Strafrechtliche Verfolgung illegaler Einreisen nach Deutschland
der Abgeordneten René Springer, Dr. Gottfried Curio und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Koblenz hat am 13. Februar 2017 über die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Anordnung einer Vormundschaft für sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge geurteilt (Az.: 13 UF 32/17). In dem Urteil heißt es unter Bezug auf die Einreise von Ausländern nach Deutschland und das deutsche Aufenthaltsrecht: „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt“ (www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Richter, dass in Bezug auf die Einreise von Ausländern nach Deutschland zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichtes die rechtsstaatliche Ordnung „seit rund eineinhalb Jahren“ außer Kraft gesetzt ist und die illegale Einreise strafrechtlich nicht mehr verfolgt wird?
a) Wenn nein, hat die Bundesregierung – die zuständigen Behörden (Bundesgrenzschutz u. a.) und Gerichte von ihrer abweichenden Meinung unterrichtet, – einen solchen Schritt geplant?
b) Wenn ja, – hält der von den Richtern beschriebene Zustand nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin an, – weshalb werden die bestehenden Gesetze nicht angewandt, und – auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Bundesregierung hierbei?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Behörden von illegalen Einreisen Kenntnis erlangt haben, diese Rechtsverstöße von den dafür zuständigen Stellen aber nicht verfolgt wurden (bitte Fälle seit dem 1. Januar 2013 nach Jahren aufführen)?
Wenn ja, aus welchen Gründen wurden diese Rechtsverstöße nicht verfolgt (Gründe bitte für jeden bekannten Fall nennen)?
Wie viele Strafverfahren wegen illegaler Einreise nach Deutschland im Sinne des Aufenthaltsgesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2013 eingeleitet beziehungsweise abgeschlossen (bitte Aufstellung nach Jahren)?