[Deutscher Bundestag Drucksache 16/1848
16. Wahlperiode 16. 06. 2006 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Hakki Keskin, Cornelia Hirsch,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/1733 –
Ausbildungssituation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrem Berufbildungsbericht 2005 den ein Jahr zuvor
geschlossenen Ausbildungspakt mit der Wirtschaft für erfolgreich erklärt.
Demnach gäbe es einen Zuwachs bei den neu abgeschlossenen
Ausbildungsverträgen um 2,8 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 15/5285, S. 1). Das
Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) kommt dagegen zu dem Ergebnis, dass
die Zahl der im Jahr 2005 neu abgeschlossenen betrieblichen
Ausbildungsverträge so niedrig wie noch nie im wiedervereinigten Deutschland gewesen ist
(
http://www.bibb.de). Laut Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB) sind im Jahr 2005 mindestens 100 000 junge Menschen mit
Ausbildungsplätzen unversorgt geblieben, da sie entweder noch immer einen
Ausbildungsplatz suchen, in Alternativen ausgewichen (jobben, wieder zur Schule
gehen, berufsvorbereitende Maßnahmen ergriffen haben) sind oder an öffentlich
finanzierter außerbetrieblicher Ausbildung teilnehmen. Die Zahl der
Ausbildungsbetriebe liegt demnach nur noch bei 23 Prozent (
http://www.dgb.de).
Unter diesen qualitativen und quantitativen Mängeln leiden im Vergleich mit
ihren deutschen Altersgenossen insbesondere Jugendliche mit
Migrationshintergrund.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Allgemeine Hinweise zur Bildungssituation von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit Migrationshintergrund liefert erstmals der im Auftrag der
Ständigen Konferenz der Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder
(KMK) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
erstellte Bericht „Bildung in Deutschland“, der eine gesonderte Analyse zu
Bildung und Migration enthält, die sich auf die vorläufigen Ergebnisse des
Mikrozensus 2005 des Statistischen Bundesamts stützt. In den Fachstatistiken,
zum Beispiel in der jährlichen Berufsbildungsstatistik des Statistischen
Bundesamts zum 31. Dezember und den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
werden Merkmale erhoben, die u. a. nach Geschlecht und Nationalität (deut- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
15. Juni 2006 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/1848 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodesche Jugendliche/Jugendliche ausländischer Nationalität) differenzieren. Einen
Migrationshintergrund besitzt aber auch ein Teil der Jugendlichen deutscher
Nationalität, der im Ausland geboren und aufgewachsen (Beispiel
Spätaussiedler) und erst später nach Deutschland gekommen ist und der damit anhand der
herkömmlichen Merkmale in den Statistiken nicht erfasst werden kann.
Im Vergleich zum früheren Ausländerkonzept, das sich nur an der
Staatsangehörigkeit orientierte, ergeben sich in dem für den Mikrozensus zu Grunde
gelegten Migrationskonzept in der Statistik beträchtliche Änderungen
bezüglich Umfang und Struktur der Migrationsbevölkerung.
Demnach betrug 2005 der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an
der Gesamtbevölkerung nicht ganz ein Fünftel (18,6 Prozent), das entspricht
15,3 Millionen Menschen (Bildungsbericht 2006, Kapitel H Migration,
S. 139 ff.). Betrachtet man die für das Bildungssystem besonders wichtige
Altersgruppe der unter 25-Jährigen, hat mehr als ein Viertel (27,2 Prozent)
– dies entspricht ca. 6 Millionen Personen – einen Migrationshintergrund. In
der Altersgruppe von 25 bis unter 35 Jahren liegt der Anteil der Personen ohne
beruflichen Bildungsabschluss in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
bei 41 Prozent, bei der ohne Migrationshintergrund bei 15 Prozent. Diese
Zahlen verdeutlichen die Größe und Wichtigkeit berufs-/bildungspolitischer
Integrationsförderung als Zukunftsinvestition.
1. Wie viele Jugendliche haben in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004
und 2005 überhaupt keinen Ausbildungsplatz gefunden (bitte nach
einzelnen Jahren und getrennt nach männlichen und weiblichen Jugendlichen
auflisten)?
