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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Durchführung von Sammelabschiebungen nach Afghanistan

Sicherheitslage in Afghanistan, Wiedereröffnung der deutschen Botschaft in Kabul, derzeitige Personalausstattung; Durchführung der Abschiebungen, Ablauf gemäß Gemeinsamer Erklärung zwischen Deutschland und Afghanistan zur Zusammenarbeit im Bereich der Migration, Monitoring durch den Gemeinsamen Umsetzungsausschuss, Übermittlung personenbezogener Daten an afghanische Behörden, Abschiebestopp durch Gerichtsentscheid, Rückführungsmaßnahmen seit 2017, Herkunftsregionen und Verbleib der Rückgeführten, Rückreisepapiere, Begleitung durch Bundespolizisten und Ärzte, Kosten bisheriger Abschiebeflüge, Einzelabschiebungen; Unterstützung zurückgeführter Personen in Afghanistan<br /> (insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.02.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/40810.01.2018

Durchführung von Sammelabschiebungen nach Afghanistan

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Afghanistan kommt es täglich zu heftigen Kämpfen und Bombenanschlägen mit zahlreichen zivilen Toten. So wurden am 4. Januar 2018 bei einem Selbstmordanschlag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) auf einen Sicherheitsposten in der afghanischen Hauptstadt Kabul mindestens 20 Menschen getötet und 30 verletzt. Der Anschlag war der erste im Jahr 2018 nachdem es 2017 mehr als 20 große Attentate mit mehr als 500 Toten gegeben hatte (www.zeit.de/politik/ ausland/2018-01/afghanistan-kabul-tote-anschlag-makroroian).

Die Sicherheitslage in Afghanistan hat sich in den letzten zwölf Monaten deutlich verschlechtert. In regelmäßigen Abständen veröffentlichen internationale Organisationen Berichte über die Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan. Am 4. Dezember 2017 erschien der Bericht des Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), der feststellt, dass Afghanistan eines der gefährlichsten Länder der Welt sei und mehrere Millionen Afghanen auf Versorgung mit Lebensmitteln angewiesen seien (www.unocha.org/sites/unocha/files/ dms/afg_2018_humanitarian_needs_overview_0.pdf).

Durch die bewaffneten Konflikte im Land verlieren jedes Jahr Tausende Menschen ihr Leben, ihre Häuser, ihre Lebensgrundlage. Hunderttausende Afghanen befinden sich bereits auf der Flucht – viele davon als Binnenflüchtlinge oder in den direkten Nachbarländern.

Die Bundesregierung will Menschen trotz der sich verschlechternden Sicherheitslage im Land weiterhin nach Afghanistan abschieben. An den Sammelabschiebungen beteiligen sich verschiedene Bundesländer. Im Juni 2017 hatte die Konferenz der Innenminister- und -senatoren der Länder vereinbart, dass als Folge des schweren Anschlags am 31. Mai 2017, durch den auch die deutsche Botschaft in Kabul getroffen wurde, nur Straftäter, Gefährder und sogenannte hartnäckige Identitätstäuscher abgeschoben werden sollen.

Der von der Bundesregierung für Oktober 2017 angekündigte aktuelle Lagebericht zur Sicherheitslage in Afghanistan unter Berücksichtigung unabhängiger Informationen liegt noch nicht vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Sicherheitslage in Afghanistan

Fragen27

1

Welche Regionen Afghanistans hält die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Kleinen Anfrage für ruhig und stabil?

2

Wie stellt sich die aktuelle Statistik der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) über die Zahl der zivilen Opfer in Afghanistan zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Kleinen Anfrage dar (bitte nach Regionen aufschlüsseln)?

3

Wann wird die Bundesregierung den aktuellen Lagebericht zur Sicherheitslage in Afghanistan unter Berücksichtigung unabhängiger Quellen vorlegen?

4

Wann rechnet die Bundesregierung damit, den regulären Arbeitsbetrieb der deutschen Botschaft in Kabul (incl. der Konsular- und Visaabteilung) wieder aufnehmen zu können?

5

Wie viele deutsche Diplomaten arbeiten neben dem deutschen Botschafter derzeit in Kabul?

6

Welche Änderungen in den Abläufen gemäß der Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich vom 2. Oktober 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Islamischen Republik Afghanistan hat es seit dem schweren Bombenanschlag vom 31. Mai 2017, der auch die Arbeitsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul stark beeinträchtigte, gegeben?

7

Wer meldet nach Kenntnis der Bundesregierung der afghanischen Seite seit dem 31. Mai 2017 wann die konkrete Passagierliste mit welchen Angaben zu den abzuschiebenden afghanischen Staatsangehörigen für den nächsten anstehenden Sammelabschiebungsflug?

8

Enthält diese Liste an die afghanische Seite nach Kenntnis der Bundesregierung auch Angaben über Strafmaße oder Straftaten einzelner Ausreisepflichtiger bzw. über ausreisepflichtige Gefährder, wenn nein, warum nicht?

