[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. Januar 2018
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/489
19. Wahlperiode 19.01.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/304 –
Pläne der Europäischen Kommission für eine geheimdienstliche „Europäische
Aufklärungseinheit“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In seiner sogenannten Europa-Rede hatte der Präsident der Europäischen
Kommission Jean-Claude Juncker am 13. September 2017 vorgeschlagen, eine
„Europäische Aufklärungseinheit“ („European Intelligence Unit“) einzurichten
(Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Elfter
Fortschrittsbericht, Kommissionsdokument COM(2017) 608 final). Sie soll
erleichtern, dass „Daten über Terroristen und Auslandskämpfer“ zwischen den
Geheim- und Polizeidiensten ausgetauscht werden. Dieser Austausch soll
„automatisch“ erfolgen. Weitere Angaben hat die Europäische Kommission bislang
nicht gemacht. Es ist aus Sicht der Fragesteller also unklar, ob die Europäische
Union eine solche geheimdienstliche „Aufklärungseinheit“ neu errichten oder
auf bestehende Strukturen zurückgreifen bzw. diese ausbauen soll.
Auch ohne Geheimdienstkompetenz betreibt die Europäische Union ein ziviles,
geheimdienstliches Lagezentrum („Intelligence Analysis Centre“, EU
INTCEN) in Brüssel, an das die In- und Auslandsgeheimdienste der
Mitgliedstaaten ihre fertigen Analysen schicken können (Bundestagsdrucksache
18/9974). Inzwischen arbeitet das EU INTCEN im Rahmen der Erstellung einer
neuen „dreiteiligen Bedrohungsanalyse“ mit gemeinsamen Schlussfolgerungen
und Empfehlungen sowie in der halbjährlichen Übermittlung eines
umfassenden, zukunftsorientierten „Bedrohungsanalysebildes“ enger mit der
Polizeiagentur Europol zusammen (Bundestagsdrucksache 18/9974). Mit dem „EUMS
INT Direktorat“ wird eine ähnliche militärische Struktur betrieben, die als
„Nachrichtenwesen des Militärstabs“ gilt (Bundestagsdrucksache 18/146, siehe
Vorbemerkung der Fragesteller).
Zusätzlich organisieren sich die Geheimdienste der EU-Mitgliedstaaten plus
Norwegen und die Schweiz im informellen Rahmen. Der älteste
Zusammenschluss dieser Art ist der „Berner Club“, in dem sich die Chefs der europäischen
Inlandsdienste versammeln (Bundestagsdrucksachen 18/10641, 18/8170,
18/9323, 18/9974, 18/7930, 18/5048). Nach 9/11 startete der „Berner Club“ die
„Counter Terrorism Group“ (CTG), in der sich die Mitglieder regelmäßig über
Vorkommnisse austauschen und Maßnahmen beraten. Seit dem 1. Juli 2016
betreiben der „Berner Club“ und seine CTG eine „operative Plattform“ in Den
Haag (ebd.). Die Inlandsgeheimdienste führen dort eine gemeinsame Datei und
ein Echtzeit-Informationssystem. Details dazu sind geheim. Die CTG soll sich
mit polizeilichen EU-Strukturen vernetzen, Sondierungen laufen hierzu seit
dem Frühjahr 2016 mit Europol (Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu
Frage 9; Bundestagsdrucksache 18/7930, Antwort zu Frage 19).
Ähnlich dem Vorschlag für eine „Europäische Aufklärungseinheit“ hatte die
Europäische Kommission vor einem Jahr vorgeschlagen, ein „Drehkreuz für
den Informationsaustausch“ mit europäischen Polizeibehörden und
Geheimdiensten einzurichten (Ratsdokument 12307/16). Dem Vorschlag zufolge
könnte ein „Fusionszentrum“ bei der CTG angesiedelt werden, obwohl diese
keine EU-Einrichtung darstellt. Als Vorbild dieser „multidisziplinären
Zusammenarbeit“ von Polizei und Diensten auf der Ebene der Europäischen Union
nennt die Kommission „Fusionszentren“ einiger Mitgliedstaaten, in denen
Strafverfolgungsbehörden und verschiedene Geheimdienste miteinander
verzahnt sind. Die „systematischere Interaktion zwischen diesen Stellen“ soll der
Mitteilung zufolge nicht auf Terrorismus beschränkt bleiben, sondern könnte
auch die schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen. Laut der
Bundesregierung wurde der Vorschlag für ein solches „Fusionszentrum“ im
vergangenen Jahr nicht weiter behandelt bzw. beraten (Bundestagsdrucksache
18/10641, Antwort zu Frage 8). In diesem Jahr wurde das Thema „Enhancing
cooperation between competent authorities“ jedoch zuletzt mit dem estnischen
CTG-Vorsitz und Europol auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister am