2. Wie viele Jugendliche haben in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004
und 2005 keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden (bitte nach
einzelnen Jahren und getrennt nach männlichen und weiblichen Jugendlichen
angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet:
Zum Stichtag 30. September 2005 waren nach der Bewerberstatistik der
Bundesagentur für Arbeit (BA) 40 915 Bewerber und Bewerberinnen um einen
Ausbildungsplatz noch nicht vermittelt (Vorjahr: 44 084). Die Entwicklung der
Zahlen seit 2000, aufgeschlüsselt nach männlichen und weiblichen Bewerbern,
ist in der folgenden Übersicht (Tabelle 1) enthalten. Sie verzeichnet ebenfalls
die Anzahl der Jugendlichen, die den Wunsch nach einer Ausbildungsstelle
trotz alternativen Verbleibs aufrechterhalten haben.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1848In den vergangenen Jahren wurden nach Berechnungen des Bundesinstituts für
Berufsbildung zwischen rund 497 000 bis 564 000 betriebliche
Ausbildungsplätze durch die Wirtschaft bereitgestellt. Die Abgrenzung „außerbetrieblich“
bzw. „nichtbetrieblich“ bestimmt sich dabei über die Finanzierungsform und
nicht über den Lernort. Viele Auszubildende, deren Lehrverhältnisse vom Staat
oder der Arbeitsverwaltung bezahlt werden, werden betriebsnah im
unmittelbaren Kontakt mit realen Arbeitssituationen ausgebildet. Zudem ist zu
berücksichtigen, dass der Grund für den Beginn einer außerbetrieblichen Ausbildung
vielfach in personenbezogenen Benachteiligungen liegt (soziale
Benachteiligungen, Lernbeeinträchtigungen, Behinderungen), und nur zu einem
geringeren Teil in regionalen Ausbildungsdefiziten.
Darüber hinaus gibt es eine in den vergangenen Jahren gewachsene Zahl von
Jugendlichen, die im Rahmen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
der Länder bzw. der Bundesagentur für Arbeit (BA), auf die Aufnahme eine
Berufsausbildung vorbereitet werden (vgl. Berufsbildungsbericht 2006, Teil II,
Kapitel 3.2.1). So waren im Jahr 2005 allein bei den Maßnahmen der BA rund
142 800 Eintritte zu verzeichnen.
Tab. 1 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz
gefunden haben (1)
621 693 614 236 572 323 557 634 572 980 550 180
dar.: Jugendliche, die eine außerbetriebliche
Lehre anfangen (2)
57 314 56 879 59 799 60 369 54 052 44 989
Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben
Noch nicht vermittelte Bewerber (3) 23 642 20 462 23 383 35 015 44 084 40 915
dar.: männlich 11 641 10 509 12 293 18 705 23 669 22 360
weiblich 12 001 9 953 11 090 16 310 20 415 18 555
Bewerber, die trotz alternativen
Verbleibs weiter suchen (4)
32 890 35 477 41 185 46 703 48 712 47 228
dar: männlich 15 564 17 463 21 113 24 664 25 649 25 116
weiblich 17 326 18 014 20 072 22 039 23 063 22 112
(1) Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge (Bundesgebiet), jeweils zum 30. September des Jahres.
(2) Geschätzt; Unterscheidung betrieblich/außerbetrieblich bezieht sich auf die Finanzierungsform.
(3) Zum Stichtag 30. September noch nicht vermittelte Bewerberinnen/Bewerber.
(4) Anderweitig verbliebene Bewerber (Schule, berufsvorbereitende Maßnahme, Arbeitsstelle usw.), die am Ende des Berichtsjahres ihren
Vermittlungswunsch aufrechterhalten haben.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Bewerberstatistik; Berechnung: Bundesinstitut für Berufsbildung
Drucksache 16/1848 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. Wie viele Jugendliche, die in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und
2005 überhaupt keinen Ausbildungsplatz erhalten haben, besitzen einen
Migrationshintergrund (bitte nach einzelnen Jahren, nach jeweiliger
Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht getrennt auflisten)?
4. Wie viele Jugendliche, die in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und
2005 keinen betrieblichen Ausbildungsplatz erhalten haben, besitzen einen
Migrationshintergrund (bitte nach einzelnen Jahren, nach jeweiliger
Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht getrennt ausweisen)?
Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet:
Hierzu liegen keine Angaben vor, da bei der Erfassung der
Ausbildungsverträge durch die zuständigen Stellen außer der Staatsangehörigkeit keine
weiteren Merkmale abgefragt werden, von denen auf einen Migrationshintergrund
geschlossen werden kann (z. B. Sprache in der Familie, Geburtsort oder
Staatsangehörigkeit der Eltern, usw.).
5. Wie viele Jugendliche mit Migrationshintergrund haben in den Jahren 2000,
2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 eine Ausbildung im öffentlichen Dienst
aufgenommen (bitte nach einzelnen Jahren, nach Staatsangehörigkeit und
nach Geschlecht getrennt ausweisen)?
Eine ähnliche Frage wurde bereits im Rahmen der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. vom 10. März 2006 (Bundestagsdrucksache 16/939) gestellt.
Hinsichtlich der Personalauswahl von Bundesbediensteten, die die Auswahl
von Auszubildenden einschließt, ist darauf hinzuweisen, dass diese
ausschließlich auf der Grundlage von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
getroffen wird. Daten zum Migrationshintergrund werden nicht erfasst.
6. Wie vielen Jugendlichen konnte seit Geltung des Ausbildungspakts eine
betriebliche Ausbildungsstelle vermittelt werden (bitte nach Geschlecht
ausweisen)?
7. Wie vielen Jugendlichen konnte seit Geltung des Ausbildungspakts eine
außerbetriebliche Ausbildungsstelle vermittelt werden (bitte nach
Geschlecht ausweisen)?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet:
Seit Geltung des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in
Deutschland (Ausbildungspakt) vom 16. Juni 2004 wurden laut
Berufsbildungsbericht 2006 1 024 119 neue betrieblich finanzierte Ausbildungsverträge
(518 928 in 2004 und 505 191 in 2005) sowie 99 041 neue außerbetrieblich
finanzierte Ausbildungsverträge (54 052 in 2004 und 44 989 in 2005)
geschlossen (s. Tabelle 2).
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/1848Tabelle 2 2000 2001 2002 2003 2004 2005
Veränderung
2005
gg.
2004 .
621.693 614.236 572.323 557.634 572.980 550.180 -22.800
19.827 16.730 15.841 17.268 14.896 15.339 443
16.409 14.156 13.289 14.752 14.308 15.339 1.031
3.418 2.574 2.552 2.516 588 0 -588
37.487 40.149 43.958 43.101 39.156 29.650 -9.506
27.228 29.198 29.670 27.973 23.185 16.242 -6.943
393 699 667 194 66 0 -66
9.866 10.252 13.621 14.934 15.905 13.408 -2.497
57.314 56.879 59.799 60.369 54.052 44.989 -9.063
564.379 557.357 512.524 497.265 518.928 505.191 -13.737
9,2 9,3 10,4 10,8 9,4 8,2
90,8 90,7 89,6 89,2 90,6 91,8
Gesamtsumme "betrieblicher" Plätze
Anteil der nichtbetrieblichen Plätze in %
Anteil der "betrieblichen" Plätze in %
Außerbetriebliche
Benachteiligtenausbildung nach § 241 (2) SGB III
Außerbetriebliche Ausbildung nach
§ 10 SGB III (Freie Förderung) 2)
Reha-Ausbildung nach § 102 SGB III 3)
Gesamtsumme nichtbetrieblicher,
"außerbetrieblicher" Plätze
Sonderprogramme neue Länder und
Berlin (Bund-Länder-Programme sowie
ergänzende Maßnahmen der Länder) 1)
Sofortprogramm Artikel 4 -
außerbetriebliche Ausbildung 2)
Maßnahmen der Arbeitsverwaltung
Neu abgeschlossene
Ausbildungsverträge insgesamt
Staatliche Maßnahmen zur Ergänzung
des betrieblichen
Ausbildungsplatzangebots
Darunter:
1) Neue Länder und Berlin: Bestandszahlen (ohne vollzeitschulische Plätze).
Die Zahlen für die Sonderprogramme der alten Länder wurden z. T. geschätzt, da nicht aus allen Ländern Angaben vorliegen.
2) Wert für 2004: Bestand an Eintritten von Oktober bis Dezember per Ende Dezember 2003.
3) Bestand zum 30. September in den Maßnahmen „staatlich anerkannter Ausbildungsberuf“ und
„Ausbildungsgang nach § 48 BBiG bzw. § 42b HwO“.
