[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
20. Februar 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/874
19. Wahlperiode 22.02.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/657 –
Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz 2018
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung mit mehreren Hunderttausend Euro
und der unentgeltlichen Bereitstellung von Bundeswehrsoldaten als Logistik-
Helfer die Münchner Sicherheitskonferenz. In den vergangenen Jahren hat sie
jeweils annähernd eine Million Euro dafür ausgegeben (die letzte den
Fragestellern vorliegende Angabe belief sich auf 837 000 Euro, vgl. Antwort zu Frage 2
auf Bundestagsdrucksache 18/11319).
Nach eigenen Angaben unterstützt die Bundesregierung die Konferenz, weil sie
sich davon die Mitwirkung in internationalen und supranationalen
Organisationen verspricht. Die Konferenz erlaube es ihr, „einem großen Kreis ihre Position
zu ausgewählten Einzelthemen darzustellen“.
Kritiker umschreiben das mit folgenden Worten: „Diese Konferenz wird von
den Veranstaltern weltweit als Beitrag zur internationalen Sicherheit beworben.
Entgegen ihrer Selbstdarstellung geht es aber nicht um die friedliche Lösung
von Konflikten oder um die Sicherheit für die Menschen auf der Welt.
Stattdessen ist die SIKO [Münchner Sicherheitskonferenz] ein Forum zur
Rechtfertigung der NATO, ihrer Rüstungsausgaben und ihrer völkerrechtswidrigen
Kriegseinsätze, die der Bevölkerung als ‚humanitäre Interventionen‘ verkauft
werden.“ (Aufruf zur Demonstration gegen die Konferenz,
www.sicherheits-
konferenz.de).
Zu den Teilnehmern der Münchner Sicherheitskonferenz gehören finanziell
höchst potente Rüstungsunternehmen, die dort Beziehungen zu ihren Kunden
weiterentwickeln können. Die staatliche Subventionierung einer solchen
Veranstaltung zur Anbahnung weiterer Rüstungsexporte ist aus Sicht der
Fragesteller unberechtigt. Stattdessen wäre es sinnvoller, die Protestveranstaltungen zu
unterstützen.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Aufgrund der erforderlichen Bearbeitungszeit in Verbindung mit der Frist zur
Beantwortung dieser Kleinen Anfrage ist der Stichtag für die Beantwortung der
aufgeführten Fragen der 14. Februar 2018.
1. Wie viele Bundeswehrsoldaten waren in Zusammenhang mit der Münchner
Sicherheitskonferenz im Jahr 2017 eingesetzt, und welche Kosten sind dabei
entstanden?
Im Jahr 2017 betrug der personelle Unterstützungsumfang der 53. Münchner
Sicherheitskonferenz 217 Bundeswehrsoldaten.
Die Ausgaben für die Unterstützung durch die Bundeswehr wurden aus dem
Einzelplan 14 bestritten und beliefen sich auf ca. 42 000 Euro. Ergänzend sind
Kosten in Höhe von ca. 646 000 Euro (überwiegend Personalkosten) entstanden.
2. Mit welchen weiteren Maßnahmen hat der Bund die Münchner
Sicherheitskonferenz 2017 unterstützt, und welche Kosten sind dabei entstanden?
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat die
Veranstaltung im Wege der Projektförderung mit Haushaltsmitteln in Höhe von 500 000
Euro unterstützt, die aus einem vom Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) dem BPA zur Eigenbewirtschaftung bereitgestellten Etat für
sicherheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden.
Zu weiteren Maßnahmen der Unterstützung durch die Bundespolizei wird auf die
Antwort zu Frage 11 verwiesen.
3. Wie viele Bundeswehrsoldaten werden voraussichtlich in Zusammenhang
mit der Münchner Sicherheitskonferenz 2018 eingesetzt, und welche Kosten
werden dabei voraussichtlich entstehen (bitte nach Personal- und Sachkosten
differenzieren und falls noch keine genauen Zahlen vorliegen, bitte angeben,
ob signifikante Veränderungen zum Vorjahr zu erwarten sind)?
Im Zusammenhang mit der 54. Münchner Sicherheitskonferenz werden durch die
Bundeswehr voraussichtlich 290 Bundeswehrangehörige eingesetzt.
