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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Deutsches und europäisches Engagement in der Sahel-Zone

Aufbau einer gemeinsamen Eingreiftruppe, Ertüchtigungsinitiative in G5-Sahel-Staaten, bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, Auswirkungen von Korruption, Fallbeispiel Tschad, Projekte in den Bereichen Fluchtursachenbekämpfung, Grenzsicherung, Stärkung der Zivilgesellschaft, Nachhaltigkeit sowie Rechtsstaatlichkeit, bilaterale militärische Kooperation, deutsche Unterstützung von EU-bzw. UN-Missionen, Vorhaben des EU-Nothilfefonds für Afrika (EUTF), Engagement in der Region Agadez, Radikalisierung der Bevölkerung, Arbeit der Sahel-Allianz, Rüstungsexportgenehmigungen<br /> (insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

22.03.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/66129.01.2018

Deutsches und europäisches Engagement in der Sahel-Zone

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Ottmar von Holtz, Omid Nouripour, Katja Keul, Dr. Frithjof Schmidt, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem Jahr 2014 intensiviert die Bundesregierung ihr Engagement auf dem afrikanischen Kontinent. Eine der Schwerpunktregionen dieses Engagements ist die Sahel-Zone (www.defense.gouv.fr/content/download/512289/8635668/file/Research_paper_no45_2017.pdf). Die Region gilt als die ärmste der Welt. Neben sozioökonomischer Not zählen die Klimakrise, Terrorismus und fragile Staatlichkeit zu den größten Herausforderungen. Deutschland engagiert sich seit Jahrzehnten entwicklungspolitisch in der Region. Zudem sind deutsche Soldatinnen und Soldaten seit dem Jahr 2013 im Rahmen der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) im Einsatz. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung an den EU-Polizeimissionen EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger sowie der Ausbildungsmission EUTM Mali. Das deutsche und europäische Interesse an der Region intensivierte sich in den vergangenen Jahren aufgrund der zunehmenden Flucht- und Migrationsbewegungen auf dem afrikanischen Kontinent, in denen der Sahel-Zone eine strategische Rolle zukommt, weiter.

Nicht erst seit dem Niger-Besuch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Jahr 2016 fließen daher erhebliche Summen deutscher und europäischer Mittel in die Region. Offizielle Ziele sind die Bekämpfung von Terrorismus und transnationaler Kriminalität sowie die Förderung nachhaltiger Entwicklungsprozesse.

Die Fokussierung auf eine schnelle Reduktion der Migration droht, Fluchtursachen mittel- und langfristig zu verschärfen, statt zu reduzieren. Die stark gestiegenen Entwicklungsgelder können korrupte Strukturen verfestigen, die militärische Unterstützung die Repressionen durch autoritäre Staatschefs wie den tschadischen Präsidenten Idriss Déby Itno verstärken.

Auf Vorschlag Frankreichs, Deutschlands und der Europäischen Union wurde im Juli 2017 zusätzlich die so genannte Sahel-Allianz aus der Taufe gehoben. Neben den Initiatoren sind die G5-Sahelstaaten (Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad), die Weltbankgruppe, die Afrikanische Entwicklungsbank sowie das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) Teil der Allianz.

