Einreise Ayatollah Seyyed Mahmud Haschemi Shahroudis nach Deutschland
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Filiz Polat, Omid Nouripour, Irene Mihalic, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut Medienberichten befand sich der ehemalige oberste Richter des Iran, Ayatollah Seyyed Mahmud Haschemi Shahroudi, der für unzählige Todesurteile insbesondere gegen Minderjährige verantwortlich sein soll, von Ende Dezember 2017 bis Anfang Januar 2018 in der Hannoveraner Privatklinik INI (International Neuroscience Institute) zur Behandlung. In seiner Zeit als Justiz-Chef der Islamischen Republik (1999 bis 2009) war Shahroudi „zehn Jahre lang verantwortlich für die willkürliche Verhaftung von Menschenrechtsanwälten, Journalisten, Frauenaktivisten und allen anderen Andersdenken. Shahroudi war verantwortlich für Folter, Amputationsstrafen und Hinrichtungen, auch bei Taten, die nach den Menschenrechtspakten keine Straftaten sind oder zumindest keine schwersten Verbrechen. Unter den zum Tode Verurteilten waren auch zahlreiche Minderjährige.
- Zum Beispiel fallen in seine Verantwortung laut Amnesty International folgende Fälle: Die Schülerin Atefah Sahaaleh (16 Jahre alt) räumte unter Folter ein, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein. Im Iran gilt dies als Ehebruch. Am 15. August 2004 wurde das Vergewaltigungsopfer Atefah Sahaaleh öffentlich an einem Kran erhängt.
- Dem Jungen Makwan Moloudzadeh (13 Jahre alt) wurde ein Verhältnis mit einem Gleichaltrigen vorgeworfen. Er wurde am 4. Dezember 2007 im Gefängnis von Kermanshah hingerichtet.
Auch werden Shahroudi eine Vielzahl an Fällen von Folter und grausamen Behandlungen vorgeworfen. Und er war verantwortlich für die systematische Verfolgung von Teilnehmern der Grünen Bewegung 2009“ (vgl. www.dw.com/ de/wer-ist-ajatollahshahroudi/a-42111382). Das Rechtssystem des Iran stellt mit seiner systematischen Unterdrückung von Frauen und gesellschaftlichen Minderheiten wie Baha’i, Apostaten, LBGTTIQ oder Kurden einen ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung im Iran dar.
Mehrere Strafanzeigen liegen gegen Shahroudi vor.
Laut Aussage der Bundesregierung erhielt Shahroudi „am 20. Dezember 2017 ein räumlich beschränktes Schengenvisum mit dreißigtägiger Gültigkeit für die Einreise nach Deutschland. […] Im Zuge des Verfahrens erhielten auch die zuständigen Ebenen in der Politischen Abteilung, in der Rechtsabteilung und im Lagezentrum des Auswärtigen Amts Kenntnis“ (Antwort vom Staatssekretär des Auswärtigen Amts Walter J. Lindner vom 18. Januar 2018 auf die Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/484 des Abgeordneten Sven-Christian Kindler). Laut Aussage von der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Mündliche Frage 48 des Abgeordneten Omid Nouripour auf Bundestagsdrucksache 19/414 wurde „der geplante Aufenthalt des Ayatollah Mahmud Hashemi Shahroudi in Deutschland […] der Bundesregierung am 19. Dezember 2017 bekannt.“ Der Generalbundesanwalt erhielt Kenntnis von seinem Aufenthalt durch die Anzeigen vom 4. Januar 2018 aus der Zivilgesellschaft: „Nach Kenntnis der Bundesregierung war der Aufenthalt dem Generalbundesanwalt seit dem 5. Januar 2018 bekannt“ (Plenarprotokoll der 6. Sitzung von Mittwoch, dem 17. Januar 2018).
Am 11. Januar 2018 reiste Ayatollah Seyyed Mahmud Haschemi Shahroudi fluchtartig aus. Seine Behandlung soll nach Informationen von tagesschau.de nicht beendet gewesen sein (www.tagesschau.de/inland/ajatollah-in-deutschland- 101.html).
Der Klinikpräsident Prof. Dr. med. Dr. h. c. mult. Madjid Samii behauptete im BBC-Interview, erst nach der Ankunft in der INI-Klinik von der Identität seines Patienten erfahren zu haben (www.youtube.com/watch?v=hEzOCd0NoSU).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Wurde der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel oder sein Büro über den Besuch Ayatollah Seyyed Mahmud Hashemi Shahroudis von Stellen der Bundesregierung, Behörden des Landes Niedersachsen oder der Islamischen Republik Iran über Shahroudis (bevorstehenden) Aufenthalt informiert, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Seit wann und aus welcher Quelle hatte der Bundesaußenminister Sigmar Gabriel Kenntnis vom Aufenthalt Shahroudis in Deutschland?
Seit wann und aus welcher Quelle hatte der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière oder welche Stelle in seinem ministeriellen Verantwortungsbereich Kenntnis vom Aufenthalt Shahroudis in Deutschland?
Seit wann und aus welcher Quelle hatte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas oder welche Stelle in seinem ministeriellen Verantwortungsbereich Kenntnis vom Aufenthalt Shahroudis in Deutschland?
Hat das Lagezentrum des Auswärtigen Amts andere Stellen innerhalb des Hauses bzw. der Bundesregierung informiert?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, welche Ministerien, welche Abteilungen und welche Ministerinnen bzw. Minister und Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre mit welchen Informationen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat das Lagezentrum des Auswärtigen Amts die niedersächsische Landesregierung informiert?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, welche Ministerien, welche Abteilungen, welche Ministerinnen und Minister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und mit welchen Informationen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat das Lagezentrum des Auswärtigen Amts das Landeskriminalamt Niedersachsen informiert?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, welche Abteilungen und mit welchen Informationen?