7. Dezember 2017 in Brüssel diskutiert (Ratsdokument 15567/17).
1. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie eine „Europäische
Aufklärungseinheit“ („European Intelligence Unit“), die der Präsident der
Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker am 13. September 2017 in seiner
Europa-Rede vorgeschlagen hat, ausgestaltet werden sollte bzw. könnte?
a) Wo wurde die Einrichtung einer „Europäischen Aufklärungseinheit“ nach
Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der Europäischen Union bereits
behandelt?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die von Jean-Claude Juncker,
Präsident der Europäischen Kommission, in seiner Rede am 13. September 2017
angesprochene „Aufklärungseinheit“ beim JI-Rat am 12./13. Oktober 2017 und in
der Terrorist Working Party (TWP) am 7. November 2017 erwähnt: In der TWP
teilte die Europäische Kommission auf Nachfrage mit, es gehe dem Präsidenten
Jean-Claude Juncker darum, den Informationsaustausch zwischen
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten zu verbessern. Es handele sich um einen
sehr pragmatischen Ansatz. Beim JI-Rat im Oktober 2017 habe die Europäische
Kommission nochmals klargestellt, dass es sich bei der „intelligence unit“ um ein
langfristiges Ziel der Europäischen Kommission handele, das aktuell nicht zur
Diskussion anstehe. Es hat nach Kenntnis der Bundesregierung keine Behandlung
im Sinne einer Beratung eines konkreten Vorschlags auf EU-Ebene
stattgefunden.
b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern es sich bei dem
Vorschlag für eine „Europäische Aufklärungseinheit“ um ein ebenfalls
von der Europäischen Kommission vorgeschlagenes „Drehkreuz für den
Informationsaustausch“ von Polizeibehörden und Geheimdiensten
handelt, das auch als „Fusionszentrum“ firmiert (Ratsdokument 12307/16)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/10641 vom 14. Dezember 2016 wird verwiesen.
c) Wann und wo wurde die Einrichtung einer „Europäischen
Aufklärungseinheit“, eines „Drehkreuz[es] für den Informationsaustausch“ oder eines
„Fusionszentrums“ nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Ebene der
Europäischen Union bereits behandelt?
Auf die Antworten zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen.
2. Welche „Daten über Terroristen und Auslandskämpfer“ sollte eine
„Europäische Aufklärungseinheit“ bzw. eine vergleichbare Einrichtung aus Sicht der
Bundesregierung zwischen den Geheim- und Polizeidiensten austauschen?
Zu hypothetischen Fragen äußert sich die Bundesregierung nicht. Auf die
Antwort zu den Fragen 1 und 1a wird verwiesen.
3. Auf welche Weise kooperiert das geheimdienstliche EU-Lagezentrum
(„Intelligence Analysis Centre“, EU INTCEN) in Brüssel außer in
„gemeinsamen Bedrohungsanalysen“ und Erstellung einer dreiteiligen
Bedrohungsanalyse mit gemeinsamen Schlussfolgerungen und Empfehlungen der
Erstellung einer dreiteiligen Bedrohungsanalyse mit gemeinsamen
Schlussfolgerungen und Empfehlungen (Bundestagsdrucksache 18/9974) inzwischen mit
der Polizeiagentur Europol, und wie könnte diese Zusammenarbeit aus Sicht
der Bundesregierung (etwa in einer „Europäischen Aufklärungseinheit“
bzw. einer vergleichbaren Einrichtung) nach geltendem Recht und Mandat
und unter Berücksichtigung des Trennungsgebotes zwischen Polizeien und
Geheimdiensten ausgebaut werden?
EU INTCEN ist eine Analyseeinheit des Europäischen Auswärtigen Dienstes
(EAD), kein geheimdienstliches Lagezentrum. Nach Kenntnis der
Bundesregierung kooperiert EU INTCEN derzeit mit Europol nur im Bereich des in der
Antwort zu Frage 3a näher dargestellten „Bedrohungsanalysebilds“. Pläne zum
Ausbau der Zusammenarbeit sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu
hypothetischen Fragen äußert die Bundesregierung sich nicht.
a) Wie viele gemeinsame Bedrohungsanalysen bzw. Schlussfolgerungen
und Empfehlungen sowie umfassende „Bedrohungsanalysebilder“ haben
Europol und das EU INTCEN bereits erstellt?