Ziel dieser Allianz soll es sein, in der Region gemeinsam mit „wichtigen internationalen Partnern für ein verbessertes und erweitertes Eingreifen“ (www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/767104/publicationFile/228928/170713-D-F-Integrationsrat_Sahel_DL.pdf) zu sorgen. Die Allianz konzentriert sich hierbei auf vier Schwerpunktbereiche: eine verbesserte Abstimmung der Entwicklungszusammenarbeit, gegenseitige Rechenschaftspflichten, die Suche nach innovativen Durchführungsmodalitäten sowie die Unterstützung einheimischer Sicherheitskräfte (ebd.). Trotz weitreichender ziviler Komponenten scheint der Fokus klar auf der Ertüchtigung einheimischer Sicherheitskräfte zu liegen. So wurde im August 2017 eine gemeinsame Eingreiftruppe (Force Conjointe) gegründet, die bis zu 5 000 Soldaten aus den G5-Staaten umfassen und eine verbesserte grenzübergreifende Terrorbekämpfung in der Region ermöglichen soll. Zur Finanzierung dieser Truppe fand am 13. Dezember 2017 eine Konferenz in Paris statt. Zur Deckung der veranschlagten 259 Mio. Euro, die der Aufbau der Truppe kosten soll, wurden von der Europäischen Union 50 Mio. Euro versprochen. Frankreich kündigte an, 8 Mio. Euro beisteuern zu wollen. Die G5-Sahel-Staaten sagten je 10 Mio. Euro zu. Hinzu kommen bilaterale Hilfen in der Höhe von 60 Mio. Dollar von Seiten der USA sowie 100 Mio. aus dem Königreich Saudi-Arabien und 30 Mio. aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel stellte für die Sahel-Region bis 2021 Entwicklungsgelder in der Höhe von 1 Mrd. Euro in Aussicht (www.nzz.ch/international/geld-fuer-antiterror-kampf-im-sahel-ld.1339187).

Bislang ist nach Einschätzung der Fraktion unklar, wie die verschiedenen Gelder eingesetzt werden sollen, auf welcher Grundlage die verschiedenen Partner der Sahel-Allianz kooperieren und wie die zivile und militärische Schwerpunktsetzung der Zusammenarbeit gewichtet und aufeinander abgestimmt werden soll.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

In welcher Höhe und von welchen Gebern wurden auf dem Sahel-Gipfel in Paris am 13. Dezember 2017 Mittel für zivile Projekte zur nachhaltigen Entwicklung zugesagt (bitte nach Ländern, Projekten und Höhe der zugesagten Mittel auflisten)?

2

In welcher Höhe und von welchen Geberstaaten wurden auf dem Sahelgipfel in Paris am 13. Dezember 2017 Mittel für den Aufbau der gemeinsamen Eingreiftruppe (Force Conjointe) zugesagt (bitte nach Ländern, vorgesehenen Maßnahmen und Höhe der zugesagten Mittel auflisten)?

3

Ist die Auszahlung von Geldern, die in militärische Strukturen fließen sollen, an explizite Bedingungen (verbesserte Governance, Einhaltung der Menschenrechte o. Ä.) geknüpft?

a) Falls nein, warum nicht?

b) Falls ja, wie und in welchen zeitlichen Intervallen wird die Einhaltung der Bedingungen kontrolliert, bzw. wie werden Verstöße sanktioniert?

4

Wie und in welchem finanziellen Umfang wurden Mali und Niger im Rahmen der deutschen Ertüchtigungsinitiative seit ihrer Inkraftsetzung im Jahr 2016 unterstützt (bitte nach Jahren, Ländern, Maßnahmen und Höhe der Mittel auflisten)?

a) Gibt es Überlegungen, die Ertüchtigungsinitiative auf weitere Mitglieder der G5-Sahel-Staaten auszudehnen? Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang?

b) Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für die geplante deutsche Finanzierung von Hangars für die von Frankreich im Jahr 2019 bereitzustellenden Hubschrauber für Niger, und sollen diese Mittel ebenfalls im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative verausgabt werden (www.handelsblatt.com/politik/international/sahel-deutschland-und-frankreichwollen-eingreiftruppe-staerken/20131222.html)?

5

Handelt es sich bei den von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen der G5-Geberkonferenz zugesagten 1 Mrd. Euro an deutschen Entwicklungsgeldern für die Sahel-Region bis 2021 um neue Zusagen oder um Umschichtungen bereits vorhandener Mittel?

a) Welcher Anteil dieser Summe ist laut DAC-Kriterien voraussichtlich ODA-anrechnungsfähig (ODA – Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) (www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/12/2017-12-13-statement-merkel-g5-sahel.html) (bitte genau ausweisen)?

b) Welche Ressorts stellen in welcher Höher für welche Sektoren Mittel zur Verfügung (bitte nach Höhe der Mittel, Ländern, Sektoren und Einzelplänen auflisten)?

