Asyl-Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Brandenburg
des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Im Rahmen der Kleinen Anfrage werden grundlegende Daten zur Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Zweigstelle Brandenburg (derzeit: Eisenhüttenstadt), bei Asylanträgen erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Asylbewerber aus welchen Herkunftsstaaten befanden sich nach den zuletzt vorliegenden Daten zum 31. Dezember 2017 in einem Asylverfahren in Brandenburg (bitte nach Asylerstverfahren und Asylfolgeverfahren differenzieren)?
Wie viele noch nicht bearbeitete Asylanträge lagen in Brandenburg vor (bitte für das Jahr 2017 zum jeweils Ersten eines jeden Monats aufschlüsseln)?
Wie viele Asylanträge wurden positiv (Anerkennung) bzw. negativ (Ablehnung) beschieden?
Bei wie vielen Asylantragsentscheidungen handelt es sich um „Dublin-Fälle“ (formale Erledigung durch Nichtzuständigkeit)?
Wie viele Asylanträge wurden von den Antragstellern zurückgenommen (bitte für das Jahr 2017 zum jeweils Ersten eines jeden Monats nach den Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele Angestellte und Beamte wurden im betrachteten Zeitraum für die Bearbeitung der Anträge bei der Zweigstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Brandenburg eingesetzt (bitte nach Beschäftigungsverhältnis und Besoldungs- bzw. Lohngruppen aufschlüsseln und den Stand jeweils zum 31. Dezember der Jahre 2015 bis 2017 angeben)?