[Deutscher Bundestag Drucksache 17/586
17. Wahlperiode 29. 01. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. Januar 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Inge Höger,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/432 –
Deutsche Polizei-Ausbildungshilfe in Afghanistan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan findet in einem zunehmend
militarisierten Umfeld statt. Das drückt sich zum einen durch die verstärkten
Aktivitäten von Aufständischen aus, zum anderen in der immer intensiveren
Zusammenarbeit von Polizei und Militär. So bilden Polizisten im Rahmen des
Focused District Development (FDD) seit Beginn des Jahres 2009 gemeinsame
Police Mentoring Teams mit Feldjägern der Bundeswehr.
Die zunehmende Verquickung von Polizei und Militär drückt sich auch in der
neuen Nato Training Mission (NTM) aus. Diese stellt laut eines „Fact Sheet“
des vom Pentagon dominierten CSTC-A (Combined Security Transition
Command-Afghanistan) „Berater, Mentoren und Trainer“ zur Verfügung, um der
afghanischen Regierung dabei zu helfen, ihre Polizei- und Militärkräfte „zu
organisieren, zu trainieren, auszustatten, einzusetzen und zu unterstützen, um
den Aufstand niederzuschlagen“. Diese Tätigkeit wird auch von privaten
Sicherheits- bzw. Militärdienstleistern, also Söldnerfirmen, wahrgenommen.
Die Anzahl der in Afghanistan eingesetzten deutschen Polizisten ist im
vergangenen Jahr auf 142 angestiegen. Dennoch erscheint zweifelhaft, ob die
Bundesregierung ihr Ziel erreicht, im Jahr 2010 insgesamt 250 Polizisten in
Afghanistan zu stationieren, von denen 200 vom bilateralen deutschen Team und 50 von
EUPOL Afghanistan gestellt werden sollen. Die Gewerkschaft der Polizei wie
auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter warnen zu Recht vor einer
Militarisierung der Polizeiarbeit und äußern Sorge um die Sicherheit der Beamten im
Kriegsgebiet Afghanistan. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das deutsche
Polizeiteam geringere Sicherheitsstandards als EUPOL gewährleistet.
1. Welchen Schwerpunkt hat derzeit die Tätigkeit des bilateralen
Polizeikontingents, und welche Veränderungen sind hierbei vorgesehen?
Schwerpunkt beim bilateralen Polizeiprojekt ist und bleibt die Aus- und
Fortbildung der afghanischen Polizei.
2. Welchen Stellenwert hat hierbei das Engagement im Rahmen des FDD
eingenommen, und wie viele deutsche Polizisten waren bzw. sind hieran
beteiligt?
Die deutsche Beteiligung am Ausbildungsprogramm der „Gezielten Distrikt-
Entwicklung“ (Focused District Development – FDD) hat einen hohen
Stellenwert im Rahmen des Gesamtkonzepts zum Polizeiaufbau Afghanistan. Seit
Anfang 2009 waren bzw. sind 36 Polizeibeamte im Norden Afghanistans innerhalb
des FDD-Programms eingesetzt.
3. Wie gestalten sich die Unterstellungs- und Kommandoverhältnisse bei
gemischten Einsätzen von Polizisten und Militärs, insbesondere im Rahmen
des FDD?
Die Ausbildungsmodule und deren Inhalte sind zwischen Polizei und Feldjägern
klar abgegrenzt und werden separat durchgeführt. Im Ausbildungsrahmen des
FDD-Programms bestehen somit keine gegenseitigen
Unterstellungsverhältnisse.
a) Wer entscheidet beispielsweise über den Abbruch einer
Ausbildungsmaßnahme anlässlich akuter Gefährdung, und was geschieht, wenn die
Risikoeinschätzung bei Polizisten und Soldaten unterschiedlich ausfällt?