Abschließende Aussagen zu Personal- und Sachkosten können erst im Nachgang zur
54. Münchner Sicherheitskonferenz getroffen werden.
a) Von welchen Einheiten stammen diese?
Folgende Dienststellen werden voraussichtlich Unterstützung für die 54.
Münchner Sicherheitskonferenz leisten: Universität der Bundeswehr München,
Sanitätszentrum München, Landeskommando Bayern, Multinationales Kommando
Operative Führung, Feldjägerregiment 3, Logistikbataillon 472, Bundeswehr-
Dienstleistungszentrum München und das Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.
b) Wie viele Feldjäger sind darunter, und wo werden diese eingesetzt?
Nach derzeitigem Planungsstand sind ca. 60 Feldjäger im Rahmen der
54. Münchner Sicherheitskonferenz vorgesehen. Der genaue Kräfteumfang hängt
von der Anzahl der tatsächlich teilnehmenden hochrangigen Gäste aus dem
Geschäftsbereich des BMVg und der verbündeten Streitkräfte sowie der aktuellen
Gefährdungslage ab. Die Feldjäger werden dort eingesetzt, wo sie im Rahmen
ihres Auftrags zum Schutz der Schutzpersonen benötigt werden.
c) Wie viele Soldaten werden zur Eigensicherung eingesetzt?
Der Einsatz von Angehörigen der Bundeswehr zur Eigensicherung im Sinne einer
Absicherung der Veranstaltung ist nicht vorgesehen.
d) Welche Einsatzorte und Einsatzzeiten sind vorgesehen (bitte detailliert
angeben)?
Das Personal wird voraussichtlich vom 16. Februar 2018 an bis zum 18. Februar
2018 eingesetzt. Einsatzorte sind der Flughafen München und der Tagungsort
Hotel Bayerischer Hof.
e) Ist beabsichtigt, Soldaten mit der Wahrnehmung des Hausrechts im
Tagungshotel bzw. an anderen Orten oder mit anderen exekutiven Aufgaben
zu beauftragen, und wenn ja, wie viele Soldaten wo genau, und wann
wurde auf wessen Ersuchen von wem diese Entscheidung getroffen?
Eine Wahrnehmung des Hausrechts oder anderer exekutiver Aufgaben durch
Soldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr ist nicht vorgesehen.
f) Welche konkreten Leistungen erbringen die Soldaten voraussichtlich
(bitte nach Tätigkeitsbeschreibungen differenzieren)?
Angehörige der Bundeswehr werden eingesetzt bei der Organisation der
Konferenz, bei der Transportorganisation, im Bereich der sanitätsdienstlichen
Versorgung in Zusammenarbeit mit dem zivilen Rettungsdienst, zum Personenschutz
sowie bei den Dolmetschleistungen.
g) Woraus resultieren allfällige signifikante Abweichungen vom
Bundeswehreinsatz zur Münchner Sicherheitskonferenz 2017?
Der zu erwartende Anstieg der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
sowie von Delegationen auf der 54. Münchner Sicherheitskonferenz erfordert einen
geringen Aufwuchs des Gesamtumfanges an Unterstützungspersonal. Die
gestiegene Zahl von Schutzpersonen verlangt einen im Vergleich zum Vorjahr
geringfügig höheren Ansatz von erforderlichen Feldjägerkräften zum Personenschutz.
Darüber hinaus ergeben sich in den übrigen Bereichen keine signifikanten
Abweichungen zur personellen Unterstützung der Konferenz im Jahr 2017.
h) Wird auch in diesem Jahr darauf verzichtet, die Kosten dem Veranstalter
in Rechnung zu stellen?
Die personelle und materielle Unterstützung der Münchner Sicherheitskonferenz
durch die Bundeswehr erfolgt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung. Darüber hinaus dient sie dem Schutz von Angehörigen der Streitkräfte.
Auf die Antwort zu Frage 3b wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Da die
Veranstaltung im überwiegenden Interesse der Bundesregierung liegt, wird von
einer Inanspruchnahme des Veranstalters abgesehen.
4. Welche Förderung seitens des Presse- und Informationsamtes ist für die
Münchner Sicherheitskonferenz 2018 vorgesehen?