c) Welcher Anteil entfällt auf ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung (Säule I.2 der „Sahel Allianz“ gemäß S. 22 des Abschlussdokuments des deutsch-französischen Ministerrats, 13. Juli 2017)? Welche konkreten Maßnahmen sind hier vorgesehen (bitte nach Ländern, Maßnahmen und Höhe der Mittel auflisten)?

d) In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung derzeit und in Zukunft Projekte der Entwicklungszusammenarbeit mit G5-Sahel-Staaten, die von nichtstaatlichen Akteuren (Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen – NGOs –, Sozialstrukturträger, private Träger) umgesetzt werden (bitte nach Ländern, umsetzenden Akteuren und Projekten auflisten)?

e) Welcher Anteil davon kommt lokalen NGOs und anderen lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren zugute?

6

Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle von Korruption für die wirtschaftliche Entwicklung und die Sicherheitslage in den Ländern der Sahel-Zone ein, und welche Auswirkungen hat sie nach Einschätzung der Bundesregierung auf Migrationsbewegungen?

7

Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass die stark gestiegenen Entwicklungsgelder für den Tschad angesichts „endemischer Korruption“ und einer „verbreiteten Missachtung von Bürger- und Menschenrechten“ (vgl. www.transparency.org/files/content/corruptionqas/Country_profile_Chad_2014.pdf, S. 2) zu einer tatsächlichen Verbesserung der Lebenssituation der Menschen führen werden?

a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des tschadischen Oppositionsführers Saleh Kebzabo, dass Entwicklung unter den gegenwärtigen politischen Umständen nicht möglich sei (vgl. www.deutschlandfunk.de/eu-afrika-gipfel-in-abidjan-europas-riskante-zusammenarbeit.724.de.html?dram:article_id=401568)?

b) Worin sieht sie die Ursachen dafür, dass sich die „human development“ im Tschad trotz seit Jahren hoher Einnahmen aus Rohstoffverkäufen kaum verbessert hat (vgl. www.transparency.org/files/content/corruptionqas/Country_profile_Chad_2014.pdf, S. 2), und wie plant sie sicherzustellen, dass die Entwicklungszahlungen stattdessen einen wirklichen Effekt haben werden?

8

Welche Projekte zur a) Fluchtursachenbekämpfung und b) Grenzsicherung werden in den G5-Sahel-Staaten derzeit und zukünftig von der Bundesregierung unterstützt (bitte nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU-Projekten sowie Ländern, Projektpartnern und Projekten aufschlüsseln)?

9

In welcher Höhe flossen in den vergangenen fünf Jahren deutsche Mittel in die militärische Zusammenarbeit mit den G5-Sahel-Staaten (bitte nach Leistungen für Ausbildung und Ausrüstung nach Zielland und Höhe der Mittel auflisten), und in welcher Höhe sollen bis 2021 weitere Mittel in diese Bereiche fließen?

10

Inwiefern teilt die Bundesregierung die kritische Einschätzung mehrerer französischer Sicherheitsexperten zur Wirkung des bisherigen Militäraufbaus in Mali, und inwiefern hat sie daraus Schlüsse für ihr Engagement im Rahmen der G5-Initiative getroffen (vgl. www.deutschlandfunk.de/antiterror-strategie-in-westafrika-europas-interessen-in.724.de.html?dram:article_id=396062)?

11

In welchem finanziellen Umfang wurden die G5-Sahel-Staaten im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen fünf Jahren unterstützt (bitte nach Ländern, Jahren und umsetzenden Projektpartnern aufschlüsseln)?

12

Wie hoch sind die Aufwendungen für die deutsche Unterstützung sowie das deutsche Engagement innerhalb der EU-Missionen EUCAP Sahel Mali, EUCAP Sahel Niger und EUTM Mali sowie die UN Mission MINUSMA in den vergangenen drei Jahren (bitte nach Gesamtkosten je Mission pro Jahr aufschlüsseln)?

13

Wie und mit welchem Mittelaufwand unterstützte die Bundesregierung in den G5-Sahel-Staaten in den vergangenen drei Jahren die Stärkung der Zivilgesellschaft (bitte nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU-Projekten sowie Ländern und Höhe der Mittel auflisten)?