Gemeinsame Fahrten in die Distrikte erfolgen nur dann, wenn zwischen dem
Leiter des Polizei-Mentoren-Teams (PMT) und dem militärischen Führer der
Bundeswehr im Vorfeld Einvernehmen über die Unbedenklichkeit der
Sicherheitslage herrscht. Während der gemeinsamen Fahrten und der Aufenthalte am
Einsatzort liegt die Verantwortung für die Sicherheit beim militärischen Führer
des PMT. Diesem obliegt bei kurzfristiger Änderung der Sicherheitslage die
Entscheidung über den Abbruch des Aufenthaltes in den Distrikten und Rückkehr in
die gesicherten Unterkünfte.
b) Verfügen die Polizisten über eigene Fahrzeuge, um gegebenenfalls ein
Risikogebiet verlassen zu können, oder sind sie auf Fahrzeuge der
Bundeswehr oder anderer ISAF-Armeen angewiesen?
Die deutschen Polizisten verfügen über eigene sondergeschützte Fahrzeuge.
4. Aus welchen Ausbildungsabschnitten besteht die Unterstützung der
Bundeswehr für das FDD?
Die konzeptionelle Umsetzung des FDD erfolgt durch die Bundeswehr in den
Phasen Evaluation im Distrikt, Substitution Distriktpolizei durch die
Afghanische Bereitschaftspolizei (Afghan National Civil Order Police – ANCOP)
Polizeiausbildung im Polizeitrainingszentrum, Re-Implementierung der
Distriktpolizei sowie intensiver und anlassbezogener Nachbetreuung im Distrikt.
a) Wie ordnet sich die Basisausbildung, die schon bisher durch Feldjäger
geleistet wurde, in das FDD ein?
Die bisherige Basisausbildung des Feldjägerausbildungskommandos ist seit
Einbindung aller Feldjägerkräfte im Rahmen des FDD ausgesetzt.
b) Wie viele weitere deutsche Soldaten sind im Rahmen des FDD engagiert,
und wie viele Police Mentoring Teams will die Bundesregierung in
diesem Jahr zur Verfügung stellen?
Das Deutsche Einsatzkontingent unterstützt im Rahmen des FDD personell
variabel die Ausbildung im Polizeitrainingszentrum. Darüber hinaus erfolgt die
Unterstützung im Rahmen der Sanitätsausbildung und der IED-Awareness
(Improvised Explosive Devices, Achtsamkeit gegenüber behelfsmäßig
hergestellten Sprengvorrichtungen) sowie bei Fahrten in die Distrikte mit
Sicherungskräften und durch sanitätsdienstliche Begleitung.
5. Welcher Lehrplan liegt dem FDD zugrunde (bitte im Wortlaut der Antwort
beifügen. Falls die Bundesregierung der Bitte zur Übermittlung des
Wortlauts nicht nachkommt, bitte die Gründe hierfür nennen und die
wesentlichen Grundzüge des Lehrplans erläutern)?
Wer hat den Lehrplan entwickelt, und in welchem Rahmen ist er mit dem
bilateralen deutschen Polizeiteam (GPPT) und EUPOL abgestimmt
worden?
Der Lehrplan zu FDD wurde durch das Combined Security Transition Command
Afghanistan (CSTC-A) entwickelt und mit dem afghanischen Innenministerium
abgestimmt.
Die Herausgabe des Lehrplanes bedarf der vorherigen Genehmigung der
entsprechenden amerikanischen Stellen. Die Europäische Polizeimission in
Afghanistan (EUPOL AFG) übernimmt in diesem Zuge die Gesamtkoordination des
Ausbildungsprogramms. Durch das Deutsche Polizei Projektteam (GPPT)
wurde in enger Abstimmung mit den Feldjägern der Bundeswehr dieses
Programm in den einzelnen Ausbildungsphasen angepasst. Der Schwerpunkt der
Ausbildung liegt in den Bereichen Eigensicherung, Waffenkunde, Erste Hilfe
und polizeiliches Handeln. Polizisten und Feldjäger werden in nicht
austauschbaren Funktionen eingesetzt.