Das BPA unterstützt die Konferenz im Jahr 2018 mit einer Projektförderung in
Höhe von 500 000 Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Mit welchen weiteren Maßnahmen unterstützt der Bund die Münchner
Sicherheitskonferenz 2018, und welche Kosten entstehen dabei voraussichtlich
(bitte Vergleichswerte für 2017 angeben)?
Das Bundeskriminalamt hat zugesagt, im Zeitraum vom 14. Februar 2018 bis zum
19. Februar 2018 die Polizei des Freistaates Bayern mit zehn
Personenschutzkräften und fünf Sonderschutzfahrzeugen zu unterstützten. Die Abrechnung für das
Unterstützungsersuchen erfolgt nach der Beendigung der Sicherheitskonferenz.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
6. Woraus resultieren allfällige signifikante Abweichungen von der Förderung
bzw. weiteren Unterstützungsmaßnahmen im Jahr 2017?
Im Vergleich zum Jahr 2017 ergeben sich keine signifikanten Abweichungen.
Aufgrund von baulichen Maßnahmen konnten der bayerischen Landespolizei im
Jahr 2017 nur eingeschränkt Abstellflächen für Einsatzfahrzeuge der Polizei
durch die Bundeswehr angeboten werden. Diese Einschränkungen bestehen in
diesem Jahr nicht mehr.
7. Mit welchen Gesamtkosten für die Konferenz rechnet der Veranstalter nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Für die 54. Münchner Sicherheitskonferenz werden von der Stiftung Münchner
Sicherheitskonferenz gGmbH Gesamtkosten in Höhe von 2 207 000 Euro
kalkuliert.
8. Welche spezifische Bedeutung kommt nach Einschätzung der
Bundesregierung der Konferenz in diesem Jahr zu?
Die Münchner Sicherheitskonferenz ist seit Jahrzehnten ein zentraler Ort des
transatlantischen Meinungsaustausches und eine der bedeutendsten
sicherheitspolitischen Konferenzen weltweit.
Zur Zielgruppe des Veranstalters zählen bedeutende Entscheidungsträger anderer
Staaten und Regionen. Sie erlaubt es der Bundesregierung, einem großen Kreis
ihre Position zu ausgewählten Einzelthemen darzustellen.
Themenschwerpunkte sind insbesondere die transatlantischen Beziehungen, die
Fortentwicklung des NATO-Bündnisses, die EU-Zusammenarbeit im Bereich der
Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Lage im Nahen Osten, die
Zusammenarbeit mit Afrika – hier im Schwerpunkt der Sahel-Region – und die Beziehungen
zwischen dem Westen und Russland.
Die öffentliche Wahrnehmung der Themen wird durch eine starke
Medienresonanz im In- und Ausland und nachhaltige öffentliche Diskussionen deutlich.
Deshalb liegt die Durchführung der Münchner Sicherheitskonferenz im besonderen
Interesse der Bundesregierung.
9. Sind im Zusammenhang mit der Konferenz weitere Unterstützungsaufträge
Dritter oder Amtshilfeanträge seitens Behörden gestellt worden, und wenn
ja, von wem, was wird konkret beantragt, wie ist der Stand der Bearbeitung
dieser Anträge, wie viele Soldaten sollen dabei eingesetzt werden, welche
Kosten entstehen dabei, und wer kommt für diese auf?
Im Rahmen der Amtshilfe werden folgende Unterstützungsleistungen der
Bundeswehr erbracht:
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat ein
Unterstützungsersuchen des Freistaates Bayern im Rahmen der Bund-
Länder-Kooperationsvereinbarung „Sicherheit im Luftraum“ zur Überwachung
von Flugbeschränkungsgebieten anlässlich der 54. Münchner
Sicherheitskonferenz an das BMVg gestellt. Beantragt wird die Unterstützung der
Polizeikräfte durch die Bundeswehr zur Überwachung eines
Flugbeschränkungsgebietes. Der Antrag wurde gebilligt und die Umsetzung beauftragt.
Gesonderte Kosten entstehen nicht.
Das Polizeipräsidium München beantragte im Rahmen der Amtshilfe die
Bereitstellung von Unterkünften für 125 Einsatzkräfte der Polizei sowie die
Bereitstellung von Abstellflächen für bis zu 55 Kraftfahrzeuge in München und
in Pöcking. Die Amtshilfeersuchen wurden genehmigt und werden im
Rahmen verfügbarer Kapazitäten erfüllt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht
eingesetzt. Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach dem Abschluss
der Veranstaltung möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die
Kostenübernahme zugesagt.