Eine „gemeinsame Bedrohungsanalyse“ von Europol und EU INTCEN wird
nicht erstellt. Ebenso werden von Europol und EU INTCEN keine
Schlussfolgerungen und Empfehlungen formuliert. Vielmehr wurde Anfang Juni 2016 im
schriftlichen Verfahren Einigung auf das in Ratsdokument 8409/2/16
beschriebene Vorgehen erzielt. Demnach wird halbjährlich ein umfassendes,
zukunftsorientiertes „Bedrohungsanalysebild“ („threat assessment picture“) an den
Ständigen Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der Inneren
Sicherheit (COSI) übermittelt, das aus folgenden Elementen besteht:
1. zukunftsorientierte Berichte von Europol und EU INTCEN; keine
gemeinsamen Dokumente, aber stärkerer Erfahrungsaustausch in der
Erarbeitungsphase;
2. MS und EU-Agenturen, insbesondere Eurojust und Frontex, können zu den
Berichten beitragen;
3. auf dieser Grundlage werden gegebenenfalls (where appropriate) vom
Vorsitz in der TWP in Zusammenarbeit mit den MS, CTC (Counter Terrorism
Coordinator), KOM und EAD Schlussfolgerungen und Politikempfehlungen
erarbeitet (Europol und EU INTCEN können konsultiert werden) und dem
COSI vorgelegt.
Auf die Vorbemerkung sowie die Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 1 bis 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/9974 vom 14. Oktober 2016 wird insoweit verwiesen.
Europol und EU INTCEN haben bisher jeweils drei der in Nummer 1 genannten
– getrennten – Berichte vorgelegt. Die TWP hat zweimal Schlussfolgerungen
bzw. Politikempfehlungen gemäß Nummer 3 erarbeitet und dem COSI vorgelegt.
b) Wie wird sich die Bundesregierung bei der geplanten Überprüfung dieses
Verfahrens durch den Ständigen Ausschuss für die operative
Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) Ende 2017 positionieren
(Bundestagsdrucksache 18/9974, Antwort zu Frage 1)?
Die Bundesregierung hat dem Beschlussvorschlag des Vorsitzenden
(Ratsdokument 13414/17) in der COSI-Sitzung am 21. November 2017 zugestimmt.
4. Auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung auch das militärische
„EUMS INT Direktorat“ in eine solche erweiterte Kooperation eingebunden
werden?
EU INTCEN und EUMS INT arbeiten seit dem Jahr 2007 im Rahmen der „Single
Intelligence Analysis Capacity (SIAC)“ zusammen, vgl. hierzu u. a. Ziffer 7 der
Schlussfolgerungen des Rates zu Sicherheit und Verteidigung im Kontext der
Globalen Strategie der EU vom 18. Mai 2017.
EUMS INT ist das Intelligence Directorate des EU-Militärstabes. Als solches
verarbeitet EUMS INT eingestufte Informationen, die seitens der Mitgliedstaaten zur
Verfügung gestellt oder aus den EU-Einsatzgebieten übermittelt werden.
Zwischen EU INTCEN und EUMS INT erfolgt ein Informationsaustausch.
5. Auf welche Weise arbeitet die geheimdienstliche europäische „Counter
Terrorism Group“ (CTG) mit dem geheimdienstlichen EU-Lagezentrum
INTCEN zusammen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/353 vom 29. Dezember 2017
wird verwiesen.
6. Welche Mitgliedstaaten der CTG haben derzeit Verbindungsbeamte zum
INTCEN entsandt, und welche Aufgaben erledigen diese dort (bitte auch für
die Bundesregierung beantworten)?
Es steht allen Mitgliedstaaten der EU frei, Verbindungsbeamte zu EU INTCEN
zu entsenden. Die Bundesregierung hat Mitarbeiter zum EU INTCEN entsandt.
Die Mitarbeiter von EU INTCEN – auch die von Deutschland entsandten –
verteilen sich auf vier Arbeitseinheiten: Analyse, offene Quellen, Lagezentrum und
konsularisches Krisenmanagement.