Wenn nein, warum nicht?
Wurde der Generalbundesanwalt durch das Lagezentrum im Auswärtigen Amt, die Rechtsabteilung oder die politische Abteilung der Botschaft informiert?
Wenn ja, wann und mit welchen Informationen?
Wenn, nein warum nicht?
Gab es eine Abfrage beim Informationssystem NADIS, bei Interpol, bei dem Schengener Informationssystem bzw. dem Visa-Informationssystem?
Wenn ja, wann, von welcher Stelle und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden die Sicherheitsbehörden der anderen Schengen-Vertragsstaaten mit Blick auf den Visumsantrag des Ayatollah Seyyed Mahmud Haschemi Shahroudi vorab konsultiert (Artikel 31 des EU-Visakodes; Verordnung (EG) Nr. 810/2009)?
Gab es eine Übermittlung von Daten nach § 73 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) an den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst, das Bundeskriminalamt oder das Zollkriminalamt?
Warum haben die Stellen in der Bundesregierung, die Kenntnis von seinem Aufenthalt hatten, einschließlich der Botschaft in Teheran, den Generalbundesanwalt und andere mit der Strafverfolgung befassten Stellen nicht informiert, bzw. warum wurde von diesen nicht Strafanzeige erstattet?
Sollten die Fragen 9 und 11 negativ beantwortet werden, warum wurde dieses gängige Verfahren in diesem Fall ausgesetzt?
An welcher Stelle wurde hier Weisung gegeben?
War ein Vertreter der Bundesregierung in diesen Prozess eingebunden?
Wenn ja, wer und zu welchem Zeitpunkt?
Aus welchen Gründen wurde das Schengenvisum von Ayatollah Seyyed Mahmud Haschemi Shahroudi räumlich beschränkt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/484)?
Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung, etwa durch polizeilichen Schutz, Begleitung oder Ähnlichem, Ayatollah Seyyed Mahmud Haschemi Shahroudi bei seiner Ausreise aus Deutschland geholfen?
Inwiefern wurde gegen Shahroudi, nachdem er die Bundesrepublik Deutschland verlassen hatte, eine aufenthalts- und visumsrechtliche Wiedereinreisesperre erlassen, und wenn nein, warum nicht?
Wann sind bei den Strafverfolgungsbehörden (Posteingang) nach Kenntnis der Bundesregierung die ersten Strafanzeigen gegen Shahroudi eingegangen?
Wurden Informationen durch das behandelnde Institut INI, bzw. den Institutsleiter im Rahmen der Visaerteilung an das Auswärtige Amt, die deutsche Botschaft oder die Regierung weitergegeben, und wurde von dieser Seite aus unterstützend auf die Erteilung eines Visums eingewirkt?
Welche Beziehungen bestehen zwischen dem Institutsleiter und Bundesaußenminister Sigmar Gabriel oder bestanden in der Vergangenheit (gemeinsame Reisen, Treffen etc.)?
An welchen Reisen der Bundesregierung nahm der Leiter des behandelnden Instituts teil, und welche Personen hat er nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Reisen oder bei anderer Gelegenheit von iranischer Seite getroffen?
Hat er im Rahmen dieser Reisen nach Kenntnis der Bundesregierung jemals Ayatollah Seyyed Mahmud Haschemi Shahroudi oder einen seiner Mitarbeiter getroffen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Menschenrechtslage im Iran mit einem „ausgedehnten oder systematischen Angriff gegen eine Zivilbevölkerung“ (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches – VStGB), richtig beschrieben ist?
Falls nicht, welche Elemente und Gründe sprechen für eine andere Bewertung?
Welche Taten werden im Iran nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Todesstrafe geahndet, die
a) nach internationalen Menschenrechten nicht strafbar sein dürfen (z. B. Homosexualität, Glaubenswechsel etc.),
b) keine schwersten Verbrechen im Sinne Artikel 6 Absatz 2 UN-Zivilpakt sind?
Sieht die Bundesregierung grundsätzlich die Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Vertretern autoritärer Regime?
a) Sieht sie diese Möglichkeit insbesondere wegen Mordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit?
b) Wenn nein, unterstützt die Bundesregierung mögliche Gesetzesänderungen?
c) Wenn ja, warum hat die Prüfung der Aufnahme einer Strafverfolgung durch den Generalbundesanwalt mehr als sechs Tage gedauert?
Wie engagiert sich die Bundesregierung für universelle Grund- und Menschenrechte im Iran?
a) Wie tut sie dies speziell bei Delegationsreisen?
b) Mit welchen Vertretern des Regimes wurde über Demokratie und Menschenrechte gesprochen, und mit welchem Ergebnis?
Welche Empfehlungen zu Demokratie und Menschenrechten werden deutschen Unternehmen von der Bundesregierung in Bezug auf den Iran gegeben?
Inwiefern gibt oder gab es seit 2015 eine Kooperation zwischen staatlichen Sicherheitsorganen des Iran und bundesdeutschen Behörden (z. B. Schulung, Überlassung von Technik, Material, das auch zur Repression genutzt werden kann)?
Inwiefern haben Erkenntnisse, dass ein Antragsteller an der willkürlichen Verhaftung, der Folterung bzw. der unmenschlichen Behandlung von Gefangenen bzw. an Todesurteilen beteiligt war, Einfluss auf die Visumsvergabe bzw. die Genehmigung der Einreise nach Deutschland?