[Deutscher Bundestag Drucksache 17/634
17. Wahlperiode 04. 02. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Jörn Wunderlich,
Kornelia Möller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/431 –
Kinder- und Jugendreisen für alle
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Kinder- und Jugendreisen sind aus unserer Sicht ein wesentlicher Beitrag zur
Persönlichkeitsentwicklung, zur Bildung und zur Integration junger Menschen –
und sie bieten Chancen, die es so nur auf Kinder- und Jugendreisen gibt, d. h.
dort, wo Kinder und Jugendliche über einen längeren Zeitraum einander und
einer anderen Umgebung ausgesetzt sind.“ So äußert sich Ansgar Drücker,
Vorsitzender des BundesForums Kinder- und Jugendreisen e. V., in seinem
Vorwort zur Studie „Deutsche Kinder- und Jugendreisen 2008“, welche das
BundesForum gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, am
8. Dezember 2009 der Presse vorgestellt hat. Sein Fazit in diesem Vorwort:
„Unser politisches und gesellschaftliches Ziel ist es, jedem Kind und jedem
Jugendlichen eine Kinder- und Jugendreise zu ermöglichen.“
Im Kontext mit diesem Ziel stehen auch der am 3. Juli 2002 vom Deutschen
Bundestag verabschiedete Aktionsplan zum Kinder- und Jugendtourismus in
Deutschland (Bundestagsdrucksache 14/9715) sowie die „Tourismuspolitischen
Leitlinien der Bundesregierung“ aus dem Jahr 2009, in denen es unter der
Überschrift „Teilhabe“ heißt: „Ziel der Bundesregierung ist die Teilhabe aller
Bevölkerungskreise am Tourismus. Auch Menschen mit gesundheitlichen, sozialen
oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können …“
Die aktuelle Studie „Kinder- und Jugendreisen 2008“ macht deutlich, dass
dieses Ziel noch nicht erreicht ist. Zwar gibt es in Deutschland mit 82,2 Prozent eine
auch im internationalen Vergleich hohe Urlaubsreiseintensität bei Jugendlichen
zwischen 14 und 17 Jahren, aber die Studie zeigt auch, dass Kinder und
Jugendliche aus einkommensschwachen Schichten der Bevölkerung mit 70,4 Prozent
deutlich weniger am Tourismus teilhaben. Kaum bzw. keine Aussagen liefert die
Studie zur Urlaubsreiseintensität von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren,
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
2. Februar 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/634 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Was hat die Bundesregierung (auch im Zusammenwirken mit den
Bundesländern) in den Jahren 2008 und 2009 zur Umsetzung des Aktionsplanes
zum Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland und der darin enthaltenen
acht Zielvorgaben unternommen und erreicht (bitte mit Nennung der
einzelnen Maßnahmen und der dafür eingesetzten Mittel aus dem
Bundeshaushalt)?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat die
Federführung für die Tourismuspolitik. Im Rahmen der Steigerung der Leistungs- und
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tourismuswirtschaft fördert das BMWi
Maßnahmen und Einzelprojekte im Kinder- und Jugendtourismus. Darüber
hinaus fördert das BMWi die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT), die durch
die Tourismuswerbung mittelbar auch den Jugendtourismus unterstützt. Kinder
und Jugendreisen für alle ist über das gesamte Spektrum der DZT relevant.
Gerade die Zielgruppen unter 35 Jahren werden in Zukunft an Bedeutung für das
Reiseland Deutschland gewinnen. In den neuen Quellmärkten in Osteuropa und
in Asien (vor allem China und Indien) sind sie bereits heute eine der
Hauptzielgruppen. Mit dem Themenjahr „Creative Germany“ setzt die DZT in 2010 auch
zusätzliche Finanzmittel in dieses Segment. Siehe auch die Antwort zu Frage 24.
In 2009 bewilligte die Bundesregierung dem BundesForum Kinder- und
Jugendreisen eine Zuwendung in Höhe von 45 000 Euro für die
Grundlagenuntersuchung „Datenlage Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland 2008“.
Mit diversen Einzelmaßnahmen fördert die Bundesregierung aus dem Kinder-
und Jugendplan des Bundes die Arbeit an bundesweiten trägerübergreifenden
Fragen der Qualität des Kinder- und Jugendreisens mit jeweils bis zu 450 000
Euro in den Jahren 2008 und 2009. Für 2010 ist eine Förderung in gleicher Höhe
vorgesehen.