Weitere Details können aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in
eingestufter Form – mitgeteilt werden. Die erbetenen Auskünfte können aufgrund der
Restriktionen der sogenannten Third-Party-Rule nicht veröffentlicht werden, da
sie zwangsläufig Erkenntnisse der in der CTG vertretenen Nachrichtendienste
enthalten würden. Die „Third-Party-Rule“ betrifft den internationalen Austausch
von Informationen der Nachrichtendienste.
Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante
Erkenntnisse enthalten, die von ausländischen Nachrichtendiensten an das
Bundesamt für Verfassungsschutz unter der Maßgabe der vertraulichen Behandlung
weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann für das Wohl
des Bundes nachteilig sein, da durch die Missachtung einer zugesagten und
vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben
des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen
Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten, erschwert würden.
Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die
Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das Risiko des
Bekanntwerdens, das – selbst wenn es geringfügig wäre – unter keinen
Umständen hingenommen werden kann. Die so bekannt gewordenen Informationen, die
nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würden als Störung der
wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden und hätten eine schwere
Beeinträchtigung der Teilhabe des Verfassungsschutzes an dem internationalen
Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten zur Folge. Die notwendige
Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse einerseits und dem
grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht andererseits ergibt daher,
dass auch eine eingestufte Übermittlung der Informationen an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht in Betracht kommt.
7. Unter welcher Fragestellung wurde das Thema „Enhancing cooperation
between competent authorities“ als Meinungsaustausch mit dem Vorsitz der
CTG und Europol auf dem Treffen der Justiz- und Innenminister vom 7.
Dezember 2017 in Brüssel behandelt, und um welche Behörden handelt es sich
bei dieser auszubauenden Kooperation (Ratsdokument 15567/17)?
Eine konkrete Frage war nicht vorgegeben. Weitere Behörden wurden nicht
benannt.
8. Da die Kooperation zwischen der CTG und Europol also ausgebaut
(„enhanced“), intensiviert oder beschleunigt werden soll, welche
Kooperationsformen existieren hierzu bereits?
a) Inwiefern sollte ein erweiterter Austausch aus Sicht der Bundesregierung
auf „Daten über Terroristen und Auslandskämpfer“ beschränkt bleiben
(Auf dem Weg zu einer wirksamen und echten Sicherheitsunion – Elfter
Fortschrittsbericht, Kommissionsdokument COM(2017) 608 final) oder
auch andere Phänomene (etwa Schleusungskriminalität, Waffenhandel,
Dokumentenfälschung) beinhalten?
b) Sofern eine solche Erweiterung derzeit in Ratsarbeitsgruppen behandelt
wird, wie positioniert sie sich hierzu (bzw. wie hat sie sich zu einem
solchen Vorschlag positioniert)?
Die Fragen 8, 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/353 vom 29. Dezember 2017
wird verwiesen.
c) Inwiefern ist die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung in die
Erstellung von Risikoindikatoren eingebunden, mit denen Europol die Daten
von Asylsuchenden in den (auch Hotspots genannten) Flüchtlingslagern
analysiert?
Die CTG als nachrichtendienstliches Gremium ist nicht in die Erstellung von
Risikoindikatoren eingebunden.
d) Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im
Europol-Auswerteschwerpunkt „Travellers“ als „ausländische Kämpfer“
gespeichert, und wie viele davon sind von Europol als solche bestätigt?
Der Bundesregierung ist aktuell nicht bekannt, wie viele Personen Europol
derzeit in seinem Analyseprojekt „Travellers“ speichert und als solche bestätigt.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Ende November 2017 im Europol-
Informationssystem 36 850 Personen gespeichert waren, bei denen Europol davon
ausgeht, dass diese ausländische Kämpfer oder deren Unterstützer sind.
9. Auf welche Weise könnte die Zusammenarbeit der CTG und Europol aus
Sicht der Bundesregierung nach geltendem Recht und Mandat und unter
Berücksichtigung des Trennungsgebotes zwischen Polizeien und
Geheimdiensten über die bestehenden oder geplanten Zusammenarbeitsformen noch
weiter ausgebaut werden?
Auf die Antwort zu den Fragen 8, 8a und 8b wird verwiesen.
10. Sofern die Bundesregierung der Ansicht ist, dass etwa Abteilungsleiter der
polizeilichen Staatsschutz-Dienststellen mit Abteilungsleitern der CTG-
Geheimdienste zusammentreffen könnten, inwiefern sollten diese dort
strategisch oder operativ kooperieren?