6. Welche Ausbildungsmaßnahmen sind im Rahmen der NATO Training
Mission (NTM) bislang konkret durchgeführt worden, und welche sind
derzeit geplant (bitte eine Gesamtschau angeben und separat die unter
Beteiligung der Bundeswehr erfolgten bzw. geplanten Maßnahmen darstellen)?
Bislang sind keine Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der NATO-
Ausbildungsmission (NTM) durchgeführt worden und auch keine in der Planung.
7. Welche Art von Zusammenarbeit wird es zwischen deutschen Polizisten und
Militärs durch die NTM geben?
Mitarbeiter der NTM, des GPPT und EUPOL AFG sind im Internationalen
Polizeikoordinierungsausschuss (International Police Coordination Board – IPCB)
vertreten und koordinieren in diesem Rahmen Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen für die afghanische Polizei. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung aus heutiger Sicht, angesichts des auch
vom Bundesminister der Verteidigung konstatierten faktischen
Kriegszustandes in Afghanistan und der zunehmenden Zusammenarbeit mit dem
Militär, das Erfordernis eines Parlamentsvorbehalts für Auslandseinsätze
der Bundespolizei?
Das Erfordernis eines Parlamentsvorbehalts für Auslandseinsätze der
Bundespolizei besteht aus Sicht der Bundesregierung nicht.
9. Welche einsatzbedingten Mehraufwendungen sind im Jahr 2009 für den
Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan ausgegeben worden, und aus
welchen Haushaltstiteln?
Für den Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan sind im Jahr 2009
einsatzbedingte Mehrausgaben in Höhe von 6,84 Mio. Euro aus Kapitel 06 25
(Bundespolizei) Titel 532 01 (Verwendung, Einsätze und Maßnahmen der Bundespolizei
außerhalb des Bundesgebiets) aufgewendet worden.
a) Welche Planungen bestehen für das Jahr 2010?
Für das Jahr 2010 sind vorbehaltlich des Ergebnisses des parlamentarischen
Verfahrens zum Bundeshaushalt 2010 Mittel in Höhe von 12 Mio. Euro aus Kapitel
06 25 (Bundespolizei) Titel 532 01 (Verwendung, Einsätze und Maßnahmen der
Bundespolizei außerhalb des Bundesgebiets) angemeldet.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis dieser
Ausgabenposten zu den einsatzbedingten Mehraufwendungen für den Einsatz der
Bundeswehr?
Die einsatzbedingten Mehraufwendungen für den Einsatz deutscher Polizisten
und die für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan stehen aufgrund der
jeweils eingesetzten Kräfte in einem angemessenen Verhältnis.
10. Hat die Bundesregierung mittlerweile eine statistische Übersicht, wie viele
Bewerbungen vonseiten der Bundespolizei sowie Länderpolizeien es im
Jahr 2009 für Auslandseinsätze insgesamt sowie speziell für Afghanistan
gegeben hat und wie viele hiervon erfolgreich waren (bitte gegebenenfalls
darlegen)?
Der Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen sind im
Jahr 2009 nachfolgend aufgeführte Bewerberzahlen vorgelegt worden.
Bewerbungen erfolgreich mit Entsendung 2009
Länder Bund Gesamt Länder Bund Gesamt
Afghanistan, GPPT/EUPOL 136 80 216 133 80 213
Kosovo, UNMIK, EULEX 90 26 116 52 14 66
Georgien, EUMM GEO 8 10 18 8 10 18
Georgien, UNOMIG 1 0 1 0 0 0
Moldau, EUBAM MD/UA 0 6 6 0 6 6
Palästina, EUBAM Rafah 0 1 1 0 1 1
Palästina, EUPOL COPPS 2 1 3 2 1 3
Bosnien, EUPM 8 4 12 8 4 12
Liberia, UNMIL 4 2 6 4 2 6
Sudan, UNAMID 4 6 10 1 5 6
Sudan, UNMIS 2 3 5 2 3 5
Summe 255 139 394 210 126 336
11. Trifft es zu, dass es keine nennenswerte Reservelage bei den Bewerbern
gibt, und wenn nein, auf welche Zahlen stützt sich die Bundesregierung bei
ihren Planungen?