Beispiele für 2009:
Die Bundesländer haben mit Beschluss vom Juni 2009 bundeseinheitliche
Qualitätsstandards der Jugendleitercard beschlossen. Hiermit konnte ein weiteres
Ziel des Aktionsplans erreicht werden.
Transfer e.V. Fort- und Weiterbildungsangebote für
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Bereich internationaler
Jugendbegegnungen und pädagogische Kinder- und
Jugendreisen – 10 bis 15 Veranstaltungen pro Jahr
110 000 Euro
Transfer e.V. Informations- und Beratungstage und eine
Publikation
40 000 Euro
Naturfreundejugend Esskultur und Ernährung als Medium und Thema des
interkulturellen Lernens bei internationalen
Jugendbegegnungen sowie Kinder- und Jugendreisen
45 000 Euro
Bundesforum Kinder- und
Jugendreisen
Personalkostenförderung einer Stelle; Förderung von
Einzelmaßnahmen zur Qualitätsentwicklung und
- sicherung im Bereich „Unterkünfte“, „pädagogische
Begleitung“ und „betreute Gruppenreisen“
105 000 Euro
Das Reisenetz Offene Fachtagungen, drei Fortbildungen 15 000 Euro
Studienkreis für Tourismus Publikationen im Rahmen „Sympathiemagazine“ 28 000 Euro
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6342. Wie bewertet die Bundesregierung die Anzahl der in Deutschland zur
Verfügung stehenden Kinder- und Jugendunterkünfte (siehe Studie „Kinder- und
Jugendreisen 2008“), deren Zustand und die Barrierefreiheit dieser
Unterkünfte?
Die Zahl der Unterkünfte ist hoch. Neubauten erscheinen weniger wichtig. Es
gibt einen Renovierungsstau insbesondere in den alten Ländern. Viele
Unterkünfte sind nicht sehr verkehrsgünstig gelegen, zumal die mangelnde
Erreichbarkeit durch schlechte Bahnanbindungen Kinder- und Jugendliche besonders
trifft.
Das vom BMWi und der Stiftung Deutsche Jugendmarke in der
Einführungsphase 2007/2008 geförderte Verfahren QMJ (Qualitätsmanagement Kinder- und
Jugendunterkünfte) wird ab sofort Aussagen zur Barrierefreiheit zu einem
Basiskriterium der Qualitätseinstufung machen. Um die Realisierung zu
erleichtern, sollen Arbeitshilfen/Praxisleitfaden und ein Schulungsangebot entwickelt
werden. In Zukunft wird es möglich sein, sich ab der Basisstufe freiwillig auf
Barrierefreiheit für unterschiedliche Einschränkungen prüfen zu lassen und das
Logo dafür neben dem QMJ-Zeichen zu führen.
Für Modernisierungen, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von
bundeszentralen bzw. überregional wirkenden Jugendherbergen sowie Jugendbildungs- und
Begegnungsstätten stehen jährlich 5 Mio. Euro zur Verfügung. Deren Anzahl
selbst erscheint aus Sicht des Bundes angemessen. Bei der Förderung wird
darauf geachtet, dass die Einrichtungen möglichst barrierefrei gestaltet werden und
eine bestimmte Anzahl von behindertengerechten Unterkünften angeboten
werden können.
3. Was wird die Bundesregierung (auch im Zusammenwirken mit den
Bundesländern) im Jahr 2010 zur Umsetzung des Aktionsplanes zum Kinder- und
Jugendtourismus in Deutschland und der darin enthaltenen acht
Zielvorgaben unternehmen (bitte mit Nennung der einzelnen Maßnahmen und der
dafür eingeplanten Mittel aus dem Bundeshaushalt – Entwurf laut Beschluss
der Bundesregierung vom Dezember 2009)?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung analoge
Aktionspläne zum Kinder- und Jugendtourismus erarbeitet und beschlossen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
5. Wie viele Kinder und Jugendliche lebten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2008 und 2009 in so genannten Bedarfsgemeinschaften
(Hartz IV), in Familien mit Leistungen aus dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (zum Beispiel Eingliederungshilfen für Menschen mit
Behinderungen) bzw. Haushalten und Einrichtungen mit geringem finanziellen Budget?