9

Welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass nach Angaben afghanischer Regierungsvertreter nach dem letzten Sammelcharter vom 6. Dezember 2017 die afghanische Seite lediglich die Namen der Rückgeführten, aber keine Angaben zu Straftaten oder aber Angaben, welche Personen als Gefährder eingestuft wurden, erhalten hat und daher keine besonderen Maßnahmen nach der Ankunft in Kabul getroffen wurden und dies auch bei Personen, denen deutsche Behörden terroristische Taten zutrauen (www.welt.de/ politik/deutschland/article171352768/Zum-ersten-Mal-Gefaehrder-nach- Kabul-abgeschoben.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

10

Wie erklärt die Bundesregierung, dass gegenüber der deutschen Presse ausführlich über Straftaten und Strafmaße der Rückgeführten des Sammelcharter vom 6. Dezember 2017 Auskunft gegeben wurde, wo doch laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12039 „aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angaben zu etwaigen Straftaten und Strafmaßen einzelner zurückzuführender afghanischer Staatsangehöriger und der deswegen gegen sie verhängten und ggf. auch schon vollstreckten Geld- oder Freiheitsstrafen“ gemacht werden (www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/ deutschland-schiebt-kriminelle-asylbewerber-ab-54101140.bild.html)?

11

Werden der afghanischen Seite für den konkreten Sammelcharter auch medizinische Diagnosen bzw. benötigte Medikamente oder weiterführende Behandlungsbedürftigkeit in Afghanistan betroffener Ausreisepflichtiger gemeldet, wenn nein, warum nicht?

12

In wie vielen Fällen haben deutsche Gerichte nach Kenntnis der Bundesregierung die Abschiebung ausreispflichtiger Afghanen, die für eine der bisherigen Sammelabschiebungen gebucht waren, gestoppt (bitte nach den bisherigen Flügen sowie nach Gerichtsinstanzen und Bundesländern aufschlüsseln)?

13

Wie viele ausreisepflichtige Afghanen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 31. Mai 2017 mit Sammelcharterflügen nach Kabul abgeschoben (bitte nach den einzelnen Flugdaten und anmeldenden Bundesländern sowie nach den Kategorien Straftäter, Gefährder, Identitätstäuscher aufschlüsseln)?

14

Aus welchen Herkunftsregionen Afghanistans stammten nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausreisepflichtigen (bitte nach anmeldenden Bundesländern, den Herkunftsregionen in Afghanistan und den Abschiebeflügen seit dem 31. Mai 2017 aufschlüsseln)?

15

Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über den Verbleib der Rückgeführten aus allen bisherigen Sammelabschiebeflügen in Afghanistan, wenn nein, warum nicht?

16

Über welche Rückreisepapiere (afghanischer Pass/Personalausweis, EU-Laissez-passer) verfügten die Ausreispflichtigen der Sammelabschiebungen seit dem 31. Mai 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Rückreisepapieren und Datum sowie teilnehmenden Bundesländern aufschlüsseln)?

17

Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten haben die bisherigen Sammelabschiebungen nach Afghanistan jeweils begleitet (bitte nach den jeweiligen Flügen auflisten)?

18

Nahmen nach Kenntnis der Bundesregierung immer dieselben begleitenden Ärzte teil?

19

Wie lange war die Verweildauer für die begleitenden Bundespolizisten, Ärzte und Dolmetscher in Kabul jeweils bei den bisherigen Sammelabschiebungen?

20

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung verhältnismäßig, Ausreisepflichtige ohne ein Gepäckstück und ohne die vorhandenen afghanischen Ausweispapiere nach Kabul abzuschieben (www.br.de/nachrichten/ oberfranken/inhalt/abschiebung-eines-afghanen-aus-bayreuth-ohne- persoenliche-gegenstaende-100.html)?

21

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung ein Abbruch der Abschiebung durch die Bundespolizei möglich, wenn durch Länderbehörden Ausreisepflichtige ohne Gepäck und ohne vorhandene Ausweispapiere zum Flughafen gebracht werden, wenn nein, warum nicht?

22

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der bisherigen Abschiebungsflüge nach Afghanistan, und durch welche Fluggesellschaften wurden die Flüge durchgeführt (bitte nach den einzelnen Abschiebungsflügen aufschlüsseln)?

23

Hat es neben den Sammelabschiebungen nach Afghanistan nach Kenntnis der Bundesregierung auch Einzelabschiebungen ausreisepflichtiger Afghanen seit dem 31. Mai 2017 gegeben, wenn ja, wie, und von welcher Ausländerbehörde bzw. welchem Bundesland wurden diese durchgeführt?

24

Wie oft und mit welchem Ergebnis hat der Gemeinsame Ausschuss zum Monitoring bisher getagt? Wann und wo wird das nächste Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung stattfinden?

25

Welche finanzielle Soforthilfe und weitere konkrete Hilfsangebote von wem erhalten die zwangsweise Rückgeführten nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Ankunft in Kabul? Für welchen Zeitraum sind die der Bundesregierung bekannten Hilfsangebote vorgesehen?

26

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Verbleib der bislang zwangsweise Rückgeführten?

27

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den zwangsweise Rückgeführten ohne ausreichende afghanische Ausweispapiere die Hilfen aus dem ERIN-Programm (European Reintegration Network) zu ermöglichen?

Berlin, den 9. Januar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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