Quellen: Bundesagentur für Arbeit, Bundesinstitut für Berufsbildung, Bundesministerium für Bildung und Forschung,
Drucksache 16/1848 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Wie vielen Jugendlichen mit Migrationshintergrund konnte seit Geltung
des Ausbildungspakts eine betriebliche Ausbildungsstelle vermittelt
werden (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht auflisten)?
9. Wie vielen Jugendlichen mit Migrationshintergrund konnte seit Geltung
des Ausbildungspakts eine außerbetriebliche Ausbildungsstelle vermittelt
werden (bitte getrennt nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht
ausweisen)?
Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet:
Hierzu liegen keine Angaben vor, da in den Statistiken, anhand derer die
Entwicklung des außerbetrieblichen und betrieblichen Ausbildungsvolumens
geschätzt wird, weder der Migrationshintergrund noch Staatsangehörigkeit als
Erhebungsmerkmale enthalten sind.
10. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, falls
sich die Ausbildungssituation in der Bundesrepublik trotz
Ausbildungspakts in diesem und in den folgenden Jahren weiter verschlechtert?
Das Bundeskabinett hat sich zuletzt auf seiner Sitzung vom 31. Mai 2006 mit
der aktuellen Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt auf der Grundlage
der monatlich veröffentlichten Ausbildungsstatistik der Bundesagentur für
Arbeit befasst. Dabei wurde u. a. vereinbart, die Umsetzung des
Ausbildungspakts und die dort formulierten Ausbildungsverpflichtungen zu intensivieren
und zu beschleunigen. Die Teilnehmer des Ausbildungspakts werden dabei
einen Schwerpunkt auf die Vermittlung von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund legen.
Die Bundesregierung wird die Anstrengungen der Wirtschaft und insbesondere
die der Kammern und Arbeitsagenturen bei der Akquisition von neuen
Ausbildungsplätzen flankierend unterstützen, etwa durch fünf neue und vierzehn
modernisierte Ausbildungsordnungen, die am 1. August 2006 in Kraft treten
werden, durch schlankere, einfachere Ausbildungsordnungen und verständliche
Berufsbezeichnungen sowie ein vermehrtes Angebot auch zweijähriger
Ausbildungsberufe.
Das Bund-Länder-Ausbildungsprogramm Ost wird mit 13 000 Plätzen
fortgeführt und damit wird der besonderen Lage in den neuen Ländern Rechnung
getragen. Die entsprechende Vereinbarung ist am 19. Mai 2006 unterzeichnet
worden.
Der Bund wird zur Finanzierung dieses Programms in den nächsten Jahren
rund 90 Mio. Euro bereitstellen. Ferner wurde das Programm JOBSTARTER
zur Gewinnung zusätzlicher Ausbildungsplätze und zur Verbesserung
regionaler Ausbildungsstrukturen mit einem Finanzvolumen von 100 Mio. Euro
einschließlich der Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds aufgelegt. Die
Bundesregierung wird weiterhin die Entwicklungen auf dem
Ausbildungsstellenmarkt sorgfältig beobachten und analysieren, um ggf. weitere Maßnahmen
ergreifen zu können.
11. Weshalb erwägt die Bundesregierung im Fall einer weiteren
Verschlechterung des Ausbildungsplatzangebots keine Einführung einer
Ausbildungsplatzumlage?
Die Bundesregierung hält daran fest, dass jeder ausbildungsfähige und
ausbildungswillige Jugendliche auch ein Ausbildungsangebot erhalten muss. Dies
erfordert im laufenden Ausbildungsjahr 2006 in der Tat besondere Anstrengun-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/1848gen aller Beteiligten. Die Einführung einer Ausbildungsplatzumlage wird von
der Bundesregierung jedoch nicht als der geeignete Weg zur Lösung von
Problemen auf dem Ausbildungsstellenmarkt gesehen.