Daten zu Kindern und Jugendlichen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
liegen bis September 2009 vor. Im Jugendschutzgesetz werden Kinder als
Personen definiert, die noch nicht 14 Jahre alt sind, und Jugendliche als Personen,
die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Danach waren im September 2009 rund
1 652 000 hilfebedürftige Kinder und 384 000 hilfebedürftige Jugendliche in
der Grundsicherung für Arbeitsuchende registriert. Im Vergleich zum September
2008 hat sich die Zahl der hilfebedürftigen Kinder um 63 000 bzw. 4 Prozent
und die Zahl der hilfebedürftigen Jugendlichen um 27 000 bzw. 7 Prozent
verringert. Verlaufsdaten sind aus der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Drucksache 17/634 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFür den Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) liegen
aktuelle Daten nur bis zum Jahr 2008 vor. Im Falle der Hilfen nach dem 5. bis 9.
Kapitel des SGB XII werden diese Leistungen in der Statistik nur nach
Einzelpersonen und nicht für Familien erfasst und danach differenziert, ob die Leistungen
innerhalb oder außerhalb von Einrichtungen erbracht werden.
In der folgenden Tabelle werden daher die Empfänger von Leistungen nach dem
SGB XII bis zum Alter von 17 Jahren nach dem Ort der Leistungserbringung
dargestellt.
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII im Alter von 0 bis 17 Jahren
Ende 2008
* Personen, die sowohl innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen Leistungen erhielten, wurden bei der Berechnung der Gesamtzahl nur einmal
gezählt.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Bei den Empfängern der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es zusätzlich
Statistiken zu den Bedarfsgemeinschaften. Demnach bezogen Ende 2008 3 184
Familien mit Kindern unter 18 Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt. Unter diesen
Familien waren 2 621 solche von allein erziehenden Frauen und 318 solche von allein
erziehenden Männern. Außerdem werden in dieser Statistik der Hilfe zum
Lebensunterhalt 8 326 einzelne Minderjährige ausgewiesen, die zumeist bei
Eltern leben, welche nicht Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern Leistungen der
Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit beziehen dürften und in der Statistik
der Hilfe zum Lebensunterhalt daher nicht erfasst werden.
Daten zu Familien, die nicht hilfebedürftig sind aber dennoch nur über ein
geringes Budget verfügen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
6. Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig und für deren
Persönlichkeitsentwicklung sinnvoll, dass auch diese Kinder und
Jugendlichen am Kinder- und Jugendtourismus teilhaben können?
Grundsätzlich ist die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am Kinder- und
Jugendtourismus sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme an
Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (siehe hierzu die
Antwort zu Frage 8).
7. Wie viele dieser Kinder und Jugendlichen konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2008 und 2009 keine Ferien- bzw. Urlaubsreise
unternehmen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Hilfeart außerhalb
von Einrichtungen
in Einrichtungen insgesamt
Hilfe zum Lebensunterhalt 16 412 8 943 25 355
Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel* 68 939 63 254 127 178
darunter: Eingliederungshilfe* 66 949 62 794 124 856
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6348. Welche Kenntnisse, Probleme und Erfahrungen gibt es für diese Kinder
und Jugendlichen bezüglich der Teilnahme an Klassenfahrten?
Nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB II bzw. § 31 Absatz 1 Nummer 3
SGB XII sind Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der
schulrechtlichen Bestimmungen nicht von den Regelleistungen umfasst, sondern
werden gesondert erbracht. Dies gilt auch dann, wenn Hilfebedürftige keine
laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bzw. keine
Regelsatzleistungen erhalten, weil das zu berücksichtigende Einkommen zur Bestreitung
des Lebensunterhalts ausreicht, aber nicht zur Deckung des Bedarfs für die
mehrtägige Klassenfahrt.
Die Bundesregierung geht daher davon aus, dass finanzielle Probleme vom
Kindern und Jugendlichen in hilfebedürftigen Familien bzw. Familien mit einem
laufenden Budget knapp oberhalb des laufenden Bedarfs zur Sicherung des
Lebensunterhalts, an mehrtägigen Klassenfahrten im Rahmen der
schulrechtlichen Bestimmungen teilzunehmen, nicht bestehen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung aus der Studie, dass bei
Urlaubsreisen mit Kindern bis 13 Jahre im Jahr 2008 der niedrigste Wert
(17 Prozent) seit seiner Erfassung im Jahr 1996 (22 Prozent) erreicht
wurde, und sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
Einführung der Hartz-IV-Gesetzgebung und dem zeitgleich einsetzenden
Rückgang in diesem Reisesegment?
Die Zahlenangaben zu Kindern, das heißt Personen unter 14 Jahren, beruhen auf
Angaben der befragten Erwachsenen. Sie sind ungenauer als andere Zahlen, so
dass sich darauf keine Spekulationen über Gründe für Veränderungen aufbauen
lassen.