Nein. Derzeit ist eine ausreichende Bewerberlage für die mandatierten
Friedensmissionen und bilateralen Polizeiprojekte vorhanden.
a) Erwägt die Bundesregierung, zum Erreichen ausreichender
Zahlenstärken die auf Bundestagsdrucksache 16/8476 genannten
Mindeststandards für Bewerber abzusenken oder sind diese bereits gesenkt worden
(gegebenenfalls genauere Angaben)?
Nein. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Mindeststandards für
Bewerberinnen und Bewerber abzusenken.
b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen und
gedenkt sie noch zu unternehmen, um die Motivation deutscher Polizisten
zur Verpflichtung nach Afghanistan zu erhöhen?
Die Entsendung deutscher Polizistinnen und Polizisten nach Afghanistan beruht
auf dem Freiwilligenprinzip. Eine Verpflichtung deutscher Polizisten ist daher
nicht möglich. Die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Internationale
Polizeimissionen (AG IPM) und das Bundespolizeipräsidium führten insgesamt 13
Informationsveranstaltungen zum Thema Afghanistan durch. Diese
Veranstaltungen stießen durchweg auf eine positive Resonanz. Darüber hinaus wurden
zahlreiche Informationsbroschüren in elektronischer Form bereitgestellt sowie in
Papierform zur Verfügung gestellt.
12. Wie weit ist mittlerweile der angestrebte Aufbau eines
Auslandsstellenpools der Bundespolizei gediehen?
Im Bundespolizeipräsidium ist ein Stellenpool „Besondere Verwendungen“ mit
Dienstposten für im Ausland eingesetzte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
eingerichtet worden. In diesem Stellenpool sollen alle Stellen für Polizistinnen
und Polizisten, die in internationalen Polizeimissionen, als Grenzpolizeiliche
Verbindungsbeamte, als Verbindungsbeamte bei EUROPOL, im
Hausordnungsdienst deutscher Auslandsvertretungen, als Dokumentenberater oder im sog.
BKA Pool eingesetzt werden können, organisatorisch zusammengefasst werden.
Zum Aufbau dieses Stellenpools hat das Bundespolizeipräsidium eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, die unter Beteiligung u. a. der Bundespolizeidirektionen, der
Bundespolizeiakademie und der Personalvertretung eine Konzeption zur
personalwirtschaftlichen Umsetzung dieses Pools erarbeitet. Die Dienstposten der im
Ausland tätigen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten, des BKA Pools und
der Dienstposten für den Verbindungsbeamten EUROPOL sind bereits besetzt.
Für das in den übrigen Auslandsverwendungen eingesetzte Personal wird eine
Überführung in den Stellenpool im Rahmen der personalwirtschaftlichen
Umsetzung der Neuorganisation bis Mitte des Jahres 2010 erwartet.
13. Inwiefern gibt es Planungen, spezielle Einheiten für Auslandseinsätze
aufzustellen?
Die Bundespolizei stellt derzeit die erste von zwei internationalen
Einsatzeinheiten auf.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem von Karrierenachteilen für
Polizisten, die mehrere Monate im Ausland Dienst tun?
Welche Maßnahmen unternimmt sie, um diese Benachteiligungen – oder
die subjektive Sorge von Polizisten um eine solche Benachteiligung –
abzubauen?
Polizeibeamtinnen und -beamte des Bundes, die im Ausland eingesetzt werden,
erleiden keine Karrierenachteile. Die im Ausland erbrachten Leistungen werden
in den dienstlichen Beurteilungen der betroffenen Beamtinnen und Beamten
berücksichtigt, die im Ausland tätigen Polizeibeamtinnen und -beamten sind in die
Leistungsbezahlung ihrer Statusgruppe einbezogen.
Im Rahmen der Überarbeitung der Beförderungsrichtlinien wird gegenwärtig
geprüft, inwieweit Auslandsverwendungen bei Beförderungen besondere
Berücksichtigung finden können.