Die Bundesregierung hat mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft den
„Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“
vereinbart, um eine nachhaltige Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation zu
erreichen. Flankierend dazu hat sie das Sonderprogramm zur Einstiegsqualifizierung
Jugendlicher (EQJ-Programm) aufgelegt, das für drei Jahre jeweils 25 000
Ausbildungsplatzbewerberinnen und -bewerbern mit erschwerten
Vermittlungsperspektiven ein sechs- bis zwölfmonatiges Praktikum ermöglicht. Die Ergebnisse
der Begleitforschung zum EQJ-Programm haben gezeigt, dass beim Übergang
der Absolventen betrieblicher Einstiegsqualifizierungen in Ausbildung nahezu
keine Unterschiede zwischen den Teilnehmern mit und ohne
Migrationshintergrund vorliegen. Außerdem ist der Begleitforschung zu entnehmen, dass
der Anteil der Teilnehmer mit Migrationshintergrund bei ca. einem Drittel der
Teilnehmer insgesamt liegt.
Die Bundesregierung setzt weiterhin darauf, die in der Berufsbildung
verantwortlichen Akteure in ihren Bemühungen um eine Verbesserung der
Ausbildungsplatzsituation zu unterstützen. Diesem Zweck dient auch der vor kurzem
initiierte „Innovationskreis berufliche Bildung“.
12. a) Wie bewertet die Bundesregierung die qualitativen und quantitativen
Veränderungen in der Ausbildungssituation von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund seit dem Abschluss des Ausbildungspakts bis
heute?
b) Auf welche Berichte, Studien und Materialien stützt sich diese
Bewertung?
c) Inwieweit sieht die Bundesregierung zu diesem Thema weiteren
Forschungsbedarf?
Die allgemeine Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt seit dem
Abschluss des Ausbildungspakts am 22. Juni 2004 ist aus den beigefügten Tabellen
1 und 2 zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 sowie 6 und 7 ersichtlich. Darüber
hinausgehende statistische Angaben über Jugendliche mit Migrationshintergrund
liegen nicht vor.
13. a) An welche Beschlüsse des „Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und
Weiterbildung“ (BAAuWe) und an welche Vereinbarungen aus den
Gesprächen zur Strukturverbesserung der Berufsbildung bezüglich der
Ausbildungssituation von Jugendlichen mit Migrationshintergrund
sieht sich die Bundesregierung noch gebunden?
b) Welche Umsetzungsdefizite und welchen Handlungsbedarf sieht sie
diesbezüglich?
c) Welche Beschlüsse plant sie, unter den neuen Verhältnissen nicht mehr
fortzuführen bzw. nicht mehr weiter umzusetzen (bitte mit
Begründung)?
Mit dem Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit und den
dort eingerichteten verschiedenen Arbeitsgruppen hat die damalige
Bundesregierung 1998/1999 eine Initiative ergriffen, den Reformprozess in zentralen
wirtschafts-, arbeitsmarkt- sowie gesellschaftspolitisch bedeutsamen Feldern in
mittelfristiger Perspektive voranzubringen. Prioritäres Ziel für die
Bundesregierung war dabei, Lösungen im Konsens mit den Beteiligten zu entwickeln.
Die Struktur des Bündnisses ist u. a. dokumentiert in der Broschüre „Bündnis
Drucksache 16/1848 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodefür Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit“, Ergebnisse der
Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“, hrsg. vom Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, Berlin 1999, sowie im Berufsbildungsbericht 2000, Teil I,
S. 9 ff.
Die Arbeitsgruppe „Aus- und Weiterbildung“ hat in der Zeit von Januar 1999 bis
Dezember 2000 in sieben Sitzungen zentrale Fragen der Weiterentwicklung der
beruflichen Aus- und Weiterbildung behandelt und elf Beschlüsse dazu gefasst.
Hinsichtlich der Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten von Jugendlichen
mit schlechteren Startchancen wurden die „Empfehlung zur Verknüpfung von
schulischer und außerschulischer Ausbildungs-/Berufsvorbereitung und
Berufsausbildung“ sowie die „Leitlinien zur Weiterentwicklung der Konzepte zur
Förderung benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener“ erarbeitet und
verabschiedet, die u. a. bei der Entwicklung der Qualifizierungsbausteine im
Rahmen der Berufsvorbereitung gemäß § 68 ff. BBiG sowie bei der Konzeption
des BMBF-Programms „Berufliche Qualifizierung von Personengruppen mit
besonderem Förderbedarf“ (BQF-Programm) und des neuen Fachkonzepts für
berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
eingeflossen sind. In dem am 22. Juni 2000 gefassten Beschluss zur „Verbesserung
der Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten“ wurde neben der
Weiterentwicklung von zielgruppenspezifischen Maßnahmen vor allem die
Notwendigkeit einer übergreifenden Herangehensweise betont, die von der Schulzeit,
über die Berufsvorbereitung bis zur Berufsausbildung reicht.