Aus Sicht der Bundesregierung sollten derartige Zusammentreffen ausschließlich
strategischer Natur und außerhalb des institutionellen Rahmens der EU sein.
11. Was ist der Bundesregierung über etwaige Pläne oder Vorschläge einer
europäischen geheimdienstlichen Fortbildungsstätte bekannt, und wie
positioniert sie sich hierzu?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Planungen oder Vorschläge
einer „europäischen geheimdienstlichen Fortbildungsstätte“. Der französische
Staatspräsident hat in einer Rede am 26. September 2017 verschiedene
europapolitische Vorschläge formuliert, darunter den der Gründung einer europäischen
Nachrichtendienstakademie („Je souhaite ainsi la création d’une Académie
européenne du renseignement pour renforcer les liens entre nos pays, par des actions
de formation et d’échanges.“) Näheres zu den französischen Überlegungen –
speziell zum Rahmen und den Aufgaben einer solchen Einrichtung – ist der
Bundesregierung nicht bekannt, eine Bewertung dazu mithin nicht möglich.
12. An welchen „Operational Task Forces“ (OTF) sind derzeit welche
Bundesbehörden beteiligt (bitte die benannten OTF den Bereichen organisierte
Kriminalität, Terrorismus, Cyberkriminalität zuordnen), und welche
hochrangigen Ziele werden dort jeweils verfolgt?
Die Bundespolizei beteiligt sich gegenwärtig an einer Operativen Task Force
(OTF) Westbalkan im Bereich der organisierten Kriminalität. Ziel der OTF ist es,
die durch die Auswertung festgestellten hochrangigen Ziele, sog. High Value
Targets (HVT), der Strafverfolgung zuzuführen und das Schleusernetzwerk zu
bekämpfen. Bei den HVT handelt es sich um identifizierte Straftäter, welche
innerhalb der kriminellen Organisationen Führungsverantwortung/-positionen
übernommen haben. Diese sollen durch gemeinsame Ermittlungs- und
Zugriffsmaßnahmen der Strafverfolgung zugeführt werden.
13. Welche Änderungen im Konzept der „Operational Task Forces“ sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bei Europol geplant (Ratsdokument CM
5251/17)?
Der Bundesregierung sind keine Planungen von Europol für Änderungen am
Konzept der „Operational Task Forces“ bekannt.
14. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern an dem von der
italienischen Marine eingerichteten militärischen Kommunikationskanal
zwischen zivilen und militärischen Schiffen „Service-oriented Infrastructure for
Maritime Traffic Tracking“ (
http://gleft.de/21S) auch Angehörige der
libyschen Küstenwache oder libyscher Geheimdienste teilnehmen sollen,
nachdem libysche Behörden bereits im Umgang mit SMART geschult wurden
(Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/322)?
Auf die Antwort zu Frage 10c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/322 vom 21. Dezember 2017 wird verwiesen. Darüber
hinaus liegen keine weiteren Erkenntnisse vor.
15. Welche Drohnen (bitte Typ und Stationierungsort nennen) hat die
italienische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung zur Unterstützung des
„Monitoring and Advising“ Mechanismus im Rahmen der Militärmission
EUNAVFOR MED angeboten, und ab wann sollen diese zum
„Lagebildaufbau“ eingesetzt werden (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
19/322)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde am 14. Dezember 2017 erstmalig eine
italienische Drohne vom Typ „Predator“ im Rahmen der EUNAVFOR MED
Operation Sophia zum Einsatz gebracht.
16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchem Umfang der
ukrainische Inlandsgeheimdienst Sluzhba bespeky Ukrajiny (SBU) für die über
Interpol verteilten Fahndungsersuchen zur Festnahme sowie
Aufenthaltsermittlung verantwortlich ist (Bundestagsdrucksache 19/180, Antwort zu
Frage 10; bitte die Zahlen der Rot- und Blauecken getrennt ausweisen), und
welche Anstrengungen unternimmt das Interpol-Generalsekretariat in Lyon,
eingehende Ersuchen in Zukunft verbessert auf ihre Rechtmäßigkeit zu
überprüfen ohne sich dabei in erster Linie auf entsprechende Informationen der
Interpol-Mitglieder zu verlassen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang
der ukrainische Sicherheitsdienst Sluzhba bespeky Ukrajiny (SBU) für über
Interpol verteilte Fahndungsersuchen verantwortlich ist.