Weiterhin hat das Polizeipräsidium München die Bereitstellung von sechs
Fangnetzen für Fahrzeuge bis zu zehn Tonnen beantragt. Das
Amtshilfeersuchen wurde gebilligt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht eingesetzt.
Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach dem Abschluss der
Veranstaltung möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die
Kostenübernahme zugesagt.
Weiterhin hat das Polizeipräsidium München die Bereitstellung von
Abstellflächen für bis zu 100 Kraftfahrzeuge im Raum München beantragt. Das
Amtshilfeersuchen wurde genehmigt und wird im Rahmen verfügbarer
Kapazitäten erfüllt. Soldatinnen oder Soldaten werden nicht eingesetzt.
Angaben zu entstandenen Kosten sind erst nach dem Abschluss der Veranstaltung
möglich. Durch das Polizeipräsidium München wurde die Kostenübernahme
zugesagt.
10. Ist vorgesehen, einen anlässlich der Konferenz einen militärischen
Sicherheitsbereich einzurichten, und wenn ja, wo, für welchen Zeitraum und mit
welcher Begründung?
Es ist nicht vorgesehen, einen Militärischen Sicherheitsbereich einzurichten.
11. Wie viele Bundespolizisten waren im Vorjahr im Zusammenhang mit der
Konferenz eingesetzt (bitte unterscheiden nach originärer
Aufgabenerfüllung und Unterstützung für den Freistaat Bayern), und werden in diesem Jahr
Bundespolizisten zur Unterstützung des Freistaates Bayern eingesetzt (bitte
ggf. Anzahl und Aufgaben angeben)?
Im Zusammenhang mit der 53. Münchner Sicherheitskonferenz 2017 setzte die
Bundespolizei im originären Zuständigkeitsbereich bis zu 200 Einsatzkräfte ein.
Eine Unterstützung des Freistaates Bayern nach § 11 Absatz 1 Nummer 1 BPolG
erfolgte im Jahr 2017 durch eine verkleinerte Einsatzhundertschaft mit ca. 80
Einsatzkräften der Direktion Bundesbereitschaftspolizei. Die durch die
Unterstützung entstandenen Mehrkosten in Höhe von 77 512,46 EUR wurden gemäß § 11
Absatz 4 Nummer 3 BPolG durch die Bundespolizei gegenüber dem Freistaat
Bayern geltend gemacht und von dort erstattet.
Anlässlich der 54. Sicherheitskonferenz in München hat der Freistaat Bayern zur
Unterstützung gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 1 BPolG eine Einsatzhundertschaft
und eine verkleinerte Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft von der
Bundespolizei angefordert. Die einsatzbedingten Mehrkosten werden nach der
Beendigung der Sicherheitskonferenz gemäß § 11 Absatz 4 Nummer 3 BPolG
gegenüber dem Freistaat Bayern zur Erstattung angefordert.
12. Werden der Bundesnachrichtendienst, der Militärische Abschirmdienst oder
das Bundesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit der Konferenz
aktiv oder sind sie bereits aktiv geworden, und welcher Art ist ggf. diese
Aktivität?
Der Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für den Militärischen
Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz werden im Rahmen ihres
jeweiligen gesetzlichen Auftrags tätig.
13. Welche Erkenntnisse hat das Bundesamt für Verfassungsschutz anlässlich
seiner Beobachtung bzw. Auswertung der Protestaktionen im vergangenen
Jahr gewonnen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
daraus?
Am 18. Februar 2017 beteiligten sich ca. 1 900 Personen an einer
Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz. Neben einer Mehrheit an Nicht-
Extremisten beteiligten sich daran auch Linksextremisten, zum Teil aus dem
gewaltorientierten Spektrum. Die Veranstaltung verlief weitgehend störungsfrei.
14. Sind die deutschen Geheimdienste auch darum bemüht, Erkenntnisse über
„gewaltorientierte Extremisten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/3781) auf Seiten der
Konferenzteilnehmer, entsendende Staaten und Rüstungsunternehmen zu gewinnen, und
welcher Art sind ggf. die gewonnenen Erkenntnisse?
Die Nachrichtendienste des Bundes werden im Rahmen ihres gesetzlichen
Auftrags tätig.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]