14. Wie sieht die vorläufige Bewertung der Bundesregierung des
Ausbildungsstrukturprogramms KAUSA aus?
Im Rahmen der Ausbildungsoffensiven hat das Bundesministerium für Bildung
und Forschung bislang das Projekt KAUSA (Koordinierungsstelle Ausbildung
in Ausländischen Unternehmen) finanziert, eine bundesweite Informations-
und Servicezentrale zur Förderung der Ausbildungsbeteiligung von
Unternehmern mit Migrationshintergrund. Laut einer Umfrage von KAUSA vom August
2005 konnten seit Anfang dieses Jahrzehnts durch die Arbeit der mit KAUSA
verbundenen regionalen Partner rund 5 700 neue Ausbildungsplätze bei diesen
Unternehmen gewonnen werden. Ab 2006 werden die Aktivitäten von KAUSA
innerhalb des neuen BMBF-Ausbildungsstrukturprogramms Jobstarter
fortgeführt.
15. Inwieweit wurde in den Anträgen der ersten Förderrunde des neuen
BMBF-Programms Jobstarter die besondere Situation von
ausbildungsplatzsuchenden Jugendlichen mit Migrationshintergrund – auch im
Verhältnis zu anderen Förderzielen – berücksichtigt?
Ein besonderer Themenschwerpunkt des BMBF-
Ausbildungsstrukturprogramms Jobstarter ist die verstärkte Gewinnung von Unternehmen mit Inhabern
ausländischer Herkunft für die betriebliche Berufsausbildung (siehe hierzu auch
die Antwort der Bundesregierung vom 7. Februar 2006 (Bundestagsdrucksache
16/555) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 16/482).
Hieraus ergibt sich eine zweifache Zielsetzung:
a) Die zunehmende wirtschaftliche Bedeutung von Unternehmen mit Inhabern
ausländischer Herkunft in Deutschland soll sich auch in einer stärkeren
Beteiligung an der betrieblichen Ausbildung niederschlagen und somit zu einer
Entlastung des angespannten Ausbildungsmarkts beitragen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/1848b) Ausländische Unternehmer leisten durch Bereitstellung von
Ausbildungsplätzen einen wichtigen Integrationsbeitrag. Sie übernehmen zum einen in
Fragen der Berufsbildung Vorbildfunktion für ihre Nationalitätengruppe
(insbesondere für Jugendliche und ihre Eltern). Zum anderen verbessern sie
durch die Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen die
Ausbildungschancen aller Jugendlichen und helfen hierdurch, Vorurteile oder
Ressentiments abzubauen.
Zum thematischen Schwerpunkt mit der Zielgruppe Unternehmer mit
Migrationshintergrund konnten im Rahmen der ersten Förderrunde insgesamt acht
Anträge in die Förderung aufgenommen werden. Die Zielgröße dieser Projekte
beträgt insgesamt 600 zusätzliche Ausbildungsplätze im Förderzeitraum.
Weitere drei Anträge haben ebenfalls diese Zielgruppe zum Schwerpunkt.
16. Inwieweit wird die Ausbildungssituation von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund bei der von der Bundesregierung angekündigten
Strukturinitiative eine Rolle spielen?
Der Innovationskreis Berufliche Bildung, der am 6. April 2006 zu seiner
konstituierenden Sitzung zusammengekommen ist, hat sich u. a. darauf verständigt,
das Themenfeld „Verbessertes Übergangsmanagement zwischen Schule und
beruflicher Ausbildung“ zu erörtern. Dabei wird es um die Entwicklung von
neuen Strategien und Maßnahmen gehen, wie Jugendliche mit
Migrationshintergrund verstärkt für eine betriebliche Ausbildung und Betriebe generell für
die Ausbildung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund gewonnen werden
können sowie insbesondere die Ausbildungsbeteiligung der in Deutschland
ansässigen schätzungsweise 300 000 Unternehmen mit Inhabern ausländischer
Herkunft weiter erhöht werden kann.