15. Müssen Polizisten bzw. deren Angehörige mit ähnlichen
Versicherungsproblemen rechnen, wie sie im Falle von Bundeswehrsoldaten berichtet
werden (Kriegsklauseln in Lebens- oder Unfallversicherungen), und wenn
ja, welche Kompensationsmaßnahmen unternimmt die Bundesregierung?
Mit dem Einsatzversorgungsgesetz ist der „angemessene Ausgleich“ für den
Ausfall von Versicherungsleistungen, die für den Todesfall vereinbart wurden,
inhaltsgleich für Beamte und Soldaten in § 43a Absatz 3 des
Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) bzw. § 63b Absatz 3 des
Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) geregelt worden, so dass von einer Gleichbehandlung von
Polizeibeamten und Soldaten in Bezug auf Entschädigungsleistungen bei Anwendung der
sog. Kriegsklausel durch Lebensversicherer ausgegangen werden kann.
Nach Satz 2 dieser Regelungen ist der Ausgleich für ausgefallene Leistungen der
natürlichen Person zu gewähren, die der Beamte bzw. Soldat im
Versicherungsvertrag begünstigt hat. Nach der Gesetzesbegründung kann ein geltend
gemachter Betrag bis zur Höhe von 250 000 Euro ohne weitere Prüfung als angemessen
angesehen werden.
Die für eine Auslandsverwendung vorgesehenen Bundespolizeibeamtinnen und
-beamten werden in den Vorbereitungsseminaren über die Rechtslage vorab
informiert.
Die Länder können seit Inkrafttreten der Föderalismusreform I im Jahr 2006 in
der Beamtenversorgung eigene Regelungen treffen. Bisher hat jedoch nur das
Land Bremen eine eigene Regelung getroffen, so dass das
Beamtenversorgungsgesetz in allen anderen Ländern weiter fortgilt. Die Länder wurden im Rahmen
eines Beschlusses der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz
(AG IPM) gebeten, zur Erreichung der Gleichbehandlung aller
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, die in Afghanistan oder anderen mandatierten
Friedensmissionen bzw. bilateralen Projekten eingesetzt werden, die einschlägigen
Regelungen des Einsatzversorgungsgesetzes, die als notwendig erachtet würden,
bei der Neuregelung des Versorgungsrechts ihrer Länder zu berücksichtigen.
16. Wie viele der deutschen Polizisten sind im Jahr 2009 außerhalb der
Nordprovinzen eingesetzt worden, und für wie lange?
Wie viele sollen im Jahr 2010 außerhalb der Nordprovinzen eingesetzt
werden, und für wie lange?
Im Jahr 2009 wurden einmalig vier deutsche Polizisten zu Ausbildungszwecken
für einen sechswöchigen Zeitraum in der Provinz Uruzgan im dortigen
Regionalen Wiederaufbauteam (Provincial Reconstruction Team – PRT) des Königreichs
der Niederlande eingesetzt. Für 2010 liegen keine diesbezüglichen Planungen
vor.
17. Wie viele deutsche Polizisten waren bislang insgesamt in Afghanistan?
Wie viele hiervon zweimal, wie viele dreimal, wie viele öfter, und wie
lange ist die durchschnittliche Stehzeit?
Die durchschnittliche Einsatzzeit beträgt als Langzeitexperte im GPPT und
Angehöriger der EUPOL AFG Mission zwölf Monate, als Trainingsexperte drei
Monate.
18. Wie viele deutsche Polizisten sind seit dem Jahr 2002 verletzt worden und
wie viele ums Leben gekommen, und wie viele von ihnen durch mittelbare
oder unmittelbare Feindeinwirkung (bitte nach Jahren aufgliedern)?
Seit 2002 sind in Afghanistan drei deutsche Polizisten getötet und fünf bei
Anschlägen verletzt worden. Darüber hinaus wurde ein deutscher Polizist bei einem
Verkehrsunfall verletzt.
19. Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, inwiefern sich die
Gefährdung für deutsche Polizisten durch die starke Verquickung von
Polizeiausbildung und Militär erhöht, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Nach Einschätzung der Bundesregierung unterliegen deutsche Polizisten
innerhalb der gemischten Teams mit Feldjägern der Bundeswehr im Rahmen des FDD
keiner erhöhten Gefährdungslage. Die Sicherheitslage wird zudem durchgehend
vor Ort bewertet. Die Ausbildungsmodule im Rahmen des FDD-Programms
finden ausschließlich im gesicherten Umfeld der PRT oder
Polizeitrainingszentren (PTC) statt.
a) In welcher Art von Fahrzeugen (bitte Typ und Anzahl angeben) werden
deutsche Polizisten in Afghanistan transportiert, und geschieht der
Transport ausschließlich mit diesen Fahrzeugen?
Hier wird auf die Antwort zu Frage 3b verwiesen. Über Fahrzeugtypen und
Gesamtanzahl werden aus Sicherheitsgründen keine Angaben gemacht.
b) Sollen weitere geschützte Fahrzeuge angeschafft werden, und wenn ja,
wie viele, zu welchen Kosten, und aus welchem Etat werden diese
bestritten?
Im Einklang mit der vorgesehenen Personalerhöhung des GPPT ist vorgesehen,
weitere sondergeschützte Fahrzeuge aus dem Haushalt des Auswärtigen Amts,
Kapitel 05 02 Titel 687 79 (Stabilitätspakt AFG), zu beschaffen.
GPPT EUPOL AFG
Insgesamt 663 138
Verwendung zweimal 41 7
Verwendung dreimal 9 0
Verwendung viermal 3 0
c) Inwiefern unterscheiden sich die Sicherheitsstandards des bilateralen
deutschen Teams von denen von EUPOL, und wie wird dies begründet?
Die Sicherheitsstandards der EUPOL AFG Mission entsprechen in weiten Teilen
denen des bilateralen Polizei Projektteams.
20. Was ist darunter zu verstehen, dass laut Kabinettsbeschluss vom 18.
November 2009 künftig ein „besonderes Augenmerk auf die Ausbildung
robuster Polizeieinheiten“ gelegt werden solle?
Was ist mit dem Begriff „robust“ gemeint, und inwieweit sind damit auch
militärische Fähigkeiten bzw. Fähigkeiten zur Aufstandsbekämpfung
gemeint?
Afghanische Polizisten werden robust im Sinne der Eigensicherung ausgebildet,
um sie in die Lage zu versetzen, sich gegen Angriffe der Aufständischen adäquat
zur Wehr setzen zu können. Die logistische Grundlage für die Ausbildung wird
durch den Betrieb bzw. Bau und Ausbau von vier Polizeitrainingszentren in
Mazar-e Sharif, Kunduz, Feyzabad und Kabul geschaffen.
21. An welchen „Schlüsselpositionen innerhalb des afghanischen
Innenministeriums sowie der wesentlichen Polizeibranchen in Kabul und
ausgewählten Provinzen“ (BMI-Homepage) haben deutsche Polizisten im Jahr 2009
die afghanischen Behörden im „Training on the job“-Verfahren begleitet
(bitte die einzelnen Dienststellen, Abteilungen und Referate angeben), und
an welchen Positionen ist dies für das Jahr 2010 geplant?
Deutsche Polizisten waren im Rahmen der EUPOL AFG Mission in 2009 als
Mentoren an folgenden Schlüsselpositionen des afghanischen
Innenministeriums sowie der wesentlichen Polizeibereiche in Kabul und ausgewählten
Provinzen eingesetzt:
Innenminister und Abteilungsleiter Aus- und Fortbildung im MoI Kabul,
Grenzpolizeichef Kabul,
Kriminalpolizeichef Kabul,
Verkehrspolizeichef Kabul,
Polizeichef Feyzabad und
Polizeichef Mazar-e Sharif.
Im Rahmen des bilateralen Engagements ist ein Berater des Leiters der
Polizeiakademie Kabul sowie ein Berater des Polizeichefs in Kunduz eingesetzt.
