteilten Fahndungsersuchen zur Festnahme sowie Aufenthaltsermittlung verantwortlich ist (Bundestagsdrucksache 19/180, Antwort zu Frage 10; bitte die Zahlen der Rot- und Blauecken getrennt ausweisen), und welche Anstrengungen unternimmt das Interpol-Generalsekretariat in Lyon, eingehende Ersuchen in Zukunft verbessert auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen ohne sich dabei in erster Linie auf entsprechende Informationen der Interpol-Mitglieder zu verlassen?

17

Welche Abteilung des Bundeskriminalamtes hat sich am Gründungsprozess der „Surveillance Cooperation Group“ (SCG) als Vernetzung polizeilicher Observationsteams durch ihre Anwesenheit oder Mitarbeit beteiligt (Bundestagsdrucksache 19/120, Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko), und inwiefern gehören zu den Arbeitsfeldern der SCG auch der „Informations- und Erfahrungsaustausch“ oder die „Aufnahme und der Ausbau vertrauensvoller Kontakte zu nationalen Ansprechpartnern“ hinsichtlich von Einsätzen verdeckter Ermittler oder sogenannter kontrollierter Lieferungen?

18

Wann und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Treffen der nationalen Geheimdienst-Koordinatoren mehrerer europäischer Staaten („Paris-Gruppe“) stattgefunden, und welche weiteren sind geplant (Ratsdokument 13627/16; Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 14)?

19

Welche (nicht wie viele) Staaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung an der US-Operation „Gallant Phoenix“ zum zivil-militärischen Informationsaustausch (Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort zu Frage 20a)?

a) Welche dieser Staaten entsenden welche Abteilungen der Polizei, der Geheimdienste oder Militärs?

b) Welche Ziele verfolgen deutsche Behörden mit ihrer Teilnahme an „Gallant Phoenix“?

Berlin, den 19. Dezember 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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