14

Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Repressionen seitens der jeweiligen Regierungen ausgesetzt sind, fördert (bitte nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU-Projekten sowie Ländern und Höhe der Mittel auflisten)?

15

Unterstützt die Bundesregierung Projekte zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung in den G5-Sahel-Staaten (bitte nach bilateralen Maßnahmen und Maßnahmen im Rahmen von EU-Projekten sowie Ländern und Höhe der Mittel auflisten)?

16

In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel aus dem EU Emergency Trust Fund for Africa (EUTF) in den G5-Staaten verausgabt (bitte nach Ländern, Höhe und Maßnahme auflisten)?

17

Welche Projekte, die nach Kenntnis der Bundesregierung mit Mitteln aus dem EUTF finanziert werden, werden von deutschen Durchführungsorganisationen der bilateralen Zusammenarbeit umgesetzt (bitte nach Durchführungsorganisationen, Ländern, Projekten und Höhe der Mittel aufschlüsseln)?

18

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung a) deutsche und b) europäische Mittel in den vergangenen fünf Jahren in der Verwaltungseinheit Région Agadez ausgezahlt (bitte nach Jahr, Höhe der Mittel und Finanzierungsquelle auflisten)?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, dass lokale Würden- und Amtsträger sowie Bevölkerungsteile in der Région Agadez unzufrieden über die langsame Auszahlung der Mittel sind?

Wenn ja, was sind die Ursachen für die langsame Auszahlung der Mittel, und welche Konsequenzen zieht sie aus ihren Kenntnissen?

20

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Auszahlungen der bereitgestellten Mittel in der Région Agadez zu beschleunigen?

21

Erkennt die Bundesregierung die mögliche Gefahr, dass aufgrund der fehlenden Einnahmen aus Tourismus und Transportgewerbe und vor dem Hintergrund ausbleibender Mittelauszahlungen lokale Bevölkerungsgruppen, wie beispielsweise die Tuareg, empfänglicher für Anwerbungsversuche seitens islamistischer Terrorgruppen werden und/oder gewaltsame Aufstände planen könnten?

a) Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass sich diese Gruppen – ähnlich wie einst in Mali – mit islamistischen Gruppen verbünden könnten?

b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Szenario?

22

Besteht nach Einschätzung der Bundesregierung die Gefahr, dass sich die nigrische Zentralregierung durch die Mittelzusagen für die gemeinsame Eingreiftruppe dafür entscheidet, mögliche Aufstände im Nordniger militärisch niederzuschlagen, anstatt die nördlichen Regionen rund um Agadez angemessen an den bereitgestellten Mitteln zu beteiligen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus derartigen Überlegungen?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Bemühungen der G5-Sahel-Staaten im Kampf gegen den Terrorismus, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Bewertung?

24

Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Forschungsergebnisse, die besagen, dass insbesondere Gewaltanwendung staatlicher Sicherheitskräfte zur Radikalisierung der Bevölkerung führt (http://journey-to-extremism.undp.org/content/downloads/UNDP-JourneyToExtremism-report-2017-english.pdf), die Einhaltung der Menschenrechte, im Rahmen der Arbeit der gemeinsame Eingreiftruppe sicherstellen?

25

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Studienergebnissen, die besagen, dass die Vernachlässigung des ländlichen Raums in der Sahel-Zone die Radikalisierung der Bevölkerung begünstigt (ebd.)?

26

Wie bewertet die Bundesregierung Medienberichte, die darlegen, dass die sozio-ökonomische Not in der Sahel-Zone eine Radikalisierung der Bevölkerung begünstigt (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/weltspiegel/reportage/sendung/operation-mali-106.html), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

27

Welche gemeinsamen Strukturen der Entscheidungsfindung und Zusammenarbeit wurden im Rahmen der Allianz für die Sahel-Zone beschlossen?

a) Welche Bundesministerien/Ministerien sind von deutscher und französischer Seite beteiligt?

b) Wer ist von Seiten der Bundesregierung für die Koordinierung der Zusammenarbeit zuständig?

c) Durch welche Strukturen wird eine kohärente Abstimmung mit anderen Bundesministerien sichergestellt?

d) Welche weiteren Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen der Sahel-Allianz sind zukünftig geplant?

e) Wie soll die deutsch-französische Zusammenarbeit an der Schnittstelle zu den Sahel-Staaten institutionalisiert werden?