Dieser Personalansatz ist ebenfalls für 2010 geplant.
a) Inwieweit ist den hierbei eingesetzten Polizisten Einblick in schriftliche
Unterlagen möglich, und sind hiervon auch vertrauliche Dokumente
betroffen?
Den als Mentoren eingesetzten Polizisten wird kein Einblick in vertrauliche
Unterlagen gewährt.
b) Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse
aus dieser Tätigkeit über die Arbeitsweise der afghanischen
Sicherheitsbehörden?
Die durch deutsche Polizeibeamte durchgeführten Mentorentätigkeiten führen
zu regelmäßigen Verbesserungen der internen Abläufe der afghanischen Polizei.
Es ist eine zunehmende Professionalisierung der Polizeiführung im Bereich der
Umsetzung polizeilicher Führungsprozesse zu verzeichnen.
Die Beratungstätigkeit in Kunduz wird erst seit Oktober 2009 wahrgenommen,
so dass noch keine abschließende Bewertung vorgenommen werden kann.
22. Welche Ausbildungen mit welchem Inhalt werden derzeit von deutschen
Polizeibeamten angeboten, wie lange sind die entsprechenden Kurse, und
wie viele Polizisten sollen im Jahr 2010 daran teilnehmen?
Es werden eine Vielzahl von Aus- und Fortbildungskursen in den Bereichen
allgemeine polizeiliche Grundfertigkeiten, kriminal- und grenzpolizeiliche
Fortbildungen durchgeführt. Darüber hinaus wird sich Deutschland weiterhin an der
modularen Ausbildung der afghanischen Bereitschaftspolizei beteiligen. Die
Dauer der Lehrgänge beträgt zwischen vier und zwölf Wochen. Im Jahr 2009
wurden 3 594 afghanische Polizisten von deutschen Trainingsexperten aus- und
fortgebildet. Es ist vorgesehen, im Jahr 2010 mindestens dieselbe Anzahl
afghanischer Polizisten aus- und fortzubilden.
23. Wie viele afghanische Polizisten sind inzwischen von deutschen Polizisten
bzw. Polizeitrainern ausgebildet worden (bitte nach Ausbildungsinhalten
und -abschlüssen aufteilen und angeben, wie lange die jeweiligen Kurse
gedauert haben)?
Sind hierbei Absolventen der Vier-Tages-Kurse durch Feldjäger enthalten?
Zwischen 2002 und 2009 wurden durch deutsche Polizeiausbilder rund 30 000
afghanische Polizisten in einer Vielzahl von Kursen in den Bereichen allgemeine
polizeiliche Grundfertigkeiten, kriminal- und grenzpolizeiliches Fachwissen
aus- und fortgebildet. Die Dauer der Lehrgänge betrug zwischen vier und zwölf
Wochen. Darüber hinaus hat sich Deutschland fortwährend an der
Polizeiakademie Kabul engagiert, um eine nachhaltige Ausbildung des vergleichbar mittleren
und gehobenen Dienstes der afghanischen Polizei zu gewährleisten.
Durch das Feldjägerausbildungskommando wurden im Rahmen der
Basisausbildung in den sogenannten 4-Tages-Kursen ca. 4 900 Polizisten ausgebildet.
a) Wie sind die unterschiedlichen hierzu veröffentlichten Zahlen zu
interpretieren (22 000 Polizisten von 2002 bis 2007 laut Jahresbilanz des
Bundesministeriums des Innern 2008, 17 000 Polizisten zuzüglich
7 000 Absolventen der Polizeiakademie Kabul nach Angaben des
Leitenden Polizeiberaters der deutschen Botschaft in Kabul in dessen
Stellungnahme zur Anhörung im Innenausschuss des Deutschen
Bundestages, Ausschussdrucksache 16(4)531 F)?
Die Jahresbilanz 2008 des Bundesministeriums des Innern weist für den
Zeitraum 2002 bis 2007 eine Gesamtzahl von 22 000 aus- und fortgebildeten
afghanischen Polizisten aus. Der ehemalige leitende Polizeiberater führte im Rahmen
der Expertenanhörung am 15. Dezember 2008 eine Gesamtzahl von 24 000 an.
Die Zahl 24 000 beinhaltete bereits die im Jahr 2008 durch deutsche Polizisten
aus- und fortgebildeten afghanischen Polizisten.
b) Wie viele afghanische Polizisten sind derzeit in den unterschiedlichen
Polizeieinheiten einsatzbereit?
Nach Angaben des afghanischen Innenministeriums sind derzeit 96 567 der
96 800 im Polizeibereich vorgesehenen Stellen besetzt. Davon sind 61 729 als
zivile Polizeikräfte im Einsatz, 17 376 sind Angehörige der Grenzpolizei, 5 365
sind Angehörige der Bereitschaftspolizei. Die restlichen Kräfte verteilen sich auf
Spezialeinheiten, Feuerwehr, Zoll, Schutzpolizei, Kriminalpolizei sowie im
Logistik- und Ausbildungsbereich oder im Innenministerium eingesetztes
Personal.
Nach Schätzungen der beim Polizeiaufbau Afghanistan federführenden
Institutionen (CSTC-A/NTM-A) liegt die Anzahl der einsatzbereiten Polizisten aber
teilweise niedriger. Demnach geht die Bundesregierung derzeit davon aus, dass
die Bereitschaftspolizei aus ca. 3 200 Polizisten und die Grenzpolizei aus
ca. 15 000 Polizisten besteht. Die Bundesregierung setzt sich für eine genaue
Zählung der tatsächlich einsatzbereiten Polizisten ein, um eine
Planungsgrundlage zu schaffen, auf die sich ein weiterer Aufwuchs gründen muss.
24. Wie viele Polizisten sind seit 2002 von anderen Nationen ausgebildet
worden, und wie bewertet die Bundesregierung Rolle und Bedeutung des
deutschen Anteils?
Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich Australien, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Türkei und die
Vereinigten Staaten von Amerika auf bilateraler Ebene an der Ausbildung
afghanischer Polizisten. Der Bundesregierung liegen keine Angaben zu den seit 2002
von diesen Nationen ausgebildeten Polizisten vor. Die Aus- und Fortbildung
durch deutsche Polizisten ist international hoch angesehen.
25. Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen im Vergleich zu den
ursprünglich angestrebten Zielen?
Das im „Afghanistan Compact“ von 2006 festgeschriebene Ziel, bis Ende 2010
eine 62 000 Kräfte umfassende afghanische Polizei (einschließlich
Grenzpolizei) zu schaffen, ist bereits erreicht worden (siehe Antwort zu Frage 23b).
Zielvorgaben zu den von einzelnen Nationen auszubildenden afghanischen
Polizisten wurden nicht vereinbart.
26. Ist beabsichtigt, dass auch im Rahmen von EUPOL
Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden, und welche Planungen gibt es gegebenenfalls
hierzu?
EUPOL AFG unterstützt den Reformprozess der afghanischen Polizei und des
Innenministeriums. Dies umfasst auch Ausbildungsmaßnahmen für Angehörige
des Ministeriums und der Polizei, insbesondere in den Schwerpunktbereichen
Kriminalpolizei, Korruptionsbekämpfung, Führung und Kommunikation,
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und Menschenrechte. EUPOL baut
zudem ein Programm zur Ausbildung afghanischer Ausbilder („train the trainers“)
auf.
27. Welche privaten Sicherheits- und Militärunternehmer sind derzeit bei der
Polizeiausbildung in Afghanistan aktiv, und welche Bedeutung haben sie
für diese?
Die Bundesregierung hat keine umfassende Kenntnis davon, wie viele private
Sicherheitsdienstleister bei der Polizeiausbildung in Afghanistan aktiv sind. Es
ist allgemein bekannt, dass Polizeiausbilder der Firma DynCorps im Auftrag des
US-Verteidigungsministeriums an regionalen Trainingszentren sowie auf
Distriktebene Polizeiausbildung durchführen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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