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Interpol-Generalsekretariat bemüht,
die für die Prüfung von Interpol-Fahndungsinstrumenten zuständige Einheit im
Generalsekretariat weiter zu stärken. Im Übrigen sind die aktuellen Schutz- und
Prüfmechanismen in Bezug auf die Interpol-Fahndungsinstrumente im IPSG
(Interpol Secréteriat Général) aus Sicht der Bundesregierung bereits als effektiv zu
bewerten.
Ihre Verbesserung stellt ein fortlaufendes Diskussionsthema der verschiedenen
Interpol-Gremien (z. B. Generalversammlung der IKPO-Interpol (Internationale
Kriminalpolizeiliche Organisation), Europäische Regionalkonferenz der IKPO-
Interpol, Interpol European Committee) dar.
17. Welche Abteilung des Bundeskriminalamtes hat sich am Gründungsprozess
der „Surveillance Cooperation Group“ (SCG) als Vernetzung polizeilicher
Observationsteams durch ihre Anwesenheit oder Mitarbeit beteiligt
(Bundestagsdrucksache 19/120, Antwort auf die Schriftliche Frage 19 des
Abgeordneten Andrej Hunko), und inwiefern gehören zu den Arbeitsfeldern der
SCG auch der „Informations- und Erfahrungsaustausch“ oder die
„Aufnahme und der Ausbau vertrauensvoller Kontakte zu nationalen
Ansprechpartnern“ hinsichtlich von Einsätzen verdeckter Ermittler oder sogenannter
kontrollierter Lieferungen?
Zu den Arbeitsfeldern der „Surveillance Cooperation Group“ (SCG) können
keine Angaben gemacht werden. Auf die Antwort der Staatssekretärin im
Bundesministerium des Innern, Dr. Emily Haber, vom 17. November 2017 auf die
Schriftliche Frage 19 des Abgeordneten Andrej Hunko, Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/120 wird verwiesen.
18. Wann und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche Treffen der
nationalen Geheimdienst-Koordinatoren mehrerer europäischer Staaten
(„Paris-Gruppe“) stattgefunden, und welche weiteren sind geplant
(Ratsdokument 13627/16; Bundestagsdrucksache 18/10641, Antwort zu Frage 14)?
In den Jahren 2016 und 2017 haben fünf Treffen der Paris-Gruppe stattgefunden,
eines davon in Berlin. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
den Fragen 14 und 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/10641 vom 14. Dezember 2016 verwiesen.
19. Welche (nicht wie viele) Staaten beteiligen sich nach Kenntnis der
Bundesregierung an der US-Operation „Gallant Phoenix“ zum zivil-militärischen
Informationsaustausch (Bundestagsdrucksache 19/159, Antwort zu
Frage 20a)?
a) Welche dieser Staaten entsenden welche Abteilungen der Polizei, der
Geheimdienste oder Militärs?
b) Welche Ziele verfolgen deutsche Behörden mit ihrer Teilnahme an
„Gallant Phoenix“?
Die Beantwortung der Fragen 19, 19a und 19b kann im Hinblick auf das
Staatswohl nicht offen erfolgen. Nach § 3 Nummer 4 der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme
durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines
ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde
Informationen zu Kooperationen mit einer Vielzahl von ausländischen
Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland,
sondern auch im Ausland zugänglich machen. Die Vertraulichkeit der
Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten ist wesentliche Grundlage für eine vertrauensvolle
Kooperation. Neben der Zusammenarbeit als solcher würden durch die
Veröffentlichung auch Informationen zu Fähigkeiten und Aufklärungsschwerpunkten
anderer Nachrichtendienste und indirekt auch außenpolitische Zielsetzungen und
Interessen anderer Staaten offenbart. Eine Öffentlichmachung der
Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten des Bundes entgegen
der (mindestens stillschweigend) zugesicherten Vertraulichkeit würde nicht nur
die Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren, es könnten
sich zudem Nachteile für die zukünftige Zusammenarbeit mit ausländischen
Nachrichtendiensten ergeben. Der Rückgang des Informationsaustausches mit
anderen Nachrichtendiensten könnte eine Verschlechterung der Einschätzung der
Sicherheitslage durch die deutschen Nachrichtendienste zur Folge haben.
Im Ergebnis kann die Veröffentlichung der erfragten Informationen für die
wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der deutschen Nachrichtendienste und
damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese
Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert
übermittelt.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]