28

Welche Genehmigungen für Rüstungsexporte an die G5-Sahel-Staaten wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 26. Januar 2018 von der Bundesregierung erteilt (bitte nach Empfängerland und Finanzvolumen aufschlüsseln)?

29

Wie garantiert die Bundesregierung, dass die Arbeit der Sahel-Allianz in Einklang mit den Sahel-Strategien a) der Europäischen Union, b) den Vereinten Nationen, c) der Afrikanischen Union, d) der ECOWAS und e) der Weltbank erfolgt?

30

Inwieweit trägt die gemeinsame Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten nach Auffassung der Bundesregierung zur Umsetzung der Afrikanischen Friedens- und Sicherheitsarchitektur (APSA) bei?

31

Wie gewährleistet die Bundesregierung im Rahmen der angestrebten Politikkohärenz und des vernetzten Ansatzes spezifisch in der Sahel-Region die Unabhängigkeit der Entwicklungszusammenarbeit, um Planung und Mittelallokation nach lokalen sozioökonomischen Bedürfnissen auszurichten?

32

Welche Übereinkünfte wurden auf dem EU-Afrika-Gipfel, der vom 29. bis zum 30. November 2017 in Abidjan stattfand, während des Treffens der G5-Sahel-Staaten mit Partnerländern, an dem auch Vertreter der Bundesregierung teilnahmen, getroffen?

Gab es von Seiten der Bundesregierung hierbei zusätzliche Mittelzusagen? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?

33

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den bislang ungedeckten finanziellen Bedarf für die gemeinsame Eingreiftruppe?

34

Wie und in welchem Umfang unterstützt Deutschland die Operationen der gemeinsamen Eingreiftruppe der G5 materiell und personell?

35

Wie lange wird die gemeinsame Eingreiftruppe nach Einschätzung der Bundesregierung auf personelle Unterstützung durch Militäreinheiten aus dem Ausland angewiesen sein?

36

Wann wird die gemeinsame Eingreiftruppe nach Einschätzung der Bundesregierung dazu in der Lage sein, die Aufgaben der Operation Barkhane vollständig zu übernehmen (www.reuters.com/article/us-france-sahel/headingto-sahel-frances-macron-scrambles-for-exit-strategy-idUSkBN19LOFM)?

37

Inwieweit beinhaltet das Mandat der gemeinsamen Eingreiftruppe die Bekämpfung „irregulärer Migration“?

Welche Instrumente sind zu deren Durchsetzung vorgesehen?

Und wie ist „irreguläre Migration“ definiert?

38

Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Widerspruch darin, Terrorgruppen wie Al-Qaida im Maghreb (AQMI) oder Boko Haram, die sich zum Wahabismus bekennen (www.welt.de/politik/ausland/article140239674/Boko-Haram-ist-ein-Magnet-fuer-die-aermsten-Muslime.html), ausgerechnet mit der Unterstützung Saudi-Arabiens, das als Wiege dieser radikalen Auslegung des Islams gilt (www.dw.com/de/afrikas-islam-spielball-dersaudis/a-41263558), bekämpfen zu wollen?

39

Warum engagieren sich nach Einschätzung der Bundesregierung vermehrt arabische Staaten wie Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate beim Aufbau der gemeinsamen Eingreiftruppe?

40

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Einschätzungen, dass Saudi-Arabien durch sein Engagement den Einfluss des Islam salafistischer Prägung in der Sahel-Region bzw. auf dem afrikanischen Kontinent insgesamt ausweiten möchte (www.jungewelt.de/artikel/324306.afrika-im-visier.html)?

41

Können sich nach Kenntnis der Bundesregierung alle Staaten, die Interesse bekunden, an der Finanzierung der gemeinsamen Eingreiftruppe beteiligen?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung die deutsch-französische Federführung für die geplanten Maßnahmen garantieren?

Wenn nein, welche Staaten sind von einer Beteiligung am Aufbau der Eingreiftruppe ausgeschlossen?

Berlin, den 26. Januar 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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