17. a) In welchem Verhältnis stehen für die Bundesregierung die Ziele,
Betriebe mit Migrationshintergrund für mehr Ausbildung zu gewinnen
und Jugendliche mit Migrationshintergrund besser zu qualifizieren?
b) Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um mehr Betriebe mit
Migrationshintergrund für die Ausbildung zu gewinnen?
c) Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um Jugendliche mit
Migrationshintergrund besser zu qualifizieren und somit ihre Chancen auf
dem Ausbildungsstellenmarkt zu verbessern?
Zur Teilfrage Nr. 17 Buchstabe a wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen
(insbesondere Buchstabe b).
Über die Projektaktivitäten im Rahmen der Ausbildungsstrukturprogramme
Jobstarter und STARegio hinaus unterstützt das BMBF insbesondere im Rahmen
des Jobstarterprogrammbereichs KAUSA weitere bundesweite Aktivitäten. Die
wichtigsten Aktionen von KAUSA lauten:
a) „Moscheen aktiv für Berufsbildung“
Ziel ist es, Vorbeter und Vorsitzende der türkischen Moscheevereine als
Mittler zwischen ihren Gemeindemitgliedern und den Beratungsinstitutionen der
Berufsbildung zu gewinnen. Hierzu wurden im Jahr 2005 bundesweit in elf
Großstädten mit hohem türkischen Bevölkerungsteil spezielle Schulungen
durchgeführt, an denen auch Berufsbildungsexperten aus der Region
teilnahmen. Auf diese Weise wurden Vorbeter und Vereinsvorsitzende in die
Lage versetzt, ihre Gemeindemitglieder – d. h. Jugendliche und ihre Eltern
sowie auch Unternehmer – für das Thema Berufsbildung zu sensibilisieren.
Drucksache 16/1848 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeVergleichbare Aktionen wird KAUSA in diesem Jahr auch mit anderen
Religions- bzw. Bevölkerungsgruppen organisieren.
b) „Unternehmer ausländischer Herkunft in Schulen“
Ziel dieser Aktionsreihe ist es, ausbildende Unternehmen mit Inhabern
ausländischer Herkunft verstärkt in solche bereits bestehenden regionalen Netzwerke
zu integrieren, die zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft
und allgemein bildenden Schulen vor allem im Bereich der
Berufswahlorientierung beitragen. Ausbildende Unternehmen mit Inhabern ausländischer
Herkunft haben hier Vorbildfunktion für eine erfolgreiche wirtschaftliche und
gesellschaftliche Integration. Auf Initiative von KAUSA wurden bislang in
neun Städten in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern bzw. Netzwerken
entsprechende Aktionstage an Schulen durchgeführt.
c) „Aktiv für Ausbildungsplätze“
Die gemeinsam von BMBF und DIHK gegründete Initiative „Aktiv für
Ausbildungsplätze“ mit deutsch-ausländischen Unternehmerverbänden will dazu
beitragen, das Ausbildungspotenzial der in Deutschland ansässigen
schätzungsweise 300 000 Unternehmen mit Inhabern ausländischer Herkunft zu erhöhen.
Bis zum Jahr 2010 sollen bis zu 10 000 neue Ausbildungsplätze in diesem
Bereich geschaffen werden. Inzwischen wurden bei rund 50 Industrie- und
Handelskammern Ausländerbeauftragte benannt, die zur Beratung und
Hilfestellung speziell für diese Unternehmen zur Verfügung stehen. Ebenso werden
der ZDH bzw. die Handwerkskammern in diesem Jahr zu dem Thema mehrere
Regionalkonferenzen durchführen, um konkrete Schritte für das weitere
Vorgehen in den Regionen vereinbaren zu können.
18. In welchem Umfang und mit welchen Mitteln erwägt die
Bundesregierung, den Anteil von auszubildenden Jugendlichen mit
Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu erhöhen?
Auf die Ausbildungsplätze in der Bundesverwaltung können sich grundsätzlich
alle jungen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft bewerben. Junge Frauen
und Männer mit Migrationshintergrund haben im Einstellungsverfahren die
gleichen Chancen wie Bewerberinnen und Bewerber ohne
Migragtionshintergrund. Jugendliche, die nach Bestehen des Auswahlverfahrens Schwierigkeiten
haben, erhalten jedoch Hilfen z. B. in Form von Förderunterricht zum Abbau
von Sprach- und Bildungsdefiziten, zur Förderung des Erlernens von
Fachpraxis und Fachtheorie oder in Form von sozialpädagogischer Begleitung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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