Im Übrigen kann der vermutete Rückgang nicht auf die Regelungen des Vierten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“)
zurückgeführt werden. Über die Frage, ob eine Urlaubsreise durchgeführt werden soll,
entscheiden die Eltern eigenverantwortlich. Dabei können die Eltern auch
wirtschaftliche Faktoren berücksichtigen.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Teilhabe von
Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen am Tourismus?
Es liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Teilhabe von
Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund am Tourismus?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnisse, eine
personengruppenspezifische statistische Erhebung findet nicht statt.
12. Inwieweit ist für die Bundesregierung die mangelhafte Datenlage zur
Urlaubsreiseintensität von Kindern bis 13 Jahre sowie von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderungen sowie mit Migrationshintergrund in der
von ihr in Auftrag gegebenen Studie „Deutsche Kinder- und Jugendreisen
2008 – Aktuelle Daten zu Struktur und Volumen“ akzeptabel und
zufriedenstellend, wenn sie in den tourismuspolitischen Leitlinien davon ausgeht,
dass es Ziel der Bundesregierung ist, die Teilhabe aller Bevölkerungskreise
am Tourismus zu sichern und dass auch Menschen mit gesundheitlichen,
sozialen oder finanziellen Einschränkungen reisen können?
Drucksache 17/634 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Studie ist eine Zusammenfassung vorhandener Daten, insofern ist die Lücke
bei Kindern, Migrationshintergrund und Behinderten nicht ohne neue
Primäruntersuchungen zu beantworten.
13. Welche Maßnahmen sind zur weiteren Verbesserung der statistischen
Datenlage geplant?
Gibt es Bemühungen der Bundesregierung, den Ostdeutschen
Sparkassenverband (OSGV) zu bitten, die Datenlage aus dem Bereich Kinder- und
Jugendreisen in das Tourismusbarometer einzugliedern?
Wenn ja, wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird dieses Thema mit den Verantwortlichen für das
OSGV-Tourismusbarometer aufgreifen.
14. Inwieweit wird die Studie auch eine Planungshilfe für die Bundesregierung
sein, und wo sieht sie Änderungsbedarf gegenüber früheren Planungen und
Entscheidungen?
Die Studie wird im Kontext der tourismuspolitischen Leitlinien für sämtliche
künftig anfallende Entscheidungen zum Bereich Kinder- und Jugendreisen
herangezogen.
15. Inwieweit reicht es aus, wenn das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend die Qualität von Kinder- und Jugendreisen mit den
bekannten Mitteln – Qualitätsprojekte des BundesForums Kinder- und
Jugendreisen insbesondere im Bereich Personal und Unterkünfte –
unterstützt und Kinder- und Jugendverbände und andere Träger der Kinder-
und Jugendhilfen, die ein breites Spektrum an Kinder- und Jugendreisen,
-begegnungen und -austauschen durchführen, fördert?
Für wie viele Kinder und Jugendliche sind die Angebote der Kinder- und
Jugendhilfe eine echte Alternative zum klassischen Tourismus?
Wie viele Kinder und Jugendliche insbesondere aus sozial schwächeren
Schichten werden mit Hilfe des Kinder- und Jugendplans des Bundes
erreicht und unterstützt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die
Anfrage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Plenarprotokoll der 11. Sitzung des
Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode am 16. Dezember 2009)?
Die Förderung von Kinder- und Jugendreisen sowie europäischer und
internationaler Begegnungsmaßnahmen soll zum Zusammenwachsen der jungen
Generation in Deutschland und Europa und zur Verständigung und Toleranz über
Grenzen hinweg beitragen. In diesem Sinne werden zentrale Maßnahmen
nichtstaatlicher Organisationen sowie internationale Begegnungsmaßnahmen
gefördert. Im Vordergrund dieser Förderung stehen somit Bildungs- und
Begegnungsprojekte, die Kindern und Jugendlichen helfen sollen, offene und tolerante
Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden. Es ist hingegen nicht Aufgabe des
Kinder- und Jugendplans, Alternativprojekte zum klassischen Tourismus zu
finanzieren, die diesen pädagogisch-präventiven Ansätzen nicht genügen
können. Die konkreten inhaltlichen Ausgestaltungen und finanziellen Budgets der
nationalen, europäischen und internationalen Jugendbegegnungsmaßnahmen
können den Antworten zu den Fragen 22, 29 und 30 entnommen werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/634Der Kinder- und Jugendplan des Bundes hat die soziale Integration zum Ziel als
Voraussetzung für eine selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung
und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen. Bei der Gestaltung der
programmspezifischen Handlungsfelder werden die besonderen sozialen und
persönlichen Schwierigkeiten, mit denen junge Menschen konfrontiert sind,
besonders berücksichtigt. Die Bundesregierung begrüßt die Teilnahme von
Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf an internationalen
Jugendaustauschprogrammen. Sie unterstützt im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips die
Träger der internationalen Jugendarbeit für die Durchführung von
internationalen Jugendbegegnungen mit pauschalierten Fördersätzen. Die Bundesregierung
nimmt nicht unmittelbar Einfluss auf die Auswahl der Teilnehmenden. Die
Auswahl und Zusammensetzung der Gruppen obliegt den verantwortlichen Trägern.
Insgesamt werden aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend für die Förderung von internationalen
Jugendaustauschprogrammen jährlich rund 33 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Damit
werden jährlich rund 400 000 Jugendliche erreicht.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung aus der Studie „Kinder-
und Jugendreisen 2008“, dass bei öffentlich geförderten Kinder- und
Jugendreisen drastische Reduzierungen geplant sind und dass diese
Rückgänge in Ostdeutschland deutlich höher sind als in den westlichen
Bundesländern?
Es handelt sich nicht um Einsparungen im Rahmen des Kinder- und
Jugendplans. Eine Einsparung von Bundesmitteln im Bereich der internationalen
Jugendarbeit ist nicht vorgesehen. Der Bund fördert den Bereich Kinder- und
Jugendreisen auf hohem Niveau.
Über die Mittelansätze für Kinder- und Jugendreisen in den Ländern liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
17. Welche Maßnahmen, Projekte und sonstigen Aktivitäten hat die
Bundesregierung in Angriff genommen, um Kindern und Jugendlichen aus
Familien und Einrichtungen mit geringem finanziellen Budget die Teilnahme
am Kinder- und Jugendtourismus zu ermöglichen?
Bei allen Maßnahmen und Projekten wird die Teilhabe aller entsprechenden
Zielgruppen berücksichtigt.
18. Wie viele Kinder und Jugendliche leben nach Kenntnis der
Bundesregierung in Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
19. Welche Maßnahmen, Projekte und sonstigen Aktivitäten hat die
Bundesregierung unternommen, um Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlings-
und Asylbewerberfamilien die Teilnahme am Kinder- und
Jugendtourismus zu ermöglichen?
Für die Bundesregierung ist die Entwicklung des Tourismus, darunter auch des
Kinder- und Jugendtourismus, ein wichtiges Anliegen.
Die Teilnahme an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Kinder- und
Jugenderholung (§ 11 Absatz 3 Nummer 5 SGB VIII) steht allen jungen
Menschen offen, die rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Drucksache 17/634 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehaben (§ 6 Absatz 2 SGB VIII). Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
werden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ausgeführt. Vor diesem
Hintergrund spielt die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII in Bezug auf das
konkrete örtliche Leistungsangebot eine besonders wichtige Rolle, mit der
gewährleistet wird, dass die Angebote der Kinder- und Jugenderholung in Art,
Umfang und Fokus auf bestimmte Leistungsadressaten den Bedarfen vor Ort
tatsächlich entsprechen. Sowohl die Pflicht zur Vorhaltung des Leistungsangebots
als auch die entsprechende Bedarfsplanung beruhen auf gesetzlicher Grundlage
und sind damit ausreichend verbindlich geregelt.
Eine generelle Förderung der Teilnahme am Kinder- und Jugendtourismus ist im
Asylbewerberleistungsgesetz nicht vorgesehen.
20. Inwieweit ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig und für die
Persönlichkeitsentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen sinnvoll, dass
auch sie am Kinder- und Jugendtourismus sowie an Schulfahrten teilhaben
können?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 15 erläutert, ist es für die Bundesregierung
wichtig, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und ihre Erziehung zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu
unterstützen und zu ergänzen. Dies geschieht unter anderem durch die Förderung von
Partizipationsmaßnahmen, des bürgerschaftlichen Engagements, der
Jugendverbandsarbeit, der außerschulischen Jugendbildung sowie europäischer und
internationaler Begegnungsmaßnahmen. Gewerblicher Kinder- und
Jugendtourismus sowie schulbezogene Projekte wie z. B. Schulfahrten, gehören nicht in das
Zuständigkeitsfeld des Bundes.
Für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es in der
Regel vorteilhaft, am Kinder- und Jugendtourismus sowie an bildungsrelevanten
Reisen von Schulklassen teilnehmen zu können. Bezüglich der Frage nach einer
zielgruppenspezifischen Finanzierung wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Teilnahme (und der Finanzierung) von Kindern und Jugendlichen aus
Flüchtlings- und Asylbewerberfamilien an Reisen ihrer Schulklasse?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Entsprechend
Artikel 70 des Grundgesetzes unterfallen das Schulwesen betreffende Gesetze und
Verwaltungsvorschriften ausschließlich den Ländern.
22. Wie hoch war der deutsche Anteil am EU-Aktionsprogramm JUGEND in
den Jahren ab 2006, und in welcher Höhe wurden finanzielle Mittel für den
internationalen Jugendaustausch bzw. Jugendtourismus aufgewendet?
Der Anteil Deutschlands an den dezentralen Fördermitteln des Programms
JUGEND (2000 – 2006) betrug 10,5 Prozent und im laufenden Programm
JUGEND IN AKTION (2007 – 2013) beträgt er 9,5 Prozent. Insgesamt werden
in den Jahren 2006 bis 2010 rund 136 Mio. Euro, davon in Deutschland rund
13 Mio. Euro, Fördermittel für internationale Jugendbegegnungen bereitgestellt.
Zu beachten ist, dass über die EU-Programme rein touristische Aktivitäten nicht
gefördert werden, sondern ausschließlich internationale Jugendbegegnungen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/63423. Welche Rolle spielt dabei – sowie in anderen Programmen der
Kinderaustausch und -tourismus – die Altersgruppe 12 bis 14 Jahre?
Die Teilnahme von Jugendlichen ab 13 Jahren ist erst mit dem Programm
JUGEND IN AKTION seit 2007 möglich. Der Anteil dieser Altersgruppe an in
Deutschland geförderten Jugendbegegnungen beträgt ca. 4,4 Prozent.
24. Welche Kooperationen und Maßnahmen der Bundesregierung zur
Förderung des internationalen Kinder- und Jugendtourismus gibt es darüber
hinaus?
International hat der Tourismus junger Europäer einen hohen Stellenwert. Mehr
als 140 Millionen junge Europäer zwischen 15 und 35 Jahren verreisen
überwiegend zu Urlaubsreisen, davon allein mehr als 11 Millionen nach Deutschland.
Daneben spielt der Familienurlaub bei Kindern unter 15 Jahren mit ihren Eltern
eine wichtige Rolle.
Wichtige Quellmärkte für Reisen junger Europäer nach Deutschland sind dabei
sowohl unsere Nachbarn Polen, Frankreich, die Schweiz und die Niederlande als
auch Italien, Spanien, Österreich sowie die Türkei.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus bearbeitet dieses Thema als Basisthema im
Rahmen ihrer Aktivitäten vor allem über die weltweite Internetkommunikation
in 23 Sprachen und über 30 Märkten und hat weltweit eine eigene Rubrik
„Young people“. Hierbei gibt es eine enge Verlinkung zur Seite „Young-
germany.de“ des Auswärtiges Amts und des FSD Verlages. Darüber hinaus findet
ein aktiver Dialog mit den Organisationen zum Kinder- und Jugendtourismus
wie dem BundesForum, dem YIG, dem Deutschen Jugendherbergswerk sowie
privatwirtschaftlichen Anbietern im Jugendtourismus wie z. B. den A&OHostels
als spezielle Jugendhotels oder entsprechenden Spezialveranstaltern statt.
Im Rahmen der internationalen Vermarktung beteiligt sich die DZT unter
anderem an der WYSE Travel Confederation als größter internationaler Workshop/
Messe des internationalen Kinder- und Jugendtourismus, der 2009 in Manchester
stattgefunden hat und 2010 in China stattfinden wird. Hierbei geht es vor allem
darum, das Reiseland Deutschland und seine Kinder- und Jugendreiseanbieter
bei internationalen Reiseveranstaltern zu platzieren. Dieses erfolgt auch
regelmäßig bei dem von der DZT veranstalteten Germany Travel Mart (GTM), bei
dem rund ein Viertel der eingeladenen Einkäufer aus rund 50 Ländern sich im
weiteren Sinne auch für Jugendreisen interessieren und rund 10 Prozent der
Einkäufer den überwiegenden Teil ihres Umsatzes mit der jungen Zielgruppe
erzielen. Hierzu wird die DZT beim diesjährigen GTM in Mainz zusätzlich einen
eigenen Workshop zum Segment Jugendreisen veranstalten.
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung aus der Studie „Kinder-
und Jugendreisen 2008“, dass Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit
bei öffentlich geförderten Kinder- und Jugendreisen um 31 Prozent
reduziert wurden?
Siehe Antwort zu Frage 16.
26. Was unternahm und unternimmt die Bundesregierung zur Förderung der
Barrierefreiheit sowie von integrativen Reisen im Kinder- und
Jugendtourismus, insbesondere bei Jugendaustauschprogrammen?
Die EU-Programme unterstützen die Einbeziehung von Jugendlichen mit
erhöhtem Förderbedarf. Dies gilt insbesondere auch für die Einbeziehung behinderter
Drucksache 17/634 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeJugendlicher. Deutlich wird dies dadurch, dass für die Projekte erhöhte
Fördersätze gewährt werden.
27. Welche Staaten bzw. deren Regierungen sind Mitglied in der
internationalen Sozialtourismusorganisation BITS?
BITS (Bureau International du Tourisme Sociale) hat zurzeit fast 140
Mitgliedsorganisationen in 35 Ländern. Zu den Mitgliedern von BITS gehören staatliche
und private Organisationen, vorrangig nicht gewinnorientierte Organisationen,
aber auch andere. Dazu gehören nationale Tourismusverbände, Ferienzentren,
Jugendherbergsnetze, Reiseagenturen und -veranstalter, Gewerkschaften,
Vereinigungen, Nichtregierungsorganisationen, Bildungseinrichtungen und offizielle
Tourismusorganisationen, die auf dem Gebiet des Sozialtourismus aktiv sind.
Öffentlich-rechtliche Ehrenmitglieder sind zurzeit zehn Regierungen oder
entsprechende Behörden.
Namen der Mitglieder hat BITS nicht veröffentlicht, so dass sie der
Bundesregierung nicht bekannt sind.
28. Welche Position hat die Bundesregierung zu den in Frankreich
eingeführten „Ferienchecks“, um auf diesem Weg Ferien für alle zu ermöglichen,
und inwieweit sieht sie Möglichkeiten, diese Erfahrungen im eigenen Land
nutzbar zu machen.
Die Bundesregierung stellt fest, dass in den verschiedenen Mitgliedstaaten der
EU sehr unterschiedliche Konzepte und Vorstellungen in diesem Bereich
vorherrschen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der Teilhabe aller am
Tourismus. Touristische Angebote für einkommensschwache Familien werden in
Deutschland nicht durch eine zentrale Stelle koordiniert, sondern es gibt
verschiedene Akteure, die ein umfassendes Angebot ermöglichen. So fördert die
Bundesregierung institutionell bundesweit Familienferienstätten. Daneben
engagieren sich Wohlfahrtsverbände und kirchliche Einrichtungen und im Rahmen
ihrer Zuständigkeit auch einige Bundesländer. Das in Frankreich eingeführte
System der „Ferienchecks“ wird durch eine eigene Organisation (ANCV –
Agence nationale pour les chèques-vacances) zentralstaatlich verwaltet und
organisiert und unterscheidet sich daher stark von dem in Deutschland
praktizierten System. Nach Ansicht der Bundesregierung bedarf es einer zusätzlichen
Förderung von Urlaubsreisen für einkommensschwache Familien durch eine
zentrale Stelle nicht; die zusätzliche Förderung neben dem bestehenden
Gesamtangebot der Förderung durch Bund, Länder und Wohlfahrtsverbände
beispielsweise im Rahmen des deutschen Fürsorgesystems (z. B. im Rahmen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende) ist zudem nicht interessengerecht.
29. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode, um den Jugendaustausch zwischen Deutschland und den neuen EU-
Mitgliedstaaten (insbesondere durch Partnerschaften zwischen
Bildungseinrichtungen, Vereinen und Interessengruppen) zu intensivieren?
In den EU-Programmen ist die Partnerschaft der beteiligten Organisationen eine
fundamentale Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen. Das
Programm unterstützt durch eine Unteraktion (Training und Vernetzung) die
Bildung von Partnerschaften und die Sicherung der Qualität von Projekten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/63430. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode, um neue Austauschprogramme mit den nicht zur EU gehörenden
Staaten Europas zu initiieren?
Die EU-Programme ermöglichen bereits in einem geringen Umfang den
Austausch mit den Partnerregionen (Osteuropa, Südosteuropa und
Mittelmeeranrainerstaaten). Eine Ausweitung ist derzeit auf Grund der vom EU-Parlament im
Programmbeschluss durchgesetzten prozentualen Verteilung der Budgetmittel
auf die einzelnen Aktionen nicht möglich.
31. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass an den Programmen zum
internationalen Jugendaustausch auch Jugendliche aus
einkommensschwachen Haushalten teilnehmen können?
Wie schon in der Antwort zu Frage 26 ausgeführt, werden im EU-Programm
JUGEND IN AKTION prioritär Projekte gefördert, die Jugendliche mit
erhöhtem Förderbedarf einbeziehen. Durch erhöhte Fördermittel kann so auch
Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten die Teilnahme ermöglicht
werden.
32. Durch welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen,
dass die Bedeutung von Besuchen der Gedenkstätten für die Opfer des
Nationalsozialismus in Polen, Tschechien und anderen Staaten durch
Schulen und Jugendgruppen verstärkt werden kann?
Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus nimmt eine zentrale
Stellung in den von der Bundesregierung geförderten Jugendaustauschprogrammen
insbesondere mit Israel, Polen und Tschechien ein.
Die gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des
deutsch-israelischen Jugendaustauschs sehen den gemeinsamen Besuch einer
Gedenkstätte vor. Um das gemeinsame Gedenken zu unterstützen, förderte die
Bundesregierung das Handbuch „Gemeinsam Erinnern – Brücken Bauen“, das
von der Stadt Jerusalem, dem Bayerischen Jugendring und ConAct, dem
Koordinierungszentrum für den deutsch-israelischen Jugendaustausch, gemeinsam
erarbeitet und im Jahr 2008 veröffentlicht wurde.
Die Gedenkstättenarbeit ist auch ein Schwerpunkt der Arbeit des Deutsch-
Polnischen Jugendwerkes (DPJW), die durch die Bundesregierung gefördert wird.
Neben der Förderung von ca. 120 Gedenkstättenfahrten jährlich befasst sich das
DPJW zusammen mit Historikern, Politologen und Pädagogen intensiv mit der
Frage „Wie können Jugendliche motiviert werden, die Auseinandersetzung mit
Fragen der Geschichte zu suchen und wie kann die klassische
Gedenkstättenarbeit durch zeitgemäße Formen und Methoden ergänzt werden?“ In diesem
Kontext wurden zahlreiche Arbeitshilfen entwickelt. Auf seiner Homepage hat
das Jugendwerk 200 Gedenkstätten und Erinnerungsorte an den Zweiten
Weltkrieg, mit umfangreichen Informationen, in Deutschland und Polen
veröffentlicht, die dazu anregen sollen, bei Jugendbegegnungen diese Erinnerungsorte
gemeinsam zu besuchen.
Im deutsch-tschechischen Jugendaustausch fördert die Bundesregierung
insbesondere die Entwicklung einer transnationalen Erinnerungsarbeit über das
Koordinierungszentrum für den deutsch-tschechischen Jugendaustausch
Tandem. Bilaterale Methodenseminare für Lehrkräfte sollen die Fragen der
Gedenkstättenpädagogik aufgreifen und so bei deutsch-tschechischen
Jugendbegegnungen einen höheren Stellenwert bekommen.
Drucksache 17/634 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) befasst sich im Rahmen ihrer
Aufgabenstellung der politisch-historischen Bildung zur deutschen und
europäischen Geschichte auf bundesstaatlicher Ebene auch mit der Einbeziehung von
Gedenkstätten in ihren politischen Auftrag. Aus dieser Erfahrung lassen sich
Besuche von Gedenkstätten am erfolgreichsten über entsprechende
Unterrichtsmodule in der Schule vorbereiten und realisieren, da man hier Kinder und
Jugendliche am besten erreichen kann.
Demgegenüber ist außerschulische Bildung immer auf den freiwilligen
Entschluss der Jugendlichen angewiesen. Um die Bedeutung von
Gedenkstättenbesuchen zu verstärken, wird daher an Konzepten gearbeitet, wie man das Interesse
für das Thema Nationalsozialismus in Generationen wecken kann, denen durch
die zunehmende zeitliche Distanz ein persönlicher Bezug fehlt. In diese
Überlegungen werden auch Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, die
ihre historischen Wurzeln nicht in Deutschland haben, einbezogen.
Die BpB will auf diese Entwicklungsarbeit in den kommenden Jahren einen
Schwerpunkt legen.
Anlage zu Frage 5
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ISSN